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Eidgenössische Vorlage
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 29. November 2026

Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!

Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Abstimmung
29.11.2026
Typ · Mehrheit
Volksinitiative · Volk und Stände
Eingereicht
27.03.2024 · 101'382 Unterschriften
Empfehlung Bundesrat & Parlament
Nein (NR 102:97, SR 24:20)

Quellen: Fedlex (Bundesbeschluss, Botschaft) · ESTV-Bericht vom 2.4.2026 · parlament.ch · Parteien · Abstimmungsbüchlein (12.10.2026) · Umfrageinstitute

Worum geht es?

Verheiratete Paare füllen heute eine gemeinsame Steuererklärung aus. Weil ihre Einkommen zusammengezählt werden, zahlen manche Ehepaare mehr Bundessteuer als ein unverheiratetes Paar mit gleichem Einkommen — das nennt man «Heiratsstrafe». Die Initiative der Mitte will: Ehepaare werden weiter gemeinsam besteuert, aber der Bund muss garantieren, dass sie nie mehr zahlen als Unverheiratete. Das Volk hat aber am 8. März 2026 schon einen anderen Weg gewählt: die Individualbesteuerung, bei der jede Person eine eigene Steuererklärung macht. Bundesrat und Parlament sagen deshalb Nein. Ein Ja würde beide Systeme nebeneinander stellen.

Die Initiative verlangt einen neuen Art. 128 Abs. 3bis BV: Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet; das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Setzt das Parlament dies nicht innert drei Jahren um, muss der Bundesrat per Verordnung eine alternative Steuerberechnung einführen: Ehepaare werden gemeinsam und zusätzlich nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete veranlagt; der tiefere Betrag wird in Rechnung gestellt. Die Bestimmung betrifft nur die direkte Bundessteuer. Der Bundesrat schätzt die Mindereinnahmen auf 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken pro Jahr (78,8 % Bund, 21,2 % Kantone). Er lehnt die Initiative ab, weil sie im Widerspruch zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung steht, das am 8. März 2026 mit 54,2 % angenommen wurde und am 1. Januar 2032 in Kraft tritt (Bundesratsbeschluss vom 19. August 2026). Nationalrat (99:92) und Ständerat (24:21) empfahlen knapp die Ablehnung, ohne Gegenentwurf. Es braucht Volks- und Ständemehr.

Wie es dazu kam

Seit einem Bundesgerichtsurteil von 1984 streitet die Politik über die Heiratsstrafe. 2016 lehnte das Volk eine ähnliche Initiative der CVP ganz knapp ab — das Bundesgericht hob diese Abstimmung 2019 auf, weil der Bundesrat falsche Zahlen genannt hatte. Das Parlament setzte danach auf die Individualbesteuerung; die Mitte lancierte 2022 ihre eigene Initiative. Im März 2026 sagte das Volk Ja zur Individualbesteuerung. Die Mitte hielt trotzdem an ihrer Initiative fest.

Das Bundesgericht leitete 1984 (BGE 110 Ia 7) aus dem Rechtsgleichheitsgebot Vorgaben für die Belastung von Ehepaaren ab; seither wurden zahlreiche Modelle diskutiert und verworfen. Die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» scheiterte am 28. Februar 2016 knapp; 2019 hob das Bundesgericht die Abstimmung wegen unzutreffender Angaben des Bundesrats zur Zahl der Betroffenen auf — erstmals in der Geschichte des Bundes —, worauf die CVP die Initiative zurückzog. Das Parlament verfolgte ab 2020 die Individualbesteuerung; die FDP-Frauen lancierten dazu die Steuergerechtigkeits-Initiative, der Bundesrat antwortete mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirektem Gegenvorschlag. Die Mitte startete am 27. September 2022 ihre eigene Initiative und reichte sie am 27. März 2024 mit 101'382 Unterschriften ein. Am 8. März 2026 nahm das Volk die Individualbesteuerung mit 54,23 % an (Stimmbeteiligung 55,6 %); die Kantone gelten als Verlierer jener Abstimmung. Die Mitte hielt an ihrer Initiative fest, sodass nun beide Modelle nacheinander zur Abstimmung kommen. Die WAK-S liess von der ESTV klären, was bei einer Annahme beider Vorlagen gilt.

