Volksabstimmung vom 29. November 2026
Quellen: Fedlex (Bundesbeschluss, Botschaft) · ESTV-Bericht vom 2.4.2026 · parlament.ch · Parteien · Abstimmungsbüchlein (12.10.2026) · Umfrageinstitute
Verheiratete Paare füllen heute eine gemeinsame Steuererklärung aus. Weil ihre Einkommen zusammengezählt werden, zahlen manche Ehepaare mehr Bundessteuer als ein unverheiratetes Paar mit gleichem Einkommen — das nennt man «Heiratsstrafe». Die Initiative der Mitte will: Ehepaare werden weiter gemeinsam besteuert, aber der Bund muss garantieren, dass sie nie mehr zahlen als Unverheiratete. Das Volk hat aber am 8. März 2026 schon einen anderen Weg gewählt: die Individualbesteuerung, bei der jede Person eine eigene Steuererklärung macht. Bundesrat und Parlament sagen deshalb Nein. Ein Ja würde beide Systeme nebeneinander stellen.
Die Initiative verlangt einen neuen Art. 128 Abs. 3bis BV: Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet; das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Setzt das Parlament dies nicht innert drei Jahren um, muss der Bundesrat per Verordnung eine alternative Steuerberechnung einführen: Ehepaare werden gemeinsam und zusätzlich nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete veranlagt; der tiefere Betrag wird in Rechnung gestellt. Die Bestimmung betrifft nur die direkte Bundessteuer. Der Bundesrat schätzt die Mindereinnahmen auf 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken pro Jahr (78,8 % Bund, 21,2 % Kantone). Er lehnt die Initiative ab, weil sie im Widerspruch zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung steht, das am 8. März 2026 mit 54,2 % angenommen wurde und am 1. Januar 2032 in Kraft tritt (Bundesratsbeschluss vom 19. August 2026). Nationalrat (99:92) und Ständerat (24:21) empfahlen knapp die Ablehnung, ohne Gegenentwurf. Es braucht Volks- und Ständemehr.
Seit einem Bundesgerichtsurteil von 1984 streitet die Politik über die Heiratsstrafe. 2016 lehnte das Volk eine ähnliche Initiative der CVP ganz knapp ab — das Bundesgericht hob diese Abstimmung 2019 auf, weil der Bundesrat falsche Zahlen genannt hatte. Das Parlament setzte danach auf die Individualbesteuerung; die Mitte lancierte 2022 ihre eigene Initiative. Im März 2026 sagte das Volk Ja zur Individualbesteuerung. Die Mitte hielt trotzdem an ihrer Initiative fest.
Das Bundesgericht leitete 1984 (BGE 110 Ia 7) aus dem Rechtsgleichheitsgebot Vorgaben für die Belastung von Ehepaaren ab; seither wurden zahlreiche Modelle diskutiert und verworfen. Die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» scheiterte am 28. Februar 2016 knapp; 2019 hob das Bundesgericht die Abstimmung wegen unzutreffender Angaben des Bundesrats zur Zahl der Betroffenen auf — erstmals in der Geschichte des Bundes —, worauf die CVP die Initiative zurückzog. Das Parlament verfolgte ab 2020 die Individualbesteuerung; die FDP-Frauen lancierten dazu die Steuergerechtigkeits-Initiative, der Bundesrat antwortete mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirektem Gegenvorschlag. Die Mitte startete am 27. September 2022 ihre eigene Initiative und reichte sie am 27. März 2024 mit 101'382 Unterschriften ein. Am 8. März 2026 nahm das Volk die Individualbesteuerung mit 54,23 % an (Stimmbeteiligung 55,6 %); die Kantone gelten als Verlierer jener Abstimmung. Die Mitte hielt an ihrer Initiative fest, sodass nun beide Modelle nacheinander zur Abstimmung kommen. Die WAK-S liess von der ESTV klären, was bei einer Annahme beider Vorlagen gilt.
