Abstimmung am 29. November 2026
Quellen: Fedlex (Bundesbeschluss, Botschaft) · ESTV-Bericht vom 2.4.2026 · parlament.ch · Parteien · Abstimmungsbüchlein (12.10.2026) · Umfrageinstitute
Ehe-Paare füllen heute eine Steuer-Erklärung zusammen aus. Ihre Löhne werden zusammen-gezählt. Darum zahlen manche Ehe-Paare mehr Steuern als ein Paar ohne Trauschein. Das nennt man «Heirats-Strafe». Die Initiative von der Mitte will: Ehe-Paare zahlen weiter zusammen. Aber nie mehr als ein Paar ohne Trauschein. Das Volk hat aber im März 2026 schon Ja gesagt zu einem anderen Weg: Jede Person macht ihre eigene Steuer-Erklärung. Das heisst Individual-Besteuerung. Darum sagen der Bundes-Rat und das Parlament Nein.
Die Initiative verlangt einen neuen Art. 128 Abs. 3bis BV: Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet; das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Setzt das Parlament dies nicht innert drei Jahren um, muss der Bundesrat per Verordnung eine alternative Steuerberechnung einführen: Ehepaare werden gemeinsam und zusätzlich nach Tarif und Abzügen für Unverheiratete veranlagt; der tiefere Betrag wird in Rechnung gestellt. Die Bestimmung betrifft nur die direkte Bundessteuer. Der Bundesrat schätzt die Mindereinnahmen auf 700 Mio. bis 1,4 Mrd. Franken pro Jahr (78,8 % Bund, 21,2 % Kantone). Er lehnt die Initiative ab, weil sie im Widerspruch zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung steht, das am 8. März 2026 mit 54,2 % angenommen wurde und am 1. Januar 2032 in Kraft tritt (Bundesratsbeschluss vom 19. August 2026). Nationalrat (99:92) und Ständerat (24:21) empfahlen knapp die Ablehnung, ohne Gegenentwurf. Es braucht Volks- und Ständemehr.
Über die Heirats-Strafe streitet die Politik seit über 40 Jahren. 2016 gab es schon eine ähnliche Abstimmung. Das Volk sagte ganz knapp Nein. Das Bundes-Gericht hat diese Abstimmung später aufgehoben. Der Bundes-Rat hatte falsche Zahlen genannt. Danach wollte das Parlament die Individual-Besteuerung. Die Mitte machte 2022 ihre eigene Initiative. Im März 2026 sagte das Volk Ja zur Individual-Besteuerung. Die Mitte hat ihre Initiative trotzdem nicht zurück-gezogen.
Das Bundesgericht leitete 1984 (BGE 110 Ia 7) aus dem Rechtsgleichheitsgebot Vorgaben für die Belastung von Ehepaaren ab; seither wurden zahlreiche Modelle diskutiert und verworfen. Die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» scheiterte am 28. Februar 2016 knapp; 2019 hob das Bundesgericht die Abstimmung wegen unzutreffender Angaben des Bundesrats zur Zahl der Betroffenen auf — erstmals in der Geschichte des Bundes —, worauf die CVP die Initiative zurückzog. Das Parlament verfolgte ab 2020 die Individualbesteuerung; die FDP-Frauen lancierten dazu die Steuergerechtigkeits-Initiative, der Bundesrat antwortete mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirektem Gegenvorschlag. Die Mitte startete am 27. September 2022 ihre eigene Initiative und reichte sie am 27. März 2024 mit 101'382 Unterschriften ein. Am 8. März 2026 nahm das Volk die Individualbesteuerung mit 54,23 % an (Stimmbeteiligung 55,6 %); die Kantone gelten als Verlierer jener Abstimmung. Die Mitte hielt an ihrer Initiative fest, sodass nun beide Modelle nacheinander zur Abstimmung kommen. Die WAK-S liess von der ESTV klären, was bei einer Annahme beider Vorlagen gilt.
So empfehlen die Parteien und der Bundesrat. Manche Parteien sagen es erst später. · Stand: 25. Oktober 2026
0 Enthaltungen
0 Enthaltungen
Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.
Wähle ein Beispiel. Du siehst: Wie ist es heute? Wie wäre es mit der neuen Regel?
Zahlt oft mehr als ein Paar ohne Trauschein.
