Noch kein Abstimmungs-Termin
Quellen: EDA/Bundesrat (Faktenblätter, Botschaft) · parlament.ch (Kommissionen) · Rechtsgutachten · Parteien und Verbände · gfs.bern / LeeWas
Die Schweiz und die EU haben ein Paket von Verträgen gemacht. Fünf alte Verträge werden erneuert. Zum Beispiel: Menschen aus der EU dürfen in der Schweiz arbeiten. Fünf neue Verträge kommen dazu. Zum Beispiel über Strom, Gesundheit und Forschung. Das Wichtigste und das Umstrittenste sind die Regeln: Wenn die EU ihre Gesetze in diesen Bereichen ändert, soll die Schweiz mitmachen. Aber das Parlament und das Volk können Nein sagen. Bei Streit entscheidet ein Schieds-Gericht. Die Schweiz zahlt jedes Jahr Geld an ärmere EU-Länder. Das Parlament berät das Paket ab Herbst 2026. Wann das Volk abstimmt, ist noch offen. Auch offen: Müssen die Kantone auch Ja sagen?
Das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» wurde am 20. Dezember 2024 nach 197 Verhandlungsrunden materiell abgeschlossen, am 2. März 2026 unterzeichnet und am 13. März 2026 mit der Botschaft ans Parlament überwiesen (Geschäft 26.023). Anders als das 2021 abgebrochene Rahmenabkommen regelt es die institutionellen Fragen — dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Ausgleichsmassnahmen — sektorbezogen innerhalb der einzelnen Marktzugangsabkommen. Die Botschaft umfasst drei neue Bundesgesetze (Beihilfeüberwachung, Berufsqualifikationen, Kohäsionsbeitrag), Änderungen an 36 Gesetzen und vier Verpflichtungskredite; innenpolitisch umstritten sind vor allem der Lohnschutz (14 Sozialpartner-Massnahmen) und die Schutzklausel bei der Zuwanderung. Die Referendumsfrage ist noch nicht abschliessend entschieden: Der Bundesrat beantragte das fakultative Staatsvertragsreferendum (Volksmehr); der Ständerat lehnte dies am 30. September 2026 mit 23:17 ab und verankerte ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum «sui generis» (Volks- und Ständemehr), zusätzlich stimmte er der Verfassungsänderung der SPK-S zu. Der Nationalrat entscheidet voraussichtlich in der Wintersession 2026. Die Kompass-Initiative (111'422 Unterschriften) verlangt generell das Ständemehr für solche Verträge.
Im Jahr 2021 hat der Bundes-Rat die Verhandlungen mit der EU abgebrochen. Seither werden die alten Verträge langsam schlechter. Und die Schweiz war lange nicht mehr bei den EU-Forschungs-Programmen dabei. 2024 hat die Schweiz neu verhandelt. Diesmal Vertrag für Vertrag. Das Ergebnis heisst «Bilaterale III». Die Gegner nennen es «Unterwerfungs-Vertrag». Die Befürworter sagen: Es gibt keinen besseren Weg.
Nach dem Abbruch des Institutionellen Rahmenabkommens (2021) verhandelten Schweiz und EU ab dem 18. März 2024 einen «vertikalen» Ansatz: institutionelle Regeln pro Abkommen statt in einem Dach. Der Bundesrat entschied sich am 30. April 2025 für das fakultative Referendum, eröffnete am 13. Juni 2025 die Vernehmlassung (bis 31. Oktober 2025; 22 von 26 Kantonen sowie EVP, FDP, Grüne, GLP und SP grundsätzlich dafür, SVP und EDU dagegen, SZ, NW, SH, TI ablehnend) und unterzeichnete das Paket am 2. März 2026 in Brüssel. Am 22. April 2026 genehmigte er die mit der KdK ausgehandelte Vereinbarung zur Mitwirkung der Kantone. Die Kompass-Initiative wurde am 29. August 2025 eingereicht; der Bundesrat lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab (Botschaft 13. August 2026). Im Sommer 2026 fassten WAK-S (11. August) und APK-S gegenläufige Beschlüsse zum Lohnschutz; die APK-S stimmte dem Paket mit 9:3 zu. Der Ständerat behandelt es ab dem 28. September 2026 an drei Tagen; das Stromabkommen ist noch nicht beratungsreif.
