Abstimmung am 29. November 2026
Quellen: Bundesblatt/Fedlex · parlament.ch (Curia Vista, namentliche Abstimmung) · BAFU · Suva · Komitees · gfs.bern — Abstimmungsbüchlein folgt
Die Initiative will: Lautes Feuerwerk darf man nicht mehr verkaufen. Und nicht mehr zünden. Das gilt für die ganze Schweiz. Für grosse Feste kann der Kanton eine Ausnahme erlauben. Leises Feuerwerk bleibt erlaubt. Zum Beispiel Vulkane. Was genau «laut» heisst, steht nicht im Text. Das müsste ein Gesetz regeln. Der Bundes-Rat und das Parlament sagen Nein.
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt einen neuen Art. 74a BV: Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten; für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde Ausnahmebewilligungen erteilen; der Vollzug liegt bei den Kantonen. Die Ausführungsbestimmungen müssten spätestens zwei Jahre nach Annahme in Kraft treten. Lanciert wurde die Initiative von 15 parteilosen Privatpersonen; eingereicht am 3. November 2023 mit 137'193 gültigen Unterschriften. Bundesrat und Parlament empfehlen Ablehnung. Ein indirekter Gegenvorschlag (Böllerverbot im Sprengstoffgesetz) scheiterte am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung des Nationalrats mit 114:79. Es braucht Volks- und Ständemehr.
Über 100 Gemeinden haben Feuerwerk schon eingeschränkt. Der Bundes-Rat sagt: Das reicht. Die Gemeinden können das selbst regeln. Das Parlament wollte einen Kompromiss: nur Knaller verbieten. Aber der Kompromiss ist gescheitert. Die SVP und die Grünen haben Nein gesagt. Aus verschiedenen Gründen. Darum stimmt das Volk jetzt nur über die Initiative ab.
Die Initiative entstand ausserhalb des Parteiensystems: 15 parteilose Privatpersonen gründeten einen Verein und sammelten ab Mai 2022 Unterschriften, unterstützt von Tierschutzorganisationen (Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht, Vier Pfoten). Der Bundesrat lehnte die Initiative am 16. Oktober 2024 ohne Gegenvorschlag ab: Auswirkungen von Feuerwerk seien zeitlich und örtlich begrenzt, Kantone und Gemeinden verfügten bereits über die Rechtsgrundlagen für Einschränkungen. Das Parlament ging einen anderen Weg und erarbeitete — weil Umfragen dem Anliegen grossen Rückhalt attestierten — einen indirekten Gegenvorschlag im Sprengstoffgesetz (Verbot reiner Knallkörper, Importlimite 2,5 kg). Er passierte beide Räte, scheiterte aber am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung des Nationalrats (114:79) an einer Allianz aus SVP («zu viel Bürokratie») und Grünen («wirkungslos»). Das Komitee sprach von einem «Scheinkompromiss» und verzichtete auf den Rückzug.
Noch keine Parole: SVP · SP · Die Mitte · Grüne · GLP · EVP · EDU
So empfehlen die Parteien und der Bundesrat. Manche Parteien sagen es erst später. · Stand: 08. September 2026
18 Enthaltungen
EmpfehlungNein. Ablehnungsempfehlung in der Beratung mit 40:3 bei 1 Enthaltung; Schlussabstimmungszahlen noch nicht verifiziert
Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.
Wähle ein Beispiel. Du siehst: Wie ist es heute? Wie wäre es mit der neuen Regel?
Erlaubt, wenn die Gemeinde es nicht verbietet.
Lautes Feuerwerk ist verboten. Leises Feuerwerk ist erlaubt.
Das ist der Original-Text. Er ist in schwerer Sprache. Wir haben ihn nicht verändert.
1 Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
2 Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.
3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Es gibt noch keine Umfrage zur Abstimmung. Eine alte Umfrage von 2024 sagte: 68 von 100 sind dafür. Aber das ist lange her.
| Wer hat gefragt? | Wann? | Wie viele? | Ja | Nein | Unsicher |
|---|---|---|---|---|---|
| gfs.bern (Cockpit) · Initiativkomitee / gfs.bern | 29. Okt. – 7. Nov. 2024 | 1'003 | 68 % | 28 % | 4 % |
Kommt noch: Neue Umfragen kommen ungefähr im Oktober 2026.
Beide Seiten nennen die gleichen Zahlen. Aber sie gewichten sie anders.
Quellen: Fedlex — Bundesbeschluss über die Volksinitiative (BBl 2026 1760) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 24.080 · Bundeskanzlei — Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026 · Bundeskanzlei — Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» · Initiativkomitee — feuerwerksinitiative.ch · tierschutz-helfer.ch — Abstimmung 29. November 2026 · Verein ProFeuerwerk (Nein-Komitee) · Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk SKF · SRF — Feuerwerksinitiative kommt zur Abstimmung, ohne Gegenvorschlag · BAFU — Feuerwerke und Umweltbelastung · Suva — Feuerwerksunfälle · gfs.bern — Cockpit Feuerwerksinitiative (2024) · FDP — Parolen