Zum Inhalt springen
Eidgenössische Vorlage
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 29. November 2026

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Vorläufig Abstimmungsbüchlein noch ausstehend, Parolen werden nachgeführt. Die Erläuterungen des Bundesrates erscheinen voraussichtlich im Oktober 2026; bis dahin stützt sich dieses Dossier auf Bundesblatt, Parlamentsunterlagen und Medienmitteilungen. Stand: 08. September 2026
Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Abstimmung
29.11.2026
Typ · Mehrheit
Verfassungsänderung · Volk und Stände
Mehrwertsteuer
8,1 → 8,5 % · rund 1,5 Mrd. Fr./Jahr ab 2028
Parlament
Ja (NR 108:85, SR 28:13)

Quellen: Fedlex · parlament.ch · BSV (Finanzperspektiven) · ESTV-Berechnung via Blick · Parteien und Verbände — Abstimmungsbüchlein folgt

Worum geht es?

Seit 2024 ist die 13. AHV-Rente beschlossen. Sie wird ab Dezember 2026 ausbezahlt und kostet rund 4,2 Milliarden Franken pro Jahr. Woher das Geld kommt, war bisher offen. Das Parlament schlägt vor: Die Mehrwertsteuer steigt um 0,4 Prozentpunkte — von 8,1 auf 8,5 Prozent. Der tiefere Satz für Lebensmittel bleibt gleich. Das bringt rund 1,5 Milliarden pro Jahr und deckt etwa die Hälfte der Kosten. Weil dafür die Verfassung geändert wird, muss das Volk zwingend abstimmen. Bei einem Nein wird die 13. Rente trotzdem ausbezahlt — aber ohne diese Zusatzfinanzierung.

Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 ergänzt Art. 130 BV: Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Mehrwertsteuer-Normalsatz um 0,4 und den Sondersatz für Beherbergung um 0,2 Prozentpunkte (Abs. 3quinquies); der Ertrag fliesst vollumfänglich in den AHV-Ausgleichsfonds (Abs. 3sexies). Der reduzierte Satz (2,6 %) bleibt unverändert. Erwartet werden rund 1,5 Mrd. Franken pro Jahr, vorgesehen ab 2028. Die 13. Rente kostet 2026 rund 4,2 Mrd. Franken; Mehrwertsteuer plus Bundesbeitrag decken laut BSV etwa die Hälfte. Der Bundesrat hatte 2024 eine Erhöhung um 0,7 Punkte vorgeschlagen; im Parlament scheiterten sowohl eine Befristung bis 2033 (SVP, FDP, GLP) als auch zusätzliche Lohnprozente (Mitte, SP, Grüne) — übrig blieb die unbefristete reine Mehrwertsteuerlösung. Als Verfassungsänderung untersteht sie dem obligatorischen Referendum: Volks- und Ständemehr.

Wie es dazu kam

Am 3. März 2024 sagten Volk und Stände Ja zur 13. AHV-Rente. Die Initiative sagte aber nicht, wer sie bezahlt. Fast zwei Jahre stritt das Parlament: Nur Mehrwertsteuer oder auch Lohnabzüge? Befristet oder dauerhaft? Am Ende blieb die dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Punkte übrig. Bereits 2022 war die Mehrwertsteuer für die AHV um 0,4 Punkte erhöht worden.

Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 angenommen — ohne Finanzierung. Der Bundesrat beantragte am 16. Oktober 2024 eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte und eine vorübergehende Senkung des Bundesbeitrags von 20,2 auf 19,5 Prozent. Im Parlament standen sich zwei Konzepte gegenüber: eine befristete, reine Mehrwertsteuerlösung (SVP, FDP, GLP) und eine dauerhafte Mischfinanzierung mit Lohnprozenten (Mitte, SP, Grüne). Der Nationalrat beharrte im Juni 2026 mit 99:97 auf einer Befristung bis 2033, der Ständerat auf der Mischfinanzierung; die Einigungskonferenz schlug 0,4 Punkte Mehrwertsteuer plus 0,2 Lohnprozente vor. Der Nationalrat strich die Lohnprozente mit 98:96. In der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2026 passierte die reine Mehrwertsteuerlösung mit 108:85 und 28:13. Parallel läuft die Reform «AHV 2030» (Vernehmlassung bis 11. September 2026). Die 13. Rente wird 2026 und 2027 ohne zweckgebundene Zusatzfinanzierung ausbezahlt.