Parolen gemäss Beschlüssen der Parteien und Verbände (Delegiertenversammlungen, Medienmitteilungen); Bundesrat & Parlament gemäss Bundesbeschluss. · Stand: 25. Oktober 2026
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Typischerweise mehrbelastet gegenüber einem unverheirateten Paar («Heiratsstrafe», rund 670'000 Ehepaare).
Alternative Berechnung nach Unverheirateten-Tarif; der tiefere Betrag gilt — keine Mehrbelastung mehr.
Bei Ja und bei Nein geht es weiter — auf zwei verschiedenen Wegen. Jede Station ist markiert: gesetzlich festgelegt, amtlich geschätzt oder von den Lagern erwartet. Antippen zeigt Text und Quelle.
Art. 128 Abs. 3bis BV gilt ab der Annahme durch Volk und Stände: Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet; das Gesetz muss Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligen. Betroffen ist nur die direkte Bundessteuer.
Quelle: Bundesbeschluss vom 19.6.2026, BBl 2026 1758 (Art. 128 Abs. 3bis, Art. 197 Ziff. 15 BV) ↗Das Parlament wählt das Modell (Vollsplitting, Teilsplitting oder alternative Steuerberechnung), den Tarif und die Abzüge. Gleichzeitig muss es entscheiden, ob es das bereits angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung vor dessen Inkrafttreten ändert oder aufhebt; solche Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Quelle: ESTV-Bericht an die WAK-S vom 2.4.2026, S. 2–3; Botschaft BBl 2025 1092, Ziff. 3.3 ↗Sind drei Jahre nach der Annahme keine gesetzlichen Ausführungsbestimmungen in Kraft, erlässt der Bundesrat eine Verordnung mit der alternativen Steuerberechnung: Die Bundessteuer wird gemeinsam und zusätzlich nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete berechnet; der tiefere Betrag wird in Rechnung gestellt. Diese Verordnung gilt bis ein Gesetz in Kraft tritt.
Quelle: Art. 197 Ziff. 15 BV (Übergangsbestimmung), BBl 2026 1758 ↗Bei einer Umsetzung mit der alternativen Steuerberechnung schätzt der Bundesrat die Mindereinnahmen grob auf 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr (Basis Steuerjahr 2025, geltende Tarife). Davon tragen 78,8 Prozent der Bund und 21,2 Prozent die Kantone. Ein Teilsplitting (Faktor 1,7) würde 1,5 bis 2,2 Milliarden, ein Vollsplitting 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken kosten.
Quelle: Botschaft des Bundesrates vom 7.3.2025, BBl 2025 1092, Ziff. 4.3 und Abb. 5 (ESTV-Schätzung, Bundessteuerstatistik 2021 hochgerechnet auf 2025; untere Bandbreite bei Abschaffung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug) ↗Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bleibt laut ESTV auch bei einem Ja gültig; der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2032 festgelegt. Greift das Parlament nicht ein, gilt beim Bund die gemeinsame Besteuerung mit alternativer Berechnung, in den Kantonen die Individualbesteuerung nach StHG. Der Bundesrat kann das StHG nicht per Verordnung ändern.
Quelle: Medienmitteilung Bundesrat vom 19.8.2026 (Inkrafttreten 1.1.2032); ESTV-Bericht vom 2.4.2026, S. 2–3 ↗Befürworter und Gegner erwarten Gegensätzliches: einfache, kantonskompatible Lösung mit einer Steuererklärung pro Ehepaar – oder ein Nebeneinander zweier Systeme mit neuen Ungleichheiten zulasten Unverheirateter.
Die alternative Steuerberechnung «vereint die Vorteile der heutigen Besteuerung und der Individualbesteuerung ohne ihre Nachteile»: Ehepaare füllen weiterhin nur eine Steuererklärung aus, kein Systemwechsel in den Kantonen, keine 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen.
