Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!
ProvvisorioOpuscolo di voto non ancora disponibile, parole d’ordine in aggiornamento. Le spiegazioni del Consiglio federale usciranno presumibilmente in ottobre 2026; fino ad allora questo dossier si basa su Foglio federale, documenti parlamentari e comunicati. Stato al 08 settembre 2026
TedescoQuesto oggetto non è ancora disponibile in italiano. Il contenuto è mostrato in tedesco; la traduzione seguirà.
Verheiratete Paare füllen heute eine gemeinsame Steuererklärung aus. Weil ihre Einkommen zusammengezählt werden, zahlen manche Ehepaare mehr Bundessteuer als ein unverheiratetes Paar mit gleichem Einkommen — das nennt man «Heiratsstrafe». Die Initiative der Mitte will: Ehepaare werden weiter gemeinsam besteuert, aber der Bund muss garantieren, dass sie nie mehr zahlen als Unverheiratete. Das Volk hat aber am 8. März 2026 schon einen anderen Weg gewählt: die Individualbesteuerung, bei der jede Person eine eigene Steuererklärung macht. Bundesrat und Parlament sagen deshalb Nein. Ein Ja würde beide Systeme nebeneinander stellen.
Die Initiative verlangt einen neuen Art. 128 Abs. 3bis BV: Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet; das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Setzt das Parlament dies nicht innert drei Jahren um, muss der Bundesrat per Verordnung eine alternative Steuerberechnung einführen: Ehepaare werden gemeinsam und zusätzlich nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete veranlagt; der tiefere Betrag wird in Rechnung gestellt. Die Bestimmung betrifft nur die direkte Bundessteuer. Der Bundesrat schätzt die Mindereinnahmen auf 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken pro Jahr (78,8 % Bund, 21,2 % Kantone). Er lehnt die Initiative ab, weil sie im Widerspruch zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung steht, das am 8. März 2026 mit 54,2 % angenommen wurde und spätestens 2032 in Kraft tritt. Nationalrat (99:92) und Ständerat (24:21) empfahlen knapp die Ablehnung, ohne Gegenentwurf. Es braucht Volks- und Ständemehr.
Come si è arrivati a questo punto
Seit einem Bundesgerichtsurteil von 1984 streitet die Politik über die Heiratsstrafe. 2016 lehnte das Volk eine ähnliche Initiative der CVP ganz knapp ab — das Bundesgericht hob diese Abstimmung 2019 auf, weil der Bundesrat falsche Zahlen genannt hatte. Das Parlament setzte danach auf die Individualbesteuerung; die Mitte lancierte 2022 ihre eigene Initiative. Im März 2026 sagte das Volk Ja zur Individualbesteuerung. Die Mitte hielt trotzdem an ihrer Initiative fest.
Das Bundesgericht leitete 1984 (BGE 110 Ia 7) aus dem Rechtsgleichheitsgebot Vorgaben für die Belastung von Ehepaaren ab; seither wurden zahlreiche Modelle diskutiert und verworfen. Die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» scheiterte am 28. Februar 2016 knapp; 2019 hob das Bundesgericht die Abstimmung wegen unzutreffender Angaben des Bundesrats zur Zahl der Betroffenen auf — erstmals in der Geschichte des Bundes —, worauf die CVP die Initiative zurückzog. Das Parlament verfolgte ab 2020 die Individualbesteuerung; die FDP-Frauen lancierten dazu die Steuergerechtigkeits-Initiative, der Bundesrat antwortete mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirektem Gegenvorschlag. Die Mitte startete am 27. September 2022 ihre eigene Initiative und reichte sie am 27. März 2024 mit 101'382 Unterschriften ein. Am 8. März 2026 nahm das Volk die Individualbesteuerung mit 54,23 % an (Stimmbeteiligung 55,6 %); die Kantone gelten als Verlierer jener Abstimmung. Die Mitte hielt an ihrer Initiative fest, sodass nun beide Modelle nacheinander zur Abstimmung kommen. Die WAK-S liess von der ESTV klären, was bei einer Annahme beider Vorlagen gilt.
