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Kommunale Vorlage · SH
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 14. Juni 2026

Altstadt-Initiative (Stadt Schaffhausen)

Entschieden Diese Abstimmung hat stattgefunden. Das Dossier bleibt als Archiv lesbar — Argumente, Parolen und Umfragen zeigen den Stand vor dem Abstimmungstag.
Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Resultat

Amtliches Endresultat

Abgelehnt
Ja 46.3 % (7'164) Nein 53.7 % (8'309)

Stimmbeteiligung 74.4 %

Quelle: Stadt Schaffhausen, Medienmitteilung vom 14. Juni 2026

Abstimmung
14. Juni 2026 — abgelehnt (46,3 % Ja)
Initiative
SP Stadt Schaffhausen (eingereicht 12.05.2023, 693 Unterschriften)
Grosser Stadtrat
empfahl Ablehnung (21:13); kein Gegenvorschlag

Quellen: stadt-schaffhausen.ch · Schaffhauser Nachrichten · SRF

Worum geht es?

Die Stadt Schaffhausen besitzt viele Häuser in der Altstadt. Die Altstadt-Initiative der SP wollte, dass die Stadt solche Häuser nicht mehr verkaufen darf. Das sollte in der Stadtverfassung stehen. Der Stadtrat hatte einen milderen Gegenvorschlag vorgeschlagen, doch das Stadtparlament strich ihn. Am 14. Juni 2026 kam nur die Initiative an die Urne — sie wurde abgelehnt.

Die «Volksinitiative für eine attraktive Altstadt» (Altstadt-Initiative) der SP Stadt Schaffhausen wollte in der Stadtverfassung festschreiben (neuer Art. 2b), dass Grundstücke und Gebäude der Stadt in der Altstadtzone grundsätzlich nicht veräussert werden; Ausnahmen hätte nur der Grosse Stadtrat beschliessen können, stets mit fakultativem Referendum. Ziel war, das historische «Tafelsilber» in öffentlichem Eigentum zu behalten. Der Stadtrat legte am 10. Juni 2025 einen Gegenvorschlag vor (Unterscheidung Altstadt/übriges Stadtgebiet, Verkauf/Baurecht); der Grosse Stadtrat strich ihn am 9. Dezember 2025 mit 17:17 Stimmen und Stichentscheid der Ratspräsidentin und empfahl die Initiative mit 21:13 zur Ablehnung. Am 14. Juni 2026 lehnten die Stimmberechtigten die Initiative mit 53,7 % Nein ab.

Wie es dazu kam

Heute kann die Stadt ihre Häuser verkaufen oder im Baurecht abgeben. Ab einem bestimmten Betrag muss das Parlament zustimmen, und gegen grössere Verkäufe ist eine Volksabstimmung möglich. Die SP fand, in der Altstadt solle gar nichts mehr verkauft werden. Auslöser war die Idee, drei Altstadt-Häuser zu verkaufen. Der Stadtrat fand ein komplettes Verbot zu streng.

Stadteigene Liegenschaften unterstehen schon heute der demokratischen Mitsprache: Das Parlament entscheidet ab 1 Mio. Franken, gegen Verkäufe ab 2 Mio. Franken ist das Referendum möglich. Auslöser der Initiative war die Verkaufsoption für die Liegenschaften «Zum Käfig», «Grosses Haus» und «Freudenfels» in der Stadthausgeviert-Vorlage von 2019. Die SP Stadt Schaffhausen reichte die Initiative am 12. Mai 2023 mit 693 gültigen Unterschriften ein. Der Stadtrat legte am 7. November 2023 seine Botschaft und am 10. Juni 2025 einen Gegenvorschlag vor. Der Grosse Stadtrat strich den Gegenvorschlag am 9. Dezember 2025 auf Antrag der Fraktion FDP/Die Mitte (17:17, Stichentscheid) und verabschiedete die bereinigte Vorlage mit 27:7; der Stadtrat setzte die Abstimmung am 8. Januar 2026 auf den 14. Juni 2026 an.

