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Eidgenössische Vorlage
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 27. September 2026

Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)

Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Abstimmung
27.09.2026
Typ · Mehrheit
Volksinitiative · Volk und Stände
Eingereicht
11.04.2024 · 129'806 Unterschriften
Empfehlung Bundesrat & Parlament
Nein

Quellen: Abstimmungsbüchlein (Bundeskanzlei, Redaktionsschluss 19.06.2026) · parlament.ch · Parteien und Verbände · gfs.bern / LeeWas / YouGov

Worum geht es?

Neutral sein heisst: Die Schweiz hilft in einem Krieg keiner Seite. Die Initiative will diese Neutralität fest in die Verfassung schreiben. Die Schweiz soll für immer neutral bleiben. Sie soll aber weiterhin eine eigene Armee haben. Dazu kämen zwei neue Regeln. Erstens: Die Schweiz dürfte keinem Militärbündnis mehr beitreten — also keiner Gruppe von Ländern, die sich im Krieg militärisch beistehen. Zweitens: Die Schweiz dürfte keine eigenen Sanktionen mehr verhängen. Sanktionen sind Strafmassnahmen gegen ein Land, zum Beispiel ein Handelsverbot. Erlaubt blieben nur Sanktionen, welche die UNO beschliesst. In der UNO arbeiten fast alle Länder der Welt zusammen.

Die Volksinitiative verlangt einen neuen Artikel 54a der Bundesverfassung, der die schweizerische Neutralität als «immerwährend» und «bewaffnet» definiert. Untersagt würden der Beitritt zu Militär- oder Verteidigungsbündnissen (vorbehalten bleibt eine Zusammenarbeit bei einem direkten militärischen Angriff auf die Schweiz oder dessen Vorbereitung) sowie «nichtmilitärische Zwangsmassnahmen» (Sanktionen) gegen kriegführende Staaten — ausgenommen Verpflichtungen gegenüber der UNO und Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen. Eingereicht am 11. April 2024 mit 129'806 gültigen Unterschriften; Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung ohne Gegenentwurf (Schlussabstimmung 20. März 2026: Nationalrat 124:65, Ständerat 29:10). Es braucht Volks- und Ständemehr.

Wie es dazu kam

2022 hat Russland die Ukraine angegriffen. Seitdem stellt sich die Schweiz eine Frage: Wie neutral soll sie sein? Es geht zum Beispiel darum, ob die Schweiz bei Sanktionen mitmacht. Oder wie eng sie mit anderen Ländern zusammenarbeitet.

Nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ab Februar 2022 übernahm die Schweiz die meisten EU-Sanktionen gegen Russland und verstärkte die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Partnerstaaten. Das löste eine Grundsatzdebatte aus, wie eng oder weit die Neutralität auszulegen sei. Die heutige Verfassung nennt die «Wahrung der Neutralität» als Aufgabe von Bundesrat und Parlament (Art. 173 und 185) und lässt Spielraum, sie den Umständen anzupassen. Die Bewegung «Pro Schweiz» (2022 aus der AUNS hervorgegangen) lancierte im November 2022 die Initiative, um eine «umfassende» Neutralität verfassungsfest zu machen. Der Ständerat wollte 2025 einen direkten Gegenentwurf, der nur den Grundsatz «immerwährend und bewaffnet» festgeschrieben hätte; der Nationalrat lehnte ihn ab, am 19. März 2026 scheiterte er endgültig. Die Initiative kommt deshalb allein an die Urne.

Bei einem Ja
Die Neutralität steht neu genau und verbindlich in der Verfassung. Die Schweiz dürfte dann keine eigenen Sanktionen mehr verhängen. Sie könnte nur noch Sanktionen der UNO mittragen. Und sie dürfte keinem Militärbündnis mehr beitreten.
Ein neuer Art. 54a BV definiert die Neutralität als immerwährend und bewaffnet. Eigenständige nichtmilitärische Zwangsmassnahmen (Sanktionen) gegen Kriegsparteien wären — ausser bei UNO-Beschlüssen — nicht mehr zulässig; ein Beitritt zu Militär-/Verteidigungsbündnissen wäre verboten (ausser bei einem Angriff auf die Schweiz). Bestehende Kooperationen wie die «Partnerschaft für den Frieden» müssten allenfalls überprüft werden.
Bei einem Nein
Es bleibt wie heute. Die Schweiz legt selbst fest, wie sie ihre Neutralität auslegt. Bundesrat und Parlament entscheiden weiterhin von Fall zu Fall.
Die Verfassung bleibt unverändert: Neutralität bleibt Sache von Bundesrat und Parlament, die sie den geopolitischen Umständen anpassen können. Eigenständige Sanktionen und sicherheitspolitische Kooperationen bleiben im bisherigen Rahmen möglich.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
SVPEDUPro Schweiz
Nein
Bundesrat & ParlamentSPFDPDie MitteGrüneGLPEVPeconomiesuisseOperation LiberoGSoA

