Noch kein Abstimmungstermin
Quellen: EDA/Bundesrat (Faktenblätter, Botschaft) · parlament.ch (Kommissionen) · Rechtsgutachten · Parteien und Verbände · gfs.bern / LeeWas
Die Schweiz und die EU haben ein Paket von Verträgen ausgehandelt. Fünf bestehende Verträge werden aktualisiert — zum Beispiel die Personenfreizügigkeit und der Landverkehr. Fünf neue kommen dazu: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Forschungsprogramme wie Horizon und Erasmus+, Weltraum. Der umstrittenste Teil sind die Spielregeln: Wenn die EU ihr Recht in diesen Bereichen ändert, soll die Schweiz nachziehen («dynamische Rechtsübernahme»). Streit klärt ein Schiedsgericht, das den EU-Gerichtshof zu EU-Recht befragen kann. Die Schweiz zahlt neu jedes Jahr einen Beitrag an ärmere EU-Länder. Das Parlament berät das Paket ab Herbst 2026. Wann und nach welchen Regeln das Volk abstimmt, ist noch nicht entschieden.
Das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» wurde am 20. Dezember 2024 nach 197 Verhandlungsrunden materiell abgeschlossen, am 2. März 2026 unterzeichnet und am 13. März 2026 mit der Botschaft ans Parlament überwiesen (Geschäft 26.023). Anders als das 2021 abgebrochene Rahmenabkommen regelt es die institutionellen Fragen — dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Ausgleichsmassnahmen — sektorbezogen innerhalb der einzelnen Marktzugangsabkommen. Die Botschaft umfasst drei neue Bundesgesetze (Beihilfeüberwachung, Berufsqualifikationen, Kohäsionsbeitrag), Änderungen an 36 Gesetzen und vier Verpflichtungskredite; innenpolitisch umstritten sind vor allem der Lohnschutz (14 Sozialpartner-Massnahmen) und die Schutzklausel bei der Zuwanderung. Die Referendumsfrage ist noch nicht abschliessend entschieden: Der Bundesrat beantragte das fakultative Staatsvertragsreferendum (Volksmehr); der Ständerat lehnte dies am 30. September 2026 mit 23:17 ab und verankerte ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum «sui generis» (Volks- und Ständemehr), zusätzlich stimmte er der Verfassungsänderung der SPK-S zu. Der Nationalrat entscheidet voraussichtlich in der Wintersession 2026. Die Kompass-Initiative (111'422 Unterschriften) verlangt generell das Ständemehr für solche Verträge.
2021 brach der Bundesrat die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen ab. Seither drohten die bestehenden Verträge zu veralten, und die Schweiz war von Forschungsprogrammen ausgeschlossen. 2024 wurde neu verhandelt — diesmal Vertrag für Vertrag statt mit einem Dach. Das Ergebnis heisst im Alltag «Bilaterale III». Die Gegner nennen es «Unterwerfungsvertrag», die Befürworter sehen keine gleichwertige Alternative.
Nach dem Abbruch des Institutionellen Rahmenabkommens (2021) verhandelten Schweiz und EU ab dem 18. März 2024 einen «vertikalen» Ansatz: institutionelle Regeln pro Abkommen statt in einem Dach. Der Bundesrat entschied sich am 30. April 2025 für das fakultative Referendum, eröffnete am 13. Juni 2025 die Vernehmlassung (bis 31. Oktober 2025; 22 von 26 Kantonen sowie EVP, FDP, Grüne, GLP und SP grundsätzlich dafür, SVP und EDU dagegen, SZ, NW, SH, TI ablehnend) und unterzeichnete das Paket am 2. März 2026 in Brüssel. Am 22. April 2026 genehmigte er die mit der KdK ausgehandelte Vereinbarung zur Mitwirkung der Kantone. Die Kompass-Initiative wurde am 29. August 2025 eingereicht; der Bundesrat lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab (Botschaft 13. August 2026). Im Sommer 2026 fassten WAK-S (11. August) und APK-S gegenläufige Beschlüsse zum Lohnschutz; die APK-S stimmte dem Paket mit 9:3 zu. Der Ständerat behandelt es ab dem 28. September 2026 an drei Tagen; das Stromabkommen ist noch nicht beratungsreif.
