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Objet fédéral
Dossier de votation

Votation populaire du 29 novembre 2026

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Allemand Cet objet n’existe pas encore en français. Le contenu est affiché en allemand ; la traduction suivra.
Profondeur
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Version de lecture : Standard

Abstimmung
29.11.2026
Typ · Mehrheit
Verfassungsänderung · Volk und Stände
Mehrwertsteuer
8,1 → 8,5 % · rund 1,4 Mrd. Fr./Jahr ab 2029
Empfehlung Bundesrat & Parlament
Ja (NR 108:85, SR 28:13)

Quellen: Fedlex · parlament.ch · BSV (Finanzperspektiven) · ESTV (Botschaft, Abstimmungsbüchlein) · Parteien und Verbände · Abstimmungsbüchlein (12.10.2026) · Umfrageinstitute

De quoi s’agit-il ?

Seit 2024 ist die 13. AHV-Rente beschlossen. Sie wird ab Dezember 2026 ausbezahlt und kostet rund 4,2 Milliarden Franken pro Jahr. Woher das Geld kommt, war bisher offen. Das Parlament schlägt vor: Die Mehrwertsteuer steigt um 0,4 Prozentpunkte — von 8,1 auf 8,5 Prozent. Der tiefere Satz für Lebensmittel bleibt gleich. Das bringt rund 1,5 Milliarden pro Jahr und deckt etwa die Hälfte der Kosten. Weil dafür die Verfassung geändert wird, muss das Volk zwingend abstimmen. Bei einem Nein wird die 13. Rente trotzdem ausbezahlt — aber ohne diese Zusatzfinanzierung.

Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 ergänzt Art. 130 BV: Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Mehrwertsteuer-Normalsatz um 0,4 und den Sondersatz für Beherbergung um 0,2 Prozentpunkte (Abs. 3quinquies); der Ertrag fliesst vollumfänglich in den AHV-Ausgleichsfonds (Abs. 3sexies). Der reduzierte Satz (2,6 %) bleibt unverändert. Erwartet werden rund 1,5 Mrd. Franken pro Jahr, vorgesehen ab 2028. Die 13. Rente kostet 2026 rund 4,2 Mrd. Franken; Mehrwertsteuer plus Bundesbeitrag decken laut BSV etwa die Hälfte. Der Bundesrat hatte 2024 eine Erhöhung um 0,7 Punkte vorgeschlagen; im Parlament scheiterten sowohl eine Befristung bis 2033 (SVP, FDP, GLP) als auch zusätzliche Lohnprozente (Mitte, SP, Grüne) — übrig blieb die unbefristete reine Mehrwertsteuerlösung. Als Verfassungsänderung untersteht sie dem obligatorischen Referendum: Volks- und Ständemehr.

Comment en est-on arrivé là

Am 3. März 2024 sagten Volk und Stände Ja zur 13. AHV-Rente. Die Initiative sagte aber nicht, wer sie bezahlt. Fast zwei Jahre stritt das Parlament: Nur Mehrwertsteuer oder auch Lohnabzüge? Befristet oder dauerhaft? Am Ende blieb die dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Punkte übrig. Bereits 2022 war die Mehrwertsteuer für die AHV um 0,4 Punkte erhöht worden.

Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 angenommen — ohne Finanzierung. Der Bundesrat beantragte am 16. Oktober 2024 eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte und eine vorübergehende Senkung des Bundesbeitrags von 20,2 auf 19,5 Prozent. Im Parlament standen sich zwei Konzepte gegenüber: eine befristete, reine Mehrwertsteuerlösung (SVP, FDP, GLP) und eine dauerhafte Mischfinanzierung mit Lohnprozenten (Mitte, SP, Grüne). Der Nationalrat beharrte im Juni 2026 mit 99:97 auf einer Befristung bis 2033, der Ständerat auf der Mischfinanzierung; die Einigungskonferenz schlug 0,4 Punkte Mehrwertsteuer plus 0,2 Lohnprozente vor. Der Nationalrat strich die Lohnprozente mit 98:96. In der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2026 passierte die reine Mehrwertsteuerlösung mit 108:85 und 28:13. Parallel läuft die Reform «AHV 2030» (Vernehmlassung bis 11. September 2026). Die 13. Rente wird 2026 und 2027 ohne zweckgebundene Zusatzfinanzierung ausbezahlt.