Bei einem Ja
Ehepaare werden bei der Bundessteuer weiter gemeinsam besteuert, zahlen aber garantiert nicht mehr als Unverheiratete. Das Parlament hat drei Jahre Zeit für ein Gesetz; sonst muss der Bundesrat die alternative Steuerberechnung per Verordnung einführen. Der Bund verliert 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Die Individualbesteuerung bleibt trotzdem gültig — ab 2032 gäbe es zwei Systeme nebeneinander, bis das Parlament den Widerspruch auflöst.
Art. 128 Abs. 3bis BV tritt mit der Annahme in Kraft. Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung behält laut ESTV seine Gültigkeit und tritt am 1. Januar 2032 in Kraft (Bundesratsbeschluss vom 19. August 2026); ab dann bestünde ohne Gesetzesanpassung ein Nebeneinander — alternative Steuerberechnung für Ehepaare beim Bund, Individualbesteuerung bei den Kantonen (StHG). Eine Individualbesteuerung bei der direkten Bundessteuer wäre ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen. Die Mindereinnahmen hängen vom Modell ab (Vollsplitting, Teilsplitting, alternative Steuerberechnung); der Bundesrat weist darauf hin, dass die Übergangsbestimmungen die Aufhebung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug nicht ausschliessen — für heute minderbelastete Ehepaare könnte das zu einer Steuererhöhung führen.
Bei einem Nein
Die Verfassung bleibt unverändert. Die Individualbesteuerung wird wie beschlossen umgesetzt und tritt am 1. Januar 2032 in Kraft: Jede Person füllt eine eigene Steuererklärung aus, bei Bund und Kantonen.
Art. 128 BV erhält keinen Absatz 3bis. Bund und Kantone stellen auf den 1. Januar 2032 auf Individualbesteuerung um (Bundesratsbeschluss vom 19. August 2026; Kinderabzug Bund 12'000 Franken, geschätzte Mindereinnahmen rund 630 Mio. Franken). Die von den Initianten geltend gemachte Mehrbelastung von Einverdienerpaaren gegenüber heute bliebe bestehen — nach der ESTV-Modelltabelle 2026 zahlt ein Einverdiener-Ehepaar ohne Kinder mit 150'000 Franken Einkommen heute 4'749 Franken direkte Bundessteuer, mit Individualbesteuerung 7'212 Franken; Kantone und Gemeinden müssten die von ihnen befürchteten Mindereinnahmen tragen.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
Die MitteEVPSVPEDUSchweizer BauernverbandIG Familie 3plusRegierungsrat Aargau
Nein
Bundesrat & ParlamentFDPSPGrüneGLPSwissmemeconomiesuisseTravail.SuisseStädteverbandArbeitgeberverbandGewerkschaftsbund SGBalliance F

Parolen gemäss Beschlüssen der Parteien und Verbände (Delegiertenversammlungen, Medienmitteilungen); Bundesrat & Parlament gemäss Bundesbeschluss. · Stand: 25. Oktober 2026

Wie hat das Parlament gestimmt?
Nationalrat · Schlussabstimmung 19.06.2026 (Ja = Initiative empfehlen); Quelle: Abstimmungsbüchlein S. 9
97 Ja
102 Nein

0 Enthaltungen

Ständerat · Schlussabstimmung 19.06.2026; Quelle: Abstimmungsbüchlein S. 9
20 Ja
24 Nein

0 Enthaltungen

ZH Jedes Mitglied einzeln — mit Kantonswappen & Resultat alle 246 ansehen
Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Garantie: Ehepaare zahlen nie mehr als Unverheiratete
  • Eine Steuererklärung pro Ehepaar bleibt
− Verzicht
  • Zivilstandsneutralität; Individualbesteuerung beim Bund ausgeschlossen
  • 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken Steuerausfälle pro Jahr
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Ein System, wie am 8. März 2026 beschlossen
  • Stärkere Erwerbsanreize für Zweitverdienende
− Verzicht
  • Einverdiener- und ungleich verdienende Ehepaare können mehr zahlen als heute
  • 1,7 Mio. zusätzliche Steuererklärungen (Zahl der Mitte)

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Initiativkomitee (Argumentarium, wiedergegeben in der Botschaft Ziff. 3.1)
Gerechtigkeit & Zivilstand Gerechtigkeit für alle Paare, unabhängig vom Lebensmodell: Ehepaare zahlten «garantiert nicht mehr als Unverheiratete», füllten aber weiterhin nur eine Steuererklärung aus. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium, wiedergegeben in der Botschaft Ziff. 3.1) ↗
Erwerbsanreize & Gleichstellung Bei vielen Ehepaaren lohne es sich nicht, wenn beide arbeiten, weil das zweite Einkommen fast ganz als Steuer abfliesse; die Initiative setze positive Arbeitsanreize, ohne Einverdiener- und ungleich verdienende Paare zu benachteiligen. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium, wiedergegeben in der Botschaft Ziff. 3.1) ↗
Bundesfinanzen & Kantone Die Individualbesteuerung bringe 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen und sei von 21 Kantonen abgelehnt worden; die alternative Steuerberechnung sei einfach umzusetzen und mit den kantonalen Systemen kompatibel. Quelle: Die Mitte ↗
Verfahren & Umsetzung «Das Volk wollte die Heiratsstrafe abschaffen» — nicht zwingend die Individualbesteuerung, die neue Ungleichheiten für Familien mit ungleichen Einkommen schaffe; mit der Initiative könne die Stimmbevölkerung entscheiden, welche Lösung sie bevorzuge. Quelle: EVP-Präsidentin Lilian Studer ↗