Die Mitte (Initiativkomitee) ↗Ein Ja würde «zuerst einmal Chaos verursachen» und «neue Ungerechtigkeiten schaffen»: Unverheiratete blieben je nach Konstellation benachteiligt, es profitierten vor allem hohe Einkommen, und Bund und Kantone müssten bis 2032 zwei Systeme aufeinander abstimmen.
SP Schweiz (4.6.2026) / Bundesrat (Botschaft, Ziff. 4.1) ↗Art. 128 BV erhält keinen Absatz 3bis. Bis Ende 2031 werden Ehepaare bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam veranlagt, mit Verheiratetentarif, Verheirateten- und Zweiverdienerabzug. Die vom Bundesgericht 1984 beanstandete zivilstandsabhängige Belastung bleibt bis zum Systemwechsel bestehen.
Quelle: Botschaft BBl 2025 1092, Ziff. 2.1–2.4 (geltendes Recht DBG; BGE 110 Ia 7) ↗Laut ESTV zahlen rund 670'000 Ehepaare bei der direkten Bundessteuer mindestens 10 Prozent mehr als ein unverheiratetes Paar in gleichen Verhältnissen («Heiratsstrafe»), rund 650'000 Ehepaare mindestens 10 Prozent weniger («Heiratsbonus»). Diese Verteilung bleibt bis zum Inkrafttreten der Individualbesteuerung unverändert.
Quelle: Botschaft BBl 2025 1092, Ziff. 2.4.1 (ESTV-Schätzung auf Basis Bundessteuerstatistik 2021; keine Daten zur Einkommensaufteilung, daher Unsicherheit) ↗Die Kantone müssen ihre Steuergesetze bis Ende 2031 an die Individualbesteuerung anpassen (Tarife, Sozialabzüge); dafür sind kantonale Volksabstimmungen möglich. Der Bundesrat hat bewusst den spätestmöglichen Termin gewählt, um den Kantonen Zeit zu geben.
Quelle: Medienmitteilung Bundesrat vom 19.8.2026 ↗Ab dem 1. Januar 2032 füllt jede verheiratete Person bei Bund, Kantonen und Gemeinden eine eigene Steuererklärung aus. Für alle gilt derselbe Tarif; der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind, je hälftig auf die Eltern verteilt. Diese Änderung ist bereits beschlossen und tritt unabhängig vom Ausgang der Abstimmung vom 29.11.2026 in Kraft.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung vom 8.3.2026, S. 54–55 und Gesetzestext (Art. 35, 36 DBG neu); Bundesratsbeschluss vom 19.8.2026 ↗Die ESTV schätzt die Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer auf rund 630 Millionen Franken pro Jahr (Basis 2026; rund 500 Millionen Bund, 130 Millionen Kantone). Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen zahlen tendenziell weniger, Einverdiener- und ungleich verdienende Ehepaare tendenziell mehr als heute. Grob geschätzter Beschäftigungseffekt: 10'000 bis 44'000 Vollzeitstellen. Die Folgen bei den Kantonssteuern hängen von der kantonalen Umsetzung ab.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung vom 8.3.2026, S. 55–57 (ESTV-Schätzung, Bundessteuerstatistik 2022 hochgerechnet auf 2026) ↗Befürworter und Gegner der Initiative erwarten vom Systemwechsel Gegensätzliches: ein «Bürokratiemonster» mit Mehrbelastung für Einverdienerfamilien – oder ein zivilstandsneutrales System, das die Heiratsstrafe endgültig beseitigt.
Die Individualbesteuerung schaffe «neue Ungerechtigkeiten und ein Milliarden-teures Bürokratiemonster»: 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen, rund 1'500 neue Steuerkommissäre, Einverdienerfamilien zahlten mehr, Doppelverdiener mit hohen Einkommen profitierten.
SVP (Editorial Ständerätin Esther Friedli, 6.2.2026) / Die Mitte ↗«Die Individualbesteuerung hat die Heiratsstrafe bereits abgeschafft»: Sie sei zivilstandsneutral, stärke die Erwerbsanreize für Zweitverdienende und die Gleichstellung und belaste den Bundeshaushalt weniger als die Initiative.