In caso di sì
Ehepaare werden bei der Bundessteuer weiter gemeinsam besteuert, zahlen aber garantiert nicht mehr als Unverheiratete. Das Parlament hat drei Jahre Zeit für ein Gesetz; sonst muss der Bundesrat die alternative Steuerberechnung per Verordnung einführen. Der Bund verliert 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Die Individualbesteuerung bleibt trotzdem gültig — ab 2032 gäbe es zwei Systeme nebeneinander, bis das Parlament den Widerspruch auflöst.
Art. 128 Abs. 3bis BV tritt mit der Annahme in Kraft. Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung behält laut ESTV seine Gültigkeit und tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft; ab dann bestünde ohne Gesetzesanpassung ein Nebeneinander — alternative Steuerberechnung für Ehepaare beim Bund, Individualbesteuerung bei den Kantonen (StHG). Eine Individualbesteuerung bei der direkten Bundessteuer wäre ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen. Die Mindereinnahmen hängen vom Modell ab (Vollsplitting, Teilsplitting, alternative Steuerberechnung); der Bundesrat weist darauf hin, dass die Übergangsbestimmungen die Aufhebung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug nicht ausschliessen — für heute minderbelastete Ehepaare könnte das zu einer Steuererhöhung führen.
In caso di no
Die Verfassung bleibt unverändert. Die Individualbesteuerung wird wie beschlossen umgesetzt und tritt spätestens 2032 in Kraft: Jede Person füllt eine eigene Steuererklärung aus, bei Bund und Kantonen.
Art. 128 BV erhält keinen Absatz 3bis. Bund und Kantone stellen bis spätestens 1. Januar 2032 auf Individualbesteuerung um (Kinderabzug Bund 12'000 Franken, geschätzte Mindereinnahmen rund 630 Mio. Franken). Die von den Initianten geltend gemachte Mehrbelastung von Einverdienerpaaren gegenüber heute bliebe bestehen (Beispiel aus der Ständeratsdebatte: rund 2'500 Franken bei 150'000 Franken Einkommen); Kantone und Gemeinden müssten die von ihnen befürchteten Mindereinnahmen tragen.
Parole d'ordine · chi raccomanda cosa
Sì
Die MitteEVPRegierungsrat Aargau
No
Consiglio federale e ParlamentoFDP
Nessuna parola d’ordine ancora: SP · SVP · Grüne · GLP · EDU
Parole d'ordine secondo le decisioni di partiti e associazioni (assemblee dei delegati, comunicati); Consiglio federale e Parlamento secondo il decreto federale. · Stato al 08 settembre 2026
Come ha votato il Parlamento?
Consiglio nazionale · Beratung September 2025 (Ja = Initiative empfehlen)
92 sì
99 no
Consiglio degli Stati · Beratung 4. Juni 2026
21 sì
24 no
ZH Ogni membro singolarmente — con stemma cantonale e risultato vedere tutti i 246 ↗
La bilancia · cosa si guadagna, a cosa si rinuncia
In caso di SÌ
+ Guadagno
Garantie: Ehepaare zahlen nie mehr als Unverheiratete
Eine Steuererklärung pro Ehepaar bleibt
− Rinuncia
Zivilstandsneutralität; Individualbesteuerung beim Bund ausgeschlossen
700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken Steuerausfälle pro Jahr
In caso di NO
+ Guadagno
Ein System, wie am 8. März 2026 beschlossen
Stärkere Erwerbsanreize für Zweitverdienende
− Rinuncia
Einverdiener- und ungleich verdienende Ehepaare können mehr zahlen als heute
1,7 Mio. zusätzliche Steuererklärungen (Zahl der Mitte)
Costi opportunità = il prezzo dell'opzione non scelta. Rappresentazione simmetrica, senza giudizio.