Dagegen

Bundesrat (Botschaft) / Ständeratsmehrheit / SP
Gerechtigkeit & Zivilstand Die Initiative verletze die Zivilstandsneutralität: Unverheiratete würden gegenüber Ehepaaren tendenziell mehrbelastet. Das Hauptziel — die Beseitigung der Heiratsstrafe — sei mit der Individualbesteuerung bereits erfüllt. Quelle: Bundesrat (Botschaft) / Ständeratsmehrheit / SP ↗
Erwerbsanreize & Gleichstellung Die Erwerbsanreize seien bei gemeinsamer Besteuerung kleiner als bei der Individualbesteuerung; die Gleichstellung von Frau und Mann und die Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials würden weniger gefördert. Quelle: Bundesrat (Botschaft) ↗
Bundesfinanzen & Kantone Mindereinnahmen von 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken pro Jahr, die überproportional wohlhabenden Haushalten zugutekämen; die kantonale Benachteiligung von Ehepaaren mit Kindern würde nicht beseitigt. Quelle: Bundesrat (Botschaft) / SP Schweiz ↗
Verfahren & Umsetzung Ein Ja schaffe verfassungsrechtliche Widersprüche zur beschlossenen Individualbesteuerung und schränke den Gesetzgeber ein — eine Individualbesteuerung beim Bund wäre ohne neue Verfassungsänderung ausgeschlossen. Quelle: Bundesrätin Karin Keller-Sutter (Ständerat, 04.06.2026) / ESTV-Bericht ↗
Szenario-Schalter · „Was wäre wenn?“

Wähle eine Situation — sieh, wie sie sich heute und mit Art. 54a auswirken würde.

Heutige Praxis

Typischerweise mehrbelastet gegenüber einem unverheirateten Paar («Heiratsstrafe», rund 670'000 Ehepaare).

Mit Art. 54a

Alternative Berechnung nach Unverheirateten-Tarif; der tiefere Betrag gilt — keine Mehrbelastung mehr.

Zwei Wege · was nach der Abstimmung passiert

Bei Ja und bei Nein geht es weiter — auf zwei verschiedenen Wegen. Jede Station ist markiert: gesetzlich festgelegt, amtlich geschätzt oder von den Lagern erwartet. Antippen zeigt Text und Quelle.

Bei einem Ja
  1. 29.11.2026 Verfassung geändert gesetzlich festgelegt

    Art. 128 Abs. 3bis BV gilt ab der Annahme durch Volk und Stände: Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet; das Gesetz muss Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligen. Betroffen ist nur die direkte Bundessteuer.

    Quelle: Bundesbeschluss vom 19.6.2026, BBl 2026 1758 (Art. 128 Abs. 3bis, Art. 197 Ziff. 15 BV) ↗
  2. 2027–2029 Parlament hat drei Jahre für ein Gesetz gesetzlich festgelegt

    Das Parlament wählt das Modell (Vollsplitting, Teilsplitting oder alternative Steuerberechnung), den Tarif und die Abzüge. Gleichzeitig muss es entscheiden, ob es das bereits angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung vor dessen Inkrafttreten ändert oder aufhebt; solche Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.

    Quelle: ESTV-Bericht an die WAK-S vom 2.4.2026, S. 2–3; Botschaft BBl 2025 1092, Ziff. 3.3 ↗
  3. Ende 2029 Ohne Gesetz: Verordnung des Bundesrats gesetzlich festgelegt

    Sind drei Jahre nach der Annahme keine gesetzlichen Ausführungsbestimmungen in Kraft, erlässt der Bundesrat eine Verordnung mit der alternativen Steuerberechnung: Die Bundessteuer wird gemeinsam und zusätzlich nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete berechnet; der tiefere Betrag wird in Rechnung gestellt. Diese Verordnung gilt bis ein Gesetz in Kraft tritt.