Der Bund rechnet zweimal. Der tiefere Betrag gilt.
Bei Ja geht es anders weiter als bei Nein. Jeder Punkt hat ein Zeichen: Das steht im Gesetz. Oder: Das schätzt der Bund. Oder: Das erwarten die Lager. Tippe auf einen Punkt. Dann siehst du den Text und die Quelle.
Wenn Volk und Kantone Ja sagen, gilt der neue Verfassungs-Artikel sofort. Er sagt: Das Einkommen von einem Ehepaar wird zusammengezählt. Und: Ehepaare dürfen nicht mehr Steuern zahlen als andere Leute. Das gilt nur für die Bundes-Steuer. Nicht für die Kantons-Steuer.
Quelle: Beschluss vom Parlament (Fedlex) ↗Das Parlament muss ein Gesetz machen. Es wählt das Modell. Zum Beispiel: Voll-Splitting, Teil-Splitting oder eine Vergleichs-Rechnung. Es wählt den Tarif und die Abzüge. Gleichzeitig muss es entscheiden: Was passiert mit dem Gesetz zur Individual-Besteuerung? Das Volk hat dieses Gesetz schon angenommen. Das Parlament kann es ändern oder aufheben. Gegen solche Änderungen kann man das Referendum ergreifen.
Quelle: Bericht der Steuer-Verwaltung an das Parlament (April 2026); Botschaft vom Bundes-Rat ↗Wenn nach 3 Jahren kein Gesetz da ist, macht der Bundes-Rat eine Verordnung. Darin steht die Vergleichs-Rechnung. Das heisst: Der Staat rechnet die Bundes-Steuer zweimal. Einmal für das Ehepaar zusammen. Einmal so, als wären beide nicht verheiratet. Das Ehepaar zahlt den tieferen Betrag. Diese Verordnung gilt, bis ein Gesetz kommt.
Quelle: Übergangs-Regel in der Verfassung (Fedlex) ↗Mit der Vergleichs-Rechnung fehlen dem Staat pro Jahr rund 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken. Das schätzt der Bundes-Rat grob. Grundlage ist das Steuer-Jahr 2025. Von diesem Geld fehlen rund 79 Prozent dem Bund und rund 21 Prozent den Kantonen. Ein Teil-Splitting würde mehr kosten: 1,5 bis 2,2 Milliarden. Ein Voll-Splitting noch mehr: 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken.
Quelle: Botschaft vom Bundes-Rat (März 2025), Schätzung der Steuer-Verwaltung ↗Das Gesetz zur Individual-Besteuerung bleibt auch bei einem Ja gültig. Das sagt die Steuer-Verwaltung. Der Bundes-Rat hat beschlossen: Es gilt ab dem 1. Januar 2032. Wenn das Parlament nichts macht, gibt es dann zwei Systeme. Beim Bund: Das Ehepaar wird zusammen besteuert, mit Vergleichs-Rechnung. In den Kantonen: Jede Person wird einzeln besteuert. Der Bundes-Rat kann das Gesetz für die Kantone nicht allein ändern.
Quelle: Medien-Mitteilung vom Bundes-Rat (August 2026); Bericht der Steuer-Verwaltung (April 2026) ↗Befürworter und Gegner erwarten das Gegenteil. Die einen sagen: Die Lösung ist einfach. Sie passt zu den Kantonen. Ein Ehepaar füllt nur eine Steuer-Erklärung aus. Die anderen sagen: Es gibt zwei Systeme nebeneinander. Das schafft neue Ungleichheit. Unverheiratete Paare sind im Nachteil.
Die Vergleichs-Rechnung hat die Vorteile von beiden Systemen. Aber nicht die Nachteile. Ehepaare füllen weiter nur eine Steuer-Erklärung aus. Die Kantone müssen ihr System nicht wechseln. Es gibt nicht 1,7 Millionen zusätzliche Steuer-Erklärungen.
Die Mitte (Das Komitee für die Initiative) ↗Ein Ja bringt zuerst einmal Chaos. Es schafft neue Ungerechtigkeit. Unverheiratete Paare sind je nach Situation im Nachteil. Es profitieren vor allem Leute mit hohem Einkommen. Bund und Kantone müssen bis 2032 zwei Systeme aufeinander abstimmen.