Bei einem Ja
Die Mehrwertsteuer steigt voraussichtlich 2028 von 8,1 auf 8,5 Prozent, der Satz für Hotels von 3,8 auf 4,0. Lebensmittel, Medikamente und Zeitungen bleiben bei 2,6. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt rund 15 Franken pro Monat mehr. Die AHV erhält rund 1,5 Milliarden pro Jahr — etwa die Hälfte der Kosten der 13. Rente. Die andere Hälfte bleibt offen.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten; vorgesehen ist 2028. Rund 1,5 Mrd. Franken fliessen jährlich in den AHV-Ausgleichsfonds. Laut BSV-Referenzszenario halbiert sich das Umlagedefizit 2030 von rund 2,7 auf rund 1,2 Mrd. Franken, ein rasches Absinken des Fondsstands in den 2030er-Jahren wird verhindert. Eine Finanzierungslücke bleibt: Mehrwertsteuer und Bundesbeitrag decken die 13. Rente etwa zur Hälfte; der Arbeitgeberverband verlangt, den Rest über die Reform «AHV 2030» zu schliessen. Belastung nach ESTV-Berechnung: rund 7 Franken pro Monat bei tiefen, rund 28 Franken bei hohen Haushaltseinkommen.
Bei einem Nein
Die Verfassung bleibt unverändert. Die 13. Rente wird trotzdem ausbezahlt, denn sie ist bereits beschlossen — bezahlt aus dem AHV-Fonds und den bestehenden Einnahmen. Das Defizit der AHV wächst; das Parlament müsste eine neue Lösung suchen.
Es gibt keine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. Die 13. Rente ist geltendes Recht und wird ab Dezember 2026 ausbezahlt, vollständig zulasten des Ausgleichsfonds und der bestehenden Einnahmen. Laut BSV bliebe das Umlagedefizit 2030 bei rund 2,7 Mrd. Franken und stiege bis 2035 auf rund 4,9 Mrd. Das Parlament müsste eine neue Finanzierungsvorlage erarbeiten; die FDP verweist darauf, dass bis zu einer Strukturreform der AHV-Fonds die Kosten tragen solle.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
Bundesrat & ParlamentDie Mitte
Nein
FDP
Stimmfreigabe
Arbeitgeberverband

Noch keine Parole: SVP · SP · Grüne · GLP · EVP · EDU · economiesuisse · Gewerkschaftsbund · Travail.Suisse

Parolen gemäss Beschlüssen der Parteien und Verbände (Delegiertenversammlungen, Medienmitteilungen); Bundesrat & Parlament gemäss Bundesbeschluss. · Stand: 08. September 2026

Wie hat das Parlament gestimmt?
Nationalrat · Schlussabstimmung 19.06.2026
108 Ja
85 Nein

6 Enthaltungen

Ständerat · Schlussabstimmung 19.06.2026
28 Ja
13 Nein

3 Enthaltungen

ZH Jedes Mitglied einzeln — mit Kantonswappen & Resultat alle 246 ansehen
Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Rasche, dauerhafte Einnahme für die AHV (rund 1,5 Mrd./Jahr)
  • Last verteilt auf alle Konsumierenden, auch Nichterwerbstätige und Touristen
− Verzicht
  • Höhere Konsumsteuer für alle Haushalte
  • Druck für eine Strukturreform sinkt
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Keine Steuererhöhung
  • Finanzierungsfrage bleibt für eine Gesamtreform offen
− Verzicht
  • AHV-Defizit wächst bis 2035 auf rund 4,9 Mrd.
  • Keine zweckgebundene Finanzierung der beschlossenen 13. Rente

