Wie die Schweizer Demokratie funktioniert
Die Schweiz hat eine besondere Demokratie. Das Volk wählt nicht nur das Parlament. Es stimmt auch direkt über Sachfragen ab — mehrmals pro Jahr. Hier erfährst du, wie dieses System entstanden ist und wie es heute funktioniert. Vier Themen: die Geschichte, die Institutionen, die direkte Demokratie und der Föderalismus.
Die Schweizer Demokratie verbindet eine gewählte Volksvertretung mit weitreichenden direktdemokratischen Rechten und einem stark föderalen Staatsaufbau. Diese Grundlagen-Seite erklärt in vier Blöcken, wie das System entstanden ist (1848 und seine Etappen), wie die Institutionen zusammenspielen (Parlament, Bundesrat, Gerichte), wie Initiative und Referendum funktionieren — und warum Bund, Kantone und Gemeinden sich die Macht teilen. Alle Angaben stützen sich auf amtliche Quellen; wo etwas politisch umstritten ist, stellen wir die Positionen dar, ohne zu werten.
Die moderne Schweiz ist 1848 entstanden — nach einem kurzen Bürgerkrieg. Vorher war die Schweiz ein lockerer Bund von Kantonen. 1848 bekam sie eine Verfassung, ein Parlament und eine gemeinsame Regierung. Danach wurde die Demokratie Schritt für Schritt ausgebaut: 1874 kam das Referendum, 1891 die Volksinitiative. Die Frauen durften erst ab 1971 abstimmen. Und seit 1991 darf man ab 18 Jahren abstimmen. Die Demokratie ist also nie fertig — sie verändert sich bis heute.
Der schweizerische Bundesstaat entstand 1848, nach dem Sonderbundskrieg — nicht 1291, wie oft angenommen. Die Bundesverfassung von 1848 machte aus einem lockeren Staatenbund einen Bundesstaat mit Parlament, Bundesrat und gemeinsamem Wirtschaftsraum. Die direktdemokratischen Rechte kamen in Etappen dazu: 1874 das fakultative Gesetzesreferendum, 1891 die Volksinitiative. Die Proporzwahl des Nationalrats folgte 1918/19, das Frauenstimmrecht erst 1971, das Stimmrechtsalter 18 im Jahr 1991. Dass sich das System bis heute weiterentwickelt, zeigt der Kanton Jura: 1979 als 26. Kanton gegründet — und seit dem 1. Januar 2026 gehört auch die Stadt Moutier dazu, nach einer demokratischen Abstimmung.
Vor 1848: ein lockerer Bund ohne Demokratie
Lange war die Schweiz nur ein Bündnis von Orten. Es gab keine gemeinsame Regierung. Nur wenige Männer durften politisch mitbestimmen. 1798 marschierte Frankreich ein. Es brachte neue Ideen mit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, und das Volk ist der Chef im Staat. Ab 1830 gaben sich viele Kantone moderne Verfassungen. Das war die Vorbereitung für den Bundesstaat.
Die Alte Eidgenossenschaft war ein lockerer Staatenbund souveräner Orte mit der Tagsatzung als Gesandtenkongress — keine Demokratie im modernen Sinn: Die politischen Rechte waren ständisch und oligarchisch beschränkt. Die Helvetische Republik (1798–1803), unter französischem Einfluss errichtet, brachte erstmals Volkssouveränität, Rechtsgleichheit, Gewaltentrennung und eine geschriebene Verfassung. Nach Mediation (1803) und Restauration (ab 1815) setzten ab 1830 liberale Bewegungen in der Regeneration neue Kantonsverfassungen durch — elf Kantone in knapp einem Jahr. Die Volksrechte wurden also zuerst in den Kantonen entwickelt und erst später auf den Bund übertragen.
Quelle: bar.admin.ch1847: der Sonderbundskrieg
1847 gab es in der Schweiz einen kurzen Bürgerkrieg. Sieben katholisch-konservative Kantone hatten ein eigenes Bündnis gegründet: den Sonderbund. Die Mehrheit der Kantone löste diesen Bund mit Gewalt auf. Der Krieg dauerte knapp einen Monat. 93 Menschen starben. General Dufour führte die Truppen — er wollte möglichst wenig Zerstörung. Später half er, das Rote Kreuz zu gründen.
Sieben katholisch-konservative Kantone (Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg, Wallis) schlossen sich 1845 zum Sonderbund zusammen; die liberale Tagsatzungsmehrheit erklärte ihn für aufgelöst und setzte dies im November 1847 militärisch durch. Der Krieg dauerte knapp einen Monat und forderte 93 Tote und rund 510 Verwundete. General Guillaume Henri Dufour führte die Tagsatzungstruppen mit ausdrücklich schonender Kriegsführung; er wurde später Mitgründer des Roten Kreuzes. Ein reiner Religionskrieg war es nicht: Die katholischen Kantone Solothurn, St. Gallen und Tessin standen auf der liberalen Seite.