SP Schweiz (4.6.2026) / Bundesrat (Botschaft, Ziff. 4.1) ↗Feste Beispiele mit Bandbreite statt eines Rechners — die Annahmen stehen dabei.
Beide verdienen gleich viel (50/50), Gesamteinkommen 100'000 Franken, keine Kinder. Direkte Bundessteuer pro Jahr gemäss ESTV-Modellrechnung 2026.
Höchstens der heutige Betrag von 941 Franken. Die alternative Berechnung nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete ergibt laut ESTV-Tabelle 2 × 353 = rund 707 Franken; der tiefere Betrag gilt.
Bleibt wie heute bei 941 Franken. Ab 1. Januar 2032 gilt die bereits beschlossene Individualbesteuerung: je 263 Franken pro Person, zusammen 525 Franken.
Werte aus den ESTV-Tabellen «Steuerbelastung verheiratete Paare (mit Zweiverdienerabzug)» und «Steuerbelastung unverheiratete Personen», Steuerjahr 2026, Status quo bzw. Reformszenario. Der Ja-Wert ist die Summe zweier amtlicher Tabellenwerte (zwei Unverheiratete mit je 50'000 Franken) nach der Regel der Übergangsbestimmung; die ESTV hat für die Initiative selbst keine Beispieltabelle publiziert. Gilt nur, wenn das Parlament kein anderes Modell (Splitting, andere Abzüge) beschliesst.
Gesamteinkommen 150'000 Franken, aufgeteilt 70/30 (105'000 und 45'000 Franken), zwei Kinder. Direkte Bundessteuer pro Jahr gemäss ESTV-Modellrechnung 2026.
Höchstens der heutige Betrag von 2'067 Franken. Erhält wie heute bei Unverheirateten ein Elternteil den Elterntarif und die Kinderabzüge, ergibt die alternative Berechnung laut ESTV-Tabelle 767 + 227 = rund 994 Franken. Ob dieser Tarif in der Verordnung gewährt würde, lässt die Botschaft offen; daher Bandbreite.
Bleibt wie heute bei 2'067 Franken. Ab 1. Januar 2032 mit Individualbesteuerung und Kinderabzug von 12'000 Franken pro Kind: 1'748 Franken (ganz auf dem Haupteinkommen).
Werte aus den ESTV-Tabellen (Status quo bzw. Reformszenario 2026): Ehepaar 150'000 Franken, Anteil Ersteinkommen 70 Prozent, zwei Kinder; unverheiratete Person 105'000 Franken mit zwei Kindern und unverheiratete Person 45'000 Franken ohne Kinder. Der untere Ja-Wert ist eine Summe zweier amtlicher Tabellenwerte; die Botschaft (Ziff. 3.3.2) hält offen, ob unverheiratete Eltern in der alternativen Berechnung den günstigeren Tarif erhalten. Gilt nur, wenn das Parlament kein anderes Modell beschliesst.
Keine Erwerbseinkommen, Renten von 60'000 und 40'000 Franken (Gesamteinkommen 100'000 Franken, Aufteilung 60/40), keine Kinder, kein Zweiverdienerabzug. Direkte Bundessteuer pro Jahr gemäss ESTV-Modellrechnung 2026.
Höchstens der heutige Betrag von 1'505 Franken. Die alternative Berechnung nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete ergibt laut ESTV-Tabelle 618 + 183 = rund 801 Franken; der tiefere Betrag gilt.
Bleibt wie heute bei 1'505 Franken. Ab 1. Januar 2032 gilt die Individualbesteuerung: 463 Franken auf der höheren und 135 Franken auf der tieferen Rente, zusammen 598 Franken.
Werte aus den ESTV-Tabellen «Steuerbelastung verheiratete Paare ohne Zweiverdienerabzug (Rentner)» und «Steuerbelastung unverheiratete Personen», Steuerjahr 2026. Der Ja-Wert ist die Summe zweier amtlicher Tabellenwerte (60'000 und 40'000 Franken) nach der Regel der Übergangsbestimmung. Gilt nur, wenn das Parlament kein anderes Modell beschliesst.
