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Kantonale Vorlage · BL
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 29. November 2026

Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung

Vorläufig Amtliche Abstimmungsunterlagen (Abstimmungsmagazin bzw. -broschüre) noch ausstehend, Parolen werden nachgeführt. Bis dahin stützt sich dieses Dossier auf Behördenvorlagen, Kommissionsberichte, Ratsprotokolle und Medienmitteilungen. Stand: 25. Oktober 2026
Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Landrat
Nein, 41:38 (28.05.2026), kein Gegenvorschlag
Initiative
1'576 gültige Unterschriften (zustande 16.09.2025)
Abstimmung
29. Nov. 2026 · Volksmehr

Quellen: baselland.ch · Landrat (talus) · Keystone-SDA

Worum geht es?

Rund 5'000 Menschen arbeiten für den Kanton Basel-Landschaft. Die Initiative will in die Kantonsverfassung schreiben: Lohn, Ferien und Arbeitszeit dieser Angestellten sollen sich daran orientieren, was in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) üblich ist. Massstab wären die Arbeitskosten, die das Bundesamt für Statistik erhebt. Der Landrat müsste die Gesetze innert zwei Jahren anpassen. Die Initianten sagen: Der Staat soll die KMU nicht mit deren eigenen Steuern konkurrenzieren. Regierungsrat und Landrat sagen: Staatsaufgaben lassen sich nicht mit KMU vergleichen, und die Initiative gefährdet den Kanton als Arbeitgeber.

Die formulierte Verfassungsinitiative verlangt einen neuen § 67a der Kantonsverfassung: Die Anstellungsbedingungen (Lohn, Ferien, Arbeitszeit und alle weiteren Rechte und Pflichten mit Wirkung auf die Arbeitskosten) der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen orientieren sich an den Bedingungen bei KMU; massgebend sind die vom Bundesamt für Statistik erhobenen Arbeitskosten, das Nähere regelt der Landrat, und der Regierungsrat berichtet alle vier Jahre. Eine Übergangsregelung verpflichtet den Landrat, die Gesetzgebung innert zwei Jahren zu revidieren — unbeschränkt für Neuangestellte, für bestehende Angestellte bei der nächsten periodischen Überprüfung des Lohnsystems; sonst erlässt der Regierungsrat Ausführungsbestimmungen. Die Initiative stammt aus dem 16-Initiativen-Paket «Wirtschaftsstandort Baselland: Zurück in die Erfolgsspur» der Wirtschaftskammer Baselland. Der Regierungsrat beantragte am 17. März 2026 Ablehnung ohne Gegenvorschlag: Die BFS-Arbeitskostenstatistik liefere nur Durchschnittswerte ganzer Wirtschaftsabschnitte ohne Funktionsbezug, staatliche Aufgaben seien strukturell nicht mit KMU-Tätigkeiten vergleichbar, es drohe eine Lohndiskriminierung (Art. 8 BV) und ein Systembruch im Personalrecht. Die Personalkommission folgte mit 5:1 bei 3 Enthaltungen, der Landrat am 28. Mai 2026 mit 41:38 (SP, Grüne/EVP, GLP, vier Mitte, eine SVP dagegen; SVP, FDP, sechs Mitte dafür). Als Verfassungsinitiative untersteht sie der obligatorischen Volksabstimmung; es gilt die Mehrheit der gültigen Stimmen.

Wie es dazu kam

Die Wirtschaftskammer Baselland hat 2024 und 2025 sechzehn Initiativen eingereicht, um den Kanton wirtschaftsfreundlicher zu machen. Diese ist eine davon. Sie wurde im September 2025 mit 1'576 Unterschriften für zustande gekommen erklärt — nötig sind 1'500. Im Landrat war es knapp: 41 Nein gegen 38 Ja; zuvor scheiterte ein FDP-Antrag für eine Ja-Empfehlung mit 39:38.