Quelle: hls-dhs-dss.ch1848: die Geburt des Bundesstaats
Nach dem Krieg passierte etwas Besonderes: Die Sieger bestraften die Verlierer nicht. Sie bauten deren Wünsche in die neue Verfassung ein. So bekam die Schweiz 1848 ein Parlament mit zwei Kammern: eine für das Volk, eine für die Kantone. Die Schweiz wurde ein Bundesstaat — mit gemeinsamer Regierung, gemeinsamer Währung und ohne Zölle zwischen den Kantonen.
Die Bundesverfassung von 1848 verwandelte den Staatenbund in einen Bundesstaat: Bundesversammlung, Bundesrat, einheitliches Münz-, Post- und Zollwesen. Das Zweikammersystem nach US-Vorbild — Nationalrat für die Bevölkerung, gleichberechtigter Ständerat für die Kantone — war eine bewusste Konzession an die Verlierer von 1847 und gilt als Geburtsstunde der schweizerischen Konkordanz-Logik: Verlierer einbinden statt ausgrenzen. Die Annahme erfolgte im Sommer 1848 durch kantonal organisierte Abstimmungen (15½ zu 6½ Standesstimmen); nach heutigen Massstäben war das Verfahren allerdings uneinheitlich — Luzern etwa zählte Nichtstimmende zum Ja-Lager.
Quelle: 1848-parl.chAusbau in Etappen: Referendum, Initiative, Proporz
1848 durfte das Volk nur wählen. Die direkte Demokratie kam später dazu. 1874: Das Volk kann neue Gesetze stoppen (Referendum). 1891: Das Volk kann selbst Änderungen der Verfassung vorschlagen (Initiative). 1918: Die Sitze im Nationalrat werden gerechter verteilt (Proporz). So wurde aus der Wahl-Demokratie Schritt für Schritt eine Abstimmungs-Demokratie.
Die Totalrevision von 1874 (63,2 % Ja) brachte das fakultative Gesetzesreferendum: Bundesgesetze können seither dem Volk vorgelegt werden. 1891 folgte die Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung (60,3 % Ja) — das «Gaspedal» der direkten Demokratie. Die erste angenommene Initiative (Schächtverbot, 1893) zeigt zugleich die Schattenseite: Sie war auch von antisemitischen Motiven getragen. 1918 nahm das Volk im dritten Anlauf die Proporzwahl des Nationalrats an (66,8 % Ja); die erste Proporzwahl 1919 erreichte mit rund 80 % die höchste Wahlbeteiligung der Geschichte und veränderte die Machtverhältnisse grundlegend. 1999 schliesslich wurde die Verfassung zum zweiten Mal totalrevidiert (in Kraft seit 1.1.2000) — vor allem eine Nachführung in zeitgemässer Sprache.
Quelle: bk.admin.chWer gehört zum Volk? 1971 und 1991
Lange durften nur Männer abstimmen. Die Schweizer Frauen bekamen das Stimmrecht erst 1971 — später als in fast allen Ländern Europas. Vorher mussten die Männer zustimmen. 1959 sagten sie noch Nein. 1971 sagten sie Ja. Im Kanton Appenzell Innerrhoden dauerte es am längsten: bis 1990. Dort entschied am Ende ein Gericht. Seit 1991 gilt zudem: Abstimmen darf, wer 18 Jahre alt ist. Vorher lag die Grenze bei 20 Jahren.
Das eidgenössische Frauenstimm- und -wahlrecht wurde am 7. Februar 1971 angenommen (65,7 % Ja) — 1959 war es noch mit 66,9 % Nein verworfen worden; am selben Tag führte die Waadt das Frauenstimmrecht als erster Kanton ein. Als letzter Kanton folgte Appenzell Innerrhoden: nicht per Abstimmung, sondern durch einen Bundesgerichtsentscheid vom 27. November 1990, der den Ausschluss der Frauen für verfassungswidrig erklärte — ein Lehrstück dafür, wie sich Demokratie und Rechtsstaat gegenseitig korrigieren. 1991 senkte das Volk das Stimmrechtsalter von 20 auf 18 Jahre (72,75 % Ja, alle Stände) — bei einer Stimmbeteiligung von nur gut 31 %.
Quelle: ch.chBis heute eine Baustelle: Jura und Moutier
Auch die Landkarte der Schweiz kann sich demokratisch verändern. 1979 entstand ein neuer Kanton: der Jura. Vorher gehörte das Gebiet zum Kanton Bern. Das Volk stimmte der Gründung zu. Und ganz aktuell: Die Stadt Moutier wechselte am 1. Januar 2026 vom Kanton Bern zum Kanton Jura. Auch das haben die Menschen in Moutier selbst entschieden — an der Urne, ohne Gewalt.
Der Jurakonflikt — kulturell-konfessionelle Spannungen zwischen dem frankophon-katholischen Nordjura und dem Kanton Bern — wurde über kaskadierte Volksabstimmungen gelöst: 1978 stimmte die eidgenössische Stimmbevölkerung der Kantonsgründung mit 82,3 % zu, am 1. Januar 1979 wurde der Jura der 26. Kanton. Das letzte Kapitel schloss sich 2026: Moutier stimmte 2021 unter Bundesaufsicht mit 54,9 % für den Wechsel (eine erste Abstimmung 2017 war wegen Unregelmässigkeiten annulliert worden) und gehört seit dem 1. Januar 2026 zum Kanton Jura. International gilt der Fall als Beispiel dafür, wie ein Gebietskonflikt friedlich und demokratisch beigelegt werden kann.