Bei einem Ja steht die gemeinsame Besteuerung in der Bundesverfassung. Eine Individualbesteuerung beim Bund wäre nur über eine erneute Verfassungsänderung möglich (Parlament oder Volksinitiative, Volks- und Ständemehr). Modell, Tarif und Abzüge könnte das Parlament dagegen per Gesetz ändern, mit fakultativem Referendum. Bei einem Nein bleibt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung eine Gesetzesvorlage: Das Parlament könnte es vor oder nach 2032 mit einfacher Mehrheit ändern; solche Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum, eine neue Volksinitiative bliebe möglich.
Vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP-Frauen beschlossen. Zehn Kantone (UR, SZ, OW, NW, AR, AI, SG, AG, TG, VS) ergriffen das Kantonsreferendum; das Volk nahm das Gesetz am 8. März 2026 mit 54,23 Prozent an. Der Bundesrat hat am 19. August 2026 das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2032 festgelegt. Es ist kein Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative: Beide Vorlagen wurden getrennt behandelt; bei einem Ja bleibt das Gesetz laut ESTV gültig, und das Parlament müsste den Widerspruch auflösen.
Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung», 2021 eingereicht. Das Komitee zog sie bedingt zugunsten des Gegenvorschlags zurück. Mit dem Ja zum Gesetz am 8. März 2026 gilt die Initiative als zurückgezogen; sie kommt nicht mehr zur Abstimmung.
Der Bundesrat prüfte in der Botschaft Splitting-Modelle als mögliche Umsetzung der Initiative. Ein Vollsplitting (Faktor 2) würde die Initiative vollständig erfüllen, kostet aber 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken pro Jahr und belastet Unverheiratete vergleichsweise hoch; ein Teilsplitting (Faktor 1,7, 1,5 bis 2,2 Milliarden) erfüllt sie nur teilweise. Das Parlament könnte bei einem Ja ein Splitting statt der alternativen Steuerberechnung wählen. 2004 lehnte das Volk ein Teilsplitting im Steuerpaket ab.
Der Bundesrat lehnte die Initiative am 7. März 2025 ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag ab, weil sie der Individualbesteuerung widerspreche. Die Kommissionen empfahlen knapp die Ablehnung (WAK-N 13:12, WAK-S 7:6). Im Nationalrat unterlag die Minderheit Müller Leo (Annahme empfehlen) mit 92:99; in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2026 stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss (Ablehnungsempfehlung) mit 102:97 zu, der Ständerat mit 24:20. Dafür stimmten FDP, SP, Grüne und GLP, dagegen SVP und Mitte/EVP.
Nach dem Ja zur Individualbesteuerung forderten Bundesrat und Ratsmehrheit die Mitte auf, den Volksentscheid zu respektieren. Die Mitte hielt an der Initiative fest («Das Ja vom 8. März ist kein Nein zur Fairness-Initiative»). Nach der Schlussabstimmung wurde die Initiative nicht zurückgezogen; der Bundesrat setzte die Abstimmung am 30. Juni 2026 auf den 29. November 2026 fest. Die Mitte fasste die Ja-Parole an der Delegiertenversammlung vom 5. September 2026.
Es gibt keine amtliche Jahresreihe für beide Fälle: Der Bundesrat schätzt die Mindereinnahmen der Initiative nur für ein Steuerjahr (2025) und mit grosser Bandbreite; wie das Parlament ein Ja umsetzt (Modell, Tarif, Abzüge) und ob es das Individualbesteuerungsgesetz vor 2032 anpasst, ist offen. Das Abstimmungsbüchlein (12.10.2026) enthält keine Beispielhaushalte, nur Gesamtzahlen; die Werte hier beruhen weiterhin auf den ESTV-Modelltabellen 2026.
