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Eidgenössische Vorlage
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 27. September 2026

Für eine sichere Ernährung (Ernährungsinitiative)

Entschieden Diese Abstimmung hat stattgefunden. Das Dossier bleibt als Archiv lesbar — Argumente, Parolen und Umfragen zeigen den Stand vor dem Abstimmungstag.
Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Resultat

Vorläufiges amtliches Endresultat

Abgelehnt
Ja 27.5 % (722'943) Nein 72.5 % (1'908'512) Stände 0 : 23
  • Kanton Schaffhausen Ja 29.6 %
  • Kanton Basel-Landschaft Ja 26.5 %
  • Stadt Schaffhausen Ja 35.1 %

Stimmbeteiligung 47.0 % · Erwahrung durch den Bundesrat ausstehend.

Quelle: Bundeskanzlei, vorläufiges amtliches Endresultat (1. Oktober 2026)

Abstimmung
27.09.2026
Typ · Mehrheit
Volksinitiative · Volk und Stände
Eingereicht
16.08.2024 · 112'736 Unterschriften
Parlament
Nein — ohne eine einzige Ja-Stimme

Quellen: Abstimmungsbüchlein (Bundeskanzlei, Redaktionsschluss 19.06.2026) · parlament.ch · BLW/Agrarbericht · Parteien und Verbände · gfs.bern / LeeWas / YouGov

Worum geht es?

Selbstversorgung heisst: Wie viel von unserem Essen die Schweiz selbst herstellt. Heute sind das netto rund 45 Prozent. Die Initiative will, dass es mindestens 70 Prozent werden — innert zehn Jahren. Dafür soll die Landwirtschaft mehr pflanzliche Lebensmittel für Menschen anbauen und weniger Tiere halten. Ausserdem sollen das Trinkwasser, die Vielfalt der Natur und die Fruchtbarkeit des Bodens besser geschützt werden. Bundesrat und Parlament sagen Nein. Abgestimmt wird am 27. September 2026.

Die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser» will Art. 104a der Bundesverfassung ändern und einen neuen Art. 74a einfügen: Der Bund soll einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstreben (heute im Mittel 2022–2024: 45 Prozent) und dafür eine stärker pflanzenbasierte Ernährungsweise und Landwirtschaft fördern. Die 2008 festgelegten Umweltziele Landwirtschaft für Stickstoff und Phosphor dürften nicht mehr überschritten werden; Grundwasser für die Trinkwassergewinnung wäre zu sichern. Ausführungsbestimmungen innert fünf, Umsetzung innert zehn Jahren; Anpassungen sozialverträglich und vom Bund finanziell unterstützt. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung ohne Gegenentwurf; das Parlament lehnte in der Schlussabstimmung mit 194:0 und 44:0 ab. Es braucht Volks- und Ständemehr.

Wie es dazu kam

Hinter der Initiative steht Franziska Herren mit ihrem Verein «Sauberes Wasser für alle». Sie hatte schon die Trinkwasser-Initiative von 2021 lanciert, die damals abgelehnt wurde. Der Bundesrat und das Parlament finden die Ziele zwar grundsätzlich richtig, aber zu schwer in so kurzer Zeit erreichbar. Sie empfehlen ein Nein.

Der Verfassungsauftrag zur Ernährungssicherheit (Art. 104a BV) stammt aus der Abstimmung vom 24. September 2017, als der Gegenentwurf zur Bauernverbands-Initiative mit 78,7 Prozent Ja angenommen wurde. Am 13. Juni 2021 scheiterten die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative deutlich (39,3 bzw. 39,4 Prozent Ja). Die Ernährungsinitiative ist der dritte Anlauf aus diesem Umfeld: eingereicht am 16. August 2024 vom Verein «Sauberes Wasser für alle» um Franziska Herren, die schon die Trinkwasserinitiative lanciert hatte. Der Bundesrat empfiehlt seit seiner Botschaft vom 13. August 2025 die Ablehnung ohne Gegenvorschlag und verweist auf sein eigenes Ziel — mindestens 50 Prozent Netto-Selbstversorgung bis 2050 — und die Agrarpolitik 2030+. Der Nationalrat verwarf am 17. Dezember 2025 auch einen direkten Gegenentwurf (73:121). Neu gegenüber 2021: Pro Natura sagt Nein, Greenpeace gibt die Stimme frei, und im Nein-Komitee sitzen auch Politikerinnen von SP und Grünen.