Quelle: bj.admin.chZeitleiste Die wichtigsten Etappen im Überblick
- 1798 Helvetische Republik: erstmals Volkssouveränität, Rechtsgleichheit und eine geschriebene Verfassung
- ab 1830 Regeneration: elf Kantone geben sich liberale Verfassungen — das «Labor» des Bundesstaats
- 1847 Sonderbundskrieg: knapp ein Monat, 93 Tote; General Dufour setzt auf schonende Kriegsführung
- 1848 Bundesverfassung: Staatenbund wird Bundesstaat; Zweikammersystem als Konzession an die Verlierer
- 1874 Totalrevision: das fakultative Gesetzesreferendum kommt
- 1891 Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung eingeführt
- 1918 Proporzwahl des Nationalrats angenommen (erste Proporzwahl 1919)
- 1971 Eidgenössisches Frauenstimm- und -wahlrecht (65,7 % Ja)
- 1979 Der Jura wird der 26. Kanton
- 1991 Stimmrechtsalter 18 (72,75 % Ja, alle Stände)
- 1999 Zweite Totalrevision der Bundesverfassung (in Kraft 2000)
- 2026 Moutier wechselt per 1. Januar vom Kanton Bern zum Kanton Jura
Mythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt
Zum Vergleich Wie machen es andere Länder?
Quellen: Historisches Lexikon der Schweiz: Demokratie · Bundesarchiv: Die Schweiz zwischen 1798 und 1848 · Parlamentsdienste: 1848 — die Bundesverfassung entsteht · ch.ch: Geschichte des Frauenstimmrechts · Bundeskanzlei: Abstimmung vom 7.2.1971 (amtliches Resultat) · Swissvotes (Universität Bern): Datenbank aller eidg. Abstimmungen · Bundesamt für Justiz: Juradossier · Schweizerisches Nationalmuseum: Der Sonderbundskrieg
In der Schweiz ist die Macht verteilt. Das Parlament macht die Gesetze. Es hat zwei Kammern: den Nationalrat für das Volk und den Ständerat für die Kantone. Die Regierung heisst Bundesrat. Sie besteht aus sieben Personen — alle sind gleichberechtigt. Es gibt keinen Chef oder keine Chefin der Schweiz. Die Gerichte prüfen, ob die Regeln eingehalten werden. Niemand kann allein bestimmen: Das ist das Prinzip der Gewaltenteilung.
Die Staatsmacht ist doppelt geteilt: zwischen drei Gewalten (Parlament, Regierung, Gerichte) und drei Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden). Das Parlament — die Bundesversammlung — besteht aus zwei exakt gleichberechtigten Kammern: Nationalrat (200 Sitze, Bevölkerung) und Ständerat (46 Sitze, Kantone). Die Regierung ist ein Kollegium aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern; ein Staatsoberhaupt mit eigener Machtfülle gibt es nicht. Hinzu kommen zwei Besonderheiten: die Konkordanz (alle grossen politischen Kräfte regieren mit) und das Milizprinzip (politische Ämter werden mehrheitlich nebenamtlich ausgeübt). Stabilität entsteht nicht durch eine starke Spitze, sondern durch eingebaute Machtteilung.
Gewaltenteilung: Macht kontrolliert Macht
Drei Gewalten teilen sich die Macht. Das Parlament macht die Gesetze. Die Regierung führt sie aus. Die Gerichte entscheiden bei Streit. Eine Person darf immer nur in einer Gewalt arbeiten. Wer zum Beispiel in den Bundesrat gewählt wird, muss das Parlament verlassen. So kann niemand zu viel Macht bekommen.
Seit 1848 ist die Staatsgewalt auf Bundesebene in Legislative (Bundesversammlung), Exekutive (Bundesrat und Verwaltung) und Judikative (eidgenössische Gerichte) geteilt — und zwar auch personell: Niemand darf gleichzeitig zwei Gewalten derselben Staatsebene angehören. Die Gewaltenteilung wiederholt sich in jedem Kanton und in den Gemeinden. Ziel ist die Verhinderung von Machtkonzentration — eine Lehre aus der vordemokratischen Zeit.
Quelle: ch.chDas Parlament: zwei gleichberechtigte Kammern
Das Parlament heisst Bundesversammlung. Es hat zwei Kammern. Der Nationalrat hat 200 Sitze und vertritt die Bevölkerung: Grosse Kantone haben viele Sitze, kleine wenige. Der Ständerat hat 46 Sitze und vertritt die Kantone: Fast jeder Kanton hat zwei Sitze — egal ob gross oder klein. Ein neues Gesetz braucht das Ja von beiden Kammern. Keine Kammer steht über der anderen.