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Abstimmungsfrage: «Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» annehmen?» — Amtlicher Wortlaut gemäss Bundesbeschluss (BBl 2026 1758). Die endgültige Ziffer der Übergangsbestimmungen legt die Bundeskanzlei nach der Abstimmung fest. Abgedruckt im Abstimmungsbüchlein vom 12. Oktober 2026 (https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/HXhFMFWOaa6u/BAR_Erlaeuterungen_Nov26_DE_v10.pdf).
3bis Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.
1 Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 128 Absatz 3bis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.
2 Zur Sicherstellung der Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber anderen Steuerpflichtigen regelt der Bundesrat in der Verordnung, dass für Ehepaare: a. neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer erfolgt; und b. der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Umfragen zeigen ein Stimmungsbild zum Befragungszeitpunkt, keine Prognose. Tamedia/LeeWas: Online-Befragung mit statistischer Gewichtung (Fehlerbereich ±1,6 Prozentpunkte). SRG/gfs.bern: telefonische und Online-Befragung, gewichtet (±2,8 Prozentpunkte). YouGov: Online-Panel, Werte aus einem statistischen Schätzmodell (MRP, ±1,8 Prozentpunkte).
| Institut | Feldzeit | Befragte | Ja | Nein | Offen |
|---|---|---|---|---|---|
| LeeWas · Tamedia / 20 Minuten | 7.–8. Okt. 2026 | 11'239 | 38 % | 51 % | 11 % |
| YouGov Schweiz · Eigenstudie | 7.–19. Okt. 2026 | 2'949 | 57 % | 29 % | 14 % |
| gfs.bern · SRG SSR | 5.–18. Okt. 2026 | 14'874 | 55 % | 34 % | 11 % |
Angekündigt: Weitere Wellen von Tamedia/LeeWas und SRG/gfs.bern folgen im November.
Zahlen, die auseinandergehen — mit Absender und Bezugsgrösse.
Quellen u. a.: Bundesrat — Erläuterungen zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (Abstimmungsbüchlein, PDF) · Fedlex — Bundesbeschluss vom 19.06.2026 (BBl 2026 1758, PDF) · Fedlex — Botschaft des Bundesrates vom 07.03.2025 (BBl 2025 1092, PDF) · ESTV — Bericht zum Verhältnis zur Individualbesteuerung (02.04.2026, PDF) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 25.018 · EFD — Abstimmung Individualbesteuerung (08.03.2026) · ESTV — Themenseite zur Volksinitiative · Année politique suisse — Prozessdossier · Parlament — Amtliches Bulletin Ständerat, 25.018, Debatte vom 04.06.2026 · Die Mitte — Faire Steuern und Renten · EVP — Individualbesteuerung oder Fairness-Initiative · SP Schweiz — Die Individualbesteuerung hat die Heiratsstrafe bereits abgeschafft (04.06.2026) · FDP — Parolen · SRF — Ja zur Individualbesteuerung, aber noch gibt die Mitte nicht auf (08.03.2026) · aargauerpolitik.ch — Empfehlungen des Regierungsrats · LeeWas / Tamedia — Abstimmungsumfrage Welle 1 (14.10.2026, PDF) · SVP — Medienmitteilung zur Delegiertenversammlung (17.10.2026) · GLP — Parolen für die Abstimmungen vom 29. November (24.10.2026) · Grüne — Abstimmungsempfehlung: Nein zur Steuer-Initiative der Mitte (18.10.2026) · Nein-Komitee «NEIN zur Steuer-Initiative» — Medienmitteilung (19.10.2026, via Städteverband) · Nein-Komitee — nein-steuer-initiative.ch · Travail.Suisse — Parolen für die Volksabstimmungen vom 29. November (15.10.2026) · economiesuisse — Parolen zum 29. November (15.09.2026, englische Fassung) · YouGov Schweiz — Stimmungsbarometer zum 29. November (20.10.2026) · gfs.bern — 1. SRG-Trendumfrage zum 29. November 2026 (23.10.2026)