Bei einem Ja
In der Verfassung steht neu ein Ziel: Die Schweiz soll mindestens 70 Prozent ihres Essens selbst herstellen — mit mehr pflanzlicher Produktion und besserem Schutz von Wasser, Natur und Boden. Bund und Kantone müssten das innert zehn Jahren umsetzen.
Ein neuer Art. 74a und ein geänderter Art. 104a BV verpflichten Bund und Kantone, einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anzustreben, die Produktion stärker auf pflanzliche Lebensmittel auszurichten und die Umweltziele Landwirtschaft (Stickstoff, Phosphor) einzuhalten. Ausführungsbestimmungen müssten innert fünf Jahren stehen, die Vorgaben innert zehn Jahren erfüllt sein — mit gesetzlichen Zwischenzielen; Anpassungen sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt (Art. 197 Ziff. 15). Nach Darstellung des Bundesrates müssten Produktion und Konsum tierischer Lebensmittel deutlich sinken; das Komitee betont, Grasland bleibe für Milch und Fleisch, umgestellt werde vor allem das Ackerland.
Bei einem Nein
Es kommt kein neues Ziel in die Verfassung. Die Landwirtschaft wird wie bisher über die Agrarpolitik geregelt. Der Bundesrat will einzelne Anliegen — etwa mehr Ernährungssicherheit — in der Agrarpolitik ab 2030 aufnehmen.
Der heutige Art. 104a BV (Ernährungssicherheit, 2017) bleibt unverändert. Der Bundesrat setzt seinen Weg fort: Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent bis 2050 (Etappenziel mindestens 47 Prozent bis 2033) und die Agrarpolitik 2030+, deren Vernehmlassung seit dem 2. September 2026 läuft (bis 8. Dezember 2026; geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2030). Aus Sicht des Komitees bliebe die Versorgung «zu mehr als 50 Prozent vom Ausland abhängig» und der Trinkwasserschutz ungenügend.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
Verein «Sauberes Wasser für alle»
Nein
Bundesrat & ParlamentSVPSPFDPDie MitteGLPEVPEDUSchweizer BauernverbandGewerbeverband sgveconomiesuissePro Natura
Stimmfreigabe
GrüneGreenpeace

Parolen gemäss Beschlüssen der Parteien und Verbände (Delegiertenversammlungen, Medienmitteilungen); Bundesrat & Parlament gemäss Bundesbeschluss. · Stand: 08. September 2026

Wie hat das Parlament gestimmt?
Nationalrat · Schlussabstimmung 20.03.2026
0 Ja
194 Nein

0 Enthaltungen

Ständerat · Schlussabstimmung 20.03.2026
0 Ja
44 Nein

0 Enthaltungen

ZH Jedes Mitglied einzeln — mit Kantonswappen & Resultat alle 246 ansehen
Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Verbindliches Ziel für höhere Selbstversorgung
  • Stärkerer Schutz von Trinkwasser, Boden und Biodiversität
  • Klare Ausrichtung auf pflanzliche Lebensmittel
− Verzicht
  • Kurze Frist erfordert starke staatliche Steuerung
  • Umbau von Tierhaltung und Betrieben unter Zeitdruck
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Kein starrer Zielwert mit Zehnjahresfrist
  • Spielraum für die Agrarpolitik ab 2030
− Verzicht
  • Keine verfassungsmässige Verankerung der Ziele
  • Verbesserungen bleiben vom politischen Prozess abhängig

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein)
Versorgung & Sicherheit Die Lebensmittelversorgung sei zu 58 Prozent vom Ausland abhängig; im Krisenfall sei die Landwirtschaft nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung aus eigenem Boden zu ernähren. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein) ↗
Umwelt & Wasser Überdüngung aus einer mit Importfutter erhöhten Tierproduktion schädige Böden und Wasser; die seit 2008 vorgeschriebenen Höchstwerte würden überschritten — die Initiative verpflichte den Bund, sie einzuhalten. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein) ↗
Ernährung & Konsum Auf dem Ackerland sollten statt Futtermais mehr pflanzliche Lebensmittel wachsen; das Grasland bleibe für Milch und Fleisch. Heute würden 65 Prozent der pflanzlichen Lebensmittel importiert. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein) ↗
Wirtschaft & Betriebe Die Milliarden an Agrarsubventionen würden in eine krisensichere Versorgung investiert; Landwirtinnen und Landwirte profitierten von Produktionssicherheit und neuen Absatzmärkten, der Umbau werde vom Bund finanziert. Quelle: Initiativkomitee (Argumentarium im Abstimmungsbüchlein) ↗

