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Abstimmung im Kanton · SH
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Abstimmung am 27. September 2026

Verkehr soll fliessen (Verkehrsfluss-Initiative)

Für wen?

Lese-Stufe: Leicht

Abgegeben
12. November 2024
Unterschriften
1'742
Kantons-Rat
Nein zur Initiative, Ja zum Gegen-Vorschlag
Abstimmung
27. September 2026

Quellen: sh.ch · Staatskanzlei Kanton Schaffhausen · Schaffhauser Nachrichten

Worum geht es?

Auf wichtigen Strassen vom Kanton gilt meistens Tempo 50. Die Initiative will: Auf diesen Strassen darf der Verkehr nicht langsamer werden. Tempo 30 ist dort nicht erlaubt. Auch Umbauten, die den Verkehr bremsen, sind nicht erlaubt. Der Kanton Schaffhausen stimmt am 27. September 2026 darüber ab. Es gibt auch einen Gegen-Vorschlag vom Kantons-Rat. Das ist eine zweite Vorlage zur gleichen Frage.

Die Verkehrsflussinitiative verlangt eine Änderung des kantonalen Strassengesetzes: Auf Kantonsstrassen innerorts, die auch vom öffentlichen Verkehr genutzt werden und auf denen generell die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt, darf der Verkehrsfluss weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden. Abweichungen von Tempo 50 sollen eine Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan voraussetzen. Der Kantonsrat stellt der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der ebenfalls am 27. September 2026 zur Abstimmung kommt.

Wie kam es dazu?

In der Stadt Schaffhausen gab es Streit über Tempo 30 auf Kantons-Strassen. Eine Gruppe von der Partei EDU war dagegen. Sie hat im November 2024 diese Initiative gemacht. 1'742 Menschen haben unterschrieben. Das Bundes-Gericht hat die Abstimmung erlaubt. Seit dem 1. Mai 2026 entscheidet der Kanton über Tempo 30 in der Stadt — nicht mehr die Stadt selbst. Bis zur Abstimmung gilt dort Tempo 50. Die Regierung und der Kantons-Rat sagen: Das Ziel ist gut. Aber die Initiative ist zu streng. Darum sagen sie: Nein zur Initiative, Ja zum Gegen-Vorschlag.

Auslöser der Initiative ist der Streit um Tempo-30-Anordnungen auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen in der Stadt Schaffhausen; bürgerliche Kreise befürchteten eine flächendeckende Senkung auf Tempo 30 auf wichtigen Hauptachsen. Die von der EDU lancierte Initiative wurde am 12. November 2024 mit 1'742 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Regierungsrat anerkennt das Grundanliegen eines flüssigen Verkehrs auf Hauptachsen, hält aber das Verbot baulicher Massnahmen für zu weitgehend: Es widerspreche dem kantonalen Richtplan (Aufwertung der Ortsdurchfahrten) und der Verkehrssicherheit für Fuss- und Veloverkehr. Er verabschiedete am 13. Februar 2025 einen Gegenvorschlag; der Kantonsrat empfahl am 19. Mai 2025 die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme (39:16 Stimmen, keine Enthaltungen). Eine zunächst auf den 28. September 2025 angesetzte Abstimmung musste wegen Beschwerden ans Bundesgericht verschoben werden; nachdem dieses zwei Beschwerden abgewiesen hatte, kommen beide Vorlagen am 27. September 2026 an die Urne. Seit dem 1. Mai 2026 entscheidet zudem der Kanton statt der Stadt über Tempo 30 auf Kantonsstrassen im Stadtgebiet; bis zum Volksentscheid bleibt es innerorts grundsätzlich bei Tempo 50.