Parolen gemäss Beschlüssen der Parteien und Verbände (Delegiertenversammlungen, Medienmitteilungen); Bundesrat & Parlament gemäss Bundesbeschluss. · Stand: 08. September 2026

Wie hat das Parlament gestimmt?
Nationalrat · Schlussabstimmung 20.03.2026
65 Ja
124 Nein

5 Enthaltungen

Ständerat · Schlussabstimmung 20.03.2026
10 Ja
29 Nein

5 Enthaltungen

ZH Jedes Mitglied einzeln — mit Kantonswappen & Resultat alle 246 ansehen
Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Rechtssicherheit & vorhersehbare Neutralität
  • Klare Grenze gegen wechselnde Auslegung
− Verzicht
  • Aussenpolitischer Handlungsspielraum
  • Eigenständige Sanktionen (ausser UNO)
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Flexibilität, situativ zu reagieren
  • Spielraum für Bundesrat & Parlament
− Verzicht
  • Verfassungsmässige Festschreibung
  • Klar definierte, feste Grenze

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein)
Recht & Souveränität Die Neutralität habe die Schweiz über Generationen vor dem Krieg bewahrt; nur eine verbindlich definierte, «immerwährende» Neutralität sei verlässlich — nicht eine Neutralität von Fall zu Fall. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein) ↗
Glaubwürdigkeit & Vermittlung Als konsequent neutrales Land könne die Schweiz als glaubwürdige Vermittlerin und mit ihren humanitären Organisationen am besten helfen; die Guten Dienste seien Teil der Neutralität. Quelle: Initiativkomitee «Neutralität JA» / Pro Schweiz ↗
Wirtschaft & Sanktionen Wirtschaftliche Zwangsmassnahmen träfen selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung; zur umfassenden Neutralität gehöre deshalb der Verzicht auf eigene Sanktionen. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein) ↗
Sicherheit & Kooperation Die Annäherung an EU- und NATO-Strukturen führe in militärische Abhängigkeiten; eine Zusammenarbeit bleibe im Fall eines Angriffs auf die Schweiz ausdrücklich erlaubt. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein) ↗

Dagegen

Bundesrat und Parlament (Abstimmungsbüchlein)
Recht & Souveränität Die Neutralitätspraxis habe sich seit 1848 bewährt; die Verfassung gewähre heute den nötigen Handlungsspielraum. Eine starre Definition schränke die Handlungsfähigkeit der Schweiz ein. Quelle: Bundesrat und Parlament (Abstimmungsbüchlein) ↗
Glaubwürdigkeit & Vermittlung Sanktionen seien ein Instrument gegen Völkerrechtsverletzungen; mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen — mit Folgen für Interessen und Ruf der Schweiz. Quelle: Bundesrat und Parlament (Abstimmungsbüchlein) ↗
Sicherheit & Kooperation Zusammenarbeit könne nicht erst geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen werde: Sie wäre vom Erfahrungsaustausch ausgeschlossen und bei einem Angriff weniger gut geschützt. Quelle: Bundesrat und Parlament (Abstimmungsbüchlein) ↗
Wirtschaft & Sanktionen Ein «starres Neutralitätskorsett» gefährde Marktzugang und Geschäftsbeziehungen; die Schweiz drohe als «Sanktionsbrecher» wahrgenommen zu werden und internationalem Druck ausgesetzt zu sein. Quelle: economiesuisse ↗
Szenario-Schalter · „Was wäre wenn?“

Wähle eine Situation — sieh, wie sie sich heute und mit Art. 54a auswirken würde.

Heutige Praxis

Die Schweiz übernahm die EU-Sanktionen gegen Russland.

Mit Art. 54a

Eigene oder von der EU übernommene Sanktionen wären untersagt — erlaubt bliebe nur, was der UNO-Sicherheitsrat beschliesst.

Text der Vorlage · im Wortlaut Neuer Art. 54a BV (Bundesbeschluss vom 20. März 2026)

Wortlaut gemäss Abstimmungstext im Abstimmungsbüchlein. Die endgültige Nummerierung des Artikels legt die Bundeskanzlei nach der Abstimmung fest.

