Votation populaire du 29 novembre 2026
Quellen: Fedlex · parlament.ch · BSV (Finanzperspektiven) · ESTV (Botschaft, Abstimmungsbüchlein) · Parteien und Verbände · Abstimmungsbüchlein (12.10.2026) · Umfrageinstitute
Seit 2024 ist die 13. AHV-Rente beschlossen. Sie wird ab Dezember 2026 ausbezahlt und kostet rund 4,2 Milliarden Franken pro Jahr. Woher das Geld kommt, war bisher offen. Das Parlament schlägt vor: Die Mehrwertsteuer steigt um 0,4 Prozentpunkte — von 8,1 auf 8,5 Prozent. Der tiefere Satz für Lebensmittel bleibt gleich. Das bringt rund 1,5 Milliarden pro Jahr und deckt etwa die Hälfte der Kosten. Weil dafür die Verfassung geändert wird, muss das Volk zwingend abstimmen. Bei einem Nein wird die 13. Rente trotzdem ausbezahlt — aber ohne diese Zusatzfinanzierung.
Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 ergänzt Art. 130 BV: Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Mehrwertsteuer-Normalsatz um 0,4 und den Sondersatz für Beherbergung um 0,2 Prozentpunkte (Abs. 3quinquies); der Ertrag fliesst vollumfänglich in den AHV-Ausgleichsfonds (Abs. 3sexies). Der reduzierte Satz (2,6 %) bleibt unverändert. Erwartet werden rund 1,5 Mrd. Franken pro Jahr, vorgesehen ab 2028. Die 13. Rente kostet 2026 rund 4,2 Mrd. Franken; Mehrwertsteuer plus Bundesbeitrag decken laut BSV etwa die Hälfte. Der Bundesrat hatte 2024 eine Erhöhung um 0,7 Punkte vorgeschlagen; im Parlament scheiterten sowohl eine Befristung bis 2033 (SVP, FDP, GLP) als auch zusätzliche Lohnprozente (Mitte, SP, Grüne) — übrig blieb die unbefristete reine Mehrwertsteuerlösung. Als Verfassungsänderung untersteht sie dem obligatorischen Referendum: Volks- und Ständemehr.
Am 3. März 2024 sagten Volk und Stände Ja zur 13. AHV-Rente. Die Initiative sagte aber nicht, wer sie bezahlt. Fast zwei Jahre stritt das Parlament: Nur Mehrwertsteuer oder auch Lohnabzüge? Befristet oder dauerhaft? Am Ende blieb die dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Punkte übrig. Bereits 2022 war die Mehrwertsteuer für die AHV um 0,4 Punkte erhöht worden.
Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 angenommen — ohne Finanzierung. Der Bundesrat beantragte am 16. Oktober 2024 eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte und eine vorübergehende Senkung des Bundesbeitrags von 20,2 auf 19,5 Prozent. Im Parlament standen sich zwei Konzepte gegenüber: eine befristete, reine Mehrwertsteuerlösung (SVP, FDP, GLP) und eine dauerhafte Mischfinanzierung mit Lohnprozenten (Mitte, SP, Grüne). Der Nationalrat beharrte im Juni 2026 mit 99:97 auf einer Befristung bis 2033, der Ständerat auf der Mischfinanzierung; die Einigungskonferenz schlug 0,4 Punkte Mehrwertsteuer plus 0,2 Lohnprozente vor. Der Nationalrat strich die Lohnprozente mit 98:96. In der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2026 passierte die reine Mehrwertsteuerlösung mit 108:85 und 28:13. Parallel läuft die Reform «AHV 2030» (Vernehmlassung bis 11. September 2026). Die 13. Rente wird 2026 und 2027 ohne zweckgebundene Zusatzfinanzierung ausbezahlt.
Pas encore de mot d’ordre : Gewerbeverband sgv
Mots d’ordre selon les décisions des partis et associations (assemblées des délégués, communiqués) ; Conseil fédéral et Parlement selon l’arrêté fédéral. · État au 25 octobre 2026
6 abstentions
3 abstentions
Coûts d’opportunité = le prix de l’option non choisie. Présentation symétrique, sans jugement.