Das Initiativkomitee (Rolf Blatter, Christoph Buser, Lucian Hell, Beat Huesler, Peter Meier, Nicole Ott, Roland Tischhauser, Mirko Tozzo, Richard Weber, Hansruedi Wirz; Rücksendeadresse c/o Haus der Wirtschaft, Pratteln) reichte den Text am 24. September 2024 zur Vorprüfung ein; die Verfügung der Landeskanzlei datiert vom 1. November 2024 (Amtsblatt 7. November 2024). Am 3. Juli 2025 wurden 1'655 Unterschriften eingereicht, davon 1'576 gültig; das Zustandekommen wurde am 16. September 2025 verfügt (Amtsblatt 18. September 2025). Der Landrat erklärte die Initiative am 27. November 2025 mit 72:0 für rechtsgültig. Die Vorlage des Regierungsrats vom 17. März 2026 verzichtet auf eine Kostenschätzung: Ob aus einer Totalrevision des Personalrechts Minder- oder Mehrausgaben resultierten, lasse sich «nicht abschliessend beurteilen». Die Beilagen vergleichen die kantonalen Lohnbänder 2026 mit GAV-Mindestlöhnen: In den Lohnbändern 20–19 liegt der Kanton «eher im Bereich des unteren bis mittleren Fachkräfte- bzw. Einstiegsniveaus», in 18–17 «ähnlich bzw. vergleichbar», in 16–13 «deutlich über den typischen GAV-Mindestwerten». Die Personalkommission hörte am 3. November 2025 Christoph Buser und Michael Köhn (Wirtschaftskammer) an. Im Landrat vom 28. Mai 2026 wurde die Schlussabstimmung wegen einer Panne der Abstimmungsanlage wiederholt; der FDP-Antrag auf eine Ja-Empfehlung unterlag mit 39:38 bei 1 Enthaltung, der Ablehnungsbeschluss passierte mit 41:38. Der Regierungsrat setzte die Abstimmung am 11. August 2026 auf den 29. November 2026 an.

Bei einem Ja
Der neue Verfassungsartikel gilt. Der Landrat muss innert zwei Jahren das Personalrecht ändern, sodass sich Lohn, Ferien und Arbeitszeit am KMU-Niveau orientieren — zuerst für Neuangestellte, später auch für Bisherige. Schafft er das nicht, erlässt der Regierungsrat die Regeln.
§ 67a tritt in Kraft. Der Landrat revidiert die Gesetzgebung innert zwei Jahren; für Neuangestellte gilt sie unbeschränkt, für bestehende Angestellte greifen Anpassungen bei der nächsten periodischen Überprüfung des Lohnsystems. Bleibt die Gesetzgebung aus, erlässt der Regierungsrat Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg. Der Regierungsrat erwartet eine Totalrevision des Personalrechts; die finanziellen Folgen lässt er offen. Der Regierungsrat berichtet dem Landrat alle vier Jahre über den Vergleich mit den KMU.
Bei einem Nein
Alles bleibt wie heute: Das Personalgesetz und das Lohnsystem des Kantons mit seinen Lohnbändern gelten weiter.
Das geltende Personalgesetz und Personaldekret mit dem funktionsorientierten Lohnsystem (Lohnbänder nach Einreihungsplan) bleiben in Kraft. Die laufende Lohnstrukturanalyse des Kantons und die periodische Überprüfung des Lohnsystems finden nach bisherigem Recht statt.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
SVP BLFDP BLWirtschaftskammer Baselland
Nein
RegierungsratLandratSP BLDie Mitte BLGrüne BL

Noch keine Parole: GLP BL · EVP BL · VPOD / Personalverbände

Parolen gemäss Beschlüssen von Behörden, Parteien und Verbänden (Protokolle, Medienmitteilungen); Fraktionspositionen aus der Ratsdebatte sind als Hinweis vermerkt. · Stand: 25. Oktober 2026

Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Verfassungsauftrag, Staatslöhne und -bedingungen am KMU-Niveau auszurichten
  • Regelmässiger Vergleichsbericht alle vier Jahre
  • Deckel gegen eine Abwanderung von Fachkräften aus KMU in die Verwaltung (Initianten)
− Verzicht
  • Totalrevision des Personalrechts mit offenen Kosten
  • Konkurrenzfähigkeit des Kantons gegenüber Bund und anderen Kantonen als Arbeitgeber (Regierungsrat)
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Funktionsbezogenes Lohnsystem und Personalrecht bleiben stabil
  • Keine Rechtsunsicherheit über die Umsetzung von BFS-Durchschnittswerten
− Verzicht
  • Kein Verfassungsauftrag zur Angleichung an KMU-Bedingungen
  • Keine periodische Berichtspflicht zum Vergleich mit KMU

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Initiativkomitee / Wirtschaftskammer Baselland (Anhörung in der Personalkommission)
Fachkräfte & Wettbewerb Qualifizierte Fachkräfte wechseln vermehrt in die kantonale Verwaltung, weil Lohn, Ferien, Pensionskasse und Arbeitszeiten dort attraktiver sind als in den KMU — die Verwaltung konkurrenziert die Betriebe auf dem Arbeitsmarkt. Quelle: Initiativkomitee / Wirtschaftskammer Baselland (Anhörung in der Personalkommission) ↗
Steuergeld & Nutzen «Der Staat konkurrenziert die Unternehmen, die die Steuern zahlen, mit deren eigenen Steuern» — die KMU sollen keine staatliche Lohnkonkurrenz finanzieren. Quelle: Initiativkomitee (Begründung) / Peter Riebli (SVP) im Landrat ↗
Umsetzbarkeit & Recht Die Initiative verlangt «eine Orientierung und nicht eine Tabelle mit Vorgaben», also eine Richtschnur; es liegt in den Händen des Landrats, dazu ein Reglement zu schaffen. Quelle: Marc Schinzel (FDP) und Peter Riebli (SVP) im Landrat ↗
Service public & Löhne Die Initiative verlangt keinen Abbau des Service public und keinen automatischen Eingriff bei den Löhnen; es geht nicht um eine automatische Lohnsenkung. Quelle: Christine Frey (FDP) und Dieter Epple (SVP) im Landrat ↗

Dagegen

Regierungsrat BL (Vorlage) / Peter Hartmann (Grüne) im Landrat
Fachkräfte & Wettbewerb Der Kanton steht als Arbeitgeber in erster Linie mit anderen Kantonen und dem Bund im Wettbewerb; mit schlechteren Bedingungen drohe die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte — die Verwaltung mit rund 5'000 Angestellten ist zudem «ca. 20-mal mehr als eine grosse KMU». Quelle: Regierungsrat BL (Vorlage) / Peter Hartmann (Grüne) im Landrat ↗
Steuergeld & Nutzen Eine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU sei von der Initiative nicht zu erwarten; Arbeitskosten seien nur ein Teil der finanziellen Belastung der KMU. Quelle: Regierungsrat BL (Vorlage) ↗
Umsetzbarkeit & Recht Aus den BFS-Arbeitskostendaten liessen sich verbindliche Richtwerte «methodisch nicht» ableiten; es drohten Lohndiskriminierung (Art. 8 BV) und ein Systembruch im Personalrecht — «eigentlich ein Bürokratiemonster». Quelle: Regierungsrat BL (Vorlage) / Peter Hartmann (Grüne) im Landrat ↗
Service public & Löhne Die Initiative «schafft keine Fairness, sondern Probleme»: Die hoheitliche Aufgabenerfüllung in sensiblen Bereichen wie öffentlicher Sicherheit oder Bildung könnte erheblich beeinträchtigt werden. Quelle: Lucia Mikeler Knaack (SP) im Landrat / Regierungsrat BL (Vorlage) ↗

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Diskussion

Spielregeln der Diskussion

Sachlich bleiben, Behauptungen möglichst mit Quelle stützen, keine Beleidigungen, keine Kampagnen-Parolen. Beiträge erscheinen nach der E-Mail-Bestätigung; die Redaktion kann Beiträge nachträglich entfernen. Ja- und Nein-Stimmen sind gleichermassen willkommen.