En cas de oui
Die Mehrwertsteuer steigt voraussichtlich 2028 von 8,1 auf 8,5 Prozent, der Satz für Hotels von 3,8 auf 4,0. Lebensmittel, Medikamente und Zeitungen bleiben bei 2,6. Je nach Einkommen und Haushaltstyp zahlt ein Haushalt grob 10 bis 30 Franken pro Monat mehr (ESTV-Tabelle in der Botschaft, auf die beschlossene Variante umgerechnet). Die AHV erhält rund 1,5 Milliarden pro Jahr — etwa die Hälfte der Kosten der 13. Rente. Die andere Hälfte bleibt offen.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten; vorgesehen ist 2028. Rund 1,5 Mrd. Franken fliessen jährlich in den AHV-Ausgleichsfonds. Laut BSV-Referenzszenario halbiert sich das Umlagedefizit 2030 von rund 2,7 auf rund 1,2 Mrd. Franken, ein rasches Absinken des Fondsstands in den 2030er-Jahren wird verhindert. Eine Finanzierungslücke bleibt: Mehrwertsteuer und Bundesbeitrag decken die 13. Rente etwa zur Hälfte; der Arbeitgeberverband verlangt, den Rest über die Reform «AHV 2030» zu schliessen. Belastung nach der ESTV-Tabelle in der Botschaft (berechnet für +0,7 Punkte auf allen Sätzen: 160 bis 620 Franken pro Jahr je nach Einkommensklasse): In Franken zahlen Haushalte mit hohem Einkommen mehr, in Prozent des Einkommens weniger (0,26 gegenüber 0,41 Prozent). Für die beschlossene 0,4-Punkte-Variante ohne reduzierten Satz liegt die Belastung entsprechend tiefer; eine eigene ESTV-Tabelle dazu gibt es nicht.
En cas de non
Die Verfassung bleibt unverändert. Die 13. Rente wird trotzdem ausbezahlt, denn sie ist bereits beschlossen — bezahlt aus dem AHV-Fonds und den bestehenden Einnahmen. Das Defizit der AHV wächst; das Parlament müsste eine neue Lösung suchen.
Es gibt keine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. Die 13. Rente ist geltendes Recht und wird ab Dezember 2026 ausbezahlt, vollständig zulasten des Ausgleichsfonds und der bestehenden Einnahmen. Laut BSV bliebe das Umlagedefizit 2030 bei rund 2,7 Mrd. Franken und stiege bis 2035 auf rund 4,9 Mrd. Das Parlament müsste eine neue Finanzierungsvorlage erarbeiten; die FDP verweist darauf, dass bis zu einer Strukturreform der AHV-Fonds die Kosten tragen solle.
Mots d’ordre · qui recommande quoi
Oui
Conseil fédéral et ParlementDie MitteSPGrüneGLPEVPGewerkschaftsbund SGBSchweizer BauernverbandTravail.Suisse
Non
FDPSVPEDUSwissmem
Liberté de vote
Arbeitgeberverbandeconomiesuisse

Pas encore de mot d’ordre : Gewerbeverband sgv

Mots d’ordre selon les décisions des partis et associations (assemblées des délégués, communiqués) ; Conseil fédéral et Parlement selon l’arrêté fédéral. · État au 25 octobre 2026

Comment le Parlement a-t-il voté ?
Conseil national · Schlussabstimmung 19.06.2026
108 oui
85 non

6 abstentions

Conseil des États · Schlussabstimmung 19.06.2026
28 oui
13 non

3 abstentions

ZH Chaque membre individuellement — avec armoiries cantonales et résultat voir les 246
La balance · ce que l’on gagne, ce que l’on abandonne
En cas de OUI
+ Gain
  • Rasche, dauerhafte Einnahme für die AHV (rund 1,5 Mrd./Jahr)
  • Last verteilt auf alle Konsumierenden, auch Nichterwerbstätige und Touristen
− Renoncement
  • Höhere Konsumsteuer für alle Haushalte
  • Druck für eine Strukturreform sinkt
En cas de NON
+ Gain
  • Keine Steuererhöhung
  • Finanzierungsfrage bleibt für eine Gesamtreform offen
− Renoncement
  • AHV-Defizit wächst bis 2035 auf rund 4,9 Mrd.
  • Keine zweckgebundene Finanzierung der beschlossenen 13. Rente

Coûts d’opportunité = le prix de l’option non choisie. Présentation symétrique, sans jugement.

Arguments — à parité, avec source

Pour

Die Mitte (Delegiertenversammlung 05.09.2026) / BSV-Finanzperspektiven
AHV-Finanzen Die 13. Rente sei vom Volk beschlossen und müsse nun finanziert werden; ohne Zusatzfinanzierung wachse das Umlagedefizit der AHV stark. Source : Die Mitte (Delegiertenversammlung 05.09.2026) / BSV-Finanzperspektiven ↗
Wer zahlt Die Mehrwertsteuer sei «nicht so unfair, wie man denkt»: Mieten und Krankenkassenprämien seien ausgenommen, Güter des täglichen Bedarfs blieben beim reduzierten Satz; höhere Einkommen zahlten deutlich mehr, und rund je 10 Prozent stammten von Touristen und aus dem Finanzsektor. Source : Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider / Schweizerischer Gewerkschaftsbund ↗
Wirtschaft & Kaufkraft Höhere Lohnabgaben dämpften Beschäftigung und Wachstum; die Mehrwertsteuerlösung verteile die Last über alle Generationen und wende höhere Lohnbeiträge ab, die Arbeitnehmende und Unternehmen direkt belastet hätten. Source : economiesuisse / Schweizerischer Arbeitgeberverband ↗
Reform & Verfahren Eine dauerhafte Leistung brauche eine dauerhafte Finanzierung; mit einer Befristung werde die Finanzlage der AHV «bewusst verschlechtert», um Druck für ein höheres Rentenalter zu erzeugen. Source : Travail.Suisse ↗