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Die Mitte (Delegiertenversammlung 05.09.2026) / BSV-Finanzperspektiven
AHV-Finanzen Die 13. Rente sei vom Volk beschlossen und müsse nun finanziert werden; ohne Zusatzfinanzierung wachse das Umlagedefizit der AHV stark. Quelle: Die Mitte (Delegiertenversammlung 05.09.2026) / BSV-Finanzperspektiven ↗
Wer zahlt Die Mehrwertsteuer sei «nicht so unfair, wie man denkt»: Mieten und Krankenkassenprämien seien ausgenommen, Güter des täglichen Bedarfs blieben beim reduzierten Satz; höhere Einkommen zahlten deutlich mehr, und rund je 10 Prozent stammten von Touristen und aus dem Finanzsektor. Quelle: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider / Schweizerischer Gewerkschaftsbund ↗
Wirtschaft & Kaufkraft Höhere Lohnabgaben dämpften Beschäftigung und Wachstum; die Mehrwertsteuerlösung verteile die Last über alle Generationen und wende höhere Lohnbeiträge ab, die Arbeitnehmende und Unternehmen direkt belastet hätten. Quelle: economiesuisse / Schweizerischer Arbeitgeberverband ↗
Reform & Verfahren Eine dauerhafte Leistung brauche eine dauerhafte Finanzierung; mit einer Befristung werde die Finanzlage der AHV «bewusst verschlechtert», um Druck für ein höheres Rentenalter zu erzeugen. Quelle: Travail.Suisse ↗

Dagegen

Travail.Suisse (zur Schlussabstimmung) / BSV
AHV-Finanzen Die Vorlage löse das Problem nicht: Mehrwertsteuer und Bundesbeitrag deckten die Kosten der 13. Rente nur etwa zur Hälfte — die Parlamentsmehrheit nehme eine Verschlechterung der AHV-Finanzen in Kauf. Quelle: Travail.Suisse (zur Schlussabstimmung) / BSV ↗
Wer zahlt Konsumsteuern schwächten die Kaufkraft und träfen binnenorientierte Branchen überdurchschnittlich; nötig seien strukturelle Reformen statt dauerhafter Abgabenerhöhungen. Quelle: Minderheit im Schweizerischen Arbeitgeberverband ↗
Wirtschaft & Kaufkraft «Bevor über eine Erhöhung von Steuern und Abgaben nachgedacht wird, steht das Sparen im Vordergrund» — die FDP führt die Kampagne «Nein zu neuen Steuern». Quelle: FDP.Die Liberalen ↗
Reform & Verfahren Die Finanzierung gehöre in eine umfassende AHV-Reform statt in Einzelschritte («Salamitaktik»); bis dahin solle der AHV-Fonds die Kosten tragen. Die Wirtschaftsverbände hatten eine Befristung bis 2033 verlangt. Quelle: FDP / economiesuisse, SAV, sgv ↗
Szenario-Schalter · „Was wäre wenn?“

Wähle eine Situation — sieh, wie sie sich heute und mit Art. 54a auswirken würde.

Heutige Praxis

Lebensmittel: 2,6 % Mehrwertsteuer. Haushaltsartikel: 8,1 %.

Mit Art. 54a

Lebensmittel unverändert 2,6 %. Haushaltsartikel 8,5 %.

Text der Vorlage · im Wortlaut Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 (BBl 2026 1757)

Amtlicher Wortlaut. Der Bundesrat legt das Inkrafttreten fest; vorgesehen ist 2028.

Art. 130 Abs. 3quinquies und 3sexies BV

3quinquies Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte.

3sexies Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3quinquies wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.

Ziffer II

1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Quelle: Fedlex — BBl 2026 1757 (PDF) ↗
Umfragen · Stimmungsbild Keine Prognose — Institut, Feldzeit und Stichprobe beachten

Zu dieser Vorlage liegen noch keine Trendumfragen vor.

Zu dieser Vorlage liegen noch keine Trendumfragen vor.

Angekündigt: Erste SRG-Trendumfrage (gfs.bern) und Tamedia/LeeWas-Welle voraussichtlich ab Mitte/Ende Oktober 2026.

Vertiefung · zum Aufklappen
Mythen-Check Häufige Missverständnisse, neutral geklärt

Zahlen, die im Abstimmungskampf kursieren — mit Absender.