Dagegen

Bundesrat und Parlament (Abstimmungsbüchlein)
Versorgung & Sicherheit Es sei kaum realistisch, den Netto-Selbstversorgungsgrad innert zehn Jahren auf 70 Prozent zu erhöhen; der Staat müsste massiv in Produktion und Ernährungsgewohnheiten eingreifen. Quelle: Bundesrat und Parlament (Abstimmungsbüchlein) ↗
Umwelt & Wasser Die Initiative gehe zwar «in die richtige Richtung», wolle aber zu viel in zu kurzer Zeit; die Agrarpolitik des Bundesrates setze auf schrittweise Anpassungen, die den Betrieben Zeit lassen. Quelle: Bundesrat und Parlament (Abstimmungsbüchlein) ↗
Ernährung & Konsum Die Bevölkerung müsste deutlich weniger Fleisch, Milch und Eier konsumieren; täte sie das nicht, würden tierische Lebensmittel vermehrt importiert und die Umweltbelastung ins Ausland verlagert. Quelle: Bundesrat und Parlament (Abstimmungsbüchlein) ↗
Wirtschaft & Betriebe Rund 60 Prozent der Nutzfläche seien nicht ackerfähig; die kurze Frist verhindere, dass Investitionen etwa in Ställe amortisiert werden könnten — mit hohen Kosten für den Bund und steigenden Preisen. Quelle: Nein-Komitee (Bauernverband, Wirtschaftsverbände) / Bundesrat ↗
Szenario-Schalter · „Was wäre wenn?“

Wähle eine Situation — sieh, wie sie sich heute und mit Art. 54a auswirken würde.

Heutige Praxis

Netto rund 45 Prozent (Mittel 2022–2024); der Bundesrat strebt mindestens 50 Prozent bis 2050 an.

Mit Art. 54a

Der Bund müsste mindestens 70 Prozent anstreben — innert zehn Jahren, mit gesetzlichen Zwischenzielen.

Zwei Wege · was bis 2036 passiert

Bei Ja und bei Nein geht es weiter — auf zwei verschiedenen Wegen. Jede Station ist markiert: gesetzlich festgelegt, amtlich geschätzt oder von den Lagern erwartet. Antippen zeigt Text und Quelle.

Bei einem Ja
  1. 27.09.2026 Neue Verfassungsartikel gelten ab Annahme gesetzlich festgelegt

    Art. 74a (Ökosysteme und Biodiversität), der geänderte Art. 104a und die Übergangsbestimmung Art. 197 Ziff. 15 BV treten mit der Annahme durch Volk und Stände in Kraft (Art. 195 BV). Der Bund muss einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstreben und darf die 2008 festgelegten Höchstwerte für Stickstoff und Phosphor nicht mehr überschreiten lassen.

    Quelle: Bundesbeschluss vom 20.03.2026, BBl 2026 800 (Abstimmungstext) · Art. 195 BV ↗
  2. bis 27.09.2031 Ausführungsbestimmungen innert fünf Jahren gesetzlich festgelegt

    Bund und Kantone müssen ihre Ausführungsbestimmungen innert fünf Jahren erlassen. Das Bundesgesetz regelt die Instrumente und legt Zwischenziele für den Netto-Selbstversorgungsgrad fest. Subventionen, Forschung, Beratung, Ausbildung und andere staatliche Anreize sind so auszurichten, dass sie den neuen Vorgaben nicht zuwiderlaufen.

    Quelle: Art. 197 Ziff. 15 Abs. 1 und 2 sowie Art. 104a Abs. 3 BV (Abstimmungstext) ↗
  3. bis 27.09.2036 Vorgaben innert zehn Jahren erfüllt, sozialverträglich abgefedert gesetzlich festgelegt

    Die neuen Vorgaben müssen innert zehn Jahren nach Annahme erfüllt sein. Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt. Die Höhe dieser Unterstützung legt der Verfassungstext nicht fest.

    Quelle: Art. 197 Ziff. 15 Abs. 2 und 3 BV (Abstimmungstext) ↗
  4. 2026–2036 Umbau von Produktion und Konsum (Einschätzung Bundesrat) amtliche Schätzung

    Nach der Botschaft ist 70 Prozent nur erreichbar, wenn der Fleischkonsum um rund 70 Prozent sinkt; die Tierbestände würden um fast die Hälfte zurückgehen (vor allem Schweine und Mastgeflügel), der Anbau für die direkte menschliche Ernährung stark ausgedehnt (Brotgetreide +70 Prozent). Investitionen etwa in Ställe könnten in zehn Jahren nicht amortisiert werden. Die Mehrausgaben des Bundes für Abfederungsmassnahmen «können zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden» und müssten intern kompensiert werden.

