Volksabstimmung vom 27. September 2026
Quellen: sh.ch · Staatskanzlei Kanton Schaffhausen · Schaffhauser Nachrichten
Auf wichtigen Kantonsstrassen in Dörfern und Städten gilt meist Tempo 50. Die Initiative will: Auf diesen Strassen darf der Verkehr nicht gebremst werden — weder durch Umbauten noch durch neue Verkehrsregeln wie Tempo 30. Der Kanton Schaffhausen stimmt am 27. September 2026 darüber ab. Gleichzeitig gibt es einen Gegenvorschlag des Kantonsrats (eigene Vorlage).
Die Verkehrsflussinitiative verlangt eine Änderung des kantonalen Strassengesetzes: Auf Kantonsstrassen innerorts, die auch vom öffentlichen Verkehr genutzt werden und auf denen generell die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt, darf der Verkehrsfluss weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden. Abweichungen von Tempo 50 sollen eine Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan voraussetzen. Der Kantonsrat stellt der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der ebenfalls am 27. September 2026 zur Abstimmung kommt.
Auslöser ist ein Streit um Tempo 30 auf Kantonsstrassen in der Stadt Schaffhausen. Ein Komitee der EDU befürchtete zu viele langsame Strecken und reichte im November 2024 diese Initiative mit 1'742 Unterschriften ein. Das Bundesgericht erlaubte die Abstimmung. Seit dem 1. Mai 2026 entscheidet der Kanton — nicht mehr die Stadt — über Tempo 30 auf diesen Strassen; bis zur Abstimmung gilt dort grundsätzlich Tempo 50. Regierungsrat und Kantonsrat finden das Anliegen richtig, die Initiative aber zu streng. Sie empfehlen: Nein zur Initiative, Ja zum Gegenvorschlag.
Auslöser der Initiative ist der Streit um Tempo-30-Anordnungen auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen in der Stadt Schaffhausen; bürgerliche Kreise befürchteten eine flächendeckende Senkung auf Tempo 30 auf wichtigen Hauptachsen. Die von der EDU lancierte Initiative wurde am 12. November 2024 mit 1'742 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Regierungsrat anerkennt das Grundanliegen eines flüssigen Verkehrs auf Hauptachsen, hält aber das Verbot baulicher Massnahmen für zu weitgehend: Es widerspreche dem kantonalen Richtplan (Aufwertung der Ortsdurchfahrten) und der Verkehrssicherheit für Fuss- und Veloverkehr. Er verabschiedete am 13. Februar 2025 einen Gegenvorschlag; der Kantonsrat empfahl am 19. Mai 2025 die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme (39:16 Stimmen, keine Enthaltungen). Eine zunächst auf den 28. September 2025 angesetzte Abstimmung musste wegen Beschwerden ans Bundesgericht verschoben werden; nachdem dieses zwei Beschwerden abgewiesen hatte, kommen beide Vorlagen am 27. September 2026 an die Urne. Seit dem 1. Mai 2026 entscheidet zudem der Kanton statt der Stadt über Tempo 30 auf Kantonsstrassen im Stadtgebiet; bis zum Volksentscheid bleibt es innerorts grundsätzlich bei Tempo 50.
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