SP Schweiz / Der Bundes-Rat ↗Die Verfassung bekommt keinen neuen Artikel. Bis Ende 2031 füllen Ehepaare weiter eine gemeinsame Steuer-Erklärung für die Bundes-Steuer aus. Es gibt den Tarif für Verheiratete und die Abzüge für Verheiratete und für Doppel-Verdiener. Manche Ehepaare zahlen mehr als unverheiratete Paare. Das Bundes-Gericht hat das schon 1984 kritisiert. Das bleibt so bis zum System-Wechsel.
Quelle: Botschaft vom Bundes-Rat (heutiges Recht) ↗Die Steuer-Verwaltung schätzt: Rund 670 000 Ehepaare zahlen bei der Bundes-Steuer mindestens 10 Prozent mehr als ein unverheiratetes Paar in der gleichen Situation. Das nennt man «Heirats-Strafe». Rund 650 000 Ehepaare zahlen mindestens 10 Prozent weniger. Das nennt man «Heirats-Bonus». Das bleibt so, bis die Individual-Besteuerung kommt.
Quelle: Botschaft vom Bundes-Rat, Schätzung der Steuer-Verwaltung (die Zahlen sind unsicher) ↗Die Kantone müssen ihre Steuer-Gesetze bis Ende 2031 anpassen. Zum Beispiel die Tarife und die Sozial-Abzüge. Dafür kann es in den Kantonen Volks-Abstimmungen geben. Der Bundes-Rat hat extra den spätesten Termin gewählt. So haben die Kantone genug Zeit.
Quelle: Medien-Mitteilung vom Bundes-Rat (August 2026) ↗Ab dem 1. Januar 2032 füllt jede verheiratete Person eine eigene Steuer-Erklärung aus. Beim Bund, beim Kanton und in der Gemeinde. Für alle gilt der gleiche Tarif. Der Abzug für Kinder bei der Bundes-Steuer steigt: von 6800 auf 12 000 Franken pro Kind. Jeder Eltern-Teil bekommt die Hälfte. Das ist schon beschlossen. Es kommt bei Ja und bei Nein.
Quelle: Abstimmungs-Büchlein vom 8. März 2026; Beschluss vom Bundes-Rat (August 2026) ↗Die Steuer-Verwaltung schätzt: Dem Staat fehlen bei der Bundes-Steuer rund 630 Millionen Franken pro Jahr. Rund 500 Millionen beim Bund, rund 130 Millionen bei den Kantonen. Ehepaare, die ähnlich viel verdienen, zahlen eher weniger. Ehepaare mit nur einem Einkommen zahlen eher mehr. Auch Paare mit sehr unterschiedlichen Einkommen zahlen eher mehr. Grobe Schätzung: 10 000 bis 44 000 Leute arbeiten mehr (in Vollzeit-Stellen gerechnet). Was es bei den Kantons-Steuern bedeutet, hängt vom Kanton ab.
Quelle: Abstimmungs-Büchlein vom 8. März 2026, Schätzung der Steuer-Verwaltung ↗Befürworter und Gegner der Initiative erwarten vom System-Wechsel das Gegenteil. Die einen sagen: Das wird ein «Bürokratie-Monster». Familien mit nur einem Einkommen zahlen mehr. Die anderen sagen: Das System ist fair für alle. Verheiratet oder nicht, das spielt keine Rolle mehr. Die Heirats-Strafe ist damit endgültig weg.
Die Individual-Besteuerung schafft neue Ungerechtigkeit. Und sie ist ein teures «Bürokratie-Monster». Es gibt 1,7 Millionen zusätzliche Steuer-Erklärungen. Es braucht rund 1500 neue Leute in den Steuer-Ämtern. Familien mit einem Einkommen zahlen mehr. Doppel-Verdiener mit hohem Einkommen profitieren.
SVP (Stände-Rätin Esther Friedli) / Die Mitte ↗Die Individual-Besteuerung hat die Heirats-Strafe schon abgeschafft. Verheiratet oder nicht, das spielt keine Rolle mehr. Es lohnt sich mehr, wenn beide arbeiten. Das ist gut für die Gleichstellung. Und es kostet den Bund weniger als die Initiative.
SP Schweiz / Der Bundes-Rat ↗Drei Beispiel-Haushalte. Die Zahlen sind ungefähr. Wie wir gerechnet haben, steht dabei.