    Quelle: Botschaft des Bundesrates vom 13.08.2025, BBl 2025 2506, Ziff. 6.2 (gestützt auf Modellrechnung von Ow et al. 2020, Agroscope) ↗
  5. bis 2036 Erwartete Wirkung für Betriebe, Preise und Versorgung Erwartung der Lager

    Initiativkomitee und Nein-Allianz erwarten gegensätzliche Folgen des Umbaus.

    Befürworter:innen sagen

    Auf Ackerland, das heute Futter liefert, liessen sich mit Hülsenfrüchten, Getreide und Gemüse mehr als das Zehnfache an Kalorien für Menschen erzeugen; das Grasland bleibe für Milch und Fleisch. Die Agrarsubventionen würden in eine krisensichere Versorgung investiert; Bauernfamilien erhielten Produktionssicherheit, neue Absatzmärkte und faire Produzentenpreise.

    Initiativkomitee / Verein «Sauberes Wasser für alle» ↗
    Gegner:innen sagen

    Ein Umbau in zehn Jahren setze zahlreiche Betriebe wirtschaftlich unter Druck; mehr als zwei Drittel der Nutzfläche seien nicht ackerfähig. Lebensmittelpreise stiegen, was tiefe und mittlere Einkommen besonders belaste; Angebot in Handel und Gastronomie werde kleiner. Konsumierten die Menschen weiterhin viel Tierisches, würden diese Produkte importiert und die Umweltbelastung ins Ausland verlagert.

    Nein-Allianz (Schweizer Bauernverband, Nahrungsmittelindustrie, GastroSuisse) · Bundesrat und Parlament ↗
    Quelle: Argumentarien im Abstimmungsbüchlein, S. 26–29 ↗
Bei einem Nein
  1. 27.09.2026 Art. 104a BV von 2017 bleibt, Absenkpfad Nährstoffe gilt weiter gesetzlich festgelegt

    Die Verfassung wird nicht geändert; das Ziel «Ernährungssicherheit» (Art. 104a BV, angenommen 2017) bleibt ohne Zielwert für den Selbstversorgungsgrad. Auf Gesetzesstufe gilt der Absenkpfad Nährstoffe (Art. 6a LwG): Die Stickstoffverluste der Landwirtschaft sollen bis 2030 um 15 Prozent gegenüber 2014–2016 sinken (von 96'775 auf 83'000 Tonnen pro Jahr).

    Quelle: Bundesverfassung Art. 104a · Landwirtschaftsgesetz Art. 6a (SR 910.1) · Botschaft BBl 2025 2506 ↗
  2. bis 08.12.2026 Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030+ läuft gesetzlich festgelegt

    Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) eröffnet; sie dauert bis 8. Dezember 2026. Vorgeschlagen sind ergebnisorientierte Direktzahlungen, weniger Administration, gestärkte Marktbeobachtung, Ressourceneffizienz und Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel. Beantragt werden landwirtschaftliche Zahlungsrahmen 2030–2033 von 13'808 Mio. Franken (123 Mio. weniger als 2026–2029).

    Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung 02.09.2026 · BLW, Agrarpolitik 2030+ ↗
  3. 01.01.2030 Geplantes Inkrafttreten der AP30+ amtliche Schätzung

    Nach dem Fahrplan des Bundesrates sollen die Gesetzesänderungen zusammen mit den Ausführungsbestimmungen und den Zahlungsrahmen 2030–2033 am 1. Januar 2030 in Kraft treten. Dazwischen liegen Auswertung der Vernehmlassung, Botschaft und Parlamentsberatung; das Parlament kann die Vorlage ändern.

    Quelle: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung AP30+, 02.09.2026, «Geplantes Inkrafttreten» (Plan des Bundesrates) ↗
  4. 2033 / 2050 Etappenziel 47 Prozent bis 2033, mindestens 50 Prozent bis 2050 amtliche Schätzung

    Der Bundesrat hält am Ziel fest, bis 2050 mit der Inlandproduktion mindestens zur Hälfte zur Lebensmittelversorgung beizutragen. Als Etappenziel für 2033 nennt der Vernehmlassungsbericht einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 47 Prozent (2024: 42 Prozent) und einen Ackerflächenanteil für Nahrungsmittelkulturen von mindestens 50 Prozent (2023: 39 Prozent). Die BLW-Zwischenbilanz erwartet, dass der Zielbereich 2030 nicht erreicht wird; die Nutzfläche schrumpft um rund 1'000 Hektaren pro Jahr.