    Quelle: Art. 197 Ziff. 15 BV (Übergangsbestimmung), BBl 2026 1758 ↗
  4. ab Inkrafttreten Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer amtliche Schätzung

    Bei einer Umsetzung mit der alternativen Steuerberechnung schätzt der Bundesrat die Mindereinnahmen grob auf 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr (Basis Steuerjahr 2025, geltende Tarife). Davon tragen 78,8 Prozent der Bund und 21,2 Prozent die Kantone. Ein Teilsplitting (Faktor 1,7) würde 1,5 bis 2,2 Milliarden, ein Vollsplitting 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken kosten.

    Quelle: Botschaft des Bundesrates vom 7.3.2025, BBl 2025 1092, Ziff. 4.3 und Abb. 5 (ESTV-Schätzung, Bundessteuerstatistik 2021 hochgerechnet auf 2025; untere Bandbreite bei Abschaffung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug) ↗
  5. 1.1.2032 Individualbesteuerung tritt trotzdem in Kraft gesetzlich festgelegt

    Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bleibt laut ESTV auch bei einem Ja gültig; der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2032 festgelegt. Greift das Parlament nicht ein, gilt beim Bund die gemeinsame Besteuerung mit alternativer Berechnung, in den Kantonen die Individualbesteuerung nach StHG. Der Bundesrat kann das StHG nicht per Verordnung ändern.

    Quelle: Medienmitteilung Bundesrat vom 19.8.2026 (Inkrafttreten 1.1.2032); ESTV-Bericht vom 2.4.2026, S. 2–3 ↗
  6. ab 2032 Erwartete Wirkung für Paare und Verwaltung Erwartung der Lager

    Befürworter und Gegner erwarten Gegensätzliches: einfache, kantonskompatible Lösung mit einer Steuererklärung pro Ehepaar – oder ein Nebeneinander zweier Systeme mit neuen Ungleichheiten zulasten Unverheirateter.

    Befürworter:innen sagen

    Die alternative Steuerberechnung «vereint die Vorteile der heutigen Besteuerung und der Individualbesteuerung ohne ihre Nachteile»: Ehepaare füllen weiterhin nur eine Steuererklärung aus, kein Systemwechsel in den Kantonen, keine 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen.

    Die Mitte (Initiativkomitee) ↗
    Gegner:innen sagen

    Ein Ja würde «zuerst einmal Chaos verursachen» und «neue Ungerechtigkeiten schaffen»: Unverheiratete blieben je nach Konstellation benachteiligt, es profitierten vor allem hohe Einkommen, und Bund und Kantone müssten bis 2032 zwei Systeme aufeinander abstimmen.

    SP Schweiz (4.6.2026) / Bundesrat (Botschaft, Ziff. 4.1) ↗
    Quelle: Die Mitte (Initiantin) / SP Schweiz, Bundesrat ↗
Bei einem Nein
  1. 29.11.2026 Verfassung bleibt, Bundessteuer vorerst wie heute gesetzlich festgelegt

    Art. 128 BV erhält keinen Absatz 3bis. Bis Ende 2031 werden Ehepaare bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam veranlagt, mit Verheiratetentarif, Verheirateten- und Zweiverdienerabzug. Die vom Bundesgericht 1984 beanstandete zivilstandsabhängige Belastung bleibt bis zum Systemwechsel bestehen.

    Quelle: Botschaft BBl 2025 1092, Ziff. 2.1–2.4 (geltendes Recht DBG; BGE 110 Ia 7) ↗
  2. bis 2031 Wer heute mehr, wer weniger zahlt amtliche Schätzung

    Laut ESTV zahlen rund 670'000 Ehepaare bei der direkten Bundessteuer mindestens 10 Prozent mehr als ein unverheiratetes Paar in gleichen Verhältnissen («Heiratsstrafe»), rund 650'000 Ehepaare mindestens 10 Prozent weniger («Heiratsbonus»). Diese Verteilung bleibt bis zum Inkrafttreten der Individualbesteuerung unverändert.

    Quelle: Botschaft BBl 2025 1092, Ziff. 2.4.1 (ESTV-Schätzung auf Basis Bundessteuerstatistik 2021; keine Daten zur Einkommensaufteilung, daher Unsicherheit) ↗
  3. 2027–2031 Bund und Kantone bereiten den Systemwechsel vor gesetzlich festgelegt

    Die Kantone müssen ihre Steuergesetze bis Ende 2031 an die Individualbesteuerung anpassen (Tarife, Sozialabzüge); dafür sind kantonale Volksabstimmungen möglich. Der Bundesrat hat bewusst den spätestmöglichen Termin gewählt, um den Kantonen Zeit zu geben.