Noch offen oder mit Bedingung: Die Mitte · Gewerbeverband sgv · Bauernverband · Gewerkschaftsbund · Travail.Suisse
Das sind Meinungen von heute. Das sind noch keine Parolen. Parolen kommen erst vor der Abstimmung. · Stand: 14. Oktober 2026
Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.
Wähle ein Beispiel. Du siehst: Wie ist es heute? Wie wäre es mit der neuen Regel?
Die Schweiz macht die Regel selbst nach. Ohne Mitsprache.
Die Schweiz redet mit, wenn die EU die Regel macht. Dann übernimmt sie die Regel über ihr eigenes Verfahren. Bei einem Nein darf die EU reagieren.
Bei Ja geht es anders weiter als bei Nein. Jeder Punkt hat ein Zeichen: Das steht im Gesetz. Oder: Das schätzt der Bund. Oder: Das erwarten die Lager. Tippe auf einen Punkt. Dann siehst du den Text und die Quelle.
Der Ständerat berät ab dem 28. September 2026 als erster Rat. Der Nationalrat folgt 2027. Das Parlament entscheidet auch: Braucht es nur ein Ja vom Volk? Oder auch ein Ja von den Kantonen? Nach einem Ja gelten die fünf erneuerten Verträge zusammen. Dazu kommen der Vertrag über die EU-Programme, der Vertrag über den Beitrag an die EU-Länder und der Vertrag über den Weltraum. Sie gelten ab dem ersten Tag im zweiten Monat nach der letzten Meldung von beiden Seiten. Der Bundes-Rat rechnet frühestens mit dem 1. Januar 2028. Die neuen Verträge zu Strom, Lebensmittel-Sicherheit und Gesundheit gelten einzeln. Sobald der erste Teil gilt.
Quelle: Botschaft vom Bundes-Rat (13. März 2026); Vorschau vom Ständerat (parlament.ch) ↗Seit dem 1. Januar 2025 macht die Schweiz wieder bei den EU-Programmen mit. Zum Beispiel bei Horizon Europe. Das ist das Forschungs-Programm von der EU. Der Vertrag dazu gilt schon vorläufig. Ab dem 1. Januar 2027 kommt Erasmus+ dazu. Das ist das Austausch-Programm für Schülerinnen, Schüler und Studierende. Dafür will der Bundes-Rat rund 193 Millionen Franken. Mit einem Ja steht die Teilnahme fest im Vertrag. Über die Programme von 2028 bis 2034 entscheidet das Parlament später separat.
Quelle: Bundes-Beschluss zu Erasmus+ (Entwurf); Botschaft vom Bundes-Rat; SBFI ↗In fünf erneuerten Verträgen und bei Strom und Lebensmittel-Sicherheit gilt: Die Schweiz übernimmt neues Recht von der EU. Aber der Bundes-Rat und das Parlament müssen zuerst zustimmen. Manchmal auch das Volk. Bei Streit entscheidet ein Schieds-Gericht. Darin sitzen Richter von beiden Seiten. Das Schieds-Gericht kann den EU-Gerichts-Hof fragen, wie EU-Recht zu verstehen ist. Sagt die Schweiz Nein zu einem neuen Recht, darf die EU nach 3 Monaten reagieren. Zum Beispiel mit Nachteilen für die Schweiz. Diese müssen angemessen sein. Wie frei die Schweiz dabei bleibt: Die beiden Seiten sehen das ganz verschieden.
