Zum Inhalt springen
Eidgenössische Vorlage
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 27. September 2026

Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)

Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Abstimmung
27.09.2026
Typ
Volksinitiative
Eingereicht
129'806 Unterschriften
Empfehlung Bundesrat
Nein

Quellen: admin.ch · parlament.ch · swissinfo.ch · Initiativkomitee

Worum geht es?

Neutral sein heisst: Die Schweiz hilft in einem Krieg keiner Seite. Die Initiative will diese Neutralität fest in die Verfassung schreiben. Die Schweiz soll für immer neutral bleiben. Sie soll aber weiterhin eine eigene Armee haben. Dazu kämen zwei neue Regeln. Erstens: Die Schweiz dürfte keinem Militärbündnis mehr beitreten — also keiner Gruppe von Ländern, die sich im Krieg militärisch beistehen. Zweitens: Die Schweiz dürfte keine eigenen Sanktionen mehr verhängen. Sanktionen sind Strafmassnahmen gegen ein Land, zum Beispiel ein Handelsverbot. Erlaubt blieben nur Sanktionen, welche die UNO beschliesst. In der UNO arbeiten fast alle Länder der Welt zusammen.

Die Volksinitiative verlangt einen neuen Artikel 54a der Bundesverfassung, der die schweizerische Neutralität als «immerwährend» und «bewaffnet» definiert. Untersagt würden der Beitritt zu Verteidigungs- bzw. Militärbündnissen (ausser bei einem militärischen Angriff auf die Schweiz oder dessen Vorbereitung) sowie die Beteiligung an «nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen» (Sanktionen) gegen kriegführende Staaten — ausgenommen Massnahmen, die der UNO-Sicherheitsrat beschliesst. Eingereicht am 11. April 2024 mit 129'806 gültigen Unterschriften.

Wie es dazu kam

2022 hat Russland die Ukraine angegriffen. Seitdem stellt sich die Schweiz eine Frage: Wie neutral soll sie sein? Es geht zum Beispiel darum, ob die Schweiz bei Sanktionen mitmacht. Oder wie eng sie mit anderen Ländern zusammenarbeitet.

Nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ab Februar 2022 übernahm die Schweiz die meisten EU-Sanktionen gegen Russland. Das löste eine Grundsatzdebatte aus, wie eng oder weit die Neutralität auszulegen sei. Die heutige Verfassung weist Neutralität als Aufgabe von Bundesrat und Parlament aus und lässt damit Spielraum, sie den Umständen anzupassen. Das Initiativkomitee (Verein «Pro Schweiz», hervorgegangen aus der AUNS) möchte eine klar umrissene, «umfassende» Neutralität verfassungsfest machen. Bundesrat und Parlamentsmehrheit lehnen eine starre Festschreibung ab.

Bei einem Ja
Die Neutralität steht neu genau und verbindlich in der Verfassung. Die Schweiz dürfte dann keine eigenen Sanktionen mehr verhängen. Sie könnte nur noch Sanktionen der UNO mittragen. Und sie dürfte keinem Militärbündnis mehr beitreten.
Ein neuer Art. 54a BV definiert die Neutralität als immerwährend und bewaffnet. Eigenständige nichtmilitärische Zwangsmassnahmen (Sanktionen) gegen Kriegsparteien wären — ausser bei UNO-Beschlüssen — nicht mehr zulässig; ein Beitritt zu Militär-/Verteidigungsbündnissen wäre verboten (ausser bei einem Angriff auf die Schweiz). Bestehende Kooperationen wie die «Partnerschaft für den Frieden» müssten allenfalls überprüft werden.
Bei einem Nein
Es bleibt wie heute. Die Schweiz legt selbst fest, wie sie ihre Neutralität auslegt. Bundesrat und Parlament entscheiden weiterhin von Fall zu Fall.
Die Verfassung bleibt unverändert: Neutralität bleibt Sache von Bundesrat und Parlament, die sie den geopolitischen Umständen anpassen können. Eigenständige Sanktionen und sicherheitspolitische Kooperationen bleiben im bisherigen Rahmen möglich.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
SVP
Nein
Bundesrat & ParlamentSPFDPDie MitteGrüne

Stand: Abstimmungsverhalten im Parlament. Offizielle Parteiparolen (Delegiertenversammlungen) folgen näher zum Termin.

