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Abstimmung im Kanton · BL
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Abstimmung am 27. September 2026

Die Mehrwert-Abgabe im Baselbiet

Für wen?

Lese-Stufe: Leicht

Abstimmung
27. September 2026
Art
Initiative mit Gegen-Vorschlag
Initiative
HEV Baselland · 10.06.2025
Landrat
Gegen-Vorschlag gemacht

Quellen: baselland.ch · Landrat BL · swissinfo.ch · bz Basel

Worum geht es?

Manchmal wird ein Grundstück mehr wert. Zum Beispiel, weil man dort neu bauen darf. Dann zahlt der Besitzer einen Teil von diesem Gewinn an alle. Das heisst Mehrwert-Abgabe. Der Haus-Eigentümer-Verband (HEV) will: Diese Abgabe soll tiefer und klarer sein. Der Landrat macht einen eigenen Gegen-Vorschlag. Abgestimmt wird über beide am 27. September 2026. Man kann zu beiden Ja oder Nein sagen.

Das kantonale «Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten» (GAP) regelt, wie viel Gemeinden und Kanton von einem Wertzuwachs abschöpfen, der durch Ein- oder Umzonungen entsteht. Die formulierte Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» des HEV Baselland (zustande gekommen im Juni 2025) verlangt: bei Zuweisungen zu Bauzonen eine Abgabe von 20 Prozent, bei Umzonungen maximal 30 Prozent des Mehrwerts, einen Freibetrag von 30'000 Franken, dass Erbschaften und Schenkungen nicht mehr als Veräusserung gelten, sowie eine Verteilung des Ertrags von 75 Prozent an die Gemeinden und 25 Prozent an den Kanton. Der Landrat verabschiedete am 23. April 2026 einen Gegenvorschlag, der die maximale Abgabe einheitlich auf 30 Prozent des Planungsmehrwerts begrenzt. Weil das nötige Vier-Fünftel-Mehr nicht zustande kam, kommen beide Vorlagen an die Urne.

Wie kam es dazu?

Der Bund sagt: Bei neuem Bau-Land muss man einen Teil vom Gewinn abgeben. Wie genau, regeln die Kantone. Im Baselbiet streiten Haus-Besitzer, Gemeinden und Parteien über die Höhe. Der HEV will tiefere Abgaben. Der Landrat hält einen Gegen-Vorschlag dagegen.

Seit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (2014) müssen Kantone den Mehrwert aus Planungsvorteilen mit mindestens 20 Prozent ausgleichen. Basel-Landschaft setzt dies im GAP um. Der Hauseigentümerverband Baselland reichte die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» ein, um die Sätze, Freibeträge und die Verteilung zugunsten der Grundeigentümer und Gemeinden festzulegen. Im Landrat setzte sich eine Mehrheit aus Mitte, FDP und SVP für einen Gegenvorschlag ein (maximale Abgabe 30 Prozent), während die SP den Gegenvorschlag ablehnte. Da das Vier-Fünftel-Quorum für eine direkte Verabschiedung nicht erreicht wurde, entscheiden die Stimmberechtigten am 27. September 2026 über Initiative und Gegenvorschlag samt Stichfrage.

Bei einem Ja
Wird die Initiative angenommen, gelten die Regeln vom HEV: 20 von 100 Teilen bei neuem Bau-Land. Höchstens 30 von 100 Teilen bei Umzonungen. Ein Frei-Betrag von 30'000 Franken. Keine Abgabe bei Erbe und Geschenk. Und 75 von 100 Teilen gehen an die Gemeinden.
Bei Annahme der Initiative wird das GAP im Sinne des HEV geändert: fixe 20 Prozent bei Einzonungen, maximal 30 Prozent bei Umzonungen, Freibetrag 30'000 Franken, Erbschaft und Schenkung gelten nicht als Veräusserung, Verteilung 75 Prozent Gemeinden / 25 Prozent Kanton. Nimmt das Volk auch den Gegenvorschlag an, entscheidet die Stichfrage, welche Fassung gilt.
Bei einem Nein
Wird die Initiative abgelehnt, kommt es auf den Gegen-Vorschlag an. Wird der angenommen, gilt seine Regel: höchstens 30 von 100 Teilen. Werden beide abgelehnt, bleibt das heutige Gesetz.
Bei Ablehnung der Initiative kommt es auf den Gegenvorschlag an: Wird er angenommen, gilt die einheitliche Obergrenze von 30 Prozent des Planungsmehrwerts. Werden Initiative und Gegenvorschlag abgelehnt, bleibt das geltende GAP unverändert.
Die Waage: Was gewinnt man? Was gibt man auf?
Bei einem JA
+ Das gewinnt man
  • Tiefere und klare Abgaben für die Besitzer.
  • Ein Frei-Betrag und keine Abgabe bei Erbe und Geschenk.
  • Ein grösserer Teil geht an die Gemeinden.
− Das gibt man auf
  • Weniger Geld für Gemeinden und Kanton.
  • Verschiedene Regeln für neues Bau-Land und Umzonungen.
Bei einem NEIN
+ Das gewinnt man
  • Man kann die einfache 30-Prozent-Regel vom Gegen-Vorschlag wählen.
  • Mehr Geld für die öffentliche Hand.
− Das gibt man auf
  • Kein fester Frei-Betrag und keine klare Erbe-Regel.
  • Keine feste Aufteilung 75 zu 25 für die Gemeinden.

Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.

Gründe: dafür und dagegen

Dafür

Haus-Eigentümer-Verband (HEV) Baselland
Grund-Eigentum Tiefere Abgaben und ein Frei-Betrag von 30'000 Franken entlasten die Besitzer. Und sie geben Planungs-Sicherheit. Quelle: Haus-Eigentümer-Verband (HEV) Baselland ↗
Recht & Klarheit Bei Erbe und Geschenk soll man nichts zahlen. Denn da wird nichts verkauft. Es gibt also keinen echten Gewinn. Quelle: HEV Baselland ↗
Gemeinden & Geld 75 von 100 Teilen sollen an die Gemeinden gehen. Denn die Gemeinden machen die Planung und zahlen die Folgen. Quelle: HEV Baselland ↗

Dagegen

SP Baselland
Recht & Klarheit Die Initiative ist bei Umzonungen unklar. Sie macht mehr Probleme als sie löst. Der Gegen-Vorschlag ist klarer. Quelle: SP Baselland ↗
Gemeinden & Geld Tiefere Abgaben heissen: weniger Geld für Gemeinden und Kanton. Damit zahlt man zum Beispiel Strassen und Plätze. Quelle: SP Baselland ↗
Bau-Land & Planung Die Mehrheit im Landrat will lieber den Gegen-Vorschlag. Eine klare Regel von höchstens 30 von 100 Teilen sei besser. Quelle: Mehrheit Landrat (Mitte, FDP, SVP) ↗
Für Lehr-Personen · Bezug zum Lehrplan
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Initiative und Gegen-Vorschlag im Kanton. Wie entsteht eine kantonale Abstimmung?
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU / Sek II: Bau-Land, Eigentum und Geld vom Staat. Wie teilt man Gewinn gerecht? Doppeltes Ja und Stich-Frage.
Für Kanton und Gemeinde

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