Der Nationalrat (200 Sitze) wird alle vier Jahre im Proporz gewählt; die Sitze verteilen sich nach Wohnbevölkerung auf die Kantone, jeder Kanton hat mindestens einen. Der Ständerat (46 Sitze) vertritt die Kantone: je zwei Sitze pro Kanton, je einer für die sechs Kantone mit halber Standesstimme; das Wahlverfahren regeln die Kantone selbst. Die Schweiz kennt ein «perfektes» Zweikammersystem: Beide Räte sind exakt gleichberechtigt, jedes Geschäft muss von beiden in übereinstimmender Form angenommen werden. Weichen die Beschlüsse ab, pendelt die Vorlage in der Differenzbereinigung zwischen den Räten. Für Wahlen — etwa des Bundesrats — tagen beide Räte gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung.
Quelle: parlament.chDer Bundesrat: sieben statt eine Person
Die Schweizer Regierung besteht aus sieben Personen: dem Bundesrat. Das Parlament wählt sie für vier Jahre. Alle sieben entscheiden zusammen. Jedes Jahr ist eine andere Person Bundespräsidentin oder Bundespräsident. Diese Person leitet die Sitzungen und empfängt Gäste — mehr Macht hat sie nicht. Eine Besonderheit: Die grossen Parteien regieren alle gemeinsam. Es gibt keine Regierung gegen Opposition wie in anderen Ländern.
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die sieben Bundesratsmitglieder einzeln auf vier Jahre; eine Abwahl während der Amtsdauer ist nicht möglich — ebenso wenig wie ein Misstrauensvotum oder eine Parlamentsauflösung. Der Bundesrat entscheidet nach dem Kollegialprinzip (Beschlüsse werden gemeinsam getragen) und führt die Verwaltung nach dem Departementsprinzip (je ein Departement pro Mitglied). Das Bundespräsidium rotiert jährlich und bedeutet nur Sitzungsleitung und Repräsentation — Staatsoberhaupt ist das Kollegium als Ganzes. Die Zusammensetzung folgt der Konkordanz: Alle grossen, referendumsfähigen Parteien sind eingebunden. Die ungeschriebene «Zauberformel» verteilt die Sitze seit 1959 im Verhältnis 2-2-2-1 nach Parteistärke (Stand Juni 2026: je zwei Sitze SVP, FDP und SP, ein Sitz Die Mitte) — eine politische Konvention, keine Rechtsnorm.
Quelle: admin.chDie Gerichte — und eine Schweizer Besonderheit
Das höchste Gericht der Schweiz ist das Bundesgericht in Lausanne. Es sorgt dafür, dass das Recht überall gleich angewendet wird. Eine Besonderheit: Das Bundesgericht darf Gesetze des Bundes nicht aufheben — auch dann nicht, wenn es sie für falsch hält. Der Grund: Über Gesetze kann in der Schweiz das Volk entscheiden. Das letzte Wort hat also nicht ein Gericht, sondern das Volk.
Das Bundesgericht (Hauptsitz Lausanne, sozialrechtliche Abteilungen in Luzern) ist die oberste rechtsprechende Behörde; seine Mitglieder wählt die Vereinigte Bundesversammlung. Anders als das deutsche Bundesverfassungsgericht oder der US Supreme Court kennt die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze: Nach Art. 190 BV sind Bundesgesetze für das Gericht «massgebend» — es muss sie anwenden, selbst wenn es sie für verfassungswidrig hält. Die systemische Begründung: Jedes Bundesgesetz untersteht dem fakultativen Referendum und ist damit direktdemokratisch legitimiert; das Korrektiv ist das Volk, nicht ein Gericht. Kantonale Erlasse kann das Bundesgericht dagegen auf Verfassungskonformität prüfen.
Quelle: fedlex.admin.chDas Milizprinzip: Politik im Nebenamt
Viele Politikerinnen und Politiker in der Schweiz arbeiten nebenbei in einem normalen Beruf. Das nennt man Milizprinzip. Es gilt im Parlament, in den meisten Gemeinden, bei der Feuerwehr und in der Armee. Die Idee: Politik soll nahe am Alltag der Menschen bleiben. Heute wird darüber diskutiert, ob das noch funktioniert — denn die politische Arbeit braucht immer mehr Zeit.
Das Milizprinzip — öffentliche Aufgaben werden nebenamtlich ausgeübt — ist neben Föderalismus, direkter Demokratie und Konkordanz ein Grundpfeiler der politischen Kultur: im Bundesparlament, in den meisten Gemeindebehörden, bei Feuerwehr und Armee. Faktisch ist das Bundesparlament heute ein «Halbberufsparlament»: Studien zeigen Arbeitsbelastungen bis gegen ein volles Pensum. Ob das Milizsystem gestärkt oder durch ein Berufsparlament ersetzt werden soll, ist eine offene politische Debatte — Argumente für die Miliz sind Bürgernähe, Berufserfahrung und tiefere Kosten; dagegen sprechen Zeitnot, Professionalisierungsdruck und Probleme bei der Ämterbesetzung in Gemeinden.
Quelle: parlament.chMythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt
Zum Vergleich Wie machen es andere Länder?