Wie hat das Parlament gestimmt?
Nationalrat · Schlussabstimmung zur Initiative
60 Ja
128 Nein
Ständerat

Empfehlung Nein. Initiative abgelehnt; Gegenvorschlag definitiv vom Tisch (Einigungskonferenz: Ständerat 29:11, 4 Enthaltungen).

ZH Jedes Mitglied einzeln — mit Kantonswappen & Resultat alle 246 ansehen
Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Rechtssicherheit & vorhersehbare Neutralität
  • Klare Grenze gegen wechselnde Auslegung
− Verzicht
  • Aussenpolitischer Handlungsspielraum
  • Eigenständige Sanktionen (ausser UNO)
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Flexibilität, situativ zu reagieren
  • Spielraum für Bundesrat & Parlament
− Verzicht
  • Verfassungsmässige Festschreibung
  • Klar definierte, feste Grenze

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Initiativkomitee «Neutralität JA» / Verein Pro Schweiz
Recht & Souveränität Eine klar und verbindlich definierte Neutralität schütze die Schweiz vor einer wechselnden, beliebigen Auslegung durch die jeweilige Tagespolitik. Quelle: Initiativkomitee «Neutralität JA» / Verein Pro Schweiz ↗
Glaubwürdigkeit & Vermittlung Die Neutralität habe die Schweiz über zwei Jahrhunderte aus Kriegen herausgehalten und sei Grundlage ihrer Glaubwürdigkeit als unparteiische Vermittlerin (Gute Dienste). Quelle: Verein Pro Schweiz / Initiativkomitee ↗
Glaubwürdigkeit & Vermittlung Eigenständige Wirtschaftssanktionen seien faktisch eine Form der Konfliktbeteiligung; nur eine umfassende, sanktionszurückhaltende Neutralität sichere die Unparteilichkeit der Schweiz. Quelle: Initiativkomitee «Neutralität JA» ↗

Dagegen

Bundesrat (Botschaft) / Mehrheit des Parlaments
Recht & Souveränität Eine starre Verfassungsregel nehme dem Bundesrat die bewährte Flexibilität und schränke den aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum ein. Quelle: Bundesrat (Botschaft) / Mehrheit des Parlaments ↗
Wirtschaft & Sanktionen Eigenständige Sanktionen wie jene gegen Russland wären ohne UNO-Mandat nicht mehr möglich — und der UNO-Sicherheitsrat ist bei Grossmächten oft blockiert. Quelle: Bundesrat / Parlamentsmehrheit ↗
Sicherheit & Kooperation Die Initiative könnte bestehende sicherheitspolitische Kooperationen (etwa die «Partnerschaft für den Frieden» mit der NATO seit 1996) einschränken und so die Sicherheit der Schweiz schwächen. Quelle: Bundesrat / Europäische Bewegung Schweiz ↗
Szenario-Schalter · „Was wäre wenn?“

Wähle eine Situation — sieh, wie sie sich heute und mit Art. 54a auswirken würde.

Heutige Praxis

Die Schweiz übernahm die EU-Sanktionen gegen Russland.

Mit Art. 54a

Eigene oder von der EU übernommene Sanktionen wären untersagt — erlaubt bliebe nur, was der UNO-Sicherheitsrat beschliesst.

Vertiefung · zum Aufklappen
Neutralität im Vergleich Österreich, Irland, Schweden/Finnland → NATO

Neutralität ist nicht überall dasselbe — und sie verändert sich. Vier europäische Länder, gemessen an der Schweiz.