Dynamisch heisst nicht automatisch. Die Schweiz übernimmt nur bei 8 von rund 140 Verträgen neues Recht. Jede Übernahme geht den Schweizer Weg. Mit Referendum. Das Schieds-Gericht entscheidet den Fall. Bei einem Nein wird die Schweiz nicht bestraft. Es gibt nur begrenzte Ausgleichs-Massnahmen. Und die kann man überprüfen lassen.
Der Bundes-Rat / economiesuisse (Fakten-Check vom 31. Juli 2026) ↗Die Schweiz übernimmt automatisch EU-Recht und die ganze EU-Bürokratie. Am Anfang 20'000 Seiten EU-Recht. Und für alle Zukunft alles, was die EU beschliesst. Bei Streit entscheidet das Gericht von der Gegen-Seite: der EU-Gerichts-Hof. Ein Nein wird mit Sanktionen bestraft. Sanktionen sind Straf-Massnahmen.
Die SVP (Medien-Mitteilung vom 28. Oktober 2025, Kampagne «EU-Unterwerfungs-Vertrag») ↗Die Schweiz kann die Schutz-Klausel selbst auslösen. Das heisst: Sie kann die Zuwanderung bremsen. Im Ausländer-Gesetz stehen dafür Grenz-Werte. Zum Beispiel für die Zuwanderung, für Grenz-Gänger, für die Arbeitslosigkeit und für die Sozial-Hilfe. Die EU kann dann das Schieds-Gericht anrufen. EU-Bürger bekommen mehr Rechte in der Schweiz. Eine Studie hat die Folgen geschätzt: Pro Jahr 4'000 bis 20'000 Gesuche für einen Dauer-Aufenthalt. 3'700 bis 8'800 zusätzliche Fälle bei der Arbeits-Vermittlung. Das kostet 9 bis 22 Millionen Franken. Und 3'000 bis 4'000 zusätzliche Menschen mit Sozial-Hilfe. Das kostet 56 bis 74 Millionen Franken pro Jahr. Eine Kommission vom Ständerat will zusätzlich eine Abgabe auf die Zuwanderung. Das Parlament entscheidet.
Quelle: Bundes-Rat, Papier zu den Folgen für die Wirtschaft (13. Juni 2025); Studie Ecoplan für das SEM; Fragen und Antworten zum Paket; Kommission vom Ständerat (18. August 2026) ↗Die Schweiz zahlt einen Beitrag an ärmere EU-Länder. Für die Übergangs-Zeit sind das 130 Millionen Franken pro Jahr. Von Ende 2024 bis zum Start der Verträge. Danach 350 Millionen Franken pro Jahr bis Ende 2029. Starten die Verträge am 1. Januar 2028, sind das zusammen höchstens rund 1,1 Milliarden Franken. Von 2030 bis 2036 sind wieder 350 Millionen Franken pro Jahr vereinbart. Rund 2 Milliarden für die ärmeren Länder und rund 270 Millionen für die Migration. Das Geld wird von 2030 bis 2039 ausbezahlt. Direkt an die Länder, nicht an die EU. Spätere Beiträge dürfen höchstens 10 Prozent höher oder tiefer sein.
Quelle: Bundes-Beschlüsse zum Schweizer Beitrag (Entwürfe); Botschaft vom Bundes-Rat; Fakten-Blatt Schweizer Beitrag ↗Firmen aus der EU müssen ihre Arbeiter in der Schweiz vorher anmelden. Diese Frist wird kürzer: von 8 Kalender-Tagen auf 4 Arbeits-Tage. Eine Klausel im Vertrag sagt: Der Lohn-Schutz in der Schweiz darf nicht schlechter werden. Der Bundes-Rat schlägt 14 Massnahmen vor. Er hat sie mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern vereinbart. Eine Kommission vom Ständerat will die Massnahme 14 streichen. Das ist der Kündigungs-Schutz für gewählte Personal-Vertreter. Eine andere Kommission steht hinter dem Bundes-Rat. Ob der Lohn-Schutz hält oder abgebaut wird: Die beiden Seiten sehen das ganz verschieden.