Art. 54a Schweizerische Neutralität

1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.

4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

Art. 2 des Bundesbeschlusses

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Quelle: Bundeskanzlei — Erläuterungen des Bundesrates (PDF) ↗
Umfragen · Stimmungsbild Keine Prognose — Institut, Feldzeit und Stichprobe beachten

Drei Institute, drei Methoden, drei Zahlen. Die Meinungsbildung war Mitte August bereits weit fortgeschritten (SRG: 73 % mit fester Stimmabsicht). Fehlerbereiche: SRG ±2,8, Tamedia/LeeWas ca. ±1,5 Prozentpunkte.

Institut Feldzeit Befragte Ja Nein Offen
gfs.bern (1. SRG-Trendumfrage) · SRG SSR 3.–16. August 2026 17'212 42 % 54 % 4 %
LeeWas (1. Welle) · Tamedia / 20 Minuten 12.–13. August 2026 13'154 36 % 62 % 2 %
YouGov Schweiz (2. Welle) · YouGov 3.–17. August 2026 3'080 41 % 50 % 9 %

Angekündigt: 2. SRG-Trendumfrage (gfs.bern), Publikation angekündigt für den 16. September 2026 — wird nach Erscheinen eingebaut. Eine zweite Tamedia/LeeWas-Welle ist zu erwarten.

Vertiefung · zum Aufklappen
Neutralität im Vergleich Österreich, Irland, Schweden/Finnland → NATO

Neutralität ist nicht überall dasselbe — und sie verändert sich. Vier europäische Länder, gemessen an der Schweiz.

Schweiz Referenz
Bewaffnete, immerwährende Neutralität, völkerrechtlich seit 1815 anerkannt.
Kein NATO-, kein EU-Mitglied; seit 1996 NATO-Partnerland («Partnerschaft für den Frieden»).
Seit 1815 an keinem Auslandskrieg beteiligt; kooperiert mit der NATO, aber ohne Beistandspflicht.
eda.admin.ch
Österreich
Immerwährende Neutralität, seit 1955 als Verfassungsgesetz verankert (Neutralitätsgesetz, 26.10.1955).
Kein NATO-Mitglied; EU-Mitglied seit 1995, Teil der EU-Aussen- und Sicherheitspolitik.
Die Neutralität war 1955 die Bedingung der Sowjetunion für Truppenabzug und volle Souveränität.
parlament.gv.at
Irland
Militärische Neutralität als politische Praxis (nicht in der Verfassung festgeschrieben).
Kein NATO-Mitglied; EU-Mitglied; NATO-Partnerland seit 1999.
Auslandseinsätze nur über den «Triple Lock» (UNO + Regierung + Parlament); über eine Lockerung wird derzeit debattiert.
ireland.ie
Schweden
Gab 2024 rund 200 Jahre Bündnisfreiheit auf.
NATO-Beitritt am 7.3.2024 (32. Mitglied); EU-Mitglied.
Beendete nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 seine über 200-jährige Bündnisfreiheit.
nato.int
Finnland
Beendete die militärische Bündnisfreiheit.
NATO-Beitritt am 4.4.2023 (31. Mitglied); EU-Mitglied.
Wechselte 2023 — mit langer Grenze zu Russland — als Reaktion auf den Krieg zur Bündnismitgliedschaft.
nato.int

Drei Muster: dauerhaft neutral ausserhalb von Bündnissen (Schweiz), neutral und zugleich in der EU (Österreich, Irland) sowie der jüngste Wechsel von der Bündnisfreiheit zum NATO-Beitritt (Schweden, Finnland) nach 2022.

Zeitstrahl der Neutralität 1815 Wiener Kongress → 2026 Abstimmung

Das Neutralitätsrecht ist über zwei Jahrhunderte stabil geblieben; die Auslegung der Neutralität wurde mehrfach den Umständen angepasst.