Verbreitete Annahme«Die Vorlage finanziert die 13. AHV-Rente.»
SachstandNur zur Hälfte. Laut BSV decken Mehrwertsteuer-Mehreinnahmen und Bundesbeitrag die Kosten der 13. Altersrente «etwa zur Hälfte»; der Bundesbeitrag allein rund einen Fünftel. Wie die verbleibende Lücke geschlossen wird, hat der Bundesrat noch nicht dargelegt.
bsv.admin.ch (Finanzperspektiven 2.7.2026)
Verbreitete Annahme«Die Mehrwertsteuer trifft alle gleich.»
SachstandNach ESTV-Berechnung auf Basis der Haushaltsbudgeterhebung zahlt ein durchschnittlicher Haushalt rund 15 Franken pro Monat mehr, Haushalte mit tiefem Einkommen rund 7, mit hohem rund 28 Franken. In Franken zahlen Reichere mehr; ob der Anteil am Einkommen fair ist, ist die politische Streitfrage.
blick.ch (ESTV-Berechnung)
Verbreitete Annahme«Bei einem Nein fällt die 13. Rente weg.»
SachstandNein. Die 13. Rente ist seit 2024 geltendes Recht und wird ab Dezember 2026 ausbezahlt. Bei einem Nein fehlt nur die zweckgebundene Zusatzfinanzierung; der AHV-Fonds trägt die Kosten, bis das Parlament eine neue Lösung findet.
srf.ch
Verbreitete Annahme«Das Nein-Lager ist einheitlich.»
SachstandDie Kritik kommt von zwei Seiten: Kräften, denen die Erhöhung zu weit geht (FDP, Teile der Wirtschaft: Sparen, Befristung, Strukturreform), und Kräften, denen die Vorlage zu wenig weit geht (Gewerkschaften wollten Lohnprozente dazu). Letztere argumentierten per 8. September 2026 dennoch für ein Ja.
sgb.ch
Was noch offen ist Lücken im Material — sichtbar gemacht statt gefüllt
  • Das Abstimmungsbüchlein zum 29. November 2026 liegt noch nicht vor (erwartet Oktober 2026); eine ausdrücklich publizierte Ja-Empfehlung des Bundesrats zur beschlossenen 0,4-Punkte-Variante konnte nicht belegt werden.
  • Parolen von SVP, SP, Grünen, GLP, EVP und EDU sowie von economiesuisse, sgv, SGB und Travail.Suisse stehen aus (voraussichtlich Oktober 2026).
  • Die Zahl «rund 1,5 Mrd. Franken pro Jahr» stammt aus Mediendarstellungen mit Bezug auf BSV/ESTV; eine direkt zitierbare amtliche Zahl zur beschlossenen Variante wurde nicht gefunden.
  • Das Schicksal der vom Bundesrat vorgeschlagenen Senkung des Bundesbeitrags (20,2 → 19,5 %) ist nicht abschliessend belegt.
  • Ein organisiertes Nein-Komitee war am 8. September 2026 nicht identifizierbar.
  • Es liegen keine Trendumfragen vor.
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    LP21 · RZG: Warum kommt diese Vorlage vors Volk, obwohl niemand Unterschriften gesammelt hat? Obligatorisches vs. fakultatives Referendum vs. Initiative. Wer zahlt eine Steuer? Rechenaufgabe mit den ESTV-Zahlen (7 / 15 / 28 Franken).
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Zeitversatz der direkten Demokratie — Leistung 2024 beschlossen, ab 2026 ausbezahlt, ab 2028 finanziert; Prognosen lesen (BSV-Szenarien, Umlageergebnis vs. Fondsstand); Mehrwertsteuer vs. Lohnprozente als Verteilungsfrage.

Quellen u. a.: Fedlex — Bundesbeschluss vom 19.06.2026 (BBl 2026 1757, PDF) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 24.073 · Parlament — Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer erhöht (19.06.2026) · BSV — Neue Finanzperspektiven der Sozialwerke (02.07.2026) · BSV — 13. AHV-Rente: Umsetzung · admin.ch/BSV — Botschaft zur 13. AHV-Rente (16.10.2024) · SRF — Baume-Schneider: Mehrwertsteuer «nicht so unfair» (20.03.2026) · SRF — 13. AHV-Rente nur teilfinanziert: Wie geht es weiter? · watson — Höhere Mehrwertsteuer wegen 13. AHV: die wichtigsten Antworten · Blick — ESTV-Berechnung: So viel kostet der Zuschlag pro Haushalt · SRF — Mitte-Delegiertenversammlung 05.09.2026 · FDP — Finanzierung der 13. AHV-Rente · FDP — Parolen · Arbeitgeberverband — Stimmfreigabe (21.08.2026) · economiesuisse — Wirtschaft geeint für Kompromiss (02.06.2026) · SGB — DV wird Parole zur Mehrwertsteuer-Finanzierung beschliessen · Travail.Suisse — Rasche und nachhaltige Finanzierung (20.02.2026) · Bundeskanzlei — Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026