Der Lohn-Schutz in der Schweiz ist nicht in Gefahr. Die 14 Massnahmen sind mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern ausgehandelt. Der Arbeitgeber-Verband wird die Massnahme 14 sehr wahrscheinlich mittragen. Aber nur, wenn nichts mehr dazukommt.
economiesuisse (Fakten-Check vom 31. Juli 2026) / Der Arbeitgeber-Verband (Juni 2026) ↗Die Gewerkschaften haben das Paket mit 14 Massnahmen akzeptiert. Nicht mit 13 oder nur 10. Die Kommission vom Ständerat will: Alle EU-Firmen müssen eine Kaution zahlen. Die gemeinsame Haftung fällt weg. Der Kündigungs-Schutz fällt weg. Das ist ein falsches Spiel auf Kosten der Arbeitnehmenden. Ohne das ganze Lohn-Schutz-Paket gibt es kein Ja.
Der Gewerkschafts-Bund (Pierre-Yves Maillard, Medien-Mitteilung vom 11. August 2026). Er sagt Ja, aber nur mit dem ganzen Lohn-Schutz. ↗Die Bilateralen I und II gelten weiter. Auch die Guillotine-Klausel bleibt. Sie sagt: Kündigt die Schweiz einen Vertrag aus den Bilateralen I, fallen alle sieben weg. Die Kündigungs-Frist ist 6 Monate. Die erneuerten Verträge und die neuen Verträge zu Strom, Lebensmittel-Sicherheit und Gesundheit gelten nicht. Der Freihandels-Vertrag von 1972 ist vom Paket nicht betroffen. Den zusätzlichen Beitrag an die EU-Länder zahlt die Schweiz nur, wenn die Verträge starten. Der zweite Schweizer Beitrag von 1,3 Milliarden Franken (2019 bis 2029) läuft aus.
Quelle: Botschaft vom Bundes-Rat; Fragen und Antworten zum Paket (Übergangs-Zeit) ↗Der Vertrag über die EU-Programme gilt nur vorläufig. Höchstens bis Ende 2028. Dazu gehören Horizon Europe, Euratom, Digital Europe und ab 2027 Erasmus+. Sagt das Parlament oder das Volk Nein, muss der Bundes-Rat das der EU melden. Schon bezahltes Geld wird noch für die laufenden Programm-Jahre gebraucht. Neue Verpflichtungen gibt es keine. Ohne das Paket kann die Schweiz ab 2028 nicht mehr bei den EU-Programmen mitmachen. Das sagt der Bundes-Rat.
Quelle: Fragen und Antworten zum Paket (Programme); Botschaft vom Bundes-Rat ↗Die EU erneuert die alten Verträge für den Binnen-Markt nicht mehr. Der Binnen-Markt ist der gemeinsame Markt der EU. Ein Beispiel: der Vertrag über technische Handels-Hindernisse. Das Kapitel zu Medizin-Produkten ist seit dem 26. Mai 2021 blockiert. Bei Maschinen und Bau-Produkten stehen laut Bundes-Rat Erneuerungen an. Der Bundes-Rat erwartet: Ganze Verträge oder Teile davon wären blockiert. Aber wie stark, kann er nicht genau sagen. Die beiden Seiten sehen das ganz verschieden.
Ohne Erneuerung vom Vertrag über technische Handels-Hindernisse verlieren bis zu 60 Prozent der Schweizer Export-Firmen den freien Zugang zum EU-Markt. Die Medizin-Technik zeigt das seit 2021. Ein Nein ist das Ende vom bilateralen Weg. Mit riesigen Folgen für die Wirtschaft.
economiesuisse (Artikel «Es gibt keine überzeugenden Alternativen», 18. September 2024) ↗Dass die Bilateralen I und II zusammen-brechen, ist sehr unwahrscheinlich. Einzelne Nadel-Stiche kann man aushalten. Die Schweiz kann pragmatisch weitermachen wie bisher. Und den Freihandels-Vertrag von 1972 mit der Zeit ausbauen.