  1. 1815
    Völkerrechtliche Anerkennung Am Wiener Kongress und im Zweiten Pariser Frieden (20.11.1815) anerkennen und garantieren die Grossmächte die immerwährende Neutralität der Schweiz. hls-dhs-dss.ch
  2. 1907
    Haager Abkommen Die Rechte und Pflichten neutraler Staaten im Krieg werden völkerrechtlich kodifiziert (Abkommen V und XIII). eda.admin.ch
  3. 1920
    Völkerbund: «differenzielle» Neutralität Mit dem Beitritt beteiligt sich die Schweiz an wirtschaftlichen, nicht aber an militärischen Sanktionen. bpb.de
  4. 1938
    Rückkehr zur «integralen» Neutralität Der Völkerbundrat befreit die Schweiz am 14. Mai 1938 auch von der Pflicht zu Wirtschaftssanktionen. bpb.de
  5. 2002
    UNO-Beitritt Nach dem Ja vom 3.3.2002 wird die Schweiz am 10.9.2002 Mitglied der Vereinten Nationen und bleibt dabei neutral. swissinfo.ch
  6. 2014
    Krim: Sanktionen nicht 1:1 Nach der Annexion der Krim übernimmt der Bundesrat (2.4.2014) die EU-Sanktionen nicht, ergreift aber Massnahmen gegen deren Umgehung über die Schweiz. seco.admin.ch
  7. 2022
    EU-Sanktionen gegen Russland Der Bundesrat übernimmt sie am 28.2.2022; nach seiner Auffassung bleibt das Neutralitätsrecht gewahrt. eda.admin.ch
  8. 11.4.2024
    Initiative eingereicht Die «Neutralitätsinitiative» kommt mit 129'806 gültigen Unterschriften zustande. bk.admin.ch
  9. 27.9.2026
    Volksabstimmung Volk und Stände entscheiden über die Initiative. admin.ch
Mythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt

Über Neutralität kursieren einige Vereinfachungen. Neun davon — und was die amtlichen Quellen dazu festhalten.

Verbreitete AnnahmeDie Schweiz ist seit 1815 unverändert neutral.
SachstandDas Neutralitätsrecht (Haager Abkommen 1907) ist stabil, doch die Neutralitätspolitik wurde mehrfach neu ausgelegt — differenziell (1920), integral (1938), später aktiv bzw. kooperativ.
eda.admin.ch
Verbreitete AnnahmeNeutralität steht als Grundprinzip in der Bundesverfassung.
SachstandDie Verfassung nennt die «Wahrung der Neutralität» als Aufgabe von Bundesrat und Parlament (Art. 173 und 185), nicht als Staatszweck mit festem Inhalt. Genau hier setzt die Initiative an: Sie will einen ausführlichen Neutralitäts-Artikel einfügen.
admin.ch (BV Art. 173/185)
Verbreitete AnnahmeWirtschaftssanktionen verletzen die Neutralität.
SachstandNach dem Neutralitätsrecht sind Sanktionen nicht verboten — es regelt vor allem militärische Begünstigung, Überflüge und Waffen. Ob sie neutralitätspolitisch angebracht sind, ist eine Ermessensfrage und der politische Kern dieser Abstimmung.
eda.admin.ch (Neutralitätsbericht 2022)
Verbreitete AnnahmeNeutral sein heisst, sich nicht zu verteidigen.
SachstandDie Schweiz verfolgt eine bewaffnete Neutralität; ein neutraler Staat darf und soll sein Gebiet verteidigen. Verlangt wird Nichtteilnahme an fremden Kriegen, nicht Wehrlosigkeit.
eda.admin.ch
Verbreitete AnnahmeAls UNO-Mitglied oder NATO-Partner ist die Schweiz nicht mehr neutral.
SachstandDie Schweiz ist seit 2002 UNO-Mitglied und seit 1996 NATO-Partnerland («Partnerschaft für den Frieden») — beides ohne militärische Beistandspflicht. Ein NATO-Beitritt steht nicht zur Debatte.
eda.admin.ch
Verbreitete AnnahmeBei einem Ja müssten alle bestehenden Sanktionen sofort aufgehoben werden.
SachstandDie Übergangsbestimmung erklärt den neuen Artikel bei Annahme für unmittelbar anwendbar — auch auf bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen. Was das für laufende Massnahmen konkret bedeutet, sagt der Text nicht; Umsetzung und Tempo müssten Bundesrat und Parlament klären. Ausdrücklich vorbehalten bleiben Verpflichtungen gegenüber der UNO sowie Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen.
bk.admin.ch (Initiativtext)
Verbreitete AnnahmeEin Ja würde die Guten Dienste und die humanitäre Tradition beenden.
SachstandDas Gegenteil steht im Initiativtext: Die Schweiz soll ihre Neutralität ausdrücklich für die Verhinderung und Lösung von Konflikten nutzen und als Vermittlerin zur Verfügung stehen. Umstritten ist nicht das Ob der Guten Dienste, sondern ob ein striktes Sanktionsverbot die Glaubwürdigkeit der Schweiz bei einzelnen Partnern stärken oder schwächen würde — eine Einschätzungsfrage, kein Automatismus.
bk.admin.ch (Initiativtext)
Verbreitete AnnahmeDie Schweiz übernimmt EU-Sanktionen automatisch und vollständig.
SachstandDas SECO hält fest: Der Bund entscheidet eigenständig, in welchem Umfang er sich EU-Sanktionen anschliesst; einen Automatismus gibt es nicht. Die EU-Sperrung bestimmter russischer Medien hat die Schweiz zum Beispiel nicht übernommen. Wie weit die Übernahme in der Praxis geht, ist der politische Streitpunkt dieser Abstimmung.
seco.admin.ch (FAQ Sanktionen, Stand 1.7.2026)
Verbreitete AnnahmeDie Zahl der gesperrten russischen Vermögen beweist, wer recht hat.
SachstandBeide Lager zitieren dieselbe Zahl: Per 1. Juli 2026 waren laut SECO 8,5 Mrd. Franken Finanzvermögen sanktionierter Personen und Unternehmen gesperrt (davon 1,65 Mrd. provisorisch), dazu 14 Liegenschaften. Die einen sehen darin einen Beleg für die Abkehr von der Neutralität, die anderen für wirksame Rechtsdurchsetzung. Die Zahl selbst entscheidet die Frage nicht.
seco.admin.ch (FAQ Sanktionen, Stand 1.7.2026)
Was noch offen ist Lücken im Material — sichtbar gemacht statt gefüllt
  • Datum, Gremium und Stimmverhältnis der nationalen Parolenfassung der Mitte konnten nicht ermittelt werden; das Nein ist über die Nein-Allianz und Medienberichte belegt.
  • Parolen des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, von Travail.Suisse, Konsumentenschutz und weiteren Verbänden wurden nicht gefunden.
  • Die zweite SRG-Trendumfrage erscheint am 16. September 2026 und liegt noch nicht vor.
  • Die Abstimmungszahlen der Zwischenberatungen (19.06.2025, 05.03.2026, 19.03.2026) stammen aus Medienberichten und der Curia-Vista-Zusammenfassung, nicht aus dem Amtlichen Bulletin. Die Schlussabstimmung ist über das Abstimmungsbüchlein belegt.
  • Die Kampagnenbudgets (Ja-Lager 3,84 Mio., Nein-Lager 1,67 Mio. Franken) beruhen auf den Offenlegungen bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle gemäss SRF; die Originalmeldungen wurden nicht einzeln geprüft.
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    LP21 · RZG «Politik, Demokratie und Menschenrechte» — direkte Demokratie an einem aktuellen Abstimmungsbeispiel; Funktionsweise der Volksinitiative.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    Aussen- und Sicherheitspolitik; Neutralität als rechtliches und politisches Konzept; Meinungsbildung an einer kontroversen Streitfrage. ABU-Aspekt «Politik»: Staat, direkte Demokratie, Urteilsbildung.