Text der Vorlage · im Wortlaut Initiativtext: § 67a Kantonsverfassung (SGS 100) und Übergangsregelung

Wörtlicher Initiativtext gemäss Vorlage des Regierungsrats vom 17. März 2026 (Ziff. 2.2), identisch mit der Vorprüfungsverfügung vom 1. November 2024. Die Paragrafennummer der Übergangsregelung wird bei Annahme festgelegt.

§ 67a Anstellungsbedingungen (neu)

¹ Als Anstellungsbedingungen gelten alle Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf die Arbeitskosten auswirken. Insbesondere erfasst sind der Lohn, die Ferien und die Arbeitszeit.

² Die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen orientieren sich an den Anstellungsbedingungen, welche bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gelten.

³ Massgebend sind die Arbeitskosten, welche durch das Bundesamt für Statistik erhoben werden. Das Nähere regelt der Landrat.

⁴ Der Regierungsrat berichtet dem Landrat alle vier Jahre über die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen im Vergleich mit den Anstellungsbedingungen bei KMU.

Übergangsregelung zu § 67a

¹ Der Landrat revidiert die Gesetzgebung gemäss § 67a innert zwei Jahren nach dessen Annahme in der Volksabstimmung. Er sorgt dafür, dass die revidierte Gesetzgebung für ab diesem Zeitpunkt neu nach dem kantonalen Personalgesetz angestellte Personen unbeschränkt gilt.

² Zudem wird der revidierte § 67a bei der nächsten auf die Volksabstimmung folgenden periodischen Überprüfung des Lohnsystems berücksichtigt. Diesbezügliche Anpassungen werden auch für Personen wirksam, welche bereits vor Inkrafttreten der genannten Bestimmung nach dem kantonalen Personalgesetz angestellt waren.

³ Tritt die entsprechende Gesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von § 67a in Kraft, so erlässt der Regierungsrat die nötigen Ausführungsbestimmungen.

Quelle: Vorlage des Regierungsrats 2025/482 ↗
Vertiefung · zum Aufklappen
Zeitstrahl der Neutralität 1815 Wiener Kongress → 2026 Abstimmung

Von der Vorprüfung 2024 bis zur Volksabstimmung: der Weg einer kantonalen Verfassungsinitiative.