    Quelle: Medienmitteilung Bundesrat vom 19.8.2026 ↗
  4. 1.1.2032 Individualbesteuerung in Kraft gesetzlich festgelegt

    Ab dem 1. Januar 2032 füllt jede verheiratete Person bei Bund, Kantonen und Gemeinden eine eigene Steuererklärung aus. Für alle gilt derselbe Tarif; der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind, je hälftig auf die Eltern verteilt. Diese Änderung ist bereits beschlossen und tritt unabhängig vom Ausgang der Abstimmung vom 29.11.2026 in Kraft.

    Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung vom 8.3.2026, S. 54–55 und Gesetzestext (Art. 35, 36 DBG neu); Bundesratsbeschluss vom 19.8.2026 ↗
  5. ab 2032 Finanzielle Folgen der Individualbesteuerung amtliche Schätzung

    Die ESTV schätzt die Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer auf rund 630 Millionen Franken pro Jahr (Basis 2026; rund 500 Millionen Bund, 130 Millionen Kantone). Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen zahlen tendenziell weniger, Einverdiener- und ungleich verdienende Ehepaare tendenziell mehr als heute. Grob geschätzter Beschäftigungseffekt: 10'000 bis 44'000 Vollzeitstellen. Die Folgen bei den Kantonssteuern hängen von der kantonalen Umsetzung ab.

    Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung vom 8.3.2026, S. 55–57 (ESTV-Schätzung, Bundessteuerstatistik 2022 hochgerechnet auf 2026) ↗
  6. ab 2032 Erwartete Wirkung für Paare und Verwaltung Erwartung der Lager

    Befürworter und Gegner der Initiative erwarten vom Systemwechsel Gegensätzliches: ein «Bürokratiemonster» mit Mehrbelastung für Einverdienerfamilien – oder ein zivilstandsneutrales System, das die Heiratsstrafe endgültig beseitigt.

    Befürworter:innen sagen

    Die Individualbesteuerung schaffe «neue Ungerechtigkeiten und ein Milliarden-teures Bürokratiemonster»: 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen, rund 1'500 neue Steuerkommissäre, Einverdienerfamilien zahlten mehr, Doppelverdiener mit hohen Einkommen profitierten.

    SVP (Editorial Ständerätin Esther Friedli, 6.2.2026) / Die Mitte ↗
    Gegner:innen sagen

    «Die Individualbesteuerung hat die Heiratsstrafe bereits abgeschafft»: Sie sei zivilstandsneutral, stärke die Erwerbsanreize für Zweitverdienende und die Gleichstellung und belaste den Bundeshaushalt weniger als die Initiative.

    SP Schweiz (4.6.2026) / Bundesrat (Botschaft, Ziff. 4.1) ↗
    Quelle: SVP, Die Mitte / SP Schweiz, Bundesrat ↗
Was heisst das für mich? Drei Beispielhaushalte

Feste Beispiele mit Bandbreite statt eines Rechners — die Annahmen stehen dabei.

Beide verdienen gleich viel (50/50), Gesamteinkommen 100'000 Franken, keine Kinder. Direkte Bundessteuer pro Jahr gemäss ESTV-Modellrechnung 2026.

Bei einem Ja
rund 710 Fr.

Höchstens der heutige Betrag von 941 Franken. Die alternative Berechnung nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete ergibt laut ESTV-Tabelle 2 × 353 = rund 707 Franken; der tiefere Betrag gilt.

Bei einem Nein
941 Fr. (bis 2031), ab 2032: 525 Fr.

Bleibt wie heute bei 941 Franken. Ab 1. Januar 2032 gilt die bereits beschlossene Individualbesteuerung: je 263 Franken pro Person, zusammen 525 Franken.

So wurde gerechnet

Werte aus den ESTV-Tabellen «Steuerbelastung verheiratete Paare (mit Zweiverdienerabzug)» und «Steuerbelastung unverheiratete Personen», Steuerjahr 2026, Status quo bzw. Reformszenario. Der Ja-Wert ist die Summe zweier amtlicher Tabellenwerte (zwei Unverheiratete mit je 50'000 Franken) nach der Regel der Übergangsbestimmung; die ESTV hat für die Initiative selbst keine Beispieltabelle publiziert. Gilt nur, wenn das Parlament kein anderes Modell (Splitting, andere Abzüge) beschliesst.

Quelle: amtliche Tabelle ↗
Kann man das später wieder ändern?
Verfassungsstufe · Volk und Stände

Bei einem Ja steht die gemeinsame Besteuerung in der Bundesverfassung. Eine Individualbesteuerung beim Bund wäre nur über eine erneute Verfassungsänderung möglich (Parlament oder Volksinitiative, Volks- und Ständemehr). Modell, Tarif und Abzüge könnte das Parlament dagegen per Gesetz ändern, mit fakultativem Referendum. Bei einem Nein bleibt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung eine Gesetzesvorlage: Das Parlament könnte es vor oder nach 2032 mit einfacher Mehrheit ändern; solche Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum, eine neue Volksinitiative bliebe möglich.