Noch offen / bedingt: Die Mitte · Gewerbeverband sgv · Bauernverband · Gewerkschaftsbund · Travail.Suisse
Positionen aus Vernehmlassung, Kommissionen und Medienmitteilungen — keine Abstimmungsparolen; diese werden erst vor der Abstimmung gefasst. · Stand: 14. Oktober 2026
Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.
Wähle eine Situation — sieh, wie sie sich heute und mit Art. 54a auswirken würde.
Die Schweiz vollzieht autonom nach — ohne Mitsprache und ohne Garantie, dass die EU die Gleichwertigkeit anerkennt.
Die Schweiz wirkt bei der Erarbeitung mit (Decision Shaping) und übernimmt die Änderung über ihr ordentliches Verfahren; ein Nein kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen auslösen.
Bei Ja und bei Nein geht es weiter — auf zwei verschiedenen Wegen. Jede Station ist markiert: gesetzlich festgelegt, amtlich geschätzt oder von den Lagern erwartet. Antippen zeigt Text und Quelle.
Der Ständerat berät ab 28. September 2026 als Erstrat, der Nationalrat 2027; die Referendumsart (Volksmehr oder Volks- und Ständemehr) entscheidet das Parlament. Nach einem Ja tritt der Stabilisierungsteil (Bundesbeschluss 1 mit fünf aktualisierten Abkommen, Programm-, Beitrags- und Weltraumabkommen) als Ganzes am ersten Tag des zweiten Monats nach der letzten Notifikation in Kraft; der Bundesrat rechnet frühestens mit dem 1. Januar 2028. Die neuen Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit treten je einzeln in Kraft, sobald der Stabilisierungsteil gilt.
Quelle: Botschaft 26.023 vom 13.03.2026, Ziff. 2.1.6.6 und 2.10.9.3; Vorschau Ständerat Herbstsession 2026 (parlament.ch) ↗Die Schweiz ist seit 1. Januar 2025 wieder an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe assoziiert (Programmabkommen, vorläufig angewendet seit 10. November 2025). Ab 1. Januar 2027 kommt Erasmus+ dazu; dafür beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 192,6 Mio. Fr. (Bundesbeschluss 9). Mit dem Ja wird die Assoziierung vertraglich verankert; über die Programmgeneration 2028–2034 entscheidet das Parlament mit einer eigenen Botschaft.
Quelle: Bundesbeschluss 9 (Entwurf, BBl 2026 642); Botschaft Ziff. 2.8 und 3.1.1; SBFI Horizon-Paket 2021–2027 ↗In den fünf aktualisierten Abkommen sowie bei Strom und Lebensmittelsicherheit übernimmt die Schweiz künftiges EU-Recht über Bundesrat, Parlament und allenfalls Referendum. Bei Streit entscheidet ein paritätisches Schiedsgericht, das den EuGH zur Auslegung von EU-Recht anrufen kann; lehnt die Schweiz eine Übernahme ab, darf die EU nach drei Monaten verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Wie frei die Schweiz dabei bleibt, wird gegensätzlich beurteilt.
«Dynamisch heisst nicht automatisch»: Die Rechtsübernahme gelte nur für acht von rund 140 Abkommen, jede Übernahme durchlaufe das Schweizer Verfahren inklusive Referendum, das Schiedsgericht entscheide den Fall, und die Schweiz werde bei einem Nein nicht «bestraft», sondern es gebe begrenzte, überprüfbare Ausgleichsmassnahmen.
Bundesrat (FAQ) / economiesuisse (Faktencheck 31.07.2026) ↗Die Schweiz übernehme «automatisch EU-Recht und die ganze EU-Bürokratie», bei Inkraftsetzung «20'000 Seiten EU-Erlasse und für alle Zukunft alles, was die EU beschliessen wird»; bei Streit entscheide «das Gericht der Gegenpartei: der EU-Gerichtshof», und Nein-Entscheide würden mit Sanktionen belegt.
SVP Schweiz (Medienmitteilung 28.10.2025, Kampagne «EU-Unterwerfungsvertrag») ↗Die Schweiz kann die Schutzklausel selbst auslösen; im Ausländer- und Integrationsgesetz sind Schwellenwerte für Nettozuwanderung, Grenzgängerbeschäftigung, Arbeitslosigkeit und Sozialhilfequote vorgesehen, die EU kann das Schiedsgericht anrufen. Zur Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie schätzt die vom SEM beauftragte Regulierungsfolgenabschätzung (Ecoplan 2025) jährlich 4'000 bis 20'000 Gesuche um Daueraufenthalt, 3'700 bis 8'800 zusätzliche Fälle bei der Arbeitsvermittlung (9 bis 22 Mio. Fr.) und 3'000 bis 4'000 zusätzliche Sozialhilfebeziehende (56 bis 74 Mio. Fr. pro Jahr). Ob eine Zuwanderungsabgabe dazukommt (Antrag SPK-S, 7:0 bei 6 Enthaltungen), entscheidet das Parlament.