    Quelle: Erläuternder Bericht AP30+, Ziff. 1.6 (Zwischenbilanz) und Tabelle 3 (Etappenziele 2033) · Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22.06.2022 ↗
  5. bis 2036 Erwartete Wirkung des schrittweisen Wegs Erwartung der Lager

    Initiativkomitee und Gegnerschaft beurteilen unterschiedlich, wohin die bisherige Agrarpolitik führt.

    Befürworter:innen sagen

    Ohne die Initiative bleibe die Versorgung «zu mehr als 50 Prozent vom Ausland abhängig», die Selbstversorgung sinke weiter, 75 Prozent der Agrarsubventionen förderten weiterhin die tierische Produktion, und Trinkwasserfassungen müssten wegen Nitrat geschlossen werden.

    Initiativkomitee / Verein «Sauberes Wasser für alle» ↗
    Gegner:innen sagen

    Die Agrarpolitik des Bundesrates entwickle sich bereits in die von der Initiative verlangte Richtung, mit schrittweisen Anpassungen, die Betrieben Zeit lassen; berechtigte Anliegen wie Ernährungssicherheit und Umweltschutz würden mit der AP30+ angegangen, ohne Zwang bei Produktion und Konsum.

    Bundesrat und Parlament · Nein-Allianz (Schweizer Bauernverband) ↗
    Quelle: Argumentarien im Abstimmungsbüchlein, S. 26–29 ↗
Netto-Selbstversorgungsgrad: Verlauf und Zielwerte %
Netto-Selbstversorgungsgrad: Verlauf und Zielwerte — Bei einem Ja / Bei einem Nein, 2010–2050 0 25 50 75 2010201420182022202820332050 Ja Nein Ja 2010: 53 % 53 Ja 2011: 57 % 57 Ja 2012: 55 % 55 Ja 2013: 51 % 51 Ja 2014: 56 % 56 Ja 2015: 52 % 52 Ja 2016: 48 % 48 Ja 2017: 52 % 52 Ja 2018: 51 % 51 Ja 2019: 50 % 50 Ja 2020: 49 % 49 Ja 2021: 45 % 45 Ja 2022: 46 % 46 Ja 2023: 46 % 46 Ja 2024: 42 % 42 Ja 2036: 70 % 70 Nein 2010: 53 % 53 Nein 2011: 57 % 57 Nein 2012: 55 % 55 Nein 2013: 51 % 51 Nein 2014: 56 % 56 Nein 2015: 52 % 52 Nein 2016: 48 % 48 Nein 2017: 52 % 52 Nein 2018: 51 % 51 Nein 2019: 50 % 50 Nein 2020: 49 % 49 Nein 2021: 45 % 45 Nein 2022: 46 % 46 Nein 2023: 46 % 46 Nein 2024: 42 % 42 Nein 2033: 47 % 47 Nein 2050: 50 % 50
Annahmen hinter den Zahlen
  • 2010–2024: Ist-Werte Netto-Selbstversorgungsgrad nach Agristat (Agrarbericht 2025, Datentabelle; 2024 provisorisch), auf ganze Prozent gerundet; für beide Pfade identisch.
  • Ja 2036: Vorgabe der Initiative – mindestens 70 Prozent innert zehn Jahren nach Annahme (Art. 197 Ziff. 15 BV); entspricht der Darstellung «Vorgabe Initiative bis 2036» im Abstimmungsbüchlein. Zwischenwerte legt erst das Ausführungsgesetz fest (Zwischenziele), daher keine Werte 2027–2035.
  • Nein 2033: Etappenziel des Bundesrates gemäss Vernehmlassungsbericht AP30+ (mindestens 47 Prozent); Nein 2050: Ziel des Bundesrates (mindestens 50 Prozent, Bericht vom 22.06.2022, Büchlein «Ziel Bundesrat bis 2050»). Beides sind politische Zielwerte, keine Prognosen; die BLW-Zwischenbilanz erwartet bis 2030 keine Erreichung des Zielbereichs.
  • Leere Werte (null) bedeuten: kein amtlicher Wert für diesen Pfad und dieses Jahr. Die Kennlinie zeigt Zielmarken, keine Entwicklungsprognose.
Werte als Tabelle
JahrBei einem JaBei einem Nein
20105353
20115757
20125555
20135151
20145656
20155252
20164848
20175252
20185151
20195050
20204949
20214545
20224646
20234646
20244242
2028––
2033–47
203670–
2050–50
Quelle: BLW Agrarbericht 2025 (Agristat) · Abstimmungsbüchlein S. 23 · Vernehmlassungsbericht AP30+ (02.09.2026) · Stand 2026-09 ↗
Kann man das später wieder ändern?
Verfassungsstufe · Volk und Stände

