Volksabstimmung vom 27. September 2026
Quellen: sh.ch · Staatskanzlei Kanton Schaffhausen · Schaffhauser Nachrichten
Der Kantonsrat macht einen eigenen Vorschlag zur gleichen Frage wie die Verkehrsflussinitiative: Auf wichtigen Kantonsstrassen in Dörfern und Städten soll grundsätzlich Tempo 50 gelten. Der Verkehr soll nicht behindert werden. Anders als die Initiative verbietet der Gegenvorschlag aber keine Umbauten. Abgestimmt wird über beide Vorlagen am 27. September 2026.
Der Gegenvorschlag ändert das Strassengesetz: Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts gilt grundsätzlich die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und der Verkehrsfluss darf nicht behindert werden. Auf das Verbot baulicher Massnahmen und auf den Richtplan-Vorbehalt der Initiative wird verzichtet — die Gemeinden behalten ihren Spielraum zur Aufwertung der Ortsdurchfahrten. Der Kantonsrat beschloss den Gegenvorschlag mit 39:16 Stimmen.
Die Verkehrsflussinitiative der EDU will Verlangsamungen auf wichtigen Kantonsstrassen ganz verbieten. Regierungsrat und Kantonsrat finden das Grundanliegen richtig, das Verbot aber zu streng. Darum legen sie diese mildere Variante vor und empfehlen sie zur Annahme. Die Stimmberechtigten können zu beiden Vorlagen Ja oder Nein sagen.
Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen eines flüssigen Verkehrs auf Hauptachsen, lehnt aber das Verbot baulicher Massnahmen der Initiative ab: Es widerspräche dem kantonalen Richtplan (Aufwertung der Ortsdurchfahrten) und der Verkehrssicherheit für Fuss- und Veloverkehr; der Richtplan-Vorbehalt für Tempo-Abweichungen sei zudem kaum mit übergeordnetem Recht vereinbar. Er verabschiedete deshalb am 13. Februar 2025 einen Gegenvorschlag zuhanden des Kantonsrats. Dieser empfahl am 19. Mai 2025 die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme (39:16 Stimmen, keine Enthaltungen). Initiative und Gegenvorschlag kommen am 27. September 2026 gemeinsam an die Urne.
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