Quelle: Bundesrat, Medienrohstoff Volkswirtschaftliche Auswirkungen (13.06.2025), RFA Ecoplan im Auftrag des SEM; FAQ Paket Schweiz–EU (Schutzklausel); SPK-S-Beschluss 18.08.2026 ↗Für die Übergangszeit zahlt die Schweiz 130 Mio. Fr. pro Jahr (Ende 2024 bis Inkrafttreten) und danach 350 Mio. Fr. pro Jahr bis Ende 2029; bei Inkrafttreten am 1. Januar 2028 sind das maximal 1'090 Mio. Fr. Für die erste Beitragsperiode 2030–2036 sind 350 Mio. Fr. pro Jahr vereinbart (Verpflichtungskredite Kohäsion 2'005,08 Mio. Fr. und Migration 273,42 Mio. Fr.). Ausbezahlt wird von 2030 bis 2039 direkt in Partnerstaaten, nicht ins EU-Budget; folgende Beiträge können um höchstens 10 Prozent angepasst werden.
Quelle: Bundesbeschlüsse 6–8 (Entwürfe, BBl 2026 639–641); Botschaft Ziff. 2.10.9; Faktenblatt Schweizer Beitrag ↗Die Voranmeldefrist für entsandte Arbeitskräfte sinkt von acht Kalendertagen auf vier Arbeitstage; eine Nichtrückschrittsklausel schützt das Schweizer Schutzniveau. Der Bundesrat legt 14 mit den Sozialpartnern vereinbarte Massnahmen vor. Die WAK-S will Massnahme 14 (Kündigungsschutz für gewählte Personalvertretungen) streichen (8:4 bei 1 Enthaltung, 11.08.2026); die APK-S stützt den Bundesrat. Ob der Lohnschutz gehalten oder abgebaut wird, beurteilen die Lager gegensätzlich.
«Der Lohnschutz in der Schweiz ist nicht gefährdet»; die 14 Massnahmen seien mit den Sozialpartnern ausgehandelt, und der Arbeitgeberverband werde Massnahme 14 «aller Voraussicht nach mittragen», sofern keine weiteren Belastungen dazukommen.
economiesuisse (Faktencheck 31.07.2026) / Schweizerischer Arbeitgeberverband (Roland Müller, Juni 2026) ↗Die Gewerkschaften hätten das Paket «mit 14 Lohnschutzmassnahmen akzeptiert, nicht mit 13 oder nur 10»; die WAK-S-Beschlüsse (Kaution für alle EU-Firmen, Streichung der Solidarhaftung und des Kündigungsschutzes) seien ein «falsches Spiel auf Kosten der Arbeitnehmenden» — ohne integrales Lohnschutzpaket kein Ja.
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (Pierre-Yves Maillard; Medienmitteilung 11.08.2026) — bedingte Zustimmung mit Lohnschutzvorbehalt ↗Die Bilateralen I und II gelten weiter, inklusive Guillotine-Klausel der Bilateralen I und Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Änderungs- und institutionellen Protokolle sowie die neuen Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit treten nicht in Kraft; das Freihandelsabkommen von 1972 ist vom Paket ohnehin nicht berührt. Die zusätzliche Kohäsionsverpflichtung (130 bzw. 350 Mio. Fr. pro Jahr) wird nur bei Inkrafttreten ausbezahlt; der zweite Schweizer Beitrag (1,3 Mrd. Fr., 2019–2029) läuft aus.
Quelle: Botschaft 26.023, Ziff. 1.2, 2.1.6.6 und 2.10.9.3; FAQ Paket Schweiz–EU (Übergangsperiode) ↗Das Programmabkommen (Horizon Europe, Euratom, Digital Europe, ab 2027 Erasmus+) wird nur vorläufig angewendet, längstens bis Ende 2028. Bei einem Nein von Parlament oder Volk muss der Bundesrat der EU das Ende der vorläufigen Anwendung mitteilen; bereits bezahlte Beiträge werden noch für laufende Programmjahre verwendet, neue Verpflichtungen entstehen keine. Ohne Paket kann sich die Schweiz gemäss Bundesrat nicht an die Programmgeneration ab 2028 assoziieren.