Beide verdienen gleich viel. Zusammen 100 000 Franken pro Jahr. Keine Kinder. Die Zahlen zeigen die Bundes-Steuer pro Jahr. Sie kommen aus einer Beispiel-Rechnung der Steuer-Verwaltung für 2026.
Höchstens so viel wie heute: 941 Franken. Mit der Vergleichs-Rechnung zahlt das Paar wie zwei unverheiratete Personen. Das sind laut Steuer-Verwaltung 2 mal 353 Franken. Also rund 707 Franken. Der tiefere Betrag gilt.
Bleibt wie heute: 941 Franken. Ab dem 1. Januar 2032 gilt die Individual-Besteuerung. Sie ist schon beschlossen. Dann zahlt jede Person 263 Franken. Zusammen 525 Franken.
Die Zahlen kommen aus Tabellen der Steuer-Verwaltung für 2026. Eine Tabelle zeigt verheiratete Paare, eine zeigt unverheiratete Personen. Für den Ja-Wert haben wir zwei Werte aus der Tabelle zusammengezählt: zwei unverheiratete Personen mit je 50 000 Franken. So steht es in der Übergangs-Regel. Die Steuer-Verwaltung hat für die Initiative selbst keine Beispiel-Tabelle gemacht. Der Ja-Wert gilt nur, wenn das Parlament kein anderes Modell wählt.
Zusammen 150 000 Franken pro Jahr. Eine Person verdient 105 000 Franken. Die andere 45 000 Franken. Zwei Kinder. Die Zahlen zeigen die Bundes-Steuer pro Jahr. Sie kommen aus einer Beispiel-Rechnung der Steuer-Verwaltung für 2026.
Höchstens so viel wie heute: 2067 Franken. Bei unverheirateten Paaren bekommt heute ein Eltern-Teil den Eltern-Tarif und die Abzüge für die Kinder. Wenn das auch in der Vergleichs-Rechnung gilt, zahlt die Familie laut Steuer-Verwaltung 767 plus 227 Franken. Also rund 994 Franken. Ob das so kommt, lässt der Bundes-Rat offen. Darum die Spanne.
Bleibt wie heute: 2067 Franken. Ab dem 1. Januar 2032 gilt die Individual-Besteuerung. Der Abzug für Kinder ist dann 12 000 Franken pro Kind. Die Familie zahlt 1748 Franken. Alles auf dem grossen Einkommen.
Die Zahlen kommen aus Tabellen der Steuer-Verwaltung für 2026. Wir haben nachgeschaut: Ehepaar mit 150 000 Franken, 70 Prozent davon verdient eine Person, zwei Kinder. Für den Ja-Wert haben wir zwei Werte zusammengezählt: eine unverheiratete Person mit 105 000 Franken und zwei Kindern. Und eine unverheiratete Person mit 45 000 Franken ohne Kinder. Der Bundes-Rat lässt offen, ob unverheiratete Eltern in der Vergleichs-Rechnung den günstigeren Tarif bekommen. Der Ja-Wert gilt nur, wenn das Parlament kein anderes Modell wählt.
Beide arbeiten nicht mehr. Die eine Person hat 60 000 Franken Rente pro Jahr. Die andere 40 000 Franken. Zusammen 100 000 Franken. Keine Kinder. Kein Abzug für Doppel-Verdiener. Die Zahlen zeigen die Bundes-Steuer pro Jahr. Sie kommen aus einer Beispiel-Rechnung der Steuer-Verwaltung für 2026.
Höchstens so viel wie heute: 1505 Franken. Mit der Vergleichs-Rechnung zahlt das Paar wie zwei unverheiratete Personen. Das sind laut Steuer-Verwaltung 618 plus 183 Franken. Also rund 801 Franken. Der tiefere Betrag gilt.
Bleibt wie heute: 1505 Franken. Ab dem 1. Januar 2032 gilt die Individual-Besteuerung. Dann zahlt die Person mit der höheren Rente 463 Franken. Die Person mit der tieferen Rente zahlt 135 Franken. Zusammen 598 Franken.
Die Zahlen kommen aus Tabellen der Steuer-Verwaltung für 2026. Eine Tabelle zeigt verheiratete Rentner-Paare ohne Abzug für Doppel-Verdiener. Eine zeigt unverheiratete Personen. Für den Ja-Wert haben wir zwei Werte zusammengezählt: eine Person mit 60 000 Franken und eine mit 40 000 Franken. So steht es in der Übergangs-Regel. Der Ja-Wert gilt nur, wenn das Parlament kein anderes Modell wählt.
