Quellen: sh.ch · Staatskanzlei Kanton Schaffhausen · Schaffhauser Nachrichten
Worum geht es?
Der Kantonsrat macht einen eigenen Vorschlag zur gleichen Frage wie die Verkehrsflussinitiative: Auf wichtigen Kantonsstrassen in Dörfern und Städten soll grundsätzlich Tempo 50 gelten. Der Verkehr soll nicht behindert werden. Anders als die Initiative verbietet der Gegenvorschlag aber keine Umbauten. Abgestimmt wird über beide Vorlagen am 27. September 2026.
Der Gegenvorschlag ändert das Strassengesetz: Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts gilt grundsätzlich die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und der Verkehrsfluss darf nicht behindert werden. Auf das Verbot baulicher Massnahmen und auf den Richtplan-Vorbehalt der Initiative wird verzichtet — die Gemeinden behalten ihren Spielraum zur Aufwertung der Ortsdurchfahrten. Der Kantonsrat beschloss den Gegenvorschlag mit 39:16 Stimmen.
Wie es dazu kam
Die Verkehrsflussinitiative der EDU will Verlangsamungen auf wichtigen Kantonsstrassen ganz verbieten. Regierungsrat und Kantonsrat finden das Grundanliegen richtig, das Verbot aber zu streng. Darum legen sie diese mildere Variante vor und empfehlen sie zur Annahme. Die Stimmberechtigten können zu beiden Vorlagen Ja oder Nein sagen.
Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen eines flüssigen Verkehrs auf Hauptachsen, lehnt aber das Verbot baulicher Massnahmen der Initiative ab: Es widerspräche dem kantonalen Richtplan (Aufwertung der Ortsdurchfahrten) und der Verkehrssicherheit für Fuss- und Veloverkehr; der Richtplan-Vorbehalt für Tempo-Abweichungen sei zudem kaum mit übergeordnetem Recht vereinbar. Er verabschiedete deshalb am 13. Februar 2025 einen Gegenvorschlag zuhanden des Kantonsrats. Dieser empfahl am 19. Mai 2025 die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme (39:16 Stimmen, keine Enthaltungen). Initiative und Gegenvorschlag kommen am 27. September 2026 gemeinsam an die Urne.
Bei einem Ja
Im Gesetz steht neu: Auf wichtigen Kantonsstrassen gilt grundsätzlich Tempo 50, und der Verkehr darf nicht behindert werden. Gemeinden dürfen ihre Strassen aber weiterhin umgestalten.
Der Grundsatz Tempo 50 auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts und das Ziel des unbehinderten Verkehrsflusses werden gesetzlich verankert. Bauliche Aufwertungen von Ortsdurchfahrten bleiben möglich; Tempo-Abweichungen brauchen keine Richtplan-Festlegung.
Bei einem Nein
Der Gegenvorschlag gilt nicht. Was passiert, hängt dann von der Initiative ab: Wird auch sie abgelehnt, bleibt alles wie heute. Wird sie angenommen, gelten ihre strengeren Regeln.
Bei Ablehnung des Gegenvorschlags bleibt das geltende Recht bestehen — sofern nicht die Initiative angenommen wird, deren weitergehende Bestimmungen (Verbot baulicher Massnahmen, Richtplan-Vorbehalt) dann ins Strassengesetz eingehen.
Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
Tempo 50 als gesetzlicher Grundsatz auf Hauptachsen
Verkehrsfluss-Ziel im Gesetz verankert
Gemeinden behalten Gestaltungsspielraum
− Verzicht
Kein striktes Verbot verlangsamender Massnahmen
Tempo-30-Ausnahmen bleiben im Einzelfall möglich
Bei einem NEIN
+ Gewinn
Keine neue Festschreibung im Strassengesetz
Voller Spielraum für künftige Verkehrspolitik
− Verzicht
Kein gesetzlicher Grundsatz für Tempo 50 auf Hauptachsen
Kompromiss zwischen Initiative und geltendem Recht entfällt
Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.
Argumente — paritätisch, mit Quelle
+ Dafür
Regierungsrat SH
Verkehr & öV Der Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf — flüssiger Verkehr und Tempo 50 als Grundsatz — ohne deren zu weit gehende Verbote. Quelle: Regierungsrat SH ↗
Gemeinden Gemeinden können Ortsdurchfahrten weiterhin aufwerten und die Sicherheit für Fuss- und Veloverkehr verbessern. Quelle: Regierungsrat SH ↗
Recht Die Lösung ist mit dem übergeordneten Recht vereinbar — anders als der Richtplan-Vorbehalt der Initiative. Quelle: Regierungsrat SH ↗
− Dagegen
Befürworter der Initiative
Verkehr & öV Der Gegenvorschlag ist unverbindlicher als die Initiative: Verlangsamende Massnahmen bleiben im Einzelfall möglich. Quelle: Befürworter der Initiative ↗
Recht Ein Teil des Kantonsrats hielt eine Gesetzesänderung insgesamt für unnötig — das geltende Recht genüge (16 Nein-Stimmen). Quelle: Minderheit Kantonsrat ↗
Gemeinden Die Festschreibung von Tempo 50 als Grundsatz schränkt künftige orts- und sicherheitspolitische Lösungen ein. Quelle: Minderheit Kantonsrat ↗
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
Sek I · Einstieg Politische Bildung: Was ist ein Gegenvorschlag? Initiative und Gegenvorschlag an der gleichen Urne.
Sek II / Gymi · BFS / ABU ABU/Sek II: Kompromissbildung im Gesetzgebungsprozess — Initiative, Gegenvorschlag, doppeltes Ja und Stichentscheid.
Kanton oder Gemeinde?
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