Abstimmung am 27. September 2026
Quellen: sh.ch · Staatskanzlei Kanton Schaffhausen · Schaffhauser Nachrichten
Auf wichtigen Strassen vom Kanton gilt meistens Tempo 50. Die Initiative will: Auf diesen Strassen darf der Verkehr nicht langsamer werden. Tempo 30 ist dort nicht erlaubt. Auch Umbauten, die den Verkehr bremsen, sind nicht erlaubt. Der Kanton Schaffhausen stimmt am 27. September 2026 darüber ab. Es gibt auch einen Gegen-Vorschlag vom Kantons-Rat. Das ist eine zweite Vorlage zur gleichen Frage.
Die Verkehrsflussinitiative verlangt eine Änderung des kantonalen Strassengesetzes: Auf Kantonsstrassen innerorts, die auch vom öffentlichen Verkehr genutzt werden und auf denen generell die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt, darf der Verkehrsfluss weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden. Abweichungen von Tempo 50 sollen eine Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan voraussetzen. Der Kantonsrat stellt der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der ebenfalls am 27. September 2026 zur Abstimmung kommt.
In der Stadt Schaffhausen gab es Streit über Tempo 30 auf Kantons-Strassen. Eine Gruppe von der Partei EDU war dagegen. Sie hat im November 2024 diese Initiative gemacht. 1'742 Menschen haben unterschrieben. Das Bundes-Gericht hat die Abstimmung erlaubt. Seit dem 1. Mai 2026 entscheidet der Kanton über Tempo 30 in der Stadt — nicht mehr die Stadt selbst. Bis zur Abstimmung gilt dort Tempo 50. Die Regierung und der Kantons-Rat sagen: Das Ziel ist gut. Aber die Initiative ist zu streng. Darum sagen sie: Nein zur Initiative, Ja zum Gegen-Vorschlag.
Auslöser der Initiative ist der Streit um Tempo-30-Anordnungen auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen in der Stadt Schaffhausen; bürgerliche Kreise befürchteten eine flächendeckende Senkung auf Tempo 30 auf wichtigen Hauptachsen. Die von der EDU lancierte Initiative wurde am 12. November 2024 mit 1'742 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Regierungsrat anerkennt das Grundanliegen eines flüssigen Verkehrs auf Hauptachsen, hält aber das Verbot baulicher Massnahmen für zu weitgehend: Es widerspreche dem kantonalen Richtplan (Aufwertung der Ortsdurchfahrten) und der Verkehrssicherheit für Fuss- und Veloverkehr. Er verabschiedete am 13. Februar 2025 einen Gegenvorschlag; der Kantonsrat empfahl am 19. Mai 2025 die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme (39:16 Stimmen, keine Enthaltungen). Eine zunächst auf den 28. September 2025 angesetzte Abstimmung musste wegen Beschwerden ans Bundesgericht verschoben werden; nachdem dieses zwei Beschwerden abgewiesen hatte, kommen beide Vorlagen am 27. September 2026 an die Urne. Seit dem 1. Mai 2026 entscheidet zudem der Kanton statt der Stadt über Tempo 30 auf Kantonsstrassen im Stadtgebiet; bis zum Volksentscheid bleibt es innerorts grundsätzlich bei Tempo 50.
Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.
mitentscheid kommt von aizoo. Wir erklären Abstimmungen neutral — für alle gleich. Niemand bezahlt uns dafür. Soll Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde auch so ein Dossier haben? Schreiben Sie uns:
contact@mitentscheid.ch