Was stattdessen zur Wahl stand
Individualbesteuerung (Bundesgesetz vom 20.6.2025)

Vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP-Frauen beschlossen. Zehn Kantone (UR, SZ, OW, NW, AR, AI, SG, AG, TG, VS) ergriffen das Kantonsreferendum; das Volk nahm das Gesetz am 8. März 2026 mit 54,23 Prozent an. Der Bundesrat hat am 19. August 2026 das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2032 festgelegt. Es ist kein Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative: Beide Vorlagen wurden getrennt behandelt; bei einem Ja bleibt das Gesetz laut ESTV gültig, und das Parlament müsste den Widerspruch auflösen.

Ergebnis angenommen 8.3.2026 (54,23 % Ja, Beteiligung 55,6 %); Inkrafttreten 1.1.2032 beschlossen
Quelle: parlament.ch ↗
Steuergerechtigkeits-Initiative (FDP-Frauen)

Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung», 2021 eingereicht. Das Komitee zog sie bedingt zugunsten des Gegenvorschlags zurück. Mit dem Ja zum Gesetz am 8. März 2026 gilt die Initiative als zurückgezogen; sie kommt nicht mehr zur Abstimmung.

Ergebnis bedingt zurückgezogen; Rückzug mit Annahme des Gegenvorschlags wirksam
Quelle: parlament.ch ↗
Vollsplitting oder Teilsplitting

Der Bundesrat prüfte in der Botschaft Splitting-Modelle als mögliche Umsetzung der Initiative. Ein Vollsplitting (Faktor 2) würde die Initiative vollständig erfüllen, kostet aber 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken pro Jahr und belastet Unverheiratete vergleichsweise hoch; ein Teilsplitting (Faktor 1,7, 1,5 bis 2,2 Milliarden) erfüllt sie nur teilweise. Das Parlament könnte bei einem Ja ein Splitting statt der alternativen Steuerberechnung wählen. 2004 lehnte das Volk ein Teilsplitting im Steuerpaket ab.

Ergebnis in der Botschaft geprüft, nicht vorgeschlagen; bei Ja offen
Quelle: parlament.ch ↗
Direkter Gegenentwurf oder indirekter Gegenvorschlag

Der Bundesrat lehnte die Initiative am 7. März 2025 ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag ab, weil sie der Individualbesteuerung widerspreche. Die Kommissionen empfahlen knapp die Ablehnung (WAK-N 13:12, WAK-S 7:6). Im Nationalrat unterlag die Minderheit Müller Leo (Annahme empfehlen) mit 92:99; in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2026 stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss (Ablehnungsempfehlung) mit 102:97 zu, der Ständerat mit 24:20. Dafür stimmten FDP, SP, Grüne und GLP, dagegen SVP und Mitte/EVP.

Ergebnis kein Gegenentwurf; Ablehnungsempfehlung NR 99:92 (17.9.2025), SR 24:21 (4.6.2026); Schlussabstimmung NR 102:97, SR 24:20 (19.6.2026)
Quelle: parlament.ch ↗
Rückzug der Initiative durch die Mitte

Nach dem Ja zur Individualbesteuerung forderten Bundesrat und Ratsmehrheit die Mitte auf, den Volksentscheid zu respektieren. Die Mitte hielt an der Initiative fest («Das Ja vom 8. März ist kein Nein zur Fairness-Initiative»). Nach der Schlussabstimmung wurde die Initiative nicht zurückgezogen; der Bundesrat setzte die Abstimmung am 30. Juni 2026 auf den 29. November 2026 fest. Die Mitte fasste die Ja-Parole an der Delegiertenversammlung vom 5. September 2026.

Ergebnis nicht zurückgezogen; Abstimmung 29.11.2026 festgesetzt
Quelle: parlament.ch ↗
Was offen bleibt

Es gibt keine amtliche Jahresreihe für beide Fälle: Der Bundesrat schätzt die Mindereinnahmen der Initiative nur für ein Steuerjahr (2025) und mit grosser Bandbreite; wie das Parlament ein Ja umsetzt (Modell, Tarif, Abzüge) und ob es das Individualbesteuerungsgesetz vor 2032 anpasst, ist offen. Das Abstimmungsbüchlein (12.10.2026) enthält keine Beispielhaushalte, nur Gesamtzahlen; die Werte hier beruhen weiterhin auf den ESTV-Modelltabellen 2026.