Bei einem Ja
Bei einem Ja hätte die Stadt ihre Häuser in der Altstadt grundsätzlich nicht mehr verkaufen dürfen. Das Verbot hätte in der Stadtverfassung gestanden.
Bei Annahme wäre das Verbot, stadteigene Grundstücke und Gebäude in der Altstadtzone zu veräussern, als Art. 2b in der Stadtverfassung verankert worden. Ausnahmen hätte nur der Grosse Stadtrat beschliessen können, jeweils mit fakultativem Referendum. Die Stadt hätte ihre Altstadt-Liegenschaften behalten und selbst entwickeln müssen.
Bei einem Nein
Bei einem Nein bleibt alles wie heute: Die Stadt darf Häuser verkaufen, das Parlament und — bei grossen Verkäufen — das Volk reden mit. So ist es gekommen.
Bei Ablehnung bleibt die heutige Regelung bestehen: kein generelles Verkaufsverbot; das Parlament entscheidet ab 1 Mio. Franken, Verkäufe ab 2 Mio. Franken unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Stadtverfassung bleibt unverändert. Dieser Fall ist am 14. Juni 2026 eingetreten.
Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Altstadt-Liegenschaften bleiben dauerhaft im Eigentum der Stadt
  • Verkaufsverbot fest in der Stadtverfassung verankert
  • Stärkerer Schutz des historischen «Tafelsilbers»
− Verzicht
  • Weniger Spielraum für Verkäufe, Baurechte und Partnerschaften
  • Stadt muss alle Altstadt-Liegenschaften selbst entwickeln
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Flexible Immobilienpolitik bleibt möglich (Verkauf, Baurecht, Eigenentwicklung)
  • Bestehende Mitsprache bleibt: Parlament ab 1 Mio., Referendum ab 2 Mio. Franken
− Verzicht
  • Kein generelles Verkaufsverbot für die Altstadt
  • Einzelne Altstadt-Liegenschaften könnten verkauft werden

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

SP Stadt Schaffhausen
Altstadt & Denkmal Die historischen Altstadt-Liegenschaften sind «Tafelsilber» und sollen dauerhaft im Eigentum der Stadt und damit der Bevölkerung bleiben. Quelle: SP Stadt Schaffhausen ↗
Mitsprache Bei Verkäufen bedeutender Altstadt-Gebäude soll die Bevölkerung direkt mitentscheiden können — nicht nur Stadtrat und Parlament. Quelle: SP Stadt Schaffhausen ↗
Stadtentwicklung Was einmal verkauft ist, ist für künftige Generationen verloren — die Stadt soll ihre Entwicklung selbst in der Hand behalten. Quelle: SP Stadt Schaffhausen ↗

Dagegen

Stadtrat Schaffhausen
Stadtentwicklung Ein generelles Verkaufsverbot schränkt den Handlungsspielraum der Stadt zu stark ein und behindert eine wirksame Stadtentwicklung. Quelle: Stadtrat Schaffhausen ↗
Mitsprache Verkäufe und Baurechtsabgaben unterstehen schon heute der demokratischen Mitsprache (Parlament ab 1 Mio., Referendum ab 2 Mio. Franken) — eine Verschärfung drängt sich nicht auf. Quelle: Stadtrat Schaffhausen ↗
Altstadt & Denkmal Für den Schutz der historischen Altstadt bestehen andere wirksame Instrumente wie Bauordnung und Denkmalpflege. Quelle: Stadtrat Schaffhausen ↗

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Diskussion

Spielregeln der Diskussion

Sachlich bleiben, Behauptungen möglichst mit Quelle stützen, keine Beleidigungen, keine Kampagnen-Parolen. Beiträge erscheinen nach der E-Mail-Bestätigung; die Redaktion kann Beiträge nachträglich entfernen. Ja- und Nein-Stimmen sind gleichermassen willkommen.

Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Wie funktioniert eine Abstimmung in der Gemeinde? Volksinitiative auf kommunaler Ebene — und warum ein Gegenvorschlag vom Parlament gestrichen werden kann.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Direkte Demokratie in der Gemeinde — Volksinitiative, Gegenvorschlag und Stichentscheid im Parlament; öffentliches Eigentum gegenüber Handlungsspielraum der Behörden; Lesen eines Abstimmungsresultats.
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Quellen u. a.: Stadt Schaffhausen — Resultat der städtischen Abstimmungen vom 14. Juni 2026 (Medienmitteilung) · Stadt Schaffhausen — Abstimmungsmagazin Juni 2026 (PDF) · Stadt Schaffhausen — Stellungnahme des Stadtrats «Für eine flexible Immobilienpolitik» (19.05.2026) · Stadt Schaffhausen — Vorlage des Stadtrats: Gegenvorschlag zur Altstadtinitiative (10.06.2025, PDF) · Stadt Schaffhausen — Abstimmungstermin festgelegt (08.01.2026) · Stadt Schaffhausen — Urnengang vom 14. Juni 2026 · Schaffhauser Nachrichten — Altstadt-Initiative eingereicht (12.05.2023) · SRF — SP will Verkaufsverbot für Altstadtliegenschaften (25.05.2026)