Argomenti — alla pari, con fonte
+ A favore
Initiativkomitee (Argumentarium, wiedergegeben in der Botschaft Ziff. 3.1)
Erwerbsanreize & Gleichstellung Bei vielen Ehepaaren lohne es sich nicht, wenn beide arbeiten, weil das zweite Einkommen fast ganz als Steuer abfliesse; die Initiative setze positive Arbeitsanreize, ohne Einverdiener- und ungleich verdienende Paare zu benachteiligen. Fonte: Initiativkomitee (Argumentarium, wiedergegeben in der Botschaft Ziff. 3.1) ↗
Bundesfinanzen & Kantone Die Individualbesteuerung bringe 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen und sei von 21 Kantonen abgelehnt worden; die alternative Steuerberechnung sei einfach umzusetzen und mit den kantonalen Systemen kompatibel. Fonte: Die Mitte ↗
Verfahren & Umsetzung «Das Volk wollte die Heiratsstrafe abschaffen» — nicht zwingend die Individualbesteuerung, die neue Ungleichheiten für Familien mit ungleichen Einkommen schaffe; mit der Initiative könne die Stimmbevölkerung entscheiden, welche Lösung sie bevorzuge. Fonte: EVP-Präsidentin Lilian Studer ↗
− Contro
Bundesrat (Botschaft) / Ständeratsmehrheit / SP
Gerechtigkeit & Zivilstand Die Initiative verletze die Zivilstandsneutralität: Unverheiratete würden gegenüber Ehepaaren tendenziell mehrbelastet. Das Hauptziel — die Beseitigung der Heiratsstrafe — sei mit der Individualbesteuerung bereits erfüllt. Fonte: Bundesrat (Botschaft) / Ständeratsmehrheit / SP ↗
Erwerbsanreize & Gleichstellung Die Erwerbsanreize seien bei gemeinsamer Besteuerung kleiner als bei der Individualbesteuerung; die Gleichstellung von Frau und Mann und die Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials würden weniger gefördert. Fonte: Bundesrat (Botschaft) ↗
Bundesfinanzen & Kantone Mindereinnahmen von 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken pro Jahr, die überproportional wohlhabenden Haushalten zugutekämen; die kantonale Benachteiligung von Ehepaaren mit Kindern würde nicht beseitigt. Fonte: Bundesrat (Botschaft) / SP Schweiz ↗
Verfahren & Umsetzung Ein Ja schaffe verfassungsrechtliche Widersprüche zur beschlossenen Individualbesteuerung und schränke den Gesetzgeber ein — eine Individualbesteuerung beim Bund wäre ohne neue Verfassungsänderung ausgeschlossen. Fonte: Bundesrätin Karin Keller-Sutter / ESTV-Bericht ↗
Selettore di scenari · « Cosa accadrebbe se? »
Scegli una situazione — osserva come si presenterebbe oggi e con l'art. 54a.
Prassi attuale
Typischerweise mehrbelastet gegenüber einem unverheirateten Paar («Heiratsstrafe», rund 670'000 Ehepaare).
Con l'art. 54a
Alternative Berechnung nach Unverheirateten-Tarif; der tiefere Betrag gilt — keine Mehrbelastung mehr.
Testo dell’oggetto · integraleNeuer Art. 128 Abs. 3bis und Art. 197 Ziff. 15 BV (Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026)
Amtlicher Wortlaut gemäss Bundesbeschluss (BBl 2026 1758). Die endgültige Ziffer der Übergangsbestimmungen legt die Bundeskanzlei nach der Abstimmung fest.
Art. 128 Abs. 3bis
3bis Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.
Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen zu Art. 128 Abs. 3bis (Nichtbenachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer)
1 Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 128 Absatz 3bis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.
2 Zur Sicherstellung der Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber anderen Steuerpflichtigen regelt der Bundesrat in der Verordnung, dass für Ehepaare: a. neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer erfolgt; und b. der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.
Art. 2 des Bundesbeschlusses
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Sondaggi · tendenzaNon è un pronostico — considerare istituto, periodo e campione
Zu dieser Vorlage liegen noch keine Trendumfragen vor.
Per questo oggetto non sono ancora disponibili sondaggi di tendenza.
