Abstimmung am 27. September 2026
Quellen: baselland.ch · Landrat BL · swissinfo.ch · bz Basel
Manchmal wird ein Grundstück mehr wert. Zum Beispiel, weil man dort neu bauen darf. Dann zahlt der Besitzer einen Teil von diesem Gewinn an alle. Das heisst Mehrwert-Abgabe. Der Haus-Eigentümer-Verband (HEV) will: Diese Abgabe soll tiefer und klarer sein. Der Landrat macht einen eigenen Gegen-Vorschlag. Abgestimmt wird über beide am 27. September 2026. Man kann zu beiden Ja oder Nein sagen.
Das kantonale «Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten» (GAP) regelt, wie viel Gemeinden und Kanton von einem Wertzuwachs abschöpfen, der durch Ein- oder Umzonungen entsteht. Die formulierte Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» des HEV Baselland (zustande gekommen im Juni 2025) verlangt: bei Zuweisungen zu Bauzonen eine Abgabe von 20 Prozent, bei Umzonungen maximal 30 Prozent des Mehrwerts, einen Freibetrag von 30'000 Franken, dass Erbschaften und Schenkungen nicht mehr als Veräusserung gelten, sowie eine Verteilung des Ertrags von 75 Prozent an die Gemeinden und 25 Prozent an den Kanton. Der Landrat verabschiedete am 23. April 2026 einen Gegenvorschlag, der die maximale Abgabe einheitlich auf 30 Prozent des Planungsmehrwerts begrenzt. Weil das nötige Vier-Fünftel-Mehr nicht zustande kam, kommen beide Vorlagen an die Urne.
Der Bund sagt: Bei neuem Bau-Land muss man einen Teil vom Gewinn abgeben. Wie genau, regeln die Kantone. Im Baselbiet streiten Haus-Besitzer, Gemeinden und Parteien über die Höhe. Der HEV will tiefere Abgaben. Der Landrat hält einen Gegen-Vorschlag dagegen.
Seit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (2014) müssen Kantone den Mehrwert aus Planungsvorteilen mit mindestens 20 Prozent ausgleichen. Basel-Landschaft setzt dies im GAP um. Der Hauseigentümerverband Baselland reichte die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» ein, um die Sätze, Freibeträge und die Verteilung zugunsten der Grundeigentümer und Gemeinden festzulegen. Im Landrat setzte sich eine Mehrheit aus Mitte, FDP und SVP für einen Gegenvorschlag ein (maximale Abgabe 30 Prozent), während die SP den Gegenvorschlag ablehnte. Da das Vier-Fünftel-Quorum für eine direkte Verabschiedung nicht erreicht wurde, entscheiden die Stimmberechtigten am 27. September 2026 über Initiative und Gegenvorschlag samt Stichfrage.
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