Volksabstimmung vom 27. September 2026
Quellen: baselland.ch · Landrat BL · swissinfo.ch · bz Basel
Wenn ein Grundstück durch eine Planung mehr wert wird — etwa weil dort neu gebaut werden darf —, zahlen die Eigentümer einen Teil dieses Gewinns an die Allgemeinheit. Das heisst Mehrwertabgabe. Die Initiative des Hauseigentümerverbands (HEV) will diese Abgabe im Kanton tiefer und klarer regeln. Der Landrat ist teils einverstanden und stellt einen eigenen Gegenvorschlag daneben. Abgestimmt wird über beide am 27. September 2026 — man kann zu beiden Ja oder Nein sagen.
Das kantonale «Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten» (GAP) regelt, wie viel Gemeinden und Kanton von einem Wertzuwachs abschöpfen, der durch Ein- oder Umzonungen entsteht. Die formulierte Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» des HEV Baselland (zustande gekommen im Juni 2025) verlangt: bei Zuweisungen zu Bauzonen eine Abgabe von 20 Prozent, bei Umzonungen maximal 30 Prozent des Mehrwerts, einen Freibetrag von 30'000 Franken, dass Erbschaften und Schenkungen nicht mehr als Veräusserung gelten, sowie eine Verteilung des Ertrags von 75 Prozent an die Gemeinden und 25 Prozent an den Kanton. Der Landrat verabschiedete am 23. April 2026 einen Gegenvorschlag, der die maximale Abgabe einheitlich auf 30 Prozent des Planungsmehrwerts begrenzt. Weil das nötige Vier-Fünftel-Mehr nicht zustande kam, kommen beide Vorlagen an die Urne.
Der Bund schreibt vor, dass auf neuen Bauzonen ein Teil des Wertzuwachses abgegeben wird. Wie genau, regeln die Kantone. Im Baselbiet streiten Hauseigentümer, Gemeinden und Parteien seit Längerem über die Höhe und die Regeln. Der HEV will tiefere, klar begrenzte Abgaben. Der Landrat hält einen Gegenvorschlag dagegen.
Seit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (2014) müssen Kantone den Mehrwert aus Planungsvorteilen mit mindestens 20 Prozent ausgleichen. Basel-Landschaft setzt dies im GAP um. Der Hauseigentümerverband Baselland reichte die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» ein, um die Sätze, Freibeträge und die Verteilung zugunsten der Grundeigentümer und Gemeinden festzulegen. Im Landrat setzte sich eine Mehrheit aus Mitte, FDP und SVP für einen Gegenvorschlag ein (maximale Abgabe 30 Prozent), während die SP den Gegenvorschlag ablehnte. Da das Vier-Fünftel-Quorum für eine direkte Verabschiedung nicht erreicht wurde, entscheiden die Stimmberechtigten am 27. September 2026 über Initiative und Gegenvorschlag samt Stichfrage.
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