Bei einem Ja
Auf den wichtigen Kantons-Strassen mit Bus darf der Verkehr nicht mehr gebremst werden. Tempo 30 ist dort nicht mehr erlaubt. Auch Umbauten, die bremsen, sind nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme braucht einen Eintrag in einem Kantons-Plan.
Das Strassengesetz verbietet auf den betroffenen Kantonsstrassen bauliche Massnahmen und Verkehrsanordnungen, die den Verkehrsfluss behindern oder verlangsamen. Abweichungen von Tempo 50 setzen eine Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan voraus. Bestehende und geplante Tempo-30-Strecken auf solchen Strassen stehen zur Disposition.
Bei einem Nein
Dann bleibt alles wie heute. Ausser der Gegen-Vorschlag wird angenommen. Dann gilt: Auf wichtigen Kantons-Strassen gilt Tempo 50. Aber die Gemeinden dürfen ihre Strassen weiter umbauen.
Bei einem doppelten Nein bleibt das geltende Strassengesetz unverändert; Tempo-30-Anordnungen bleiben im heutigen rechtlichen Rahmen möglich. Wird nur der Gegenvorschlag angenommen, wird der Grundsatz Tempo 50 auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts sowie das Ziel eines unbehinderten Verkehrsflusses gesetzlich verankert — ohne Verbot baulicher Massnahmen und ohne Richtplan-Vorbehalt.
Die Waage: Was gewinnt man? Was gibt man auf?
Bei einem JA
+ Das gewinnt man
  • Der Verkehr fliesst besser auf grossen Strassen.
  • Busse, Pendler und Geschäfte kommen schneller voran.
  • Neue Tempo-30-Strecken sind kaum noch möglich.
− Das gibt man auf
  • Gemeinden können ihre Orts-Strassen weniger frei gestalten.
  • Weniger Spielraum für die Sicherheit von Fuss-Gängern und Velos.
  • Anpassungen an den Ort brauchen ein langes Plan-Verfahren.
Bei einem NEIN
+ Das gewinnt man
  • Gemeinden können ihre Orts-Kerne schöner machen.
  • Massnahmen für mehr Sicherheit bleiben möglich.
  • Kein Streit mit dem Kantons-Plan und mit höherem Recht.
− Das gibt man auf
  • Kein Gesetz schützt den flüssigen Verkehr.
  • Der Streit um das Tempo bleibt offen.
  • Das Anliegen der 1'742 Menschen wird nicht umgesetzt.

Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.

Gründe: dafür und dagegen

Dafür

Initiativ-Komitee EDU
Verkehr & Bus Grosse Strassen müssen viel Verkehr tragen können. Wird der Verkehr langsam, fahren mehr Autos durch die Wohn-Quartiere. Quelle: Initiativ-Komitee EDU ↗
Verkehr & Bus Auch die Busse sind betroffen. Mit Tempo 30 und Hindernissen brauchen die Busse länger. Quelle: Initiativ-Komitee EDU ↗
Recht Klare Regeln im Gesetz sind besser als viele einzelne Anordnungen. Quelle: Initiativ-Komitee EDU ↗

Dagegen

Regierungs-Rat SH
Gemeinden Mit der Initiative dürfen Gemeinden ihre Orts-Strassen nicht mehr umbauen. Das ist aber im Kantons-Plan so vorgesehen. Quelle: Regierungs-Rat SH ↗
Sicherheit Für die Sicherheit von Fuss-Gängern und Velos braucht es Spielraum beim Bauen. Quelle: Regierungs-Rat SH ↗
Recht Die Regel mit dem Strassen-Plan ist schwierig. Und sie passt kaum zum höheren Recht. Quelle: Regierungs-Rat SH ↗
Für Lehr-Personen · Bezug zum Lehrplan
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    Politische Bildung: Wie funktioniert eine Volks-Initiative? Die Klasse lernt an einem echten Beispiel: Initiative, Gegen-Vorschlag, Abstimmung.
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    ABU / Sek II: Verkehrs-Politik. Was ist wichtiger — flüssiger Verkehr oder schöne, sichere Orte? Die Rollen von Regierung, Kantons-Rat und Volk.
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