Bei einem Ja steht in der Verfassung: Ehepaare werden zusammen besteuert. Eine Individual-Besteuerung beim Bund ginge dann nur mit einer neuen Verfassungs-Änderung. Dafür braucht es das Parlament oder eine Volks-Initiative. Und Volk und Kantone müssen Ja sagen. Das Modell, den Tarif und die Abzüge kann das Parlament aber per Gesetz ändern. Dagegen kann man das Referendum ergreifen. Bei einem Nein bleibt die Individual-Besteuerung ein normales Gesetz. Das Parlament kann es vor oder nach 2032 mit einfacher Mehrheit ändern. Dagegen kann man das Referendum ergreifen. Und eine neue Volks-Initiative ist immer möglich.
Das Parlament hat dieses Gesetz als Gegen-Vorschlag zu einer anderen Initiative gemacht. Diese Initiative kam von den FDP-Frauen. 10 Kantone haben das Referendum ergriffen. Das Volk hat das Gesetz am 8. März 2026 angenommen. Mit 54,23 Prozent Ja. Der Bundes-Rat hat beschlossen: Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2032. Es ist kein Gegen-Vorschlag zur Mitte-Initiative. Das Parlament hat beide Vorlagen getrennt behandelt. Bei einem Ja bleibt das Gesetz gültig. Das sagt die Steuer-Verwaltung. Das Parlament müsste den Widerspruch dann auflösen.
Die FDP-Frauen haben 2021 eine Volks-Initiative eingereicht. Sie wollten: Jede Person zahlt ihre eigene Steuer. Egal ob verheiratet oder nicht. Das Komitee hat die Initiative unter einer Bedingung zurückgezogen: wenn das Volk den Gegen-Vorschlag annimmt. Das ist am 8. März 2026 passiert. Darum kommt die Initiative nicht mehr zur Abstimmung.
Splitting heisst: Man teilt das Einkommen vom Ehepaar durch eine Zahl. Dann ist der Steuer-Satz tiefer. Der Bundes-Rat hat das geprüft. Beim Voll-Splitting teilt man durch 2. Das würde die Initiative ganz erfüllen. Aber es kostet 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken pro Jahr. Und Unverheiratete zahlen dann vergleichsweise viel. Beim Teil-Splitting teilt man durch 1,7. Das kostet 1,5 bis 2,2 Milliarden. Es erfüllt die Initiative nur zum Teil. Bei einem Ja könnte das Parlament ein Splitting wählen statt der Vergleichs-Rechnung. 2004 hat das Volk ein Teil-Splitting abgelehnt.
Der Bundes-Rat hat die Initiative am 7. März 2025 abgelehnt. Ohne Gegen-Entwurf und ohne Gegen-Vorschlag. Sein Grund: Die Initiative passt nicht zur Individual-Besteuerung. Die Kommissionen von beiden Räten empfahlen knapp ein Nein. Im National-Rat wollte eine Minderheit ein Ja empfehlen. Sie verlor mit 92 zu 99 Stimmen. In der Schluss-Abstimmung am 19. Juni 2026 sagte der National-Rat mit 102 zu 97 Nein zur Initiative. Der Stände-Rat mit 24 zu 20. Für ein Nein waren FDP, SP, Grüne und GLP. Für ein Ja waren SVP und Die Mitte / EVP.
Nach dem Ja zur Individual-Besteuerung sagten der Bundes-Rat und die Mehrheit im Parlament zur Mitte: Respektiert den Volks-Entscheid. Zieht die Initiative zurück. Die Mitte blieb dabei. Sie sagte: «Das Ja vom 8. März ist kein Nein zu unserer Initiative.» Die Initiative wurde nicht zurückgezogen. Der Bundes-Rat hat am 30. Juni 2026 die Abstimmung auf den 29. November 2026 festgelegt. Die Mitte hat am 5. September 2026 die Ja-Parole beschlossen.