Contre

Travail.Suisse (zur Schlussabstimmung) / BSV
AHV-Finanzen Die Vorlage löse das Problem nicht: Mehrwertsteuer und Bundesbeitrag deckten die Kosten der 13. Rente nur etwa zur Hälfte — die Parlamentsmehrheit nehme eine Verschlechterung der AHV-Finanzen in Kauf. Source : Travail.Suisse (zur Schlussabstimmung) / BSV ↗
Wer zahlt Konsumsteuern schwächten die Kaufkraft und träfen binnenorientierte Branchen überdurchschnittlich; nötig seien strukturelle Reformen statt dauerhafter Abgabenerhöhungen. Source : Minderheit im Schweizerischen Arbeitgeberverband ↗
Wirtschaft & Kaufkraft «Bevor über eine Erhöhung von Steuern und Abgaben nachgedacht wird, steht das Sparen im Vordergrund» — die FDP führt die Kampagne «Nein zu neuen Steuern». Source : FDP.Die Liberalen ↗
Reform & Verfahren Die Finanzierung gehöre in eine umfassende AHV-Reform statt in Einzelschritte («Salamitaktik»); bis dahin solle der AHV-Fonds die Kosten tragen. Die Wirtschaftsverbände hatten eine Befristung bis 2033 verlangt. Source : FDP / economiesuisse, SAV, sgv ↗
Sélecteur de scénarios · « Que se passerait-il si ? »

Choisissez une situation — voyez comment elle se présenterait aujourd’hui et avec l’art. 54a.

Pratique actuelle

Lebensmittel: 2,6 % Mehrwertsteuer. Haushaltsartikel: 8,1 %.

Avec l’art. 54a

Lebensmittel unverändert 2,6 %. Haushaltsartikel 8,5 %.

Deux voies · ce qui se passe d’ici 2035

Après un oui comme après un non, les choses continuent — sur deux voies différentes. Chaque étape est marquée : fixée par la loi, estimée par l’administration ou attendue par les camps. Touchez une étape pour voir le texte et la source.

En cas de oui
  1. Dez. 2026 13. Altersrente wird erstmals ausbezahlt fixé par la loi

    Unabhängig vom Abstimmungsergebnis erhalten alle, die im Dezember eine AHV-Altersrente beziehen, einen Zuschlag von einem Zwölftel der Jahresrente (Art. 34ter AHVG, in Kraft seit 1. Januar 2026). Die Mehrwertsteuer bleibt 2026 und 2027 bei 8,1 Prozent.

    Source : AHVG Art. 34ter (BG vom 21.03.2025, AS 2025 704) ↗
  2. 2028 (vorgesehen) Mehrwertsteuer steigt auf 8,5 Prozent fixé par la loi

    Der Bundesrat erhöht den Normalsatz um 0,4 auf 8,5 Prozent und den Beherbergungssatz um 0,2 auf 4,0 Prozent; der reduzierte Satz bleibt bei 2,6 Prozent. Der ganze Mehrertrag geht in den AHV-Ausgleichsfonds. Das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat; das BSV rechnet mit 2028.

    Source : Bundesbeschluss vom 19.06.2026, Art. 130 Abs. 3quinquies/3sexies BV (BBl 2026 1757) ↗
  3. 2030 Umlagedefizit rund 1,2 Milliarden Franken estimation officielle

    Die Mehrwertsteuer bringt der AHV ab 2029 rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr (2028 wegen Abrechnungsverzögerung rund 1,1 Milliarden). Das Umlageergebnis 2030 liegt bei rund −1,2 Milliarden statt −2,6 Milliarden Franken; der Fonds deckt 92 statt 86 Prozent einer Jahresausgabe.

    Source : BSV, Finanzperspektiven gemäss Finanzierung der 13. Altersrente, Referenzszenario, 02.07.2026 (Preise 2025) ↗
  4. 2030 bis 2040 Reform «AHV 2030» ohne weitere Zusatzfinanzierung? attente des camps

    Der Bundesrat schreibt im Vernehmlassungsentwurf zur Reform «AHV 2030» (20.05.2026): Ist die 13. Rente langfristig finanziert, braucht die AHV für 2030 bis 2040 keine zusätzliche Finanzierung. Ob das reicht, ist zwischen den Lagern umstritten.

    Les partisans disent

    Eine dauerhafte Leistung erhält eine dauerhafte Finanzierung; ein rasches Absinken des Fonds wird verhindert, und die AHV bleibt mittelfristig stabil.

    Die Mitte / Travail.Suisse / Bundesrätin Baume-Schneider (Ständerat 11.06.2026) ↗
    Les opposants disent

    Eine unbefristete Steuererhöhung nimmt den Druck für eine Strukturreform («Salamitaktik»); die Finanzierung gehört in eine Gesamtreform, bis dahin soll der AHV-Fonds die Kosten tragen.

    FDP.Die Liberalen / Minderheit im Arbeitgeberverband ↗
    Source : BSV, Vernehmlassung Reform AHV 2030 (20.05.2026) ↗
  5. 2035 Umlagedefizit rund 3,3 Milliarden Franken estimation officielle

    Die 13. Rente kostet 2035 rund 5,1 Milliarden Franken; Mehrwertsteuer (rund 1,5 Milliarden) und Bundesbeitrag (rund 1,0 Milliarden) decken etwa die Hälfte. Das Umlageergebnis liegt bei rund −3,3 Milliarden Franken, der Fonds bei 68 Prozent einer Jahresausgabe.

