Volksabstimmung vom 27. September 2026
Vorläufiges amtliches Endresultat
Quelle: Bundeskanzlei, vorläufiges amtliches Endresultat (1. Oktober 2026)
Quellen: Abstimmungsbüchlein (Bundeskanzlei, Redaktionsschluss 19.06.2026) · parlament.ch · BLW/Agrarbericht · Parteien und Verbände · gfs.bern / LeeWas / YouGov
Selbstversorgung heisst: Wie viel von unserem Essen die Schweiz selbst herstellt. Heute sind das netto rund 45 Prozent. Die Initiative will, dass es mindestens 70 Prozent werden — innert zehn Jahren. Dafür soll die Landwirtschaft mehr pflanzliche Lebensmittel für Menschen anbauen und weniger Tiere halten. Ausserdem sollen das Trinkwasser, die Vielfalt der Natur und die Fruchtbarkeit des Bodens besser geschützt werden. Bundesrat und Parlament sagen Nein. Abgestimmt wird am 27. September 2026.
Die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser» will Art. 104a der Bundesverfassung ändern und einen neuen Art. 74a einfügen: Der Bund soll einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstreben (heute im Mittel 2022–2024: 45 Prozent) und dafür eine stärker pflanzenbasierte Ernährungsweise und Landwirtschaft fördern. Die 2008 festgelegten Umweltziele Landwirtschaft für Stickstoff und Phosphor dürften nicht mehr überschritten werden; Grundwasser für die Trinkwassergewinnung wäre zu sichern. Ausführungsbestimmungen innert fünf, Umsetzung innert zehn Jahren; Anpassungen sozialverträglich und vom Bund finanziell unterstützt. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung ohne Gegenentwurf; das Parlament lehnte in der Schlussabstimmung mit 194:0 und 44:0 ab. Es braucht Volks- und Ständemehr.
Hinter der Initiative steht Franziska Herren mit ihrem Verein «Sauberes Wasser für alle». Sie hatte schon die Trinkwasser-Initiative von 2021 lanciert, die damals abgelehnt wurde. Der Bundesrat und das Parlament finden die Ziele zwar grundsätzlich richtig, aber zu schwer in so kurzer Zeit erreichbar. Sie empfehlen ein Nein.
Der Verfassungsauftrag zur Ernährungssicherheit (Art. 104a BV) stammt aus der Abstimmung vom 24. September 2017, als der Gegenentwurf zur Bauernverbands-Initiative mit 78,7 Prozent Ja angenommen wurde. Am 13. Juni 2021 scheiterten die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative deutlich (39,3 bzw. 39,4 Prozent Ja). Die Ernährungsinitiative ist der dritte Anlauf aus diesem Umfeld: eingereicht am 16. August 2024 vom Verein «Sauberes Wasser für alle» um Franziska Herren, die schon die Trinkwasserinitiative lanciert hatte. Der Bundesrat empfiehlt seit seiner Botschaft vom 13. August 2025 die Ablehnung ohne Gegenvorschlag und verweist auf sein eigenes Ziel — mindestens 50 Prozent Netto-Selbstversorgung bis 2050 — und die Agrarpolitik 2030+. Der Nationalrat verwarf am 17. Dezember 2025 auch einen direkten Gegenentwurf (73:121). Neu gegenüber 2021: Pro Natura sagt Nein, Greenpeace gibt die Stimme frei, und im Nein-Komitee sitzen auch Politikerinnen von SP und Grünen.
Parolen gemäss Beschlüssen der Parteien und Verbände (Delegiertenversammlungen, Medienmitteilungen); Bundesrat & Parlament gemäss Bundesbeschluss. · Stand: 08. September 2026
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Netto rund 45 Prozent (Mittel 2022–2024); der Bundesrat strebt mindestens 50 Prozent bis 2050 an.
Der Bund müsste mindestens 70 Prozent anstreben — innert zehn Jahren, mit gesetzlichen Zwischenzielen.
Bei Ja und bei Nein geht es weiter — auf zwei verschiedenen Wegen. Jede Station ist markiert: gesetzlich festgelegt, amtlich geschätzt oder von den Lagern erwartet. Antippen zeigt Text und Quelle.