  1. Nov. 2024
    Vorprüfung und Sammelstart Die Landeskanzlei verfügt die Vorprüfung am 1. November 2024; Publikation im Amtsblatt am 7. November 2024. Vorprüfungsverfügung
  2. Sept. 2025
    Zustandekommen Am 3. Juli 2025 werden 1'655 Unterschriften eingereicht, 1'576 sind gültig; Verfügung am 16. September 2025. Verfügung Landeskanzlei
  3. 27. Nov. 2025
    Landrat: rechtsgültig 72:0 Nach einem Gutachten des Rechtsdienstes erklärt der Landrat die Initiative einstimmig für rechtsgültig. Geschäft 2025/482
  4. 17. März 2026
    Vorlage des Regierungsrats Ablehnung ohne Gegenvorschlag; Kostenfolgen «nicht abschliessend beurteilbar». Vorlage 2025/482
  5. 18. Mai 2026
    Personalkommission: 5:1 bei 3 Enthaltungen Die Kommission beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag (nach Anhörung der Wirtschaftskammer). Kommissionsbericht
  6. 28. Mai 2026
    Landrat: Nein 41:38 FDP-Antrag für eine Ja-Empfehlung unterliegt 39:38; Schlussabstimmung nach Wiederholung wegen Anlagenpanne. Abstimmungsdaten Landrat
  7. 11. Aug. 2026
    Abstimmung angeordnet Der Regierungsrat legt die kantonalen Vorlagen für den 29. November 2026 fest. Regierungsrat BL
Was noch offen ist Lücken im Material — sichtbar gemacht statt gefüllt
  • Die Abstimmungsbroschüre der Landeskanzlei ist noch nicht online (Stand 25.10.2026; die Gemeinden stellen die Unterlagen vom 2. bis 7. November 2026 zu); die wörtliche Abstimmungsfrage und die Argumente der Broschüre folgen damit.
  • Parolen: SVP und FDP empfehlen Ja, SP, Grüne und Mitte Nein. Die Mitte-Parole ist erst über die Volksstimme (23.10.2026) belegt; die SP nennt Gremium und Datum nicht. GLP und EVP haben keine Parole publiziert. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Der Regierungsrat nennt keine Kostenfolgen einer Annahme («nicht abschliessend beurteilbar»); Zahlen aus der Ratsdebatte (z. B. «knapp 4 Prozent mehr» für Kantonsangestellte laut einer zitierten IWP-Studie, BFS-Durchschnittslöhne) wurden nicht amtlich gegengeprüft.
  • Die Ja-Kampagne des überparteilichen Komitees «Wirtschaftsstandort Baselland: Zurück in die Erfolgsspur» ist lanciert (Standpunkt der Wirtschaftskammer, 16.10.2026); eine Kampagnen-Website und ein Nein-Komitee wurden nicht gefunden. Stellungnahmen von VPOD, Personalverbänden und Gewerkschaftsbund beider Basel fehlen.
  • Der Protokollkopf datiert den Landratsbeschluss auf den 21. Mai 2026, die Abstimmungsdaten auf den 28. Mai 2026; das Dossier verwendet das Abstimmungsdatum.
  • Die FDP bezeichnet die Vorlage in ihrer Medienmitteilung vom 22.10.2026 als «Gesetzesinitiative»; amtlich ist es eine formulierte Verfassungsinitiative.
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Was ist eine Verfassungsinitiative im Kanton, und warum stimmt das Volk darüber ab? Der Staat als Arbeitgeber im Vergleich mit privaten Betrieben.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Statistik lesen — was Durchschnittswerte einer Arbeitskostenstatistik aussagen und was nicht; Lohnsysteme (Lohnbänder vs. GAV-Mindestlöhne); Gleichbehandlung (Art. 8 BV); Rolle von Verbänden als Initianten.
Kanton oder Gemeinde?

mitentscheid ist ein unabhängiges Bildungsprojekt von aizoo. Dieses Dossier ist neutral und nach denselben Regeln aufbereitet wie alle anderen — redaktionell unabhängig, ohne Auftrag. Möchte Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde eine Abstimmung ebenso neutral erklärt haben? Schreiben Sie uns:

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Quellen u. a.: Regierungsrat BL — Vorlage 2025/482: Ablehnung ohne Gegenvorschlag (17.03.2026) · Personalkommission — Bericht und Antrag (18.05.2026) · Landrat BL — Beschluss und Protokoll (28.05.2026) · Landrat BL — Abstimmungsdaten Schlussabstimmung 41:38 · Landrat BL — Beilage Lohnvergleich Lohnbänder / GAV-Mindestlöhne · Landeskanzlei BL — Verfügung Zustandekommen (16.09.2025, PDF) · Landeskanzlei BL — Vorprüfungsverfügung mit Initiativtext (01.11.2024, PDF) · Regierungsrat BL — Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 29. November 2026 (11.08.2026) · abstimmungen.bl.ch — Vorlagen vom 29. November 2026 · Grüne BL — Parolen für den 29. November (09.09.2026) · FDP BL — Parolen · Keystone-SDA via swissinfo — Knappes Nein zu Arbeitsmarkt-Initiative im Baselbieter Landrat (28.05.2026) · SVP Baselland — Medienmitteilung zum Parteitag (22.10.2026) · FDP Baselland — Medienmitteilung zum Parteitag (22.10.2026, PDF) · SP Baselland — Parole Fairer Arbeitsmarkt · Volksstimme — Parteitag der Mitte Baselland (23.10.2026) · Wirtschaftskammer Baselland — Standpunkt Nr. 620 (16.10.2026)