Choisissez une situation — voyez comment elle se présenterait aujourd’hui et avec l’art. 54a.
Lebensmittel: 2,6 % Mehrwertsteuer. Haushaltsartikel: 8,1 %.
Lebensmittel unverändert 2,6 %. Haushaltsartikel 8,5 %.
Après un oui comme après un non, les choses continuent — sur deux voies différentes. Chaque étape est marquée : fixée par la loi, estimée par l’administration ou attendue par les camps. Touchez une étape pour voir le texte et la source.
Unabhängig vom Abstimmungsergebnis erhalten alle, die im Dezember eine AHV-Altersrente beziehen, einen Zuschlag von einem Zwölftel der Jahresrente (Art. 34ter AHVG, in Kraft seit 1. Januar 2026). Die Mehrwertsteuer bleibt 2026 und 2027 bei 8,1 Prozent.
Source : AHVG Art. 34ter (BG vom 21.03.2025, AS 2025 704) ↗Der Bundesrat erhöht den Normalsatz um 0,4 auf 8,5 Prozent und den Beherbergungssatz um 0,2 auf 4,0 Prozent; der reduzierte Satz bleibt bei 2,6 Prozent. Der ganze Mehrertrag geht in den AHV-Ausgleichsfonds. Das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat; das BSV rechnet mit 2028.
Source : Bundesbeschluss vom 19.06.2026, Art. 130 Abs. 3quinquies/3sexies BV (BBl 2026 1757) ↗Die Mehrwertsteuer bringt der AHV ab 2029 rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr (2028 wegen Abrechnungsverzögerung rund 1,1 Milliarden). Das Umlageergebnis 2030 liegt bei rund −1,2 Milliarden statt −2,6 Milliarden Franken; der Fonds deckt 92 statt 86 Prozent einer Jahresausgabe.
Source : BSV, Finanzperspektiven gemäss Finanzierung der 13. Altersrente, Referenzszenario, 02.07.2026 (Preise 2025) ↗Der Bundesrat schreibt im Vernehmlassungsentwurf zur Reform «AHV 2030» (20.05.2026): Ist die 13. Rente langfristig finanziert, braucht die AHV für 2030 bis 2040 keine zusätzliche Finanzierung. Ob das reicht, ist zwischen den Lagern umstritten.
Eine dauerhafte Leistung erhält eine dauerhafte Finanzierung; ein rasches Absinken des Fonds wird verhindert, und die AHV bleibt mittelfristig stabil.
Die Mitte / Travail.Suisse / Bundesrätin Baume-Schneider (Ständerat 11.06.2026) ↗Eine unbefristete Steuererhöhung nimmt den Druck für eine Strukturreform («Salamitaktik»); die Finanzierung gehört in eine Gesamtreform, bis dahin soll der AHV-Fonds die Kosten tragen.
FDP.Die Liberalen / Minderheit im Arbeitgeberverband ↗Die 13. Rente kostet 2035 rund 5,1 Milliarden Franken; Mehrwertsteuer (rund 1,5 Milliarden) und Bundesbeitrag (rund 1,0 Milliarden) decken etwa die Hälfte. Das Umlageergebnis liegt bei rund −3,3 Milliarden Franken, der Fonds bei 68 Prozent einer Jahresausgabe.
Source : BSV, Finanzperspektiven gemäss Finanzierung der 13. Altersrente, Tabellen «Finanzierung» und «Massnahmen», 02.07.2026 ↗Die 13. Altersrente ist seit 1. Januar 2026 im Gesetz (Art. 34ter AHVG) und wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Ein Nein ändert daran nichts; es fehlt nur die zweckgebundene Zusatzeinnahme.
Source : AHVG Art. 34ter (BG vom 21.03.2025, AS 2025 704) ↗Die Verfassung bleibt unverändert. Der Bund trägt nach Art. 103 AHVG weiterhin 20,2 Prozent aller AHV-Ausgaben, also auch rund einen Fünftel der 13. Rente (2028 rund 0,9 Milliarden Franken). Den Rest tragen Beiträge und der Ausgleichsfonds.