Die neuen Artikel 74a und 104a sowie die Übergangsbestimmung könnten nur durch eine erneute Verfassungsänderung aufgehoben oder gelockert werden: über eine Volksinitiative (100'000 Unterschriften) oder einen Beschluss der Bundesversammlung, jeweils mit Abstimmung und doppeltem Mehr von Volk und Ständen (Art. 140 und 195 BV). Die Zwischenziele und Instrumente stünden hingegen im Gesetz und könnten vom Parlament (mit fakultativem Referendum) angepasst werden. Bei einem Nein läuft die Agrarpolitik über Landwirtschaftsgesetz, Verordnungen und vierjährige Zahlungsrahmen weiter; ein neuer Anlauf für eine Verfassungsänderung bleibt jederzeit möglich.

Was stattdessen zur Wahl stand
Direkter Gegenentwurf (Minderheit SP, Grüne, GLP)

Im Nationalrat beantragte eine Minderheit einen weniger weit gehenden Verfassungsartikel, beschränkt auf die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität sowie den Schutz von Gewässern, Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität – ohne Zielwert für den Selbstversorgungsgrad und ohne Zehnjahresfrist. Der Bundesrat hatte weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet und verwies auf die Agrarpolitik 2030+.

Ergebnis Nationalrat 17.12.2025 abgelehnt 73:121; Initiative selbst in beiden Räten ohne Gegenstimme abgelehnt (Schlussabstimmung 20.03.2026: Nationalrat 194:0, Ständerat 44:0)
Quelle: parlament.ch ↗
Was offen bleibt

Die Zehnjahresfrist der Initiative endet am 27. September 2036. Offen bleibt bei einem Ja, mit welchen Instrumenten und Zwischenzielen das Gesetz den Weg zu 70 Prozent vorgibt und was die Abfederung kostet; bei einem Nein, ob die Agrarpolitik 2030+ das Bundesratsziel von mindestens 50 Prozent bis 2050 erreicht – die BLW-Zwischenbilanz erwartet bis 2030 keine Trendwende.

Tendenz der Besucher:innen

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Diskussion

Spielregeln der Diskussion

Sachlich bleiben, Behauptungen möglichst mit Quelle stützen, keine Beleidigungen, keine Kampagnen-Parolen. Beiträge erscheinen nach der E-Mail-Bestätigung; die Redaktion kann Beiträge nachträglich entfernen. Ja- und Nein-Stimmen sind gleichermassen willkommen.

Text der Vorlage · im Wortlaut Art. 74a (neu), Art. 104a und Art. 197 Ziff. 15 BV (Bundesbeschluss vom 20. März 2026)

Wortlaut gemäss Abstimmungstext im Abstimmungsbüchlein, gekürzt um die unveränderten Buchstaben von Art. 104a Abs. 1. Die endgültige Nummerierung legt die Bundeskanzlei nach der Abstimmung fest.

Art. 74a Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität

1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.

2 Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.

Art. 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, abis und c sowie Abs. 2 und 3

1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln einschliesslich sauberen Trinkwassers schafft der Bund Voraussetzungen für: a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sowie die Förderung von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut; abis. die Sicherung der Grundwasserressourcen für die nachhaltige Trinkwassergewinnung; c. eine auf den Markt ausgerichtete und zugleich nachhaltige, klimabewusste Land- und Ernährungswirtschaft;

2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.

3 Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.

Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen

1 Bund und Kantone erlassen ihre Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 74a und 104a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, abis und c sowie Absätze 2 und 3 innert fünf Jahren nach deren Annahme durch Volk und Stände.

2 Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes regelt namentlich die Instrumente, die es ermöglichen, die neuen Vorgaben […] innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen. Bezüglich des angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrades legt das Gesetz auch Zwischenziele fest.