    Source : BSV, Finanzperspektiven gemäss Finanzierung der 13. Altersrente, Tabellen «Finanzierung» und «Massnahmen», 02.07.2026 ↗
En cas de non
  1. Dez. 2026 13. Altersrente wird trotzdem ausbezahlt fixé par la loi

    Die 13. Altersrente ist seit 1. Januar 2026 im Gesetz (Art. 34ter AHVG) und wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Ein Nein ändert daran nichts; es fehlt nur die zweckgebundene Zusatzeinnahme.

    Source : AHVG Art. 34ter (BG vom 21.03.2025, AS 2025 704) ↗
  2. 2028 Mehrwertsteuer bleibt bei 8,1 Prozent, Bund zahlt 20,2 Prozent fixé par la loi

    Die Verfassung bleibt unverändert. Der Bund trägt nach Art. 103 AHVG weiterhin 20,2 Prozent aller AHV-Ausgaben, also auch rund einen Fünftel der 13. Rente (2028 rund 0,9 Milliarden Franken). Den Rest tragen Beiträge und der Ausgleichsfonds.

    Source : AHVG Art. 103 (Bundesbeitrag) und Art. 107 Abs. 3 (Fondsuntergrenze) ↗
  3. 2030 Umlagedefizit rund 2,6 Milliarden Franken estimation officielle

    Ohne Zusatzfinanzierung liegt das Umlageergebnis 2030 bei rund −2,6 Milliarden Franken. Der Fonds sinkt auf 86 Prozent einer Jahresausgabe; das Gesetz verlangt «in der Regel» mindestens 100 Prozent (Art. 107 Abs. 3 AHVG).

    Source : BSV, Finanzperspektiven gemäss geltender Ordnung, Referenzszenario, 02.07.2026 (Preise 2025) ↗
  4. nach dem Nein Neue Finanzierungsvorlage in der Reform «AHV 2030» attente des camps

    Der Bundesrat hat für den Fall, dass keine Finanzierung zustande kommt, im Vernehmlassungsentwurf «AHV 2030» zwei Varianten angekündigt: Mehrwertsteuer +0,7 Punkte plus Lohnbeiträge +0,2 Punkte, oder Mehrwertsteuer +0,9 Punkte. Was Parlament und Volk daraus machen, ist offen.

    Les partisans disent

    Ein Nein höhlt den AHV-Fonds aus und wird als Auftrag für ein höheres Rentenalter gelesen; eine spätere Finanzierung würde teurer.

    Schweizerischer Gewerkschaftsbund / SP- und Mitte-Fraktion (Nationalrat 17.06.2026) ↗
    Les opposants disent

    Bis zu einer Strukturreform soll der AHV-Fonds die Kosten tragen; zuerst sparen, dann über Steuern reden. Ein Nein zwingt Bundesrat und Parlament, die nächste Reform rasch anzugehen.

    FDP.Die Liberalen ↗
    Source : BSV, Vernehmlassung Reform AHV 2030 (20.05.2026) ↗
  5. 2035 Umlagedefizit rund 4,9 Milliarden Franken estimation officielle

    Die 13. Rente kostet 2035 rund 5,1 Milliarden Franken; nur der Bundesbeitrag (rund 1,0 Milliarden) deckt einen Teil. Das Umlageergebnis liegt bei rund −4,9 Milliarden Franken, der Fonds bei 51 Prozent einer Jahresausgabe – sofern das Parlament bis dahin nichts beschliesst.