Quellen u. a.: Bundeskanzlei — Erläuterungen des Bundesrates zum 27.09.2026 (Abstimmungsbüchlein, PDF) · Bundeskanzlei — Initiativtext · Parlament — Curia Vista, Geschäft 24.092 · admin.ch — Volksabstimmung vom 27. September 2026 · EDA/Bundesrat — Ablehnung ohne Gegenvorschlag (26.06.2024) · SWI swissinfo.ch — Gegenvorschlag ist vom Tisch (19.03.2026) · SECO — FAQ Sanktionen Russland/Ukraine (Stand 1.7.2026) · Initiativkomitee «Neutralität JA» · Verein Pro Schweiz — Neutralitätsinitiative · Nein-Komitee — starre-neutralitaet-nein.ch · economiesuisse — Neutralitätsinitiative birgt Unsicherheit und Risiken (26.06.2026) · GSoA — Nein zur Neutralitätsinitiative (13.08.2026) · SVP — Delegiertenversammlung 22.08.2026 · SP — Position zur Neutralitätsinitiative · FDP — Parolen · Die Mitte — Parolen · GRÜNE — Abstimmungen 27. September 2026 · GLP — Delegiertenversammlung Nottwil (27.06.2026) · EVP — Parolen (27.06.2026) · EDU — Parolen (08.08.2026) · gfs.bern — 1. SRG-Trendumfrage zum 27.09.2026 · SRF — Kampagnenbudgets zum 27.09.2026 (EFK-Offenlegung)