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Diskussion

Spielregeln der Diskussion

Sachlich bleiben, Behauptungen möglichst mit Quelle stützen, keine Beleidigungen, keine Kampagnen-Parolen. Beiträge erscheinen nach der E-Mail-Bestätigung; die Redaktion kann Beiträge nachträglich entfernen. Ja- und Nein-Stimmen sind gleichermassen willkommen.

Text der Vorlage · im Wortlaut Neuer Art. 128 Abs. 3bis und Art. 197 Ziff. 15 BV (Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026)

Abstimmungsfrage: «Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» annehmen?» — Amtlicher Wortlaut gemäss Bundesbeschluss (BBl 2026 1758). Die endgültige Ziffer der Übergangsbestimmungen legt die Bundeskanzlei nach der Abstimmung fest. Abgedruckt im Abstimmungsbüchlein vom 12. Oktober 2026 (https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/HXhFMFWOaa6u/BAR_Erlaeuterungen_Nov26_DE_v10.pdf).

Art. 128 Abs. 3bis

3bis Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen zu Art. 128 Abs. 3bis (Nichtbenachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer)

1 Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 128 Absatz 3bis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.

2 Zur Sicherstellung der Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber anderen Steuerpflichtigen regelt der Bundesrat in der Verordnung, dass für Ehepaare: a. neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer erfolgt; und b. der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.

Art. 2 des Bundesbeschlusses

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Quelle: Fedlex — BBl 2026 1758 (PDF) ↗
Umfragen · Stimmungsbild Keine Prognose — Institut, Feldzeit und Stichprobe beachten

Umfragen zeigen ein Stimmungsbild zum Befragungszeitpunkt, keine Prognose. Tamedia/LeeWas: Online-Befragung mit statistischer Gewichtung (Fehlerbereich ±1,6 Prozentpunkte). SRG/gfs.bern: telefonische und Online-Befragung, gewichtet (±2,8 Prozentpunkte). YouGov: Online-Panel, Werte aus einem statistischen Schätzmodell (MRP, ±1,8 Prozentpunkte).

Institut Feldzeit Befragte Ja Nein Offen
LeeWas · Tamedia / 20 Minuten 7.–8. Okt. 2026 11'239 38 % 51 % 11 %
YouGov Schweiz · Eigenstudie 7.–19. Okt. 2026 2'949 57 % 29 % 14 %
gfs.bern · SRG SSR 5.–18. Okt. 2026 14'874 55 % 34 % 11 %

Angekündigt: Weitere Wellen von Tamedia/LeeWas und SRG/gfs.bern folgen im November.

Vertiefung · zum Aufklappen
Mythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt

Zahlen, die auseinandergehen — mit Absender und Bezugsgrösse.