    Source : BSV, Finanzperspektiven gemäss geltender Ordnung, Referenzszenario, 02.07.2026 ↗
Umlageergebnis der AHV (Einnahmen minus Ausgaben, ohne Anlageergebnis) Mrd. Fr.
Umlageergebnis der AHV (Einnahmen minus Ausgaben, ohne Anlageergebnis) — En cas de oui / En cas de non, 2027–2035 -4 -2 0 202720282029203020312032203320342035 Oui Non Oui 2027: -1.98 Mrd. Fr. -1.98 Oui 2028: -0.65 Mrd. Fr. -0.65 Oui 2029: -1.3 Mrd. Fr. -1.3 Oui 2030: -1.23 Mrd. Fr. -1.23 Oui 2031: -2.44 Mrd. Fr. -2.44 Oui 2032: -2.15 Mrd. Fr. -2.15 Oui 2033: -3.07 Mrd. Fr. -3.07 Oui 2034: -2.39 Mrd. Fr. -2.39 Oui 2035: -3.34 Mrd. Fr. -3.34 Non 2027: -1.98 Mrd. Fr. -1.98 Non 2028: -1.72 Mrd. Fr. -1.72 Non 2029: -2.69 Mrd. Fr. -2.69 Non 2030: -2.65 Mrd. Fr. -2.65 Non 2031: -3.88 Mrd. Fr. -3.88 Non 2032: -3.62 Mrd. Fr. -3.62 Non 2033: -4.56 Mrd. Fr. -4.56 Non 2034: -3.91 Mrd. Fr. -3.91 Non 2035: -4.87 Mrd. Fr. -4.87
Hypothèses derrière les chiffres
  • BSV-Referenzszenario vom 2. Juli 2026 (Stand: definitive Abrechnung 2025); demografisches Szenario A-00-2025 des BFS; Lohnindex 1,0 bis 1,6 Prozent, Teuerung 0,6 bis 1,0 Prozent; Rentenanpassung alle zwei Jahre.
  • Beträge in Preisen von 2025 (real), gerundet auf 10 Millionen Franken; Werte ab 2036 hat das BSV auf 100 Millionen gerundet und sind hier nicht aufgeführt.
  • «Ja» = Tabelle «Finanzperspektiven gemäss Finanzierung der 13. Altersrente»: Mehrwertsteuer +0,4 Prozentpunkte ab 2028, reduzierter Satz unverändert; 2028 fliessen wegen Abrechnungsverzögerung erst rund 1,07 Milliarden, ab 2029 rund 1,4 bis 1,5 Milliarden Franken.
  • «Nein» = Tabelle «Finanzperspektiven gemäss geltender Ordnung» (13. Rente ohne Zusatzfinanzierung, Bundesbeitrag 20,2 Prozent).
  • Die Werte 2027 sind in beiden Fällen identisch, weil die Erhöhung erst 2028 wirkt. Das Umlageergebnis enthält das Anlageergebnis des Fonds nicht; der Fondsstand berücksichtigt es.
  • Das BSV weist eine Unsicherheitsbandbreite aus (Szenarien «tief» und «hoch»); 2035 reicht sie ohne Zusatzfinanzierung von −8,3 bis −1,3 Milliarden Franken.
Valeurs en tableau
AnnéeEn cas de ouiEn cas de non
2027-1.98-1.98
2028-0.65-1.72
2029-1.3-2.69
2030-1.23-2.65
2031-2.44-3.88
2032-2.15-3.62
2033-3.07-4.56
2034-2.39-3.91
2035-3.34-4.87
Source : BSV, Finanzperspektiven der AHV (XLSX «gemäss geltender Ordnung» und «gemäss Finanzierung der 13. Altersrente»), 02.07.2026 · État 2026-07 ↗
AHV-Ausgleichsfonds in Prozent einer Jahresausgabe %
AHV-Ausgleichsfonds in Prozent einer Jahresausgabe — En cas de oui / En cas de non, 2027–2035 0 50 100 202720282029203020312032203320342035 Oui Non Oui 2027: 99 % 99 Oui 2028: 98 % 98 Oui 2029: 94 % 94 Oui 2030: 92 % 92 Oui 2031: 86 % 86 Oui 2032: 83 % 83 Oui 2033: 77 % 77 Oui 2034: 74 % 74 Oui 2035: 68 % 68 Non 2027: 99 % 99 Non 2028: 96 % 96 Non 2029: 90 % 90 Non 2030: 86 % 86 Non 2031: 77 % 77 Non 2032: 72 % 72 Non 2033: 64 % 64 Non 2034: 59 % 59 Non 2035: 51 % 51
Valeurs en tableau
AnnéeEn cas de ouiEn cas de non
20279999
20289896
20299490
20309286
20318677
20328372
20337764
20347459
20356851
Qu’est-ce que cela signifie pour moi ? Trois ménages types

Des exemples fixes avec une fourchette plutôt qu’un calculateur — les hypothèses sont indiquées.

Einpersonenhaushalt mit Lehrlingslohn (Einkommensklasse bis 4600 Fr. pro Monat). Miete und Krankenkasse sind mehrwertsteuerfrei, Lebensmittel bleiben beim reduzierten Satz; betroffen sind Kleidung, Handy-Abo, Ausgang, Verkehr, Elektronik.

En cas de oui
rund 30–75 Fr. pro Jahr mehr

Ab 2028 kosten Einkäufe zum Normalsatz 0,37 Prozent mehr. Nach der ESTV-Tabelle in der Botschaft (umgerechnet auf 0,4 Punkte) sind das für Einpersonenhaushalte der untersten Einkommensklasse rund 6 Franken pro Monat; wer als Lernende/r deutlich weniger konsumiert als der Klassendurchschnitt, liegt darunter.

En cas de non
0 Fr.

Keine Mehrbelastung. Das Umlagedefizit der AHV bleibt und wächst laut BSV bis 2035 auf rund 4,9 Milliarden Franken; wie es geschlossen wird, entscheidet eine spätere Vorlage.

Comment c’est calculé

Obergrenze: ESTV-Tabelle 6–4 in der Botschaft BBl 2024 2747 (Einpersonenhaushalt bis 4599 Fr./Monat, proportionale Erhöhung um 0,7 Punkte: 134.73 Fr./Jahr) × 0,4/0,7 ≈ 77 Fr./Jahr. Untergrenze: Lehrlingsbudget mit 1000–1500 Fr. Konsum pro Monat, davon rund 55 Prozent zum Normalsatz: 12 000–18 000 Fr. × 0,55 × 0,4/108,1 ≈ 25–35 Fr./Jahr. Formel: Bruttoausgabe zum Normalsatz × 0,4/108,1 (= 0,37 %), Beherbergung × 0,2/103,8, reduzierter Satz 0. Die ESTV hat für die beschlossene 0,4-Punkte-Variante keine eigene Haushaltstabelle publiziert.

