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Abstimmung im Kanton · SH
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Abstimmung am 27. September 2026

Gegen-Vorschlag zur Verkehrsfluss-Initiative (Änderung Strassen-Gesetz)

Für wen?

Lese-Stufe: Leicht

Kantons-Rat
zur Annahme empfohlen (39:16)
Gehört zu
Gegen-Vorschlag zur Verkehrsfluss-Initiative
Abstimmung
27. September 2026

Quellen: sh.ch · Staatskanzlei Kanton Schaffhausen · Schaffhauser Nachrichten

Worum geht es?

Der Kantons-Rat macht einen eigenen Vorschlag zur gleichen Frage wie die Verkehrsfluss-Initiative. Er sagt: Auf wichtigen Kantons-Strassen soll meistens Tempo 50 gelten. Der Verkehr soll nicht behindert werden. Aber anders als die Initiative verbietet der Gegen-Vorschlag keine Umbauten. Abgestimmt wird über beide Vorlagen am 27. September 2026.

Der Gegenvorschlag ändert das Strassengesetz: Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts gilt grundsätzlich die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und der Verkehrsfluss darf nicht behindert werden. Auf das Verbot baulicher Massnahmen und auf den Richtplan-Vorbehalt der Initiative wird verzichtet — die Gemeinden behalten ihren Spielraum zur Aufwertung der Ortsdurchfahrten. Der Kantonsrat beschloss den Gegenvorschlag mit 39:16 Stimmen.

Wie kam es dazu?

Die Verkehrsfluss-Initiative der EDU will langsamen Verkehr auf wichtigen Kantons-Strassen ganz verbieten. Die Regierung und der Kantons-Rat finden das Ziel gut. Aber das Verbot ist ihnen zu streng. Darum machen sie diese mildere Variante. Sie sagen Ja dazu. Die Stimm-Berechtigten können zu beiden Vorlagen Ja oder Nein sagen.

Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen eines flüssigen Verkehrs auf Hauptachsen, lehnt aber das Verbot baulicher Massnahmen der Initiative ab: Es widerspräche dem kantonalen Richtplan (Aufwertung der Ortsdurchfahrten) und der Verkehrssicherheit für Fuss- und Veloverkehr; der Richtplan-Vorbehalt für Tempo-Abweichungen sei zudem kaum mit übergeordnetem Recht vereinbar. Er verabschiedete deshalb am 13. Februar 2025 einen Gegenvorschlag zuhanden des Kantonsrats. Dieser empfahl am 19. Mai 2025 die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme (39:16 Stimmen, keine Enthaltungen). Initiative und Gegenvorschlag kommen am 27. September 2026 gemeinsam an die Urne.

Bei einem Ja
Neu steht im Gesetz: Auf wichtigen Kantons-Strassen gilt meistens Tempo 50. Der Verkehr darf nicht behindert werden. Aber die Gemeinden dürfen ihre Strassen weiter umbauen.
Der Grundsatz Tempo 50 auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts und das Ziel des unbehinderten Verkehrsflusses werden gesetzlich verankert. Bauliche Aufwertungen von Ortsdurchfahrten bleiben möglich; Tempo-Abweichungen brauchen keine Richtplan-Festlegung.
Bei einem Nein
Der Gegen-Vorschlag gilt nicht. Was dann passiert, hängt von der Initiative ab: Wird auch sie abgelehnt, bleibt alles wie heute. Wird sie angenommen, gelten ihre strengeren Regeln.
Bei Ablehnung des Gegenvorschlags bleibt das geltende Recht bestehen — sofern nicht die Initiative angenommen wird, deren weitergehende Bestimmungen (Verbot baulicher Massnahmen, Richtplan-Vorbehalt) dann ins Strassengesetz eingehen.
Die Waage: Was gewinnt man? Was gibt man auf?
Bei einem JA
+ Das gewinnt man
  • Tempo 50 steht als Grundsatz im Gesetz.
  • Das Ziel «flüssiger Verkehr» steht im Gesetz.
  • Die Gemeinden dürfen ihre Strassen weiter gestalten.
− Das gibt man auf
  • Es gibt kein strenges Verbot für langsamen Verkehr.
  • Tempo 30 bleibt in Einzel-Fällen möglich.
Bei einem NEIN
+ Das gewinnt man
  • Es kommt keine neue Regel ins Strassen-Gesetz.
  • Die Politik bleibt für die Zukunft ganz frei.
− Das gibt man auf
  • Kein Grundsatz für Tempo 50 auf wichtigen Strassen.
  • Der Kompromiss zwischen Initiative und heutigem Recht fällt weg.

Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.

Gründe: dafür und dagegen

Dafür

Regierungs-Rat SH
Verkehr & Bus Der Gegen-Vorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf — flüssiger Verkehr und Tempo 50. Aber ohne die strengen Verbote. Quelle: Regierungs-Rat SH ↗
Gemeinden Die Gemeinden können ihre Orts-Strassen weiter schöner und sicherer machen. Quelle: Regierungs-Rat SH ↗
Recht Die Lösung passt zum höheren Recht — anders als die Regel der Initiative. Quelle: Regierungs-Rat SH ↗

Dagegen

Befürworter der Initiative
Verkehr & Bus Der Gegen-Vorschlag ist weniger verbindlich als die Initiative. Langsamer Verkehr bleibt in Einzel-Fällen möglich. Quelle: Befürworter der Initiative ↗
Recht Ein Teil vom Kantons-Rat findet eine neue Regel unnötig. Das heutige Recht reiche (16 Nein-Stimmen). Quelle: Minderheit Kantons-Rat ↗
Gemeinden Tempo 50 als fester Grundsatz schränkt spätere Lösungen für Orte und Sicherheit ein. Quelle: Minderheit Kantons-Rat ↗
Für Lehr-Personen · Bezug zum Lehrplan
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Was ist ein Gegen-Vorschlag? Initiative und Gegen-Vorschlag an der gleichen Abstimmung.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU / Sek II: Wie entsteht ein Kompromiss in der Politik? Initiative, Gegen-Vorschlag, doppeltes Ja und Stich-Entscheid.
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