Source : AHVG Art. 103 (Bundesbeitrag) und Art. 107 Abs. 3 (Fondsuntergrenze) ↗Ohne Zusatzfinanzierung liegt das Umlageergebnis 2030 bei rund −2,6 Milliarden Franken. Der Fonds sinkt auf 86 Prozent einer Jahresausgabe; das Gesetz verlangt «in der Regel» mindestens 100 Prozent (Art. 107 Abs. 3 AHVG).
Source : BSV, Finanzperspektiven gemäss geltender Ordnung, Referenzszenario, 02.07.2026 (Preise 2025) ↗Der Bundesrat hat für den Fall, dass keine Finanzierung zustande kommt, im Vernehmlassungsentwurf «AHV 2030» zwei Varianten angekündigt: Mehrwertsteuer +0,7 Punkte plus Lohnbeiträge +0,2 Punkte, oder Mehrwertsteuer +0,9 Punkte. Was Parlament und Volk daraus machen, ist offen.
Ein Nein höhlt den AHV-Fonds aus und wird als Auftrag für ein höheres Rentenalter gelesen; eine spätere Finanzierung würde teurer.
Schweizerischer Gewerkschaftsbund / SP- und Mitte-Fraktion (Nationalrat 17.06.2026) ↗Bis zu einer Strukturreform soll der AHV-Fonds die Kosten tragen; zuerst sparen, dann über Steuern reden. Ein Nein zwingt Bundesrat und Parlament, die nächste Reform rasch anzugehen.
FDP.Die Liberalen ↗Die 13. Rente kostet 2035 rund 5,1 Milliarden Franken; nur der Bundesbeitrag (rund 1,0 Milliarden) deckt einen Teil. Das Umlageergebnis liegt bei rund −4,9 Milliarden Franken, der Fonds bei 51 Prozent einer Jahresausgabe – sofern das Parlament bis dahin nichts beschliesst.
Source : BSV, Finanzperspektiven gemäss geltender Ordnung, Referenzszenario, 02.07.2026 ↗| Année | En cas de oui | En cas de non |
|---|---|---|
| 2027 | -1.98 | -1.98 |
| 2028 | -0.65 | -1.72 |
| 2029 | -1.3 | -2.69 |
| 2030 | -1.23 | -2.65 |
| 2031 | -2.44 | -3.88 |
| 2032 | -2.15 | -3.62 |
| 2033 | -3.07 | -4.56 |
| 2034 | -2.39 | -3.91 |
| 2035 | -3.34 | -4.87 |
| Année | En cas de oui | En cas de non |
|---|---|---|
| 2027 | 99 | 99 |
| 2028 | 98 | 96 |
| 2029 | 94 | 90 |
| 2030 | 92 | 86 |
| 2031 | 86 | 77 |
| 2032 | 83 | 72 |
| 2033 | 77 | 64 |
| 2034 | 74 | 59 |
| 2035 | 68 | 51 |
Des exemples fixes avec une fourchette plutôt qu’un calculateur — les hypothèses sont indiquées.
Einpersonenhaushalt mit Lehrlingslohn (Einkommensklasse bis 4600 Fr. pro Monat). Miete und Krankenkasse sind mehrwertsteuerfrei, Lebensmittel bleiben beim reduzierten Satz; betroffen sind Kleidung, Handy-Abo, Ausgang, Verkehr, Elektronik.
Ab 2028 kosten Einkäufe zum Normalsatz 0,37 Prozent mehr. Nach der ESTV-Tabelle in der Botschaft (umgerechnet auf 0,4 Punkte) sind das für Einpersonenhaushalte der untersten Einkommensklasse rund 6 Franken pro Monat; wer als Lernende/r deutlich weniger konsumiert als der Klassendurchschnitt, liegt darunter.
Keine Mehrbelastung. Das Umlagedefizit der AHV bleibt und wächst laut BSV bis 2035 auf rund 4,9 Milliarden Franken; wie es geschlossen wird, entscheidet eine spätere Vorlage.