Source : tableau officiel ↗
Peut-on revenir dessus plus tard ?
Niveau constitutionnel · peuple et cantons

Die Sätze stehen in Art. 130 BV. Ein Ja lässt sich nur durch eine erneute Verfassungsänderung rückgängig machen: Bundesbeschluss des Parlaments (einfaches Mehr beider Räte) oder Volksinitiative, jeweils mit obligatorischem Referendum und Volks- und Ständemehr. Eine Befristung hat das Parlament verworfen. Nach einem Nein kann das Parlament jederzeit eine neue Vorlage bringen: Mehrwertsteuer wieder nur über die Verfassung (Volk und Stände), Lohnbeiträge dagegen über das AHVG mit fakultativem Referendum (Volksmehr genügt).

Ce qui était en lice à la place
Bundesrat: Mehrwertsteuer +0,7 Punkte (alle Sätze) und Bundesbeitrag 20,2 → 19,5 Prozent

Die Botschaft vom 16. Oktober 2024 wollte alle drei Mehrwertsteuersätze proportional anheben (Normalsatz 8,8, reduzierter Satz 2,8, Beherbergung 4,2 Prozent) und gleichzeitig den Bundesbeitrag an die AHV senken, um den Bundeshaushalt zu entlasten.

Résultat Senkung des Bundesbeitrags in beiden Räten abgelehnt (SR 12.06.2025; SGK-N 20:5, NR 10.09.2025). Erhöhung des reduzierten Satzes von beiden Räten gestrichen (NR 03.06.2026, SR 08.06.2026). Bundesbeitrag bleibt 20,2 Prozent.
Source : parlament.ch ↗
Ständerat: Mischfinanzierung mit Lohnbeiträgen

Der Ständerat wollte zusätzlich zur Mehrwertsteuer die AHV-Lohnbeiträge erhöhen: zuerst +0,4 Punkte ab 2028 (bei −0,2 Punkten ALV-Beiträgen) plus Mehrwertsteuer bis +1,0 Punkte in zwei Schritten (12.06.2025, 23:17), dann +0,3 Lohn / +0,4 Mehrwertsteuer (19.03.2026, 23:18; 08.06.2026, 26:18). Die Einigungskonferenz schlug +0,2 Lohnpunkte plus +0,4 Mehrwertsteuer vor (Ertrag rund 2,5 Milliarden).

Résultat Nationalrat lehnte die Lohnbeiträge am 17.06.2026 mit 98:96 (4 Enthaltungen) ab; nur der Mehrwertsteuerteil (104:87) blieb übrig. Ertrag der reinen Mehrwertsteuerlösung laut SGK-S rund 1,5 Milliarden Franken.
Source : parlament.ch ↗
Nationalrat: befristete Mehrwertsteuererhöhung

SVP, FDP und GLP wollten eine Übergangslösung: zuerst +0,7 Punkte befristet bis Ende 2030 (10.09.2025), später +0,5 Punkte Normalsatz / +0,3 Beherbergung befristet bis Ende 2033 (03.06.2026, 99:97; 09.06.2026, 101:95). Im Ständerat scheiterte ein ähnlicher Antrag Germann (+0,6 Punkte bis 2030).

Résultat In der Einigungskonferenz nicht mehr enthalten; die unbefristete Lösung setzte sich durch. economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband hatten die Befristung verlangt.
Source : parlament.ch ↗
FDP: «Schuldenbremse» mit Rentenalter

Antrag Silberschmidt (FDP), unterstützt von der SVP: Fällt der AHV-Fonds unter 90 Prozent einer Jahresausgabe, steigen die Mehrwertsteuer um 0,5 Punkte und das Referenzalter schrittweise um sechs Monate. Ein höheres Rentenalter als direkte Massnahme wurde nie als Antrag eingebracht, aber von FDP und SVP wiederholt gefordert.

Résultat Nationalrat 10.09.2025 abgelehnt mit 108:89 (zuvor SGK-N 13:12). Nichteintretens- und Rückweisungsanträge von SVP und FDP (mit Sparliste) ebenfalls abgelehnt.
Source : parlament.ch ↗
Interventionsmechanismus des Ständerats

Sinkt der Fonds absehbar unter 100 Prozent einer Jahresausgabe, müsste der Bundesrat Stabilisierungsmassnahmen vorlegen; unter 80 Prozent würden die Lohnbeiträge automatisch um bis zu 0,3 Punkte steigen (ursprünglich Untergrenze 80 Prozent und bis zu 0,4 Punkte).

Résultat Vom Nationalrat abgelehnt; mit der verworfenen AHVG-Teilvorlage vom 17.06.2026 entfallen. Die Fondsuntergrenze bleibt bei 100 Prozent (Art. 107 Abs. 3 AHVG).
Source : parlament.ch ↗
Finanztransaktionssteuer, Erbschaftssteuer, weitere Quellen

Der Nationalrat verlangte in der Legislaturplanung eine Botschaft zu einer Finanztransaktionssteuer für die AHV (16.04.2024, 97:87). Der Bundesrat kam im Postulatsbericht vom 9. Oktober 2024 zum Schluss, das Ertragspotenzial sei beschränkt und die Steuer für eine stabile AHV-Finanzierung ungeeignet. In der Ständeratsdebatte vom 12.06.2025 wurden Finanztransaktions- und Erbschaftssteuer nur als Optionen für eine spätere Reform genannt.