Verbreitete Annahme«Die Initiative kostet 700 Millionen» — oder «bis zu 3 Milliarden».
SachstandDer Bundesrat schätzt 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken pro Jahr (Steuerjahr 2025, geltende Tarife, je nach Modell). Die SP nennt «bis zu 3 Milliarden»; die methodische Grundlage dieser Zahl liess sich nicht ermitteln. Beide Zahlen mit Absender nennen.
fedlex.admin.ch (Botschaft BBl 2025 1092)
Verbreitete Annahme«Alle Ehepaare zahlen eine Heiratsstrafe.»
SachstandLaut ESTV sind rund 670'000 Ehepaare mehrbelastet und rund 650'000 minderbelastet («Heiratsbonus»), jeweils ab 10 % Differenz. Mehrbelastet sind eher Paare mit hohen, ausgeglichenen Einkommen; minderbelastet eher Einverdienerpaare und tiefe Einkommen.
fedlex.admin.ch (Botschaft, Ziff. 2.4.1)
Verbreitete Annahme«Bei einem Ja ist die Individualbesteuerung vom Tisch.»
SachstandNein. Der ESTV-Bericht vom 2. April 2026 hält fest: Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung behält seine Gültigkeit und tritt am 1. Januar 2032 in Kraft (Bundesratsbeschluss vom 19. August 2026). Ab dann gälte beim Bund die alternative Steuerberechnung, in den Kantonen die Individualbesteuerung — bis das Parlament eingreift.
parlament.ch (ESTV-Bericht 2.4.2026)
Verbreitete Annahme«Die Initiative schafft die Heiratsstrafe auch bei den Kantonen ab.»
SachstandSie ändert nur Art. 128 BV und betrifft damit nur die direkte Bundessteuer. Die kantonal teilweise noch bestehende Benachteiligung, namentlich von Ehepaaren mit Kindern, würde laut Bundesrat nicht beseitigt.
fedlex.admin.ch (Botschaft)
Was noch offen ist Lücken im Material — sichtbar gemacht statt gefüllt
  • Die Parteien haben ihre Parolen gefasst; die Grünen nennen das Beschlussgremium nicht. Gewerbeverband sgv und Pro Senectute haben keine Parole publiziert. Städteverband, Arbeitgeberverband, SGB und alliance F sind im Nein-Komitee vertreten; formelle Beschlüsse dieser Verbände wurden nicht gefunden. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Die Argumente des Initiativkomitees sind im Abstimmungsbüchlein (S. 44–45) und auf ja-zu-fairness.ch belegt; die Pro-Aussagen wurden damit abgeglichen. Seit dem 19.10.2026 gibt es ein überparteiliches Nein-Komitee (nein-steuer-initiative.ch); die Contra-Aussagen im Dossier stammen aus dem Abstimmungsbüchlein und den Parteipositionen und wurden noch nicht mit dem Argumentarium des Komitees abgeglichen.
  • Das Abstimmungsbüchlein enthält keine Beispielhaushalte, nur Gesamtzahlen (Mindereinnahmen 680 Mio. bis 3 Mrd. Fr. pro Jahr je nach Umsetzung; bei der alternativen Steuerberechnung 680 Mio. bis 1,4 Mrd.). Die drei Beispielhaushalte im Modul «Zwei Wege» beruhen weiterhin auf den ESTV-Modelltabellen 2026.
  • Der Ständerat empfahl die Ablehnung am 04.06.2026 mit 24:21; in der Schlussabstimmung vom 19.06.2026 lautete das Ergebnis 24:20 (Nationalrat 102:97). Das Dossier zeigt die Schlussabstimmung.
  • Die Aufhebung der Abstimmung von 2016 durch das Bundesgericht (2019) ist hier nicht primärquellenbelegt (bger.ch nicht abgerufen).
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    LP21 · RZG: Zwei Wege zum selben Ziel — Steuerberechnung für Modellhaushalte (Einverdiener, 50/50, unverheiratet) durchspielen; wer gewinnt bei welchem Modell?
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Zielkonflikt Globaleinkommensbesteuerung vs. Zivilstandsneutralität (Botschaft Ziff. 4.1); was passiert bei zwei angenommenen Vorlagen (ESTV-Bericht); Bund vs. Kantone (Art. 128/129 BV); die 2019 aufgehobene Abstimmung von 2016 und Art. 34 BV.

Quellen u. a.: Bundesrat — Erläuterungen zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (Abstimmungsbüchlein, PDF) · Fedlex — Bundesbeschluss vom 19.06.2026 (BBl 2026 1758, PDF) · Fedlex — Botschaft des Bundesrates vom 07.03.2025 (BBl 2025 1092, PDF) · ESTV — Bericht zum Verhältnis zur Individualbesteuerung (02.04.2026, PDF) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 25.018 · EFD — Abstimmung Individualbesteuerung (08.03.2026) · ESTV — Themenseite zur Volksinitiative · Année politique suisse — Prozessdossier · Parlament — Amtliches Bulletin Ständerat, 25.018, Debatte vom 04.06.2026 · Die Mitte — Faire Steuern und Renten · EVP — Individualbesteuerung oder Fairness-Initiative · SP Schweiz — Die Individualbesteuerung hat die Heiratsstrafe bereits abgeschafft (04.06.2026) · FDP — Parolen · SRF — Ja zur Individualbesteuerung, aber noch gibt die Mitte nicht auf (08.03.2026) · aargauerpolitik.ch — Empfehlungen des Regierungsrats · LeeWas / Tamedia — Abstimmungsumfrage Welle 1 (14.10.2026, PDF) · SVP — Medienmitteilung zur Delegiertenversammlung (17.10.2026) · GLP — Parolen für die Abstimmungen vom 29. November (24.10.2026) · Grüne — Abstimmungsempfehlung: Nein zur Steuer-Initiative der Mitte (18.10.2026) · Nein-Komitee «NEIN zur Steuer-Initiative» — Medienmitteilung (19.10.2026, via Städteverband) · Nein-Komitee — nein-steuer-initiative.ch · Travail.Suisse — Parolen für die Volksabstimmungen vom 29. November (15.10.2026) · economiesuisse — Parolen zum 29. November (15.09.2026, englische Fassung) · YouGov Schweiz — Stimmungsbarometer zum 29. November (20.10.2026) · gfs.bern — 1. SRG-Trendumfrage zum 29. November 2026 (23.10.2026)