Art. 74a (Ökosysteme und Biodiversität), der geänderte Art. 104a und die Übergangsbestimmung Art. 197 Ziff. 15 BV treten mit der Annahme durch Volk und Stände in Kraft (Art. 195 BV). Der Bund muss einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstreben und darf die 2008 festgelegten Höchstwerte für Stickstoff und Phosphor nicht mehr überschreiten lassen.
Quelle: Bundesbeschluss vom 20.03.2026, BBl 2026 800 (Abstimmungstext) · Art. 195 BV ↗Bund und Kantone müssen ihre Ausführungsbestimmungen innert fünf Jahren erlassen. Das Bundesgesetz regelt die Instrumente und legt Zwischenziele für den Netto-Selbstversorgungsgrad fest. Subventionen, Forschung, Beratung, Ausbildung und andere staatliche Anreize sind so auszurichten, dass sie den neuen Vorgaben nicht zuwiderlaufen.
Quelle: Art. 197 Ziff. 15 Abs. 1 und 2 sowie Art. 104a Abs. 3 BV (Abstimmungstext) ↗Die neuen Vorgaben müssen innert zehn Jahren nach Annahme erfüllt sein. Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt. Die Höhe dieser Unterstützung legt der Verfassungstext nicht fest.
Quelle: Art. 197 Ziff. 15 Abs. 2 und 3 BV (Abstimmungstext) ↗Nach der Botschaft ist 70 Prozent nur erreichbar, wenn der Fleischkonsum um rund 70 Prozent sinkt; die Tierbestände würden um fast die Hälfte zurückgehen (vor allem Schweine und Mastgeflügel), der Anbau für die direkte menschliche Ernährung stark ausgedehnt (Brotgetreide +70 Prozent). Investitionen etwa in Ställe könnten in zehn Jahren nicht amortisiert werden. Die Mehrausgaben des Bundes für Abfederungsmassnahmen «können zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden» und müssten intern kompensiert werden.
Quelle: Botschaft des Bundesrates vom 13.08.2025, BBl 2025 2506, Ziff. 6.2 (gestützt auf Modellrechnung von Ow et al. 2020, Agroscope) ↗Initiativkomitee und Nein-Allianz erwarten gegensätzliche Folgen des Umbaus.
Auf Ackerland, das heute Futter liefert, liessen sich mit Hülsenfrüchten, Getreide und Gemüse mehr als das Zehnfache an Kalorien für Menschen erzeugen; das Grasland bleibe für Milch und Fleisch. Die Agrarsubventionen würden in eine krisensichere Versorgung investiert; Bauernfamilien erhielten Produktionssicherheit, neue Absatzmärkte und faire Produzentenpreise.
Initiativkomitee / Verein «Sauberes Wasser für alle» ↗Ein Umbau in zehn Jahren setze zahlreiche Betriebe wirtschaftlich unter Druck; mehr als zwei Drittel der Nutzfläche seien nicht ackerfähig. Lebensmittelpreise stiegen, was tiefe und mittlere Einkommen besonders belaste; Angebot in Handel und Gastronomie werde kleiner. Konsumierten die Menschen weiterhin viel Tierisches, würden diese Produkte importiert und die Umweltbelastung ins Ausland verlagert.
Nein-Allianz (Schweizer Bauernverband, Nahrungsmittelindustrie, GastroSuisse) · Bundesrat und Parlament ↗Die Verfassung wird nicht geändert; das Ziel «Ernährungssicherheit» (Art. 104a BV, angenommen 2017) bleibt ohne Zielwert für den Selbstversorgungsgrad. Auf Gesetzesstufe gilt der Absenkpfad Nährstoffe (Art. 6a LwG): Die Stickstoffverluste der Landwirtschaft sollen bis 2030 um 15 Prozent gegenüber 2014–2016 sinken (von 96'775 auf 83'000 Tonnen pro Jahr).
Quelle: Bundesverfassung Art. 104a · Landwirtschaftsgesetz Art. 6a (SR 910.1) · Botschaft BBl 2025 2506 ↗Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) eröffnet; sie dauert bis 8. Dezember 2026. Vorgeschlagen sind ergebnisorientierte Direktzahlungen, weniger Administration, gestärkte Marktbeobachtung, Ressourceneffizienz und Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel. Beantragt werden landwirtschaftliche Zahlungsrahmen 2030–2033 von 13'808 Mio. Franken (123 Mio. weniger als 2026–2029).
Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung 02.09.2026 · BLW, Agrarpolitik 2030+ ↗Nach dem Fahrplan des Bundesrates sollen die Gesetzesänderungen zusammen mit den Ausführungsbestimmungen und den Zahlungsrahmen 2030–2033 am 1. Januar 2030 in Kraft treten. Dazwischen liegen Auswertung der Vernehmlassung, Botschaft und Parlamentsberatung; das Parlament kann die Vorlage ändern.
Quelle: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung AP30+, 02.09.2026, «Geplantes Inkrafttreten» (Plan des Bundesrates) ↗Der Bundesrat hält am Ziel fest, bis 2050 mit der Inlandproduktion mindestens zur Hälfte zur Lebensmittelversorgung beizutragen. Als Etappenziel für 2033 nennt der Vernehmlassungsbericht einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 47 Prozent (2024: 42 Prozent) und einen Ackerflächenanteil für Nahrungsmittelkulturen von mindestens 50 Prozent (2023: 39 Prozent). Die BLW-Zwischenbilanz erwartet, dass der Zielbereich 2030 nicht erreicht wird; die Nutzfläche schrumpft um rund 1'000 Hektaren pro Jahr.
Quelle: Erläuternder Bericht AP30+, Ziff. 1.6 (Zwischenbilanz) und Tabelle 3 (Etappenziele 2033) · Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22.06.2022 ↗Initiativkomitee und Gegnerschaft beurteilen unterschiedlich, wohin die bisherige Agrarpolitik führt.
Ohne die Initiative bleibe die Versorgung «zu mehr als 50 Prozent vom Ausland abhängig», die Selbstversorgung sinke weiter, 75 Prozent der Agrarsubventionen förderten weiterhin die tierische Produktion, und Trinkwasserfassungen müssten wegen Nitrat geschlossen werden.
Initiativkomitee / Verein «Sauberes Wasser für alle» ↗Die Agrarpolitik des Bundesrates entwickle sich bereits in die von der Initiative verlangte Richtung, mit schrittweisen Anpassungen, die Betrieben Zeit lassen; berechtigte Anliegen wie Ernährungssicherheit und Umweltschutz würden mit der AP30+ angegangen, ohne Zwang bei Produktion und Konsum.
Bundesrat und Parlament · Nein-Allianz (Schweizer Bauernverband) ↗| Jahr | Bei einem Ja | Bei einem Nein |
|---|---|---|
| 2010 | 53 | 53 |
| 2011 | 57 | 57 |
| 2012 | 55 | 55 |
| 2013 | 51 | 51 |
| 2014 | 56 | 56 |
| 2015 | 52 | 52 |
| 2016 | 48 | 48 |
| 2017 | 52 | 52 |
| 2018 | 51 | 51 |
| 2019 | 50 | 50 |
| 2020 | 49 | 49 |
| 2021 | 45 | 45 |
| 2022 | 46 | 46 |
| 2023 | 46 | 46 |
| 2024 | 42 | 42 |
| 2028 | – | – |
| 2033 | – | 47 |
| 2036 | 70 | – |
| 2050 | – | 50 |
Die neuen Artikel 74a und 104a sowie die Übergangsbestimmung könnten nur durch eine erneute Verfassungsänderung aufgehoben oder gelockert werden: über eine Volksinitiative (100'000 Unterschriften) oder einen Beschluss der Bundesversammlung, jeweils mit Abstimmung und doppeltem Mehr von Volk und Ständen (Art. 140 und 195 BV). Die Zwischenziele und Instrumente stünden hingegen im Gesetz und könnten vom Parlament (mit fakultativem Referendum) angepasst werden. Bei einem Nein läuft die Agrarpolitik über Landwirtschaftsgesetz, Verordnungen und vierjährige Zahlungsrahmen weiter; ein neuer Anlauf für eine Verfassungsänderung bleibt jederzeit möglich.
Im Nationalrat beantragte eine Minderheit einen weniger weit gehenden Verfassungsartikel, beschränkt auf die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität sowie den Schutz von Gewässern, Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität – ohne Zielwert für den Selbstversorgungsgrad und ohne Zehnjahresfrist. Der Bundesrat hatte weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet und verwies auf die Agrarpolitik 2030+.