3 Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.

Art. 2 des Bundesbeschlusses

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Quelle: Fedlex — Bundesbeschluss (BBl 2026 800) ↗
Umfragen · Stimmungsbild Keine Prognose — Institut, Feldzeit und Stichprobe beachten

Die Spannweite ist bei dieser Vorlage aussergewöhnlich gross: Patt bei der SRG, klares Nein bei Tamedia. Erklärungsansätze sind die Methoden (Mixed-Mode mit Telefon vs. reine Online-Panels) und die geringe Meinungsbildung — nur 60 % hatten Mitte August eine feste Stimmabsicht.

Institut Feldzeit Befragte Ja Nein Offen
gfs.bern (1. SRG-Trendumfrage) · SRG SSR 3.–16. August 2026 17'212 47 % 49 % 4 %
LeeWas (1. Welle) · Tamedia / 20 Minuten 12.–13. August 2026 13'154 31 % 65 % 4 %
YouGov Schweiz (2. Welle) · YouGov 3.–17. August 2026 3'080 37 % 52 % 11 %

Angekündigt: 2. SRG-Trendumfrage (gfs.bern), Publikation angekündigt für den 16. September 2026.

Vertiefung · zum Aufklappen
Zeitstrahl der Neutralität 1815 Wiener Kongress → 2026 Abstimmung

Drei Agrarabstimmungen in neun Jahren — und jedes Mal ging es um die Frage, wie stark der Staat Produktion und Konsum steuern soll.

  1. 2017
    Ernährungssicherheit in die Verfassung Volk und Stände nehmen am 24.9.2017 den Gegenentwurf zur Bauernverbands-Initiative mit 78,7 % Ja an (Art. 104a BV). srf.ch
  2. 2021
    Trinkwasser- und Pestizidinitiative Beide scheitern am 13.6.2021 mit 39,3 bzw. 39,4 % Ja; einzig Basel-Stadt stimmt beiden zu. swissvotes.ch
  3. 2022
    Bundesrat: 50 % bis 2050 Im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» (22.6.2022) setzt der Bundesrat einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 % bis 2050 als Ziel. Abstimmungsbüchlein
  4. 2024
    Ernährungsinitiative eingereicht 16.8.2024: 112'736 gültige Unterschriften; Trägerin ist der Verein «Sauberes Wasser für alle». swissinfo.ch
  5. 2025/26
    Parlament ohne Ja-Stimme Nationalrat und Ständerat lehnen die Initiative oppositionslos ab; Schlussabstimmung 194:0 und 44:0. parlament.ch
  6. 2026
    Agrarpolitik 2030+ Der Bundesrat kommuniziert im Februar 2026 die Stossrichtung und eröffnet am 2. September 2026 die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030+ (bis 8. Dezember 2026). Abstimmungsbüchlein
Mythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt

Bei dieser Vorlage argumentieren beide Lager mit korrekten Zahlen — und erzeugen gegensätzliche Bilder. Fünf Zahlen, und was dahintersteckt.