Obergrenze: ESTV-Tabelle 6–4 in der Botschaft BBl 2024 2747 (Einpersonenhaushalt bis 4599 Fr./Monat, proportionale Erhöhung um 0,7 Punkte: 134.73 Fr./Jahr) × 0,4/0,7 ≈ 77 Fr./Jahr. Untergrenze: Lehrlingsbudget mit 1000–1500 Fr. Konsum pro Monat, davon rund 55 Prozent zum Normalsatz: 12 000–18 000 Fr. × 0,55 × 0,4/108,1 ≈ 25–35 Fr./Jahr. Formel: Bruttoausgabe zum Normalsatz × 0,4/108,1 (= 0,37 %), Beherbergung × 0,2/103,8, reduzierter Satz 0. Die ESTV hat für die beschlossene 0,4-Punkte-Variante keine eigene Haushaltstabelle publiziert.
Paarhaushalt mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen (6700–13 399 Fr. pro Monat). Grösster Konsumposten zum Normalsatz: Verkehr, Bekleidung, Haushalt, Freizeit, Restaurant; Lebensmittel bleiben bei 2,6 Prozent.
Ab 2028 zahlt die Familie auf Einkäufen zum Normalsatz 0,37 Prozent mehr, also rund 13 bis 20 Franken pro Monat. Nach ESTV zahlen Haushalte mit höherem Einkommen in Franken mehr, in Prozent des Einkommens aber weniger.
Keine Mehrbelastung. Das Umlagedefizit der AHV bleibt und wächst laut BSV bis 2035 auf rund 4,9 Milliarden Franken; wie es geschlossen wird, entscheidet eine spätere Vorlage.
ESTV-Tabelle 6–4 in der Botschaft BBl 2024 2747 (Paarhaushalte mit 2 Kindern, proportionale Erhöhung um 0,7 Punkte): 314.52 Fr./Jahr (6700–9399 Fr.) bzw. 415.47 Fr./Jahr (9400–13 399 Fr.). Umrechnung auf die beschlossene Variante: × 0,4/0,7 ≈ 180 bzw. 237 Fr., abzüglich des in der 0,7-Rechnung enthaltenen Anteils für Lebensmittel (reduzierter Satz +0,2 Punkte auf rund 10 000–12 000 Fr. Lebensmittel/Jahr ≈ 20–25 Fr.) ≈ 160–215 Fr.; Beherbergung (+0,2 Punkte) grob mitgerechnet. Datenbasis der ESTV: BFS-Haushaltsbudgeterhebung 2018–2019, volle Überwälzung auf die Preise, Mieten ausgeklammert. Die ESTV hat für die 0,4-Punkte-Variante keine eigene Haushaltstabelle publiziert.
Zwei Personen im Rentenalter mit AHV- und Pensionskassenrenten, mittleres Einkommen (4600–9399 Fr. pro Monat). Rentnerhaushalte geben laut Botschaft einen überdurchschnittlich hohen Teil ihres Einkommens für Konsum aus. Die 13. Altersrente erhält das Paar in beiden Fällen.
Ab 2028 zahlt das Paar auf Einkäufen zum Normalsatz 0,37 Prozent mehr, rund 10 bis 17 Franken pro Monat. Die 13. Altersrente (ein Zwölftel der Jahresrente, für ein Ehepaar bis 3780 Fr.) wird davon nicht berührt.
Keine Mehrbelastung. Das Umlagedefizit der AHV bleibt und wächst laut BSV bis 2035 auf rund 4,9 Milliarden Franken; wie es geschlossen wird, entscheidet eine spätere Vorlage.
ESTV-Tabelle 6–4 in der Botschaft BBl 2024 2747 (Rentner/innen-Haushalte, proportionale Erhöhung um 0,7 Punkte): 233.12 Fr./Jahr (4600–6699 Fr.) bzw. 343.38 Fr./Jahr (6700–9399 Fr.). Umrechnung × 0,4/0,7 ≈ 133 bzw. 196 Fr., abzüglich Lebensmittelanteil (≈ 15–20 Fr.) ≈ 115–180 Fr.; Bandbreite nach oben auf 200 Fr. geöffnet, weil die Tabelle Ein- und Zweipersonen-Rentnerhaushalte mischt und Rentnerpaare mehr konsumieren als Alleinstehende. Die Botschaft weist darauf hin, dass der Konsumeffekt der 13. Rente selbst in den Tabellen nicht abgebildet ist.