Résultat Nicht in die Vorlage 24.073 aufgenommen; laut SGK-N liess sich kein alternatives Modell rechtzeitig umsetzen (10.09.2025).
Source : parlament.ch ↗
Ce qui reste ouvert

Die BSV-Finanzperspektiven reichen bis 2040, gelten aber ab zehn Jahren als zunehmend unsicher; wie die verbleibende Lücke der 13. Altersrente geschlossen wird, entscheidet sich erst mit der Reform «AHV 2030», deren Botschaft noch aussteht. Das Abstimmungsbüchlein (S. 18) beziffert die Mehrbelastung für die beschlossene Variante mit im Schnitt 180 Franken pro Haushalt und Jahr (bis 4600 Fr. Einkommen rund 7 Fr. pro Monat, 6700–9400 Fr. rund 13 Fr., über 13'400 Fr. rund 28 Fr.; ESTV auf Basis der Haushaltsbudgeterhebung 2018–2019, ohne Teuerung).

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Discussion

Règles de la discussion

Rester factuel, appuyer les affirmations par des sources si possible, pas d’insultes, pas de slogans de campagne. Les contributions paraissent après confirmation par e-mail; la rédaction peut les retirer ultérieurement. Les avis pour le Oui et pour le Non sont également bienvenus.

Texte de l’objet · in extenso Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 (BBl 2026 1757)

Abstimmungsfrage: «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?» — Amtlicher Wortlaut. Der Bundesrat legt das Inkrafttreten fest; vorgesehen ist 2028. Abgedruckt im Abstimmungsbüchlein vom 12. Oktober 2026 (https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/HXhFMFWOaa6u/BAR_Erlaeuterungen_Nov26_DE_v10.pdf).

Art. 130 Abs. 3quinquies und 3sexies BV

3quinquies Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte.

3sexies Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3quinquies wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.

Ziffer II

1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Source : Fedlex — BBl 2026 1757 (PDF) ↗
Sondages · tendance Pas un pronostic — tenir compte de l’institut, de la période et de l’échantillon

Umfragen zeigen ein Stimmungsbild zum Befragungszeitpunkt, keine Prognose. Tamedia/LeeWas: Online-Befragung mit statistischer Gewichtung (Fehlerbereich ±1,6 Prozentpunkte). SRG/gfs.bern: telefonische und Online-Befragung, gewichtet (±2,8 Prozentpunkte). YouGov: Online-Panel, Werte aus einem statistischen Schätzmodell (MRP, ±1,8 Prozentpunkte).

Institut Période Personnes Oui Non Indécis
LeeWas · Tamedia / 20 Minuten 7.–8. Okt. 2026 11'239 36 % 60 % 4 %
YouGov Schweiz · Eigenstudie 7.–19. Okt. 2026 2'949 38 % 51 % 11 %
gfs.bern · SRG SSR 5.–18. Okt. 2026 14'874 46 % 49 % 5 %

Annoncé : Weitere Wellen von Tamedia/LeeWas und SRG/gfs.bern folgen im November.

Approfondir · à déplier
Idées reçues, au clair Malentendus fréquents, clarifiés de façon neutre

Zahlen, die im Abstimmungskampf kursieren — mit Absender.