autonomiesuisse (Medien-Mitteilung zu einer Studie, 10. März 2026) ↗Ohne Strom-Vertrag ist unsicher, wie viel Strom die Schweiz langfristig über die Grenze handeln kann. Eine Studie für das Bundes-Amt für Energie hat gerechnet. Sie vergleicht den Vertrag mit dem schlimmsten Fall: sehr wenig Zusammen-Arbeit. Dann verliert die Schweiz von 2030 bis 2050 mögliche Gewinne aus dem Strom-Handel. Rund 0,5 bis 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Die Schweiz braucht dann zusätzliche Kraft-Werke für Winter-Strom. Das kostet bis 2050 bis zu rund 1 Milliarde Franken pro Jahr. Und der Strom ist im Jahr 2050 bis zu 14 Prozent teurer als mit Vertrag. Wo die Schweiz zwischen den beiden Fällen landet, hängt von der technischen Zusammen-Arbeit ab. Das ist laut Studie unklar.
Quelle: Bundes-Rat, Papier zu den Folgen für die Wirtschaft (13. Juni 2025): Studie Ecoplan zum Strom-Vertrag für das Bundes-Amt für Energie ↗Eine Studie für das SECO (Ecoplan, Januar 2025) rechnet mit dem schlechtesten Fall: Alle Verträge der Bilateralen I fallen ab 2028 weg. Und die Schweiz ist bei der Forschung nur noch ein Dritt-Land. Dann ist die Wirtschafts-Leistung im Jahr 2045 um 4,9 Prozent kleiner. Pro Kopf um 1,65 Prozent. Das sind rund 2'500 Franken pro Person. Von 2028 bis 2045 zusammen rund 520 Milliarden Franken. Der Bundes-Rat sagt: Das ist eher der schlechteste Fall. Bleibt zum Beispiel die Personen-Freizügigkeit, sind die Folgen deutlich kleiner. Eine andere Studie hat die Kosten bei den Medizin-Produkten gerechnet. Für die Hersteller: einmal 31,5 Millionen Franken und dann 7,5 Millionen pro Jahr. Für die Händler: einmal 39 Millionen und dann 21 Millionen pro Jahr.
Quelle: Studie Ecoplan (2025) für das SECO; Botschaft vom Bundes-Rat; Studie Infras (2025) für das SECO ↗Der Bundes-Rat hat fünf Möglichkeiten geprüft. Im Jahr 2023 und in der Botschaft. Nichts tun. Nur ein Freihandels-Vertrag. Der bilaterale Weg. Der EWR. Oder der EU-Beitritt. Er sagt: Nur der bilaterale Weg passt für die Schweiz. Einen Plan B nennt er nicht. Neu verhandeln geht nur, wenn die EU einverstanden ist. Ob und wie es nach einem Nein weitergeht: Die beiden Seiten sehen das ganz verschieden.
Nichts tun heisst nicht: Alles bleibt, wie es ist. Von den bilateralen Verträgen bleibt nur ein Rest übrig. Mit dem Freihandels-Vertrag von 1972. Neue Verträge, zum Beispiel beim Strom, sind dann nicht mehr möglich. Ein reiner Freihandels-Vertrag gibt der Schweiz nur scheinbar mehr Freiheit.
Der Bundes-Rat (Botschaft vom 13. März 2026) / economiesuisse ↗Der Bund soll eine eigenständige Aussen-Wirtschafts-Politik machen. Wenn die Schweiz EU-Recht übernimmt, wird sie zu einem passiven EU-Mitglied. Sie wird auf EU-Niveau herunter-gezogen. Wichtige Übernahmen von EU-Recht sollen nur noch möglich sein, wenn Volk und Kantone Ja sagen.