Quellen: ch.ch: Gewaltenteilung · parlament.ch: Aufgaben der Bundesversammlung · admin.ch: Der Bundesrat · Historisches Lexikon der Schweiz: Konkordanzdemokratie · Bundesgericht · Bundesverfassung (Art. 190)
In der Schweiz entscheidet das Volk direkt mit. Dafür gibt es zwei Werkzeuge. Die Initiative: Wer 100'000 Unterschriften sammelt, kann eine Änderung der Verfassung vorschlagen. Das ganze Land stimmt dann darüber ab. Das Referendum: Wer 50'000 Unterschriften sammelt, kann ein neues Gesetz vors Volk bringen. Das Volk hat dann das letzte Wort. Abgestimmt wird bis zu vier Mal pro Jahr. Kein anderes Land stimmt so oft ab wie die Schweiz.
Zwei Instrumente prägen die direkte Demokratie: Die Volksinitiative (100'000 Unterschriften in 18 Monaten) schlägt eine Verfassungsänderung vor — sie ist das «Gaspedal», mit dem Bürgerinnen und Bürger Themen auf die Agenda setzen. Das fakultative Referendum (50'000 Unterschriften oder 8 Kantone in 100 Tagen) bringt ein vom Parlament beschlossenes Gesetz vors Volk — die «Bremse». Verfassungsänderungen kommen zwingend zur Abstimmung (obligatorisches Referendum) und brauchen das doppelte Mehr von Volk und Ständen. Mehr als die Hälfte aller nationalen Volksabstimmungen weltweit fand in der Schweiz statt — über 600 eidgenössische Vorlagen seit 1848.
Die Volksinitiative: das Gaspedal
Mit einer Initiative kann das Volk selbst etwas vorschlagen. So geht es: Ein Komitee von 7 bis 27 Personen startet die Initiative. Es muss in 18 Monaten 100'000 gültige Unterschriften sammeln. Dann stimmt das ganze Land ab. Wichtig: Eine Initiative kann nur die Verfassung ändern, nicht ein einzelnes Gesetz. Angenommen wird sie nur, wenn das Volk UND die Mehrheit der Kantone Ja sagen. Das passiert selten: Nur etwa jede zehnte Initiative wird angenommen. Trotzdem wirken viele Initiativen — denn oft macht das Parlament einen Gegenvorschlag.
Die eidgenössische Volksinitiative (seit 1891) verlangt eine Teilrevision der Bundesverfassung — eine Gesetzesinitiative gibt es auf Bundesebene nicht. Ein Initiativkomitee (7–27 Stimmberechtigte) muss 100'000 gültige Unterschriften in 18 Monaten sammeln. Das Parlament prüft die Gültigkeit (Einheit der Form und der Materie, kein Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht — bisher wurden nur 4 Initiativen für ungültig erklärt) und kann einen direkten Gegenentwurf (Verfassungstext) oder einen indirekten Gegenvorschlag (Gesetz) beschliessen. Bei Initiative plus Gegenentwurf ist das doppelte Ja mit Stichfrage möglich. Zur Annahme braucht es Volks- und Ständemehr. Die Bilanz seit 1891: 26 von 236 abgestimmten Initiativen wurden angenommen (rund jede zehnte) — darunter Rothenthurm (1987), die Alpeninitiative (1994), die Zweitwohnungsinitiative (2012), die Pflegeinitiative (2021) und die 13. AHV-Rente (2024). Die indirekte Wirkung ist grösser: Viele Initiativen führen zu Gegenvorschlägen und Reformen, auch wenn sie selbst scheitern oder zurückgezogen werden.
Quelle: ch.chDas Referendum: die Bremse
Das Parlament beschliesst ein neues Gesetz. Wer damit nicht einverstanden ist, kann das Referendum ergreifen: 50'000 Unterschriften in 100 Tagen — dann muss das Volk abstimmen. Sagt die Mehrheit Nein, gilt das Gesetz nicht. Bei Änderungen der Verfassung ist die Abstimmung sogar Pflicht. Das Referendum wirkt auch im Voraus: Das Parlament macht oft Kompromisse, damit niemand das Referendum ergreift.
Das obligatorische Referendum (Art. 140 BV) gilt unter anderem für jede Verfassungsänderung und den Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften — hier wird ohne Unterschriftensammlung abgestimmt, und es braucht Volks- und Ständemehr. Das fakultative Referendum (Art. 141 BV, seit 1874) richtet sich gegen Bundesgesetze und bestimmte Staatsverträge: 50'000 Unterschriften oder 8 Kantone innert 100 Tagen; in der Abstimmung genügt das Volksmehr. Seit 1874 kamen rund 200 fakultative Referenden zustande; etwa 40 % der bekämpften Vorlagen wurden abgelehnt. Das Kantonsreferendum wurde erst zweimal genutzt: 2003 gegen das Steuerpaket (das Volk lehnte 2004 ab) und 2025 gegen die Individualbesteuerung — hier nahm das Volk das Gesetz am 8. März 2026 mit 54,3 % Ja dennoch an. Der Fall zeigt: Die Kantone können die Abstimmung erzwingen, entscheiden aber nicht. Die wichtigste Wirkung des Referendums ist indirekt: Die ständige «Referendumsdrohung» zwingt das Parlament zu breit abgestützten Kompromissen — sie gilt als ein Treiber der Konkordanz.
