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Abstimmung am 29. November 2026

Weniger Feuerwerk? (Feuerwerks-Initiative)

Vorläufig Das Abstimmungs-Büchlein vom Bund gibt es noch nicht. Es kommt im Oktober 2026. Viele Parteien haben noch nicht gesagt, was sie empfehlen. Wir tragen das später nach. Stand: 08. September 2026
Für wen?

Lese-Stufe: Leicht

Abstimmung
29. November 2026
Art
Volks-Initiative · Volk und Kantone müssen Ja sagen
Unterschriften
137'193
Bundes-Rat und Parlament sagen
Nein

Quellen: Bundesblatt/Fedlex · parlament.ch (Curia Vista, namentliche Abstimmung) · BAFU · Suva · Komitees · gfs.bern — Abstimmungsbüchlein folgt

Worum geht es?

Die Initiative will: Lautes Feuerwerk darf man nicht mehr verkaufen. Und nicht mehr zünden. Das gilt für die ganze Schweiz. Für grosse Feste kann der Kanton eine Ausnahme erlauben. Leises Feuerwerk bleibt erlaubt. Zum Beispiel Vulkane. Was genau «laut» heisst, steht nicht im Text. Das müsste ein Gesetz regeln. Der Bundes-Rat und das Parlament sagen Nein.

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt einen neuen Art. 74a BV: Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten; für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde Ausnahmebewilligungen erteilen; der Vollzug liegt bei den Kantonen. Die Ausführungsbestimmungen müssten spätestens zwei Jahre nach Annahme in Kraft treten. Lanciert wurde die Initiative von 15 parteilosen Privatpersonen; eingereicht am 3. November 2023 mit 137'193 gültigen Unterschriften. Bundesrat und Parlament empfehlen Ablehnung. Ein indirekter Gegenvorschlag (Böllerverbot im Sprengstoffgesetz) scheiterte am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung des Nationalrats mit 114:79. Es braucht Volks- und Ständemehr.

Wie kam es dazu?

Über 100 Gemeinden haben Feuerwerk schon eingeschränkt. Der Bundes-Rat sagt: Das reicht. Die Gemeinden können das selbst regeln. Das Parlament wollte einen Kompromiss: nur Knaller verbieten. Aber der Kompromiss ist gescheitert. Die SVP und die Grünen haben Nein gesagt. Aus verschiedenen Gründen. Darum stimmt das Volk jetzt nur über die Initiative ab.

Die Initiative entstand ausserhalb des Parteiensystems: 15 parteilose Privatpersonen gründeten einen Verein und sammelten ab Mai 2022 Unterschriften, unterstützt von Tierschutzorganisationen (Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht, Vier Pfoten). Der Bundesrat lehnte die Initiative am 16. Oktober 2024 ohne Gegenvorschlag ab: Auswirkungen von Feuerwerk seien zeitlich und örtlich begrenzt, Kantone und Gemeinden verfügten bereits über die Rechtsgrundlagen für Einschränkungen. Das Parlament ging einen anderen Weg und erarbeitete — weil Umfragen dem Anliegen grossen Rückhalt attestierten — einen indirekten Gegenvorschlag im Sprengstoffgesetz (Verbot reiner Knallkörper, Importlimite 2,5 kg). Er passierte beide Räte, scheiterte aber am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung des Nationalrats (114:79) an einer Allianz aus SVP («zu viel Bürokratie») und Grünen («wirkungslos»). Das Komitee sprach von einem «Scheinkompromiss» und verzichtete auf den Rückzug.