Annunciato: Erste SRG-Trendumfrage (gfs.bern) und Tamedia/LeeWas-Welle voraussichtlich ab Mitte/Ende Oktober 2026.
Approfondire · da aprire
Verifica dei luoghi comuniMalintesi frequenti, chiariti in modo neutrale
Zahlen, die auseinandergehen — mit Absender und Bezugsgrösse.
In molti pensano:«Die Initiative kostet 700 Millionen» — oder «bis zu 3 Milliarden».
In realtà:Der Bundesrat schätzt 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken pro Jahr (Steuerjahr 2025, geltende Tarife, je nach Modell). Die SP nennt «bis zu 3 Milliarden»; die methodische Grundlage dieser Zahl liess sich nicht ermitteln. Beide Zahlen mit Absender nennen.
In molti pensano:«Alle Ehepaare zahlen eine Heiratsstrafe.»
In realtà:Laut ESTV sind rund 670'000 Ehepaare mehrbelastet und rund 650'000 minderbelastet («Heiratsbonus»), jeweils ab 10 % Differenz. Mehrbelastet sind eher Paare mit hohen, ausgeglichenen Einkommen; minderbelastet eher Einverdienerpaare und tiefe Einkommen.
In molti pensano:«Bei einem Ja ist die Individualbesteuerung vom Tisch.»
In realtà:Nein. Der ESTV-Bericht vom 2. April 2026 hält fest: Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung behält seine Gültigkeit und tritt spätestens 2032 in Kraft. Ab dann gälte beim Bund die alternative Steuerberechnung, in den Kantonen die Individualbesteuerung — bis das Parlament eingreift.
In molti pensano:«Die Initiative schafft die Heiratsstrafe auch bei den Kantonen ab.»
In realtà:Sie ändert nur Art. 128 BV und betrifft damit nur die direkte Bundessteuer. Die kantonal teilweise noch bestehende Benachteiligung, namentlich von Ehepaaren mit Kindern, würde laut Bundesrat nicht beseitigt.
Cosa resta apertoLacune delle fonti — rese visibili invece di colmate
Die Argumenteseite des Initiativkomitees (ja-zu-fairness.ch) war nicht abrufbar. Die Pro-Aussagen stammen aus der Wiedergabe des Komitee-Argumentariums in der bundesrätlichen Botschaft (Ziff. 3.1) sowie von Mitte und EVP — eine amtliche, aber gefilterte Quelle. Die Originalformulierungen werden mit dem Abstimmungsbüchlein nachgeführt.
Das Abstimmungsbüchlein zum 29. November 2026 liegt noch nicht vor (erwartet Oktober 2026).
Die Schlussabstimmungszahlen zum Bundesbeschluss (19.06.2026) fehlen; belegt sind die Ratsentscheide NR 99:92 und SR 24:21.
Parolen von SP, SVP, Grünen, GLP und EDU sowie der Wirtschafts-, Arbeitnehmer- und Frauenverbände stehen aus; das formelle Stimmenverhältnis der Mitte-Parole ist nicht publiziert.
Die Aufhebung der Abstimmung von 2016 durch das Bundesgericht (2019) ist hier nicht primärquellenbelegt (bger.ch nicht abgerufen).
Die Aargauer Zahlen zu Mindereinnahmen aus der Individualbesteuerung stammen aus einer Sekundärquelle und wurden nicht amtlich geprüft.
Es liegen keine Trendumfragen vor.
Per il corpo insegnante · riferimento al piano di studi
Sec. I · introduzione LP21 · RZG: Zwei Wege zum selben Ziel — Steuerberechnung für Modellhaushalte (Einverdiener, 50/50, unverheiratet) durchspielen; wer gewinnt bei welchem Modell?
Sec. II / liceo · maturità / cultura generale ABU/Sek II: Zielkonflikt Globaleinkommensbesteuerung vs. Zivilstandsneutralität (Botschaft Ziff. 4.1); was passiert bei zwei angenommenen Vorlagen (ESTV-Bericht); Bund vs. Kantone (Art. 128/129 BV); die 2019 aufgehobene Abstimmung von 2016 und Art. 34 BV.