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Kantonale Vorlage · BL
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 27. September 2026

Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe (Initiative mit Gegenvorschlag)

Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Abstimmung
27. Sept. 2026
Typ
Initiative mit Gegenvorschlag
Initiative
HEV Baselland · 10.06.2025
Landrat
Gegenvorschlag verabschiedet (23.04.2026)

Quellen: baselland.ch · Landrat BL · swissinfo.ch · bz Basel

Worum geht es?

Wenn ein Grundstück durch eine Planung mehr wert wird — etwa weil dort neu gebaut werden darf —, zahlen die Eigentümer einen Teil dieses Gewinns an die Allgemeinheit. Das heisst Mehrwertabgabe. Die Initiative des Hauseigentümerverbands (HEV) will diese Abgabe im Kanton tiefer und klarer regeln. Der Landrat ist teils einverstanden und stellt einen eigenen Gegenvorschlag daneben. Abgestimmt wird über beide am 27. September 2026 — man kann zu beiden Ja oder Nein sagen.

Das kantonale «Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten» (GAP) regelt, wie viel Gemeinden und Kanton von einem Wertzuwachs abschöpfen, der durch Ein- oder Umzonungen entsteht. Die formulierte Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» des HEV Baselland (zustande gekommen im Juni 2025) verlangt: bei Zuweisungen zu Bauzonen eine Abgabe von 20 Prozent, bei Umzonungen maximal 30 Prozent des Mehrwerts, einen Freibetrag von 30'000 Franken, dass Erbschaften und Schenkungen nicht mehr als Veräusserung gelten, sowie eine Verteilung des Ertrags von 75 Prozent an die Gemeinden und 25 Prozent an den Kanton. Der Landrat verabschiedete am 23. April 2026 einen Gegenvorschlag, der die maximale Abgabe einheitlich auf 30 Prozent des Planungsmehrwerts begrenzt. Weil das nötige Vier-Fünftel-Mehr nicht zustande kam, kommen beide Vorlagen an die Urne.

Wie es dazu kam

Der Bund schreibt vor, dass auf neuen Bauzonen ein Teil des Wertzuwachses abgegeben wird. Wie genau, regeln die Kantone. Im Baselbiet streiten Hauseigentümer, Gemeinden und Parteien seit Längerem über die Höhe und die Regeln. Der HEV will tiefere, klar begrenzte Abgaben. Der Landrat hält einen Gegenvorschlag dagegen.

Seit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (2014) müssen Kantone den Mehrwert aus Planungsvorteilen mit mindestens 20 Prozent ausgleichen. Basel-Landschaft setzt dies im GAP um. Der Hauseigentümerverband Baselland reichte die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» ein, um die Sätze, Freibeträge und die Verteilung zugunsten der Grundeigentümer und Gemeinden festzulegen. Im Landrat setzte sich eine Mehrheit aus Mitte, FDP und SVP für einen Gegenvorschlag ein (maximale Abgabe 30 Prozent), während die SP den Gegenvorschlag ablehnte. Da das Vier-Fünftel-Quorum für eine direkte Verabschiedung nicht erreicht wurde, entscheiden die Stimmberechtigten am 27. September 2026 über Initiative und Gegenvorschlag samt Stichfrage.

Bei einem Ja
Wird die Initiative angenommen, gelten die Regeln des HEV: 20 Prozent Abgabe bei neuen Bauzonen, höchstens 30 Prozent bei Umzonungen, ein Freibetrag von 30'000 Franken, keine Abgabe bei Erbe und Schenkung, und 75 Prozent des Ertrags gehen an die Gemeinden.
Bei Annahme der Initiative wird das GAP im Sinne des HEV geändert: fixe 20 Prozent bei Einzonungen, maximal 30 Prozent bei Umzonungen, Freibetrag 30'000 Franken, Erbschaft und Schenkung gelten nicht als Veräusserung, Verteilung 75 Prozent Gemeinden / 25 Prozent Kanton. Nimmt das Volk auch den Gegenvorschlag an, entscheidet die Stichfrage, welche Fassung gilt.
Bei einem Nein
Wird die Initiative abgelehnt, hängt es vom Gegenvorschlag ab: Nimmt das Volk diesen an, gilt seine Regel (höchstens 30 Prozent). Werden beide abgelehnt, bleibt das heutige Gesetz.
Bei Ablehnung der Initiative kommt es auf den Gegenvorschlag an: Wird er angenommen, gilt die einheitliche Obergrenze von 30 Prozent des Planungsmehrwerts. Werden Initiative und Gegenvorschlag abgelehnt, bleibt das geltende GAP unverändert.
Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Tiefere, klar begrenzte Abgaben für Grundeigentümer
  • Freibetrag und Ausnahme für Erbe und Schenkung
  • Grösserer Anteil des Ertrags für die Gemeinden
− Verzicht
  • Weniger Einnahmen für Gemeinden und Kanton insgesamt
  • Unterschiedliche Sätze für Ein- und Umzonungen
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Möglichkeit, die einheitliche 30-Prozent-Regel des Gegenvorschlags zu wählen
  • Höhere Abschöpfung des Planungsgewinns für die öffentliche Hand
− Verzicht
  • Kein fixer Freibetrag und keine ausdrückliche Erbe-/Schenkungs-Ausnahme
  • Keine feste 75/25-Verteilung zugunsten der Gemeinden

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Hauseigentümerverband (HEV) Baselland
Grundeigentum Tiefere und klar begrenzte Abgaben mit einem Freibetrag von 30'000 Franken entlasteten Grundeigentümer und schüfen Planungssicherheit. Quelle: Hauseigentümerverband (HEV) Baselland ↗
Recht & Klarheit Erbschaft und Schenkung sollten nicht als Veräusserung gelten — ohne tatsächlichen Verkauf entstehe kein realisierter Gewinn. Quelle: HEV Baselland (Initiativkomitee) ↗
Gemeinden & Finanzen 75 Prozent des Ertrags sollten an die Gemeinden gehen, die die Planung tragen und die Folgekosten finanzieren. Quelle: HEV Baselland (Initiativkomitee) ↗

Dagegen

SP Baselland
Recht & Klarheit Die Initiative lasse Umzonungen teils ungeregelt und schaffe mehr Rechtsunsicherheit, als sie löse; der Gegenvorschlag sei klarer. Quelle: SP Baselland ↗
Gemeinden & Finanzen Tiefere Abgaben bedeuteten weniger Einnahmen für Gemeinden und Kanton, um Infrastruktur und Raumplanungsfolgen zu finanzieren. Quelle: SP Baselland ↗
Raumplanung & Bauzonen Eine Mehrheit des Landrats zieht den Gegenvorschlag vor: eine einheitliche Obergrenze von 30 Prozent nehme das Anliegen auf, ohne die Schwächen der Initiative. Quelle: Mehrheit Landrat (Mitte, FDP, SVP) ↗
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Initiative und Gegenvorschlag im Kanton; wie entsteht eine kantonale Abstimmung?
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Raumplanung, Eigentum und öffentliche Finanzen; Interessenausgleich zwischen Grundeigentum und Allgemeinheit; doppeltes Ja und Stichfrage.
Kanton oder Gemeinde?

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Quellen u. a.: Kanton Basel-Landschaft — Volksabstimmungen vom 27.09.2026 · SWI swissinfo.ch / Keystone-SDA — Baselland entscheidet über Mehrwertabgabe (12.05.2026) · bz Basel — Landrat ringt um Planungsmehrwert-Abgabe · SP Baselland — Position zur HEV-Initiative und zum Gegenvorschlag