Es gibt keine offizielle Zahlen-Reihe für die nächsten Jahre. Der Bundes-Rat hat nur für ein Steuer-Jahr geschätzt, wie viel Geld dem Bund fehlt. Und die Schätzung hat eine grosse Spanne. Vieles ist noch offen: Wie setzt das Parlament ein Ja um? Welches Modell, welcher Tarif, welche Abzüge? Und ändert das Parlament das Gesetz zur Individual-Besteuerung vor 2032? Im Abstimmungs-Büchlein gibt es keine Beispiel-Haushalte. Unsere Zahlen kommen weiter von der Steuer-Verwaltung.
Was denkst du heute über die Vorlage?
Die Zahlen sind nur von den Besuchern von dieser Seite. Die Zahlen gelten nicht für die ganze Schweiz.
Bleib freundlich. Schreibe sachlich. Keine Beleidigungen. Meinungen für Ja und für Nein sind gleich willkommen. Dein Beitrag erscheint, wenn du den Link in der E-Mail klickst. Wir dürfen Beiträge wieder löschen.
Es gibt noch keine Beiträge. Du kannst den ersten Beitrag schreiben.
Die Abstimmung ist vorbei. Die Diskussion ist zu. Du kannst die Beiträge weiter lesen.
Das ist der Original-Text. Er ist in schwerer Sprache. Wir haben ihn nicht verändert.
3bis Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.
1 Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 128 Absatz 3bis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.
2 Zur Sicherstellung der Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber anderen Steuerpflichtigen regelt der Bundesrat in der Verordnung, dass für Ehepaare: a. neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer erfolgt; und b. der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Eine Umfrage zeigt nur die Stimmung an einem Tag. Sie sagt nicht, wie die Abstimmung ausgeht. Die Umfragen wurden im Internet und am Telefon gemacht.
| Wer hat gefragt? | Wann? | Wie viele? | Ja | Nein | Unsicher |
|---|---|---|---|---|---|
| LeeWas · Tamedia / 20 Minuten | 7.–8. Okt. 2026 | 11'239 | 38 % | 51 % | 11 % |
| YouGov Schweiz · Eigenstudie | 7.–19. Okt. 2026 | 2'949 | 57 % | 29 % | 14 % |
| gfs.bern · SRG SSR | 5.–18. Okt. 2026 | 14'874 | 55 % | 34 % | 11 % |
Kommt noch: Im November kommen weitere Umfragen.
Zahlen, die nicht zusammen-passen. Und wer sie sagt.
Quellen: Bundesrat — Erläuterungen zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (Abstimmungsbüchlein, PDF) · Fedlex — Bundesbeschluss vom 19.06.2026 (BBl 2026 1758, PDF) · Fedlex — Botschaft des Bundesrates vom 07.03.2025 (BBl 2025 1092, PDF) · ESTV — Bericht zum Verhältnis zur Individualbesteuerung (02.04.2026, PDF) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 25.018 · EFD — Abstimmung Individualbesteuerung (08.03.2026) · ESTV — Themenseite zur Volksinitiative · Année politique suisse — Prozessdossier · Parlament — Amtliches Bulletin Ständerat, 25.018, Debatte vom 04.06.2026 · Die Mitte — Faire Steuern und Renten · EVP — Individualbesteuerung oder Fairness-Initiative · SP Schweiz — Die Individualbesteuerung hat die Heiratsstrafe bereits abgeschafft (04.06.2026) · FDP — Parolen · SRF — Ja zur Individualbesteuerung, aber noch gibt die Mitte nicht auf (08.03.2026) · aargauerpolitik.ch — Empfehlungen des Regierungsrats · LeeWas / Tamedia — Abstimmungsumfrage Welle 1 (14.10.2026, PDF) · SVP — Medienmitteilung zur Delegiertenversammlung (17.10.2026) · GLP — Parolen für die Abstimmungen vom 29. November (24.10.2026) · Grüne — Abstimmungsempfehlung: Nein zur Steuer-Initiative der Mitte (18.10.2026) · Nein-Komitee «NEIN zur Steuer-Initiative» — Medienmitteilung (19.10.2026, via Städteverband) · Nein-Komitee — nein-steuer-initiative.ch · Travail.Suisse — Parolen für die Volksabstimmungen vom 29. November (15.10.2026) · economiesuisse — Parolen zum 29. November (15.09.2026, englische Fassung) · YouGov Schweiz — Stimmungsbarometer zum 29. November (20.10.2026) · gfs.bern — 1. SRG-Trendumfrage zum 29. November 2026 (23.10.2026)