Die Zehnjahresfrist der Initiative endet am 27. September 2036. Offen bleibt bei einem Ja, mit welchen Instrumenten und Zwischenzielen das Gesetz den Weg zu 70 Prozent vorgibt und was die Abfederung kostet; bei einem Nein, ob die Agrarpolitik 2030+ das Bundesratsziel von mindestens 50 Prozent bis 2050 erreicht – die BLW-Zwischenbilanz erwartet bis 2030 keine Trendwende.
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Wortlaut gemäss Abstimmungstext im Abstimmungsbüchlein, gekürzt um die unveränderten Buchstaben von Art. 104a Abs. 1. Die endgültige Nummerierung legt die Bundeskanzlei nach der Abstimmung fest.
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.
2 Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.
1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln einschliesslich sauberen Trinkwassers schafft der Bund Voraussetzungen für: a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sowie die Förderung von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut; abis. die Sicherung der Grundwasserressourcen für die nachhaltige Trinkwassergewinnung; c. eine auf den Markt ausgerichtete und zugleich nachhaltige, klimabewusste Land- und Ernährungswirtschaft;
2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.
3 Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.
1 Bund und Kantone erlassen ihre Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 74a und 104a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, abis und c sowie Absätze 2 und 3 innert fünf Jahren nach deren Annahme durch Volk und Stände.
2 Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes regelt namentlich die Instrumente, die es ermöglichen, die neuen Vorgaben […] innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen. Bezüglich des angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrades legt das Gesetz auch Zwischenziele fest.
3 Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Die Spannweite ist bei dieser Vorlage aussergewöhnlich gross: Patt bei der SRG, klares Nein bei Tamedia. Erklärungsansätze sind die Methoden (Mixed-Mode mit Telefon vs. reine Online-Panels) und die geringe Meinungsbildung — nur 60 % hatten Mitte August eine feste Stimmabsicht.
| Institut | Feldzeit | Befragte | Ja | Nein | Offen |
|---|---|---|---|---|---|
| gfs.bern (1. SRG-Trendumfrage) · SRG SSR | 3.–16. August 2026 | 17'212 | 47 % | 49 % | 4 % |
| LeeWas (1. Welle) · Tamedia / 20 Minuten | 12.–13. August 2026 | 13'154 | 31 % | 65 % | 4 % |
| YouGov Schweiz (2. Welle) · YouGov | 3.–17. August 2026 | 3'080 | 37 % | 52 % | 11 % |
Angekündigt: 2. SRG-Trendumfrage (gfs.bern), Publikation angekündigt für den 16. September 2026.
Drei Agrarabstimmungen in neun Jahren — und jedes Mal ging es um die Frage, wie stark der Staat Produktion und Konsum steuern soll.
Bei dieser Vorlage argumentieren beide Lager mit korrekten Zahlen — und erzeugen gegensätzliche Bilder. Fünf Zahlen, und was dahintersteckt.
Quellen u. a.: Bundeskanzlei — Erläuterungen des Bundesrates zum 27.09.2026 (Abstimmungsbüchlein, PDF) · Fedlex — Bundesbeschluss über die Volksinitiative (BBl 2026 800) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 25.067 · Bundesrat — Botschaft: Empfehlung zur Ablehnung (13.08.2025) · BLW — Ernährungsinitiative · BLW — Agrarbericht 2025: Selbstversorgungsgrad · Parlamentsdienste — Ernährungsinitiative bleibt im Parlament chancenlos (17.03.2026) · Initiativkomitee — Für eine sichere Ernährung · Nein-Komitee — ernaehrungsinitiative-nein.ch · LID — Breites Nein-Komitee warnt vor Ernährungsinitiative · Tages-Anzeiger — Greenpeace, Pro Natura und Vier Pfoten entziehen Ernährungsinitiative Unterstützung · GRÜNE — Abstimmungen 27. September 2026 (Stimmfreigabe) · SVP — Delegiertenversammlung 22.08.2026 · SP — Nein zur Ernährungsinitiative · FDP — Parolen · GLP — Delegiertenversammlung Nottwil (27.06.2026) · EVP — Parolen (27.06.2026) · EDU — Parolen (08.08.2026) · Moneycab — Klares Nein des Gewerbes (sgv, 05.05.2026) · SRF — Ernährungsinitiative will laut Parmelin «zu schnell zu viel» (11.08.2026) · BauernZeitung — Was der Selbstversorgungsgrad misst · gfs.bern — 1. SRG-Trendumfrage zum 27.09.2026