Schweiz Referenz
Bewaffnete, immerwährende Neutralität, völkerrechtlich seit 1815 anerkannt.
Kein NATO-, kein EU-Mitglied; seit 1996 NATO-Partnerland («Partnerschaft für den Frieden»).
Seit 1815 an keinem Auslandskrieg beteiligt; kooperiert mit der NATO, aber ohne Beistandspflicht.
eda.admin.ch
Österreich
Immerwährende Neutralität, seit 1955 als Verfassungsgesetz verankert (Neutralitätsgesetz, 26.10.1955).
Kein NATO-Mitglied; EU-Mitglied seit 1995, Teil der EU-Aussen- und Sicherheitspolitik.
Die Neutralität war 1955 die Bedingung der Sowjetunion für Truppenabzug und volle Souveränität.
parlament.gv.at
Irland
Militärische Neutralität als politische Praxis (nicht in der Verfassung festgeschrieben).
Kein NATO-Mitglied; EU-Mitglied; NATO-Partnerland seit 1999.
Auslandseinsätze nur über den «Triple Lock» (UNO + Regierung + Parlament); über eine Lockerung wird derzeit debattiert.
ireland.ie
Schweden
Gab 2024 rund 200 Jahre Bündnisfreiheit auf.
NATO-Beitritt am 7.3.2024 (32. Mitglied); EU-Mitglied.
Beendete nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 seine über 200-jährige Bündnisfreiheit.
nato.int
Finnland
Beendete die militärische Bündnisfreiheit.
NATO-Beitritt am 4.4.2023 (31. Mitglied); EU-Mitglied.
Wechselte 2023 — mit langer Grenze zu Russland — als Reaktion auf den Krieg zur Bündnismitgliedschaft.
nato.int

Drei Muster: dauerhaft neutral ausserhalb von Bündnissen (Schweiz), neutral und zugleich in der EU (Österreich, Irland) sowie der jüngste Wechsel von der Bündnisfreiheit zum NATO-Beitritt (Schweden, Finnland) nach 2022.

Zeitstrahl der Neutralität 1815 Wiener Kongress → 2026 Abstimmung

Das Neutralitätsrecht ist über zwei Jahrhunderte stabil geblieben; die Auslegung der Neutralität wurde mehrfach den Umständen angepasst.

  1. 1815
    Völkerrechtliche Anerkennung Am Wiener Kongress und im Zweiten Pariser Frieden (20.11.1815) anerkennen und garantieren die Grossmächte die immerwährende Neutralität der Schweiz. hls-dhs-dss.ch
  2. 1907
    Haager Abkommen Die Rechte und Pflichten neutraler Staaten im Krieg werden völkerrechtlich kodifiziert (Abkommen V und XIII). eda.admin.ch
  3. 1920
    Völkerbund: «differenzielle» Neutralität Mit dem Beitritt beteiligt sich die Schweiz an wirtschaftlichen, nicht aber an militärischen Sanktionen. bpb.de
  4. 1938
    Rückkehr zur «integralen» Neutralität Der Völkerbundrat befreit die Schweiz am 14. Mai 1938 auch von der Pflicht zu Wirtschaftssanktionen. bpb.de
  5. 2002
    UNO-Beitritt Nach dem Ja vom 3.3.2002 wird die Schweiz am 10.9.2002 Mitglied der Vereinten Nationen und bleibt dabei neutral. swissinfo.ch
  6. 2014
    Krim: Sanktionen nicht 1:1 Nach der Annexion der Krim übernimmt der Bundesrat (2.4.2014) die EU-Sanktionen nicht, ergreift aber Massnahmen gegen deren Umgehung über die Schweiz. seco.admin.ch
  7. 2022
    EU-Sanktionen gegen Russland Der Bundesrat übernimmt sie am 28.2.2022; nach seiner Auffassung bleibt das Neutralitätsrecht gewahrt. eda.admin.ch
  8. 11.4.2024
    Initiative eingereicht Die «Neutralitätsinitiative» kommt mit 129'806 gültigen Unterschriften zustande. bk.admin.ch
  9. 27.9.2026
    Volksabstimmung Volk und Stände entscheiden über die Initiative. admin.ch
Mythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt

Über Neutralität kursieren einige Vereinfachungen. Sieben davon — und was die amtlichen Quellen dazu festhalten.