Die Sätze stehen in Art. 130 BV. Ein Ja lässt sich nur durch eine erneute Verfassungsänderung rückgängig machen: Bundesbeschluss des Parlaments (einfaches Mehr beider Räte) oder Volksinitiative, jeweils mit obligatorischem Referendum und Volks- und Ständemehr. Eine Befristung hat das Parlament verworfen. Nach einem Nein kann das Parlament jederzeit eine neue Vorlage bringen: Mehrwertsteuer wieder nur über die Verfassung (Volk und Stände), Lohnbeiträge dagegen über das AHVG mit fakultativem Referendum (Volksmehr genügt).
Die Botschaft vom 16. Oktober 2024 wollte alle drei Mehrwertsteuersätze proportional anheben (Normalsatz 8,8, reduzierter Satz 2,8, Beherbergung 4,2 Prozent) und gleichzeitig den Bundesbeitrag an die AHV senken, um den Bundeshaushalt zu entlasten.
Der Ständerat wollte zusätzlich zur Mehrwertsteuer die AHV-Lohnbeiträge erhöhen: zuerst +0,4 Punkte ab 2028 (bei −0,2 Punkten ALV-Beiträgen) plus Mehrwertsteuer bis +1,0 Punkte in zwei Schritten (12.06.2025, 23:17), dann +0,3 Lohn / +0,4 Mehrwertsteuer (19.03.2026, 23:18; 08.06.2026, 26:18). Die Einigungskonferenz schlug +0,2 Lohnpunkte plus +0,4 Mehrwertsteuer vor (Ertrag rund 2,5 Milliarden).
SVP, FDP und GLP wollten eine Übergangslösung: zuerst +0,7 Punkte befristet bis Ende 2030 (10.09.2025), später +0,5 Punkte Normalsatz / +0,3 Beherbergung befristet bis Ende 2033 (03.06.2026, 99:97; 09.06.2026, 101:95). Im Ständerat scheiterte ein ähnlicher Antrag Germann (+0,6 Punkte bis 2030).
Antrag Silberschmidt (FDP), unterstützt von der SVP: Fällt der AHV-Fonds unter 90 Prozent einer Jahresausgabe, steigen die Mehrwertsteuer um 0,5 Punkte und das Referenzalter schrittweise um sechs Monate. Ein höheres Rentenalter als direkte Massnahme wurde nie als Antrag eingebracht, aber von FDP und SVP wiederholt gefordert.
Sinkt der Fonds absehbar unter 100 Prozent einer Jahresausgabe, müsste der Bundesrat Stabilisierungsmassnahmen vorlegen; unter 80 Prozent würden die Lohnbeiträge automatisch um bis zu 0,3 Punkte steigen (ursprünglich Untergrenze 80 Prozent und bis zu 0,4 Punkte).
Der Nationalrat verlangte in der Legislaturplanung eine Botschaft zu einer Finanztransaktionssteuer für die AHV (16.04.2024, 97:87). Der Bundesrat kam im Postulatsbericht vom 9. Oktober 2024 zum Schluss, das Ertragspotenzial sei beschränkt und die Steuer für eine stabile AHV-Finanzierung ungeeignet. In der Ständeratsdebatte vom 12.06.2025 wurden Finanztransaktions- und Erbschaftssteuer nur als Optionen für eine spätere Reform genannt.
Die BSV-Finanzperspektiven reichen bis 2040, gelten aber ab zehn Jahren als zunehmend unsicher; wie die verbleibende Lücke der 13. Altersrente geschlossen wird, entscheidet sich erst mit der Reform «AHV 2030», deren Botschaft noch aussteht. Das Abstimmungsbüchlein (S. 18) beziffert die Mehrbelastung für die beschlossene Variante mit im Schnitt 180 Franken pro Haushalt und Jahr (bis 4600 Fr. Einkommen rund 7 Fr. pro Monat, 6700–9400 Fr. rund 13 Fr., über 13'400 Fr. rund 28 Fr.; ESTV auf Basis der Haushaltsbudgeterhebung 2018–2019, ohne Teuerung).