Quelle: FAQ Paket Schweiz–EU (Programme, S. 32); Botschaft Ziff. 2.8.6 (Art. 18 EUPA) ↗Die EU aktualisiert die bestehenden Binnenmarktabkommen ohne institutionelle Lösung nicht mehr; beim Abkommen über technische Handelshemmnisse (MRA) ist das Kapitel Medizinprodukte seit 26. Mai 2021 blockiert, Aktualisierungen bei Maschinen und Bauprodukten stehen laut Bundesrat an. Der Bundesrat erwartet, dass «ganze Abkommen oder Teile davon blockiert wären», kann den Umfang aber «nicht präzise voraussagen». Wie stark die Erosion ausfällt, beurteilen die Lager gegensätzlich.
Ohne Aktualisierung des MRA könnten «bis zu 60 Prozent der Schweizer Exportunternehmen» die barrierefreie Teilnahme am EU-Binnenmarkt verlieren; die Medtech-Branche sei seit 2021 das Beispiel dafür. Ein Nein bedeute das «Ende des bilateralen Wegs» mit «enormen Folgen für die Wirtschaft».
economiesuisse (Artikel «Es gibt keine überzeugenden Alternativen», 18.09.2024) ↗Ein «Zusammenbruch der Bilateralen I und II ist sehr unwahrscheinlich», «vereinzelte Nadelstiche sind auszuhalten»; der Status quo mit der EU lasse sich pragmatisch weiterführen und das Freihandelsabkommen von 1972 mittelfristig ausweiten.
autonomiesuisse (Medienmitteilung zur Studie Swiss Economics/Schelker, 10.03.2026) ↗Ohne Stromabkommen bleiben die langfristig verfügbaren Grenzkapazitäten unsicher. Die vom Bundesamt für Energie beauftragte Studie (Ecoplan 2025) vergleicht das Abkommen mit einem Extremszenario stark reduzierter Kooperation: Der Schweiz entgingen im Zeitraum 2030–2050 potenzielle Handelsgewinne von 0,5 bis 1,2 Mrd. Fr. pro Jahr, zusätzliche inländische Winterstrom-Kraftwerke könnten bis 2050 jährliche Kosten von bis zu rund 1 Mrd. Fr. verursachen, und die Strompreise lägen 2050 um bis zu 14 Prozent höher als mit Abkommen. Wo die Schweiz zwischen beiden Szenarien landet, hängt von der technischen Kooperation ab und ist laut Studie unklar.
Quelle: Bundesrat, Medienrohstoff Volkswirtschaftliche Auswirkungen (13.06.2025): Ecoplan, Stromabkommen Schweiz–EU, im Auftrag des BFE ↗Die vom SECO beauftragte Studie (Ecoplan, Januar 2025) simuliert den vollständigen Wegfall der Bilateralen I ab 2028 und den Rückfall auf den Status eines nicht assoziierten Drittstaats bei Horizon: Das BIP läge 2045 um 4,9 Prozent tiefer, das BIP pro Kopf um 1,65 Prozent (rund 2'500 Fr. pro Kopf); kumuliert 2028–2045 rund 520 Mrd. Fr. Der Bundesrat bezeichnet dies als «tendenziell ein Negativszenario» für ein Nein; bleibt etwa die Personenfreizügigkeit bestehen, fielen die Effekte «deutlich geringer» aus. Für die Nicht-Aktualisierung des MRA bei Medizinprodukten beziffert Infras (im Auftrag des SECO) die Mehrkosten der Hersteller auf 31,5 Mio. Fr. einmalig und 7,5 Mio. Fr. pro Jahr, der Händler auf 39 Mio. bzw. 21 Mio. Fr.
Quelle: Ecoplan (2025), Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I, im Auftrag des SECO; Botschaft Ziff. 3.3.1; Infras (2025) im Auftrag des SECO ↗Der Bundesrat hat in der Lagebeurteilung 2023 und in der Botschaft fünf Optionen geprüft (Nichtstun, reines Freihandelsverhältnis, bilateraler Weg, EWR, EU-Beitritt) und hält den bilateralen Weg für die einzige geeignete; einen Plan B nennt er nicht. Eine Neuverhandlung wäre nur mit Zustimmung der EU möglich. Ob und wie es nach einem Nein weitergeht, beurteilen die Lager gegensätzlich.