Quelle: ch.chVolksmehr und Ständemehr
Bei vielen Abstimmungen zählt man doppelt. Erstens: Wie stimmt das ganze Land? Das ist das Volksmehr. Zweitens: Wie stimmen die Kantone? Das ist das Ständemehr. Sagt in einem Kanton die Mehrheit Ja, zählt das als Ja-Stimme dieses Kantons. Verfassungsänderungen brauchen beides: Volksmehr und Ständemehr. So können viele kleine Kantone eine Vorlage stoppen — auch wenn das ganze Land knapp Ja sagt. Das passiert selten, aber es kommt vor.
Das Volksmehr ist die Mehrheit der gültigen Stimmen schweizweit; das Ständemehr die Mehrheit der 23 Standesstimmen (20 Kantone mit ganzer, 6 mit halber Stimme: OW, NW, BS, BL, AR, AI). Die Standesstimme eines Kantons ergibt sich automatisch aus dem Abstimmungsresultat in diesem Kanton. Verfassungsänderungen — also alle Initiativen und obligatorischen Referenden — brauchen beide Mehrheiten. Das Ständemehr schützt die kleinen, oft ländlichen Kantone: Eine Vorlage kann am Ständemehr scheitern, obwohl die Mehrheit der Stimmenden Ja sagt — so etwa die Konzernverantwortungsinitiative 2020 (50,7 % Volks-Ja, aber nur 8,5 Standesstimmen) oder der Familienartikel 2013. Solche Fälle sind selten (bis 2020 rund zehn), werden aber regelmässig diskutiert: Befürworter sehen im Ständemehr einen föderalen Minderheitenschutz, Kritiker eine Übergewichtung kleiner Kantone. Beides sind politische Bewertungen — die Regel selbst steht in Art. 142 BV.
Quelle: ch.chSo läuft eine Abstimmung ab
Die Schweiz stimmt an bis zu vier Sonntagen pro Jahr ab. Wer abstimmen darf, bekommt die Unterlagen automatisch per Post. Dabei ist auch das Abstimmungsbüchlein: Es erklärt jede Vorlage und nennt die Argumente beider Seiten. Die meisten Menschen stimmen per Brief ab — etwa 9 von 10. Man kann aber auch an die Urne gehen. Im Schnitt nimmt knapp die Hälfte der Stimmberechtigten teil. Viele stimmen nur ab, wenn sie das Thema interessiert.
Die Abstimmungstermine (bis zu vier pro Jahr) sind als Blanko-Termine Jahre im Voraus festgelegt; der Bundesrat bestimmt mindestens vier Monate vorher, welche Vorlagen zur Abstimmung kommen. Alle Stimmberechtigten — Schweizerinnen und Schweizer ab 18, automatisch im Stimmregister der Wohngemeinde — erhalten die Unterlagen samt den «Erläuterungen des Bundesrates» (Abstimmungsbüchlein), die jede Vorlage neutral darstellen und die Argumente der Komitees wiedergeben. Rund 90 % stimmen brieflich ab; drei Kantone (St. Gallen, Thurgau, Graubünden) bieten im Versuchsbetrieb E-Voting an (Stand Juni 2026; Basel-Stadt hat seinen Versuch bis Ende 2026 ausgesetzt). Die Stimmbeteiligung liegt seit 2000 im Schnitt bei rund 46 % — mit grosser Spannweite (28 % bis 79 %). Wichtig zur Einordnung: Viele Stimmberechtigte nehmen selektiv teil, je nach Thema; über mehrere Urnengänge hinweg beteiligt sich ein deutlich grösserer Teil. Auslandschweizerinnen und -schweizer können sich registrieren und national mitstimmen; Glarus kennt als einziger Kanton das Stimmrechtsalter 16 (kantonal), Jura und Neuenburg gewähren Niedergelassenen ohne Schweizer Pass das kantonale Stimmrecht.
Quelle: bk.admin.chMythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt
Zum Vergleich Wie machen es andere Länder?
Quellen: ch.ch: Die Volksinitiative · ch.ch: Das Referendum · ch.ch: Volksmehr und Ständemehr · Bundeskanzlei: Volksabstimmungen · Bundeskanzlei: Volksinitiativen in Zahlen · BFS: Stimmbeteiligung · E-Voting: offizielle Plattform der Kantone · ch.ch: Stimm- und Wahlrecht
Die Schweiz ist von unten nach oben gebaut. Es gibt drei Ebenen: die Gemeinden, die 26 Kantone und den Bund. Die Regel heisst: Was die Gemeinde selbst kann, macht die Gemeinde. Was sie nicht kann, übernimmt der Kanton. Und nur was die Kantone nicht können, macht der Bund. Darum ist vieles in der Schweiz von Ort zu Ort verschieden: die Schule, die Steuern, sogar die Sprache. Diese Vielfalt ist gewollt.