Kompass Europa (Text der Initiative; Medien-Konferenz vom 30. September 2024) ↗Der Bundes-Rat will das Paket als Bundes-Beschluss. Dagegen könnte man das Referendum ergreifen. Dann müsste nur das Volk Ja sagen. Eine Kommission vom Ständerat will das Paket in die Verfassung schreiben. Dann müssten Volk und Kantone Ja sagen. Das Parlament entscheidet. Bei einem Ja: Jeder Vertrag kann gekündigt werden. Der Strom-Vertrag, der Vertrag über die Programme und der Vertrag über den Beitrag haben eine Frist von 6 Monaten. Sie sind nicht mit den anderen Verträgen verbunden. Die neuen Regeln zu den alten Verträgen kann man nur zusammen mit dem jeweiligen Vertrag kündigen. Die Guillotine-Klausel der Bilateralen I bleibt. Kündigen kann der Bundes-Rat. Bei wichtigen Verträgen braucht er das Parlament. Eine Volks-Initiative kann eine Kündigung erzwingen. Ein Beispiel ist die Begrenzungs-Initiative von 2020. Das Volk hat sie abgelehnt. Bei einem Nein: Neu verhandeln geht nur, wenn die EU einverstanden ist. Die Kompass-Initiative kommt noch vors Volk. Sie will: Bei künftigen Verträgen mit Übernahme von EU-Recht müssen Volk und Kantone Ja sagen.
Ein Antrag in der Aussen-Politischen Kommission vom Ständerat: Der Bundes-Rat soll alle Verträge und Gesetze als ein Ganzes vorlegen. Nicht aufgeteilt in neun Beschlüsse. Die neun Beschlüsse sind: die erneuerten Verträge, Strom, Lebensmittel-Sicherheit, Gesundheit, die Zusammen-Arbeit der Parlamente und vier Kredite.
Die Staats-Politische Kommission vom Ständerat will die Verträge in einer Übergangs-Regel in der Verfassung verankern. Der Verfassungs-Artikel zur Zuwanderung würde dann nicht gelten. Und gegen die Gesetze zur Umsetzung gäbe es kein Referendum. Die Aussen-Politische Kommission ist dagegen. Der Bundes-Rat auch. Er will gar nicht darauf eingehen.
Ein zweiter Antrag der Staats-Politischen Kommission. Er gilt nur, wenn der Ständerat den Weg über die Verfassung ablehnt. Dann soll das Volk trotzdem zwingend abstimmen. Auch wenn die Verfassung das für diesen Fall nicht ausdrücklich vorsieht.
Die Wirtschafts-Kommission vom Ständerat will den Kündigungs-Schutz für gewählte Personal-Vertreter streichen. Sie sagt selbst: Ihre Anträge zum Entsende-Gesetz widersprechen dem Ergebnis der Verhandlungen mit der EU. Die Aussen-Politische Kommission steht hinter dem Kompromiss von Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Die Staats-Politische Kommission vom Ständerat will eine Abgabe im Ausländer-Gesetz. Wenn die Schutz-Klausel aktiv ist, müssen die Arbeitgeber sie zahlen. Das Geld geht an die Bevölkerung. Der Bundes-Rat soll jedes Jahr prüfen, ob er die Schutz-Klausel auslösen muss.
Der EWR ist der Europäische Wirtschafts-Raum. Ein Vorstoss im Parlament wollte, dass der Bundes-Rat den Beitritt prüft. Der Bundes-Rat hat das im Juni 2023 getan. In der Botschaft lehnt er den EWR ab. Er sagt: Die Schweiz müsste viel mehr EU-Recht übernehmen. Aber sie könnte kaum mitreden.
Ein Vorstoss von Karin Keller-Sutter wollte einen Freihandels-Vertrag mit der EU statt der bilateralen Verträge. Der Bundes-Rat hat das 2015 in einem Bericht geprüft. Er sagt auch in der Botschaft: Dann fallen alle Erleichterungen weg, die auf gemeinsamen Regeln beruhen. Mehr Freiheit gibt es nur scheinbar.
Eine Volks-Initiative mit 111'422 Unterschriften. Eingereicht am 29. August 2025. Sie will: Bei Verträgen, in denen die Schweiz wichtiges fremdes Recht übernimmt, müssen Volk und Kantone zwingend abstimmen. Eine Übergangs-Regel würde auch die Bilateralen III betreffen.