Bei einem Ja
Lautes Feuerwerk darf man nicht mehr verkaufen und nicht mehr zünden. Für grosse Feste kann der Kanton eine Ausnahme machen. Das Gesetz dazu muss in 2 Jahren fertig sein.
Art. 74a BV und eine Übergangsbestimmung treten in Kraft; die Ausführungsbestimmungen müssen spätestens zwei Jahre nach der Annahme gelten, der Vollzug liegt bei den Kantonen. Nach Darstellung der Befürworter bleiben geräuschlose Feuerwerkskörper, Laser- und Drohnenshows sowie bewilligte Grossfeuerwerke möglich. Nach Darstellung der Gegner wären faktisch alle klassischen Höhenfeuerwerke betroffen, weil es lautlose Höhenfeuerwerke technisch nicht gebe — was «Lärm» bedeutet, müsste das Gesetz erst definieren.
Bei einem Nein
Es bleibt alles wie heute. Auch das Verbot für Knaller kommt nicht. Die Gemeinden können Feuerwerk weiter selbst einschränken.
Es gilt weiterhin das Sprengstoffgesetz ohne neue Einschränkungen; das im Gegenvorschlag geplante Böllerverbot und die Importlimite treten nicht in Kraft. Kantone und Gemeinden behalten ihre Kompetenz, Verkauf und Abbrennen zeitlich und örtlich zu beschränken — über 100 Gemeinden tun das bereits.
Wer empfiehlt Ja oder Nein?
Ja
Schweizer Tierschutz STSVier Pfoten
Nein
Bundesrat und ParlamentFDPProFeuerwerk / Feuerwerksbranche

Noch keine Parole: SVP · SP · Die Mitte · Grüne · GLP · EVP · EDU

So empfehlen die Parteien und der Bundesrat. Manche Parteien sagen es erst später. · Stand: 08. September 2026

Wie hat das Parlament gestimmt?
Nationalrat · Schlussabstimmung 19.06.2026 (Ja = gegen die Ablehnungsempfehlung)
50 Ja
131 Nein

18 Enthaltungen

Ständerat

EmpfehlungNein. Ablehnungsempfehlung in der Beratung mit 40:3 bei 1 Enthaltung; Schlussabstimmungszahlen noch nicht verifiziert

ZH Jedes Mitglied einzeln — mit Wappen und Resultat alle 246 ansehen
Die Waage: Was gewinnt man? Was gibt man auf?
Bei einem JA
+ Das gewinnt man
  • Eine Regel für die ganze Schweiz
  • Schutz für Tiere, Umwelt und Menschen, die Ruhe brauchen
− Das gibt man auf
  • Kein lautes Feuerwerk mehr am 1. August und an Silvester
  • Die Gemeinden entscheiden nicht mehr selbst
Bei einem NEIN
+ Das gewinnt man
  • Die Tradition bleibt
  • Die Kantone und Gemeinden entscheiden selbst
− Das gibt man auf
  • Keine Regel für die ganze Schweiz
  • Lärm und Feinstaub bleiben, wo die Gemeinde nichts macht

Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.

Gründe: dafür und dagegen

Dafür

National-Rat Kilian Baumann (Grüne) / Initiativ-Komitee
Tiere & Umwelt Tiere haben Angst vor dem Lärm. Sie rennen weg und verletzen sich. Feinstaub und Abfall schaden der Natur. Quelle: National-Rat Kilian Baumann (Grüne) / Initiativ-Komitee ↗
Tradition & Zusammen-Leben Es geht um Rücksicht. Manche Menschen leiden sehr unter dem Lärm. Feste sind auch mit Licht-Shows oder Drohnen-Shows schön. Quelle: National-Rätinnen Meret Schneider (Grüne) und Anna Rosenwasser (SP) / Schweizer Tierschutz ↗
Kantone & Recht Über 100 Gemeinden haben schon Regeln. Eine Regel für die ganze Schweiz ist einfacher. Grosse Feuerwerke bleiben mit Bewilligung erlaubt. Quelle: Initiativ-Komitee / tierschutz-helfer.ch ↗
Wirtschaft & Geschäfte Nur wenige verdienen am Feuerwerk. Aber viele Menschen, Tiere und die Natur leiden darunter. Quelle: Initiativ-Komitee ↗

Dagegen

Bundes-Rat / Koordinations-Stelle Feuerwerk SKF
Tiere & Umwelt Feuerwerk gibt es fast nur an zwei Abenden im Jahr. Der Lärm ist kurz. Die Gemeinden können Tiere und Menschen schon heute schützen. Quelle: Bundes-Rat / Koordinations-Stelle Feuerwerk SKF ↗
Tradition & Zusammen-Leben Feuerwerk ist Tradition. Es gehört zum 1. August und zu Silvester. Die Menschen sollen selbst entscheiden. Quelle: National-Rat Roman Hug (SVP) und National-Rätin Bettina Balmer (FDP) ↗
Kantone & Recht Die Gemeinden und Kantone haben schon alle Regeln, die sie brauchen. Und niemand weiss genau, was «Lärm» heisst. Das gibt viel Bürokratie. Quelle: Bundes-Rat / SKF ↗
Wirtschaft & Geschäfte Ein grosses Feuerwerk ohne Lärm gibt es nicht. Geschäfte und Firmen für Feuerwerk verlieren ihre Arbeit. Und Leute kaufen Feuerwerk dann illegal. Quelle: Verein ProFeuerwerk (Nein-Komitee) ↗
Beispiele: Was wäre anders?