Quelle est ta tendance sur cet objet – à ce jour?
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Pas encore de contributions. Écris la première – les avis pour le Oui et le Non sont également bienvenus.
La votation a eu lieu. La discussion est close, les contributions restent lisibles en archive.
Abstimmungsfrage: «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?» — Amtlicher Wortlaut. Der Bundesrat legt das Inkrafttreten fest; vorgesehen ist 2028. Abgedruckt im Abstimmungsbüchlein vom 12. Oktober 2026 (https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/HXhFMFWOaa6u/BAR_Erlaeuterungen_Nov26_DE_v10.pdf).
3quinquies Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte.
3sexies Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3quinquies wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.
1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Umfragen zeigen ein Stimmungsbild zum Befragungszeitpunkt, keine Prognose. Tamedia/LeeWas: Online-Befragung mit statistischer Gewichtung (Fehlerbereich ±1,6 Prozentpunkte). SRG/gfs.bern: telefonische und Online-Befragung, gewichtet (±2,8 Prozentpunkte). YouGov: Online-Panel, Werte aus einem statistischen Schätzmodell (MRP, ±1,8 Prozentpunkte).
| Institut | Période | Personnes | Oui | Non | Indécis |
|---|---|---|---|---|---|
| LeeWas · Tamedia / 20 Minuten | 7.–8. Okt. 2026 | 11'239 | 36 % | 60 % | 4 % |
| YouGov Schweiz · Eigenstudie | 7.–19. Okt. 2026 | 2'949 | 38 % | 51 % | 11 % |
| gfs.bern · SRG SSR | 5.–18. Okt. 2026 | 14'874 | 46 % | 49 % | 5 % |
Annoncé : Weitere Wellen von Tamedia/LeeWas und SRG/gfs.bern folgen im November.
Zahlen, die im Abstimmungskampf kursieren — mit Absender.
Sources notamment : Bundesrat — Erläuterungen zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (Abstimmungsbüchlein, PDF) · Fedlex — Bundesbeschluss vom 19.06.2026 (BBl 2026 1757, PDF) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 24.073 · Parlament — Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer erhöht (19.06.2026) · BSV — Neue Finanzperspektiven der Sozialwerke (02.07.2026) · BSV — 13. AHV-Rente: Umsetzung · admin.ch/BSV — Botschaft zur 13. AHV-Rente (16.10.2024) · SRF — Baume-Schneider: Mehrwertsteuer «nicht so unfair» (20.03.2026) · SRF — 13. AHV-Rente nur teilfinanziert: Wie geht es weiter? · BSV — Finanzperspektiven der AHV (XLSX «gemäss geltender Ordnung» / «gemäss Finanzierung der 13. Altersrente», 02.07.2026) · Fedlex — Botschaft zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (BBl 2024 2747, ESTV-Tabellen 6-4/6-5) · SRF — Mitte-Delegiertenversammlung 05.09.2026 · FDP — Finanzierung der 13. AHV-Rente · FDP — Parolen · Arbeitgeberverband — Stimmfreigabe (21.08.2026) · economiesuisse — Wirtschaft geeint für Kompromiss (02.06.2026) · SGB — DV wird Parole zur Mehrwertsteuer-Finanzierung beschliessen · Travail.Suisse — Rasche und nachhaltige Finanzierung (20.02.2026) · Bundeskanzlei — Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026 · LeeWas / Tamedia — Abstimmungsumfrage Welle 1 (14.10.2026, PDF) · SVP — Medienmitteilung zur Delegiertenversammlung (17.10.2026) · GLP — Parolen für die Abstimmungen vom 29. November (24.10.2026) · Grüne — Abstimmungsempfehlung: Ja zur Finanzierung der 13. AHV (18.10.2026) · Travail.Suisse — Parolen für die Volksabstimmungen vom 29. November (15.10.2026) · economiesuisse — Parolen zum 29. November (15.09.2026, englische Fassung) · YouGov Schweiz — Stimmungsbarometer zum 29. November (20.10.2026) · gfs.bern — 1. SRG-Trendumfrage zum 29. November 2026 (23.10.2026)