Der schweizerische Bundesstaat ist nach dem Subsidiaritätsprinzip gebaut: Staatliche Aufgaben werden möglichst tief angesiedelt — bei den Gemeinden (2'110 per 1.1.2026), dann bei den 26 Kantonen, zuletzt beim Bund, der nur übernimmt, was ihm die Verfassung ausdrücklich zuweist. Die Kantone sind nach Art. 3 BV souverän, soweit die Bundesverfassung nichts anderes bestimmt: Jeder hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Alle drei Ebenen erheben Steuern, und die Kantone wirken über Ständerat, Ständemehr, Kantonsreferendum und Vernehmlassung an der Bundespolitik mit. Die Folge ist gewollte Vielfalt — vier Landessprachen, 26 Schulsysteme, unterschiedliche Steuersätze — und zugleich permanenter Koordinationsbedarf.
Subsidiarität: von unten nach oben
In der Schweiz gilt: Probleme werden möglichst nahe bei den Menschen gelöst. Die Gemeinde kümmert sich um vieles selbst. Schafft sie es nicht, hilft der Kanton. Und nur wenn es eine Lösung für das ganze Land braucht, übernimmt der Bund. Dieses Prinzip heisst Subsidiarität. Es steht in der Verfassung.
Das Subsidiaritätsprinzip ist seit 2008 ausdrücklich in der Verfassung verankert (Art. 5a und 43a BV): Der Bund übernimmt nur Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder eine einheitliche Regelung erfordern. Die Kantone sind souverän, soweit die Bundesverfassung ihre Souveränität nicht beschränkt (Art. 3 BV) — sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Wie viel die Gemeinden entscheiden dürfen, regeln wiederum die Kantone (Gemeindeautonomie, Art. 50 BV). Historisch erklärt sich dieser Aufbau aus der Entstehung von 1848: Die Kantone existierten vor dem Bund und gaben Kompetenzen nur dosiert ab.
Quelle: fedlex.admin.chWer macht was?
Der Bund kümmert sich um Dinge, die das ganze Land betreffen: Aussenpolitik, Armee, Zoll, Geld und die AHV. Die Kantone sind zuständig für Schule, Polizei, Spitäler und ihre eigenen Steuern. Die Gemeinden organisieren das Leben vor Ort: Ortsplanung, Wasser, Abfall, die Schulhäuser. Drei Ebenen — drei Aufgabenbereiche.
Der Bund ist unter anderem zuständig für Aussenpolitik, Armee, Zollwesen, Währung und die AHV (Art. 112 BV). Bei den Kantonen liegen namentlich das Schulwesen (Art. 62 BV), Polizei, Gesundheitsversorgung und die eigene Steuer- und Staatsorganisation. Die Gemeinden besorgen Ortsplanung, lokale Infrastruktur, Wasser- und Energieversorgung, Abfall, Schulorganisation vor Ort und das Einwohnerregister. Die Grenzen sind dabei nicht starr: Viele Aufgaben sind Verbundaufgaben mehrerer Ebenen — und die Aufgabenteilung wird politisch immer wieder neu justiert.
Quelle: ch.chDrei Ebenen, drei Steuerrechnungen
In der Schweiz zahlt man Steuern an drei Stellen: an den Bund, an den Kanton und an die Gemeinde. Jeder Kanton hat sein eigenes Steuergesetz. Darum zahlt man je nach Wohnort unterschiedlich viel. Die Kantone stehen damit im Wettbewerb. Ein Ausgleich hilft den schwächeren Kantonen: Finanzstarke Kantone zahlen in einen Topf für finanzschwache. Ob dieser Steuerwettbewerb gut oder schlecht ist — darüber streitet die Politik.
Bund (vor allem direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer), Kantone und Gemeinden (vor allem Einkommens- und Vermögenssteuern) erheben je eigene Steuern. Das Steuerharmonisierungsgesetz vereinheitlicht nur, WAS besteuert wird — Steuersätze und Tarife bleiben Sache der Kantone (Art. 129 BV). Die Folge ist Steuerwettbewerb: Kantone und Gemeinden konkurrieren über die Steuerbelastung um Einwohner und Unternehmen. Der nationale Finanzausgleich (Art. 135 BV) gleicht die Unterschiede in der Finanzkraft teilweise aus. Ob der Steuerwettbewerb eher Effizienz und Bürgernähe fördert oder eher Ungleichheit verschärft, ist eine offene politische Bewertungsfrage — beide Positionen sind in der Debatte gut vertreten.
Quelle: efd.admin.chDemokratie in der Gemeinde — und die Landsgemeinde
Auch in der Gemeinde entscheiden die Menschen mit. In den meisten Gemeinden gibt es die Gemeindeversammlung: Alle Stimmberechtigten treffen sich und stimmen direkt ab — über das Budget, über Bauprojekte, über Reglemente. Grössere Gemeinden haben stattdessen ein gewähltes Gemeindeparlament. Zwei Kantone haben sogar eine Versammlung für den ganzen Kanton: die Landsgemeinde. In Glarus und Appenzell Innerrhoden stimmen die Menschen einmal im Jahr unter freiem Himmel ab — per Handzeichen.