Amtliche Zahlen bis 2035 gibt es nur für ein Ja. Zum Beispiel für den Bundes-Haushalt und für die Zahlungen an die EU. Für ein Nein sagt der Bundes-Rat selbst: Wie stark die Verträge kaputt-gehen, kann man heute nicht genau sagen. Auch offen: Wann stimmt das Volk ab? Und müssen nur das Volk oder auch die Kantone Ja sagen? (Stand 16. September 2026, vor der Debatte im Ständerat ab 28. September 2026.)
Es gibt noch keinen Abstimmungs-Termin. Darum sind die Umfragen keine Vorhersage. Die Zahlen sind sehr verschieden. Das hängt davon ab, wer fragt und wie.
| Wer hat gefragt? | Wann? | Wie viele? | Ja | Nein | Unsicher |
|---|---|---|---|---|---|
| gfs.bern (13. Europabefragung) · Interpharma | 2026 | — | 62 % | 31 % | 7 % |
| LeeWas · Tamedia / 20 Minuten | 11.–14. Juni 2026 | 26'205 | 46 % | 40 % | 14 % |
Kommt noch: Richtige Umfragen kommen erst, wenn es einen Termin gibt.
Wichtige Wörter aus dem Streit. Was sicher ist. Und wo die Meinungen auseinander-gehen.
Quellen: EDA — Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU · EDA — Inhalt des Pakets Schweiz–EU · Bundesrat — Faktenblatt Institutionelle Elemente (13.06.2025, PDF) · Bundesrat — Faktenblatt Schweizer Beitrag (PDF) · admin.ch — Medienmitteilung zur Botschaft (13.03.2026) · EDA — Zwischenbericht zur Vernehmlassung (PDF) · Parlament — SPK-S Medienmitteilung 06.05.2026 · Parlament — Sprechnotiz Martin Dumermuth zur Referendumsfrage (25.03.2026, PDF) · EDA — Bundesrat bekräftigt Position zur pa.Iv. 26.425 (12.08.2026) · EJPD — Kompass-Initiative · SRF — Ständeratskommission will Volks- und Ständemehr · swissinfo — Kommissionen verlangen Volks- und Ständemehr (22.05.2026) · swissinfo — Ständerat verschiebt Entscheid (11.06.2026) · Parlament — Vorschau Ständerat Herbstsession 2026 (WAK-S 11.08.2026, APK-S 04.09.2026, PDF) · SGB — Ständeratskommission stellt Lohnschutz infrage · SRF — Abschluss der Verhandlungen: darauf haben sich Schweiz und EU geeinigt · admin.ch — Bundesrat verabschiedet das Paket Schweiz–EU zuhanden des Parlaments (13.03.2026) · SVP — Kampagne «EU-Unterwerfungsvertrag» · economiesuisse — Faktencheck Bilaterale III (31.07.2026) · Operation Libero — Faktencheck Bilaterale III · Thomas Cottier — Verfassung ist kein Spielball der Politik (26.06.2026) · Interpharma / gfs.bern — Europabefragung 2026 · swissinfo — Mehrheit der Stimmbevölkerung befürwortet die Verträge mit der EU (LeeWas/Sotomo/gfs.bern, 16.06.2026) · NZZ — Wie mit Wörtern Politik gemacht wird · cash.ch — Session im Zeichen des EU-Vertragspakets · Parlament (SDA) — Ständerat verankert obligatorisches Referendum für das EU-Paket (30.09.2026) · Parlament (SDA) — Ständerat schliesst Beratung des EU-Pakets ab (01.10.2026) · swissinfo/SDA — Ständerat tritt klar auf EU-Vertragspaket ein (28.09.2026) · Bundeskanzlei — Vernehmlassung 26.425 pa.Iv. SPK-S, Entwurf 2: Schubert-Praxis (20.10.2026)