Verbreitete AnnahmeDie Schweiz ist seit 1815 unverändert neutral.
SachstandDas Neutralitätsrecht (Haager Abkommen 1907) ist stabil, doch die Neutralitätspolitik wurde mehrfach neu ausgelegt — differenziell (1920), integral (1938), später aktiv bzw. kooperativ.
eda.admin.ch
Verbreitete AnnahmeNeutralität steht als Grundprinzip in der Bundesverfassung.
SachstandDie Verfassung nennt die «Wahrung der Neutralität» als Aufgabe von Bundesrat und Parlament (Art. 173 und 185), nicht als Staatszweck mit festem Inhalt. Genau hier setzt die Initiative an: Sie will einen ausführlichen Neutralitäts-Artikel einfügen.
admin.ch (BV Art. 173/185)
Verbreitete AnnahmeWirtschaftssanktionen verletzen die Neutralität.
SachstandNach dem Neutralitätsrecht sind Sanktionen nicht verboten — es regelt vor allem militärische Begünstigung, Überflüge und Waffen. Ob sie neutralitätspolitisch angebracht sind, ist eine Ermessensfrage und der politische Kern dieser Abstimmung.
eda.admin.ch (Neutralitätsbericht 2022)
Verbreitete AnnahmeNeutral sein heisst, sich nicht zu verteidigen.
SachstandDie Schweiz verfolgt eine bewaffnete Neutralität; ein neutraler Staat darf und soll sein Gebiet verteidigen. Verlangt wird Nichtteilnahme an fremden Kriegen, nicht Wehrlosigkeit.
eda.admin.ch
Verbreitete AnnahmeAls UNO-Mitglied oder NATO-Partner ist die Schweiz nicht mehr neutral.
SachstandDie Schweiz ist seit 2002 UNO-Mitglied und seit 1996 NATO-Partnerland («Partnerschaft für den Frieden») — beides ohne militärische Beistandspflicht. Ein NATO-Beitritt steht nicht zur Debatte.
eda.admin.ch
Verbreitete AnnahmeBei einem Ja müssten alle bestehenden Sanktionen sofort aufgehoben werden.
SachstandDie Übergangsbestimmung erklärt den neuen Artikel bei Annahme für unmittelbar anwendbar — auch auf bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen. Was das für laufende Massnahmen konkret bedeutet, sagt der Text nicht; Umsetzung und Tempo müssten Bundesrat und Parlament klären. Ausdrücklich vorbehalten bleiben Verpflichtungen gegenüber der UNO sowie Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen.
bk.admin.ch (Initiativtext)
Verbreitete AnnahmeEin Ja würde die Guten Dienste und die humanitäre Tradition beenden.
SachstandDas Gegenteil steht im Initiativtext: Die Schweiz soll ihre Neutralität ausdrücklich für die Verhinderung und Lösung von Konflikten nutzen und als Vermittlerin zur Verfügung stehen. Umstritten ist nicht das Ob der Guten Dienste, sondern ob ein striktes Sanktionsverbot die Glaubwürdigkeit der Schweiz bei einzelnen Partnern stärken oder schwächen würde — eine Einschätzungsfrage, kein Automatismus.
bk.admin.ch (Initiativtext)
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    LP21 · RZG «Politik, Demokratie und Menschenrechte» — direkte Demokratie an einem aktuellen Abstimmungsbeispiel; Funktionsweise der Volksinitiative.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    Aussen- und Sicherheitspolitik; Neutralität als rechtliches und politisches Konzept; Meinungsbildung an einer kontroversen Streitfrage. ABU-Aspekt «Politik»: Staat, direkte Demokratie, Urteilsbildung.