Wähle ein Beispiel. Du siehst: Wie ist es heute? Wie wäre es mit der neuen Regel?

So ist es heute

Erlaubt, wenn die Gemeinde es nicht verbietet.

So wäre es mit der neuen Regel

Lautes Feuerwerk ist verboten. Leises Feuerwerk ist erlaubt.

Der genaue Text der Vorlage Der neue Artikel 74a

Das ist der Original-Text. Er ist in schwerer Sprache. Wir haben ihn nicht verändert.

Art. 74a Feuerwerk

1 Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.

2 Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.

3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.

Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmung zu Art. 74a

Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

Art. 2 des Bundesbeschlusses

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Quelle: Fedlex — BBl 2026 1760 ↗
Umfragen Eine Umfrage ist keine Vorhersage.

Es gibt noch keine Umfrage zur Abstimmung. Eine alte Umfrage von 2024 sagte: 68 von 100 sind dafür. Aber das ist lange her.

Wer hat gefragt? Wann? Wie viele? Ja Nein Unsicher
gfs.bern (Cockpit) · Initiativkomitee / gfs.bern 29. Okt. – 7. Nov. 2024 1'003 68 % 28 % 4 %

Kommt noch: Neue Umfragen kommen ungefähr im Oktober 2026.

Mehr dazu · zum Aufklappen
Irrtümer aufklären Was viele falsch verstehen — klar erklärt

Beide Seiten nennen die gleichen Zahlen. Aber sie gewichten sie anders.

Viele denken:«Feuerwerk macht viel Feinstaub.» Oder: «Feuerwerk macht fast keinen Feinstaub.»
Richtig ist:Beides ist richtig. Feuerwerk macht 2 bis 3 von 100 Teilen vom Feinstaub im Jahr. Aber alles in wenigen Stunden. Dann ist die Luft kurz sehr schlecht.
bafu.admin.ch
Viele denken:«Die Initiative verbietet nur Knaller.»
Richtig ist:Nein. Das war der Gegen-Vorschlag. Die Initiative verbietet alles Feuerwerk, das «Lärm macht». Was das genau heisst, ist noch nicht klar.
fedlex.admin.ch
Viele denken:«Bei einem Nein gibt es wenigstens das Verbot für Knaller.»
Richtig ist:Nein. Der Gegen-Vorschlag ist gescheitert. Bei einem Nein ändert sich nichts.
parlament.ch
Was wir noch nicht wissen Hier fehlen noch Infos. Wir tragen sie später nach.
  • Die Argumente vom Initiativ-Komitee konnten wir nicht direkt lesen. Die Website war nicht erreichbar. Wir tragen sie nach.
  • Das Abstimmungs-Büchlein vom Bund gibt es noch nicht.
  • Nur die FDP hat schon eine Parole. Die anderen Parteien entscheiden im Herbst.
  • Es gibt noch keine Umfrage zur Abstimmung.
Für Lehr-Personen · Bezug zum Lehrplan
  • Sek I · Einstieg
    Wer darf eine Initiative machen? Hier waren es 15 Privat-Personen. Und: Was gilt in meiner Gemeinde?
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    Volk und Kantone müssen Ja sagen. Bei der Kriegs-Material-Abstimmung am gleichen Tag reicht das Volk. Warum?

Quellen: Fedlex — Bundesbeschluss über die Volksinitiative (BBl 2026 1760) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 24.080 · Bundeskanzlei — Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026 · Bundeskanzlei — Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» · Initiativkomitee — feuerwerksinitiative.ch · tierschutz-helfer.ch — Abstimmung 29. November 2026 · Verein ProFeuerwerk (Nein-Komitee) · Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk SKF · SRF — Feuerwerksinitiative kommt zur Abstimmung, ohne Gegenvorschlag · BAFU — Feuerwerke und Umweltbelastung · Suva — Feuerwerksunfälle · gfs.bern — Cockpit Feuerwerksinitiative (2024) · FDP — Parolen