Beaucoup pensent :«Die Vorlage finanziert die 13. AHV-Rente.»
En réalité :Nur zur Hälfte. Laut BSV decken Mehrwertsteuer-Mehreinnahmen und Bundesbeitrag die Kosten der 13. Altersrente «etwa zur Hälfte»; der Bundesbeitrag allein rund einen Fünftel. Wie die verbleibende Lücke geschlossen wird, hat der Bundesrat noch nicht dargelegt.
bsv.admin.ch (Finanzperspektiven 2.7.2026)
Beaucoup pensent :«Die Mehrwertsteuer trifft alle gleich.»
En réalité :Nach der ESTV-Schätzung in der Botschaft (Haushaltsbudgeterhebung des BFS, berechnet für +0,7 Punkte auf allen Sätzen) reicht die Mehrbelastung von rund 160 Franken pro Jahr beim Fünftel mit den tiefsten bis rund 620 Franken beim Fünftel mit den höchsten Einkommen — in Franken zahlen Reichere mehr, in Prozent des Einkommens weniger (0,26 gegenüber 0,41 Prozent). Der reduzierte Satz auf Lebensmittel mildert diese regressive Wirkung, hebt sie aber nicht auf. Ob der Anteil am Einkommen fair ist, ist die politische Streitfrage.
Botschaft BBl 2024 2747, Ziff. 6.4.2, Tabellen 6-4/6-5 (ESTV)
Beaucoup pensent :«Bei einem Nein fällt die 13. Rente weg.»
En réalité :Nein. Die 13. Rente ist seit 2024 geltendes Recht und wird ab Dezember 2026 ausbezahlt. Bei einem Nein fehlt nur die zweckgebundene Zusatzfinanzierung; der AHV-Fonds trägt die Kosten, bis das Parlament eine neue Lösung findet.
srf.ch
Beaucoup pensent :«Das Nein-Lager ist einheitlich.»
En réalité :Die Kritik kommt von zwei Seiten: Kräften, denen die Erhöhung zu weit geht (FDP, Teile der Wirtschaft: Sparen, Befristung, Strukturreform), und Kräften, denen die Vorlage zu wenig weit geht (Gewerkschaften wollten Lohnprozente dazu). Letztere argumentierten per 8. September 2026 dennoch für ein Ja.
sgb.ch
Ce qui reste ouvert Lacunes des sources — rendues visibles plutôt que comblées
  • Die Parteien haben ihre Parolen gefasst; die Grünen nennen das Beschlussgremium nicht. Gewerbeverband sgv, alliance F und Pro Senectute haben keine Parole publiziert. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Mehreinnahmen: Das Abstimmungsbüchlein nennt «rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr» ab 2029 (2028 wegen zeitversetzter Ablieferung rund 1,1 Mrd.); die Medienmitteilung des Bundesrats vom 05.10.2026 und die BSV-Finanzperspektiven (1,39 Mrd. 2029 bis 1,53 Mrd. 2035) sprechen von «rund 1,5 Milliarden». Das Dossier folgt dem Büchlein.
  • Die Haushaltsbelastung im Büchlein (S. 18: im Schnitt 180 Fr./Jahr; bis 4600 Fr. Einkommen rund 7 Fr./Monat; 6700–9400 Fr. rund 13 Fr.; über 13'400 Fr. rund 28 Fr.) beruht auf der Haushaltsbudgeterhebung 2018–2019 ohne Teuerung; die Beispielhaushalte im Modul «Zwei Wege» liegen in derselben Grössenordnung.
  • Die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Bundesbeitrags (20,2 → 19,5 %) wurde von beiden Räten abgelehnt; der Bundesbeitrag bleibt bei 20,2 %.
  • Ein überparteiliches Nein-Komitee mit eigener Website wurde nicht gefunden; die Nein-Seite wird von der FDP-Kampagne «keine-neuen-steuern.ch», Swissmem und der EDU getragen.
Pour le corps enseignant · lien avec le plan d’études
  • Sec. I · introduction
    LP21 · RZG: Warum kommt diese Vorlage vors Volk, obwohl niemand Unterschriften gesammelt hat? Obligatorisches vs. fakultatives Referendum vs. Initiative. Wer zahlt eine Steuer? Rechenaufgabe mit den ESTV-Tabellen aus der Botschaft (Mehrbelastung in Franken und in Prozent des Einkommens).
  • Sec. II / gymnase · maturité / culture générale
    ABU/Sek II: Zeitversatz der direkten Demokratie — Leistung 2024 beschlossen, ab 2026 ausbezahlt, ab 2028 finanziert; Prognosen lesen (BSV-Szenarien, Umlageergebnis vs. Fondsstand); Mehrwertsteuer vs. Lohnprozente als Verteilungsfrage.

Sources notamment : Bundesrat — Erläuterungen zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (Abstimmungsbüchlein, PDF) · Fedlex — Bundesbeschluss vom 19.06.2026 (BBl 2026 1757, PDF) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 24.073 · Parlament — Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer erhöht (19.06.2026) · BSV — Neue Finanzperspektiven der Sozialwerke (02.07.2026) · BSV — 13. AHV-Rente: Umsetzung · admin.ch/BSV — Botschaft zur 13. AHV-Rente (16.10.2024) · SRF — Baume-Schneider: Mehrwertsteuer «nicht so unfair» (20.03.2026) · SRF — 13. AHV-Rente nur teilfinanziert: Wie geht es weiter? · BSV — Finanzperspektiven der AHV (XLSX «gemäss geltender Ordnung» / «gemäss Finanzierung der 13. Altersrente», 02.07.2026) · Fedlex — Botschaft zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (BBl 2024 2747, ESTV-Tabellen 6-4/6-5) · SRF — Mitte-Delegiertenversammlung 05.09.2026 · FDP — Finanzierung der 13. AHV-Rente · FDP — Parolen · Arbeitgeberverband — Stimmfreigabe (21.08.2026) · economiesuisse — Wirtschaft geeint für Kompromiss (02.06.2026) · SGB — DV wird Parole zur Mehrwertsteuer-Finanzierung beschliessen · Travail.Suisse — Rasche und nachhaltige Finanzierung (20.02.2026) · Bundeskanzlei — Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026 · LeeWas / Tamedia — Abstimmungsumfrage Welle 1 (14.10.2026, PDF) · SVP — Medienmitteilung zur Delegiertenversammlung (17.10.2026) · GLP — Parolen für die Abstimmungen vom 29. November (24.10.2026) · Grüne — Abstimmungsempfehlung: Ja zur Finanzierung der 13. AHV (18.10.2026) · Travail.Suisse — Parolen für die Volksabstimmungen vom 29. November (15.10.2026) · economiesuisse — Parolen zum 29. November (15.09.2026, englische Fassung) · YouGov Schweiz — Stimmungsbarometer zum 29. November (20.10.2026) · gfs.bern — 1. SRG-Trendumfrage zum 29. November 2026 (23.10.2026)