Volksabstimmung vom 27. September 2026
Die Initiative des Hauseigentümerverbands will die kantonale Abgabe auf Planungsmehrwerte tiefer und klarer regeln. Der Landrat stellt ihr einen eigenen Gegenvorschlag gegenüber.
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Der Gegenvorschlag verankert Tempo 50 als Grundsatz auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts — ohne das Verbot baulicher Massnahmen der Initiative.
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Die Initiative will, dass der Verkehr auf Kantonsstrassen innerorts mit Tempo 50 und öV weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen verlangsamt wird.
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