Verbreitete Annahme«Die Schweiz versorgt sich nur zu 42 Prozent selbst» — oder «zu rund 50 Prozent».
SachstandBeide Zahlen stimmen, sie messen Verschiedenes. Brutto lag der Selbstversorgungsgrad 2024 bei rund 50 %; netto — nach Abzug der Produktion, die auf importiertem Futter beruht — bei 42 % (2022/23: je 46 %, Mittel 2022–2024: 45 %). Wer die Zahl nennt, sollte die Definition mitnennen.
agrarbericht.ch (BLW)
Verbreitete Annahme«60 Prozent der Fläche» — zweimal dieselbe Zahl, zwei verschiedene Dinge.
SachstandDas Komitee sagt: Auf 60 % des Ackerlands wächst Futter. Der Bundesrat sagt: 60 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche sind nicht ackerfähig (Grasland, Berggebiet). Beide Aussagen beziehen sich auf unterschiedliche Grundgesamtheiten und schliessen sich nicht aus.
Abstimmungsbüchlein
Verbreitete Annahme«75 Prozent der 3,6 Milliarden Agrarsubventionen fördern die tierische Produktion.»
SachstandDie 3,6 Mrd. Franken entsprechen der Grössenordnung des Landwirtschaftsbudgets des Bundes (Direktzahlungen rund 2,8 Mrd.). Die Aufteilung «75 % tierisch» ist eine Berechnung des Initiativkomitees; das BLW weist Direktzahlungen nach Beitragsarten aus, nicht nach tierisch/pflanzlich. Als Streitpunkt zu behandeln, nicht als amtliche Zahl.
data.blw.admin.ch
Verbreitete Annahme«Die Tierbestände müssten um fast 50 Prozent schrumpfen.»
SachstandDie Zahl stammt aus der Botschaft des Bundesrates (Ziff. 6.2, gestützt auf eine Agroscope-Modellrechnung von 2020) und wurde von Bundesrat Parmelin öffentlich genannt; sie ist eine Schätzung des Bundesrates, kein Wert im Initiativtext. Die Initiative selbst nennt keine Zahl zu Tierbeständen; Grasland soll laut Komitee weiter der Tierhaltung dienen.
srf.ch
Verbreitete Annahme«Der Selbstversorgungsgrad zeigt, ob wir im Krisenfall genug zu essen haben.»
SachstandDer Bundesrat nennt ihn einen wichtigen Gradmesser für die Widerstandsfähigkeit gegenüber Lieferengpässen — er sage aber nichts darüber, ob die Bevölkerung tatsächlich Zugang zu genug bezahlbaren Lebensmitteln hat, und nichts über die Abhängigkeit von importiertem Dünger, Pflanzenschutz und Saatgut. Rechnete man alle Vorleistungen ein, tendierte der Wert laut BLW «gegen null».
bauernzeitung.ch (mit BLW-Daten)
Was noch offen ist Lücken im Material — sichtbar gemacht statt gefüllt
  • Die Herkunft der Zahl «75 % der Agrarsubventionen fördern die tierische Produktion» liess sich nicht auf eine amtliche Statistik zurückführen (Berechnung des Komitees).
  • Datum und Stimmverhältnis der nationalen Parolenfassung der Mitte konnten nicht ermittelt werden.
  • Eine konkrete Kostenschätzung des Bundes bei Annahme fehlt; das Abstimmungsbüchlein spricht von «hohen Kosten» je nach Ausgestaltung.
  • Die Zahl «Tierbestände müssten um fast 50 Prozent schrumpfen» stützt sich laut Botschaft auf eine Agroscope-Modellrechnung (von Ow et al. 2020); die Studie selbst wurde nicht geprüft.
  • Positionen von Bio Suisse, IP-Suisse, Kleinbauern-Vereinigung und Uniterre wurden nicht abschliessend erfasst.
  • Die zweite SRG-Trendumfrage erscheint am 16. September 2026 und liegt noch nicht vor.
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Wie funktioniert eine Volksinitiative? Selbstversorgung und Ernährung als Beispiel für eine eidgenössische Abstimmung.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Landwirtschafts- und Umweltpolitik, Zielkonflikte zwischen Versorgung, Ökologie und Wirtschaft; Urteilsbildung an einer kontroversen Streitfrage.

Quellen u. a.: Bundeskanzlei — Erläuterungen des Bundesrates zum 27.09.2026 (Abstimmungsbüchlein, PDF) · Fedlex — Bundesbeschluss über die Volksinitiative (BBl 2026 800) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 25.067 · Bundesrat — Botschaft: Empfehlung zur Ablehnung (13.08.2025) · BLW — Ernährungsinitiative · BLW — Agrarbericht 2025: Selbstversorgungsgrad · Parlamentsdienste — Ernährungsinitiative bleibt im Parlament chancenlos (17.03.2026) · Initiativkomitee — Für eine sichere Ernährung · Nein-Komitee — ernaehrungsinitiative-nein.ch · LID — Breites Nein-Komitee warnt vor Ernährungsinitiative · Tages-Anzeiger — Greenpeace, Pro Natura und Vier Pfoten entziehen Ernährungsinitiative Unterstützung · GRÜNE — Abstimmungen 27. September 2026 (Stimmfreigabe) · SVP — Delegiertenversammlung 22.08.2026 · SP — Nein zur Ernährungsinitiative · FDP — Parolen · GLP — Delegiertenversammlung Nottwil (27.06.2026) · EVP — Parolen (27.06.2026) · EDU — Parolen (08.08.2026) · Moneycab — Klares Nein des Gewerbes (sgv, 05.05.2026) · SRF — Ernährungsinitiative will laut Parmelin «zu schnell zu viel» (11.08.2026) · BauernZeitung — Was der Selbstversorgungsgrad misst · gfs.bern — 1. SRG-Trendumfrage zum 27.09.2026