«Passivbleiben bedeutet nicht etwa, den Status quo zu erhalten»: Vom Gefüge der bilateralen Abkommen bliebe «nurmehr ein Rumpf» mit dem Freihandelsabkommen von 1972; auch neue Vereinbarungen etwa im Strommarkt liessen sich dann nicht mehr realisieren. Ein reines Freihandelsverhältnis vergrössere den Handlungsspielraum «nur scheinbar».
Bundesrat (Botschaft 13.03.2026, Ziff. 1.2) / economiesuisse ↗Der Bund solle «eine eigenständige Aussenwirtschaftspolitik» verfolgen; die dynamische Rechtsübernahme mache die Schweiz zum «EU-Passivmitglied» und nivelliere sie «auf EU-Niveau runter». Wichtige Rechtsübernahmen sollen nur noch mit Volks- und Ständemehr möglich sein.
Kompass Europa (Initiativtext Art. 101 Abs. 1 BV; Medienkonferenz 30.09.2024) ↗Der Bundesrat beantragt die Genehmigung als Bundesbeschluss mit fakultativem Staatsvertragsreferendum (Volksmehr); folgt das Parlament der SPK-S (Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung, 7:6), wäre die Stufe «verfassung» mit Volks- und Ständemehr. Bei Ja: Jedes Abkommen ist kündbar — Stromabkommen (Art. 51), Programmabkommen (Art. 20) und Beitragsabkommen (Art. 21) mit sechs Monaten Frist, ohne Guillotine-Verknüpfung; die institutionellen Protokolle nur zusammen mit dem jeweiligen Abkommen; die Guillotine der Bilateralen I bleibt. Die Kündigung beschliesst der Bundesrat, bei wichtigen Verträgen mit Genehmigung des Parlaments; eine Volksinitiative kann sie erzwingen (Beispiel Begrenzungsinitiative 2020, abgelehnt). Bei Nein: Eine Neuverhandlung braucht die Zustimmung der EU; die Kompass-Initiative (Volksabstimmung ausstehend) würde für künftige Verträge mit Rechtsübernahme das Ständemehr vorschreiben.
Rückweisungsantrag in der APK-S: Der Bundesrat sollte alle Abkommen und Erlassentwürfe als Gesamtes vorlegen statt aufgeteilt in neun Bundesbeschlüsse (Stabilisierungsteil, Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, parlamentarische Zusammenarbeit, vier Kredite).
Die SPK-S will die Ratifikation der Stabilisierungsabkommen in einer Übergangsbestimmung der Bundesverfassung verankern; Art. 121a Abs. 4 BV wäre nicht anwendbar, die Umsetzungsgesetzgebung nicht referendumsfähig (9:0 bei 4 Enthaltungen). Die APK-S lehnt das obligatorische Referendum und die Initiative ab; der Bundesrat beantragt Nichteintreten.
Eventualantrag der SPK-S für den Fall, dass der Ständerat die Verfassungsänderung ablehnt: Unterstellung unter ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum ohne ausdrückliche Verfassungsgrundlage.
Die WAK-S beantragt, den Kündigungsschutz für gewählte Personalvertretungen zu streichen, und nimmt in Kauf, dass ihre Anträge zum Entsendegesetz «im Widerspruch zum Verhandlungsresultat mit der EU stehen»; die APK-S stützt den Sozialpartnerkompromiss.
Die SPK-S will im Ausländer- und Integrationsgesetz eine Lenkungsabgabe einführen, die bei aktivierter Schutzklausel bei den Arbeitgebenden erhoben und an die Bevölkerung verteilt wird; der Bundesrat soll jährlich prüfen, ob die Schutzklausel auszulösen ist.
Postulat 21.3678 (Fischer Roland) verlangte eine Prüfung des EWR-Beitritts; der Bundesrat beantwortete es mit der Lagebeurteilung vom 9. Juni 2023 und verwirft den EWR in der Botschaft: Die Pflichten zur Rechtsübernahme gingen «deutlich weiter als die Rechte zur Mitwirkung».
Postulat 13.4022 (Keller-Sutter) «Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen»; der Bundesrat hält im Bericht 2015 und in der Botschaft fest, dass alle auf Rechtsharmonisierung beruhenden Erleichterungen wegfielen und der Handlungsspielraum «nur scheinbar» wachse.