Rund vier von fünf Gemeinden kennen die Gemeindeversammlung als oberstes Organ — direkte Demokratie im Kleinformat; rund ein Fünftel, vor allem grössere Gemeinden und die ganze Romandie-Kantone Genf und Neuenburg, hat ein gewähltes Gemeindeparlament. Auf Kantonsebene existiert die Landsgemeinde noch in Glarus (erster Maisonntag, Zaunplatz; als einziger Kanton mit Stimmrechtsalter 16) und Appenzell Innerrhoden (letzter Aprilsonntag; offenes Handmehr). Sie ist ein lebendiges Stück Versammlungsdemokratie — und zugleich ein Sonderfall, nicht die Regel: 24 Kantone stimmen an der Urne ab. Zunehmend dokumentiert sind Rekrutierungsprobleme im Gemeinde-Milizsystem: Es wird schwieriger, Freiwillige für Behördenämter zu finden.
Quelle: landsgemeinde.gl.ch«Halbkantone» — was wirklich stimmt
Sechs Kantone nennt man oft Halbkantone: Obwalden und Nidwalden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Aber Achtung: Sie sind richtige Kantone — mit eigener Verfassung, eigener Regierung und eigenem Parlament. Nur bei zwei Dingen zählen sie halb: Sie haben einen statt zwei Sitze im Ständerat. Und bei Abstimmungen zählt ihre Kantonsstimme nur halb.
Die Bundesverfassung von 1999 kennt den Begriff «Halbkanton» nicht mehr: Art. 1 BV zählt alle 26 als Kantone auf; sechs davon (OW, NW, BS, BL, AR, AI) haben eine halbe Standesstimme (Art. 142 BV) und einen statt zwei Ständeratssitze (Art. 150 BV) — daher total 46 Ständeratsmitglieder und 23 Standesstimmen. In allem Übrigen sind sie vollwertige, gleichberechtigte Kantone. Die Teilungen haben historische Gründe: Unterwalden bestand seit dem Mittelalter aus zwei Teilen, Appenzell teilte sich 1597 nach der Reformation entlang der Konfession, Basel 1833 nach dem Stadt-Land-Konflikt.
Quelle: fedlex.admin.chVielfalt als Programm
Die Schweiz hat vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Jeder Kanton organisiert seine Schule selbst. Vieles ist darum von Kanton zu Kanton verschieden. Das hat Vorteile: Die Politik ist nahe bei den Menschen, und die Kantone können Neues ausprobieren. Es hat auch Nachteile: Es braucht viel Abstimmung untereinander. Wer umzieht, merkt zum Beispiel: Der Schulstoff ist nicht überall gleich.
Der Föderalismus macht die Vielsprachigkeit (Art. 4 BV: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) und grosse regionale Unterschiede politisch handhabbar — er gilt als zentraler Kitt der Willensnation Schweiz. Die Kehrseite ist Koordinationsaufwand: Für das Schulwesen etwa harmonisiert das HarmoS-Konkordat nur Eckwerte, und selbst ihm sind nur 15 Kantone beigetreten — in 7 lehnte das Volk den Beitritt ab. Die Kantone koordinieren sich über interkantonale Konferenzen (etwa die Konferenz der Kantonsregierungen oder die Erziehungsdirektorenkonferenz) und Konkordate (Art. 48 BV). Der oft spöttisch gemeinte «Kantönligeist» hat damit zwei Gesichter: Bürgernähe, Experimentierfreiheit und Minderheitenschutz auf der einen Seite — Doppelspurigkeiten und uneinheitliche Lösungen auf der anderen. Welche Seite überwiegt, ist eine Frage der politischen Bewertung.
Quelle: ch.chMythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt
Zum Vergleich Wie machen es andere Länder?
Quellen: ch.ch: Föderalismus · Bundesverfassung (Art. 3, 5a, 43a, 50, 142, 150) · BFS: Amtliches Gemeindeverzeichnis · EFD: Das schweizerische Steuersystem · Landsgemeinde Glarus · Landsgemeinde Appenzell Innerrhoden · EDK: HarmoS-Konkordat · Konferenz der Kantonsregierungen
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
- Lehrplan 21 (Zyklus 3)
RZG.8.1–8.3: Die Schweiz in Tradition und Wandel verstehen; Demokratie und Menschenrechte; Entstehung des Bundesstaats, politische Institutionen und Prozesse auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. - ABU (Berufsfachschule)
Aspekt «Politik»: politische Rechte und ihre Nutzung, Meinungsbildung zu Abstimmungsvorlagen, Aufbau und Funktionsweise von Bund, Kantonen und Gemeinden. - Sek II (Gymnasium)
Staatskunde/Geschichte: Vergleich politischer Systeme (CH–DE–USA–EU), Konkordanz- vs. Konkurrenzdemokratie, Spannungsfeld Volksrechte und Rechtsstaat.
Stand: 2026-06-11