Volksinitiative (111'422 Unterschriften, eingereicht 29.08.2025): Staatsverträge mit Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen sollen dem obligatorischen Referendum unterstehen; eine Übergangsbestimmung würde auch die Bilateralen III erfassen.
Amtliche Zahlen bis 2035 gibt es nur für den Ja-Fall (Bundeshaushalt, Kohäsionsbeitrag bis 2036/2039). Für den Nein-Fall sagt der Bundesrat selbst, der Umfang der Erosion lasse sich «heute nicht präzise voraussagen»; Termin und Referendumsart der Abstimmung sind offen (Stand 16.09.2026, vor der Ständeratsdebatte ab 28.09.2026).
Umfragen zu einer Vorlage ohne Abstimmungstermin sind keine Prognosen; die Werte schwanken je nach Auftraggeber, Institut und Fragestellung erheblich — die beiden Erhebungen zeigen das exemplarisch. Zur Referendumsfrage (LeeWas): 43 % nur Volksmehr, 39 % Volks- und Ständemehr.
| Institut | Feldzeit | Befragte | Ja | Nein | Offen |
|---|---|---|---|---|---|
| gfs.bern (13. Europabefragung) · Interpharma | 2026 | — | 62 % | 31 % | 7 % |
| LeeWas · Tamedia / 20 Minuten | 11.–14. Juni 2026 | 26'205 | 46 % | 40 % | 14 % |
Angekündigt: Trendumfragen von SRG/gfs.bern und Tamedia/LeeWas erst nach Festlegung eines Abstimmungstermins (in der Regel ab rund zwei Monaten davor). Erhebungsdaten und Stichproben der obigen Befragungen sind nur teilweise belegt.
Umstrittene Kernbegriffe — was unbestritten ist und wo die Deutungen auseinandergehen.
Quellen u. a.: EDA — Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU · EDA — Inhalt des Pakets Schweiz–EU · Bundesrat — Faktenblatt Institutionelle Elemente (13.06.2025, PDF) · Bundesrat — Faktenblatt Schweizer Beitrag (PDF) · admin.ch — Medienmitteilung zur Botschaft (13.03.2026) · EDA — Zwischenbericht zur Vernehmlassung (PDF) · Parlament — SPK-S Medienmitteilung 06.05.2026 · Parlament — Sprechnotiz Martin Dumermuth zur Referendumsfrage (25.03.2026, PDF) · EDA — Bundesrat bekräftigt Position zur pa.Iv. 26.425 (12.08.2026) · EJPD — Kompass-Initiative · SRF — Ständeratskommission will Volks- und Ständemehr · swissinfo — Kommissionen verlangen Volks- und Ständemehr (22.05.2026) · swissinfo — Ständerat verschiebt Entscheid (11.06.2026) · Parlament — Vorschau Ständerat Herbstsession 2026 (WAK-S 11.08.2026, APK-S 04.09.2026, PDF) · SGB — Ständeratskommission stellt Lohnschutz infrage · SRF — Abschluss der Verhandlungen: darauf haben sich Schweiz und EU geeinigt · admin.ch — Bundesrat verabschiedet das Paket Schweiz–EU zuhanden des Parlaments (13.03.2026) · SVP — Kampagne «EU-Unterwerfungsvertrag» · economiesuisse — Faktencheck Bilaterale III (31.07.2026) · Operation Libero — Faktencheck Bilaterale III · Thomas Cottier — Verfassung ist kein Spielball der Politik (26.06.2026) · Interpharma / gfs.bern — Europabefragung 2026 · swissinfo — Mehrheit der Stimmbevölkerung befürwortet die Verträge mit der EU (LeeWas/Sotomo/gfs.bern, 16.06.2026) · NZZ — Wie mit Wörtern Politik gemacht wird · cash.ch — Session im Zeichen des EU-Vertragspakets · Parlament (SDA) — Ständerat verankert obligatorisches Referendum für das EU-Paket (30.09.2026) · Parlament (SDA) — Ständerat schliesst Beratung des EU-Pakets ab (01.10.2026) · swissinfo/SDA — Ständerat tritt klar auf EU-Vertragspaket ein (28.09.2026) · Bundeskanzlei — Vernehmlassung 26.425 pa.Iv. SPK-S, Entwurf 2: Schubert-Praxis (20.10.2026)