Volksabstimmung vom 29. November 2026
Quellen: baselland.ch · Landrat (talus) · Keystone-SDA
Rund 5'000 Menschen arbeiten für den Kanton Basel-Landschaft. Die Initiative will in die Kantonsverfassung schreiben: Lohn, Ferien und Arbeitszeit dieser Angestellten sollen sich daran orientieren, was in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) üblich ist. Massstab wären die Arbeitskosten, die das Bundesamt für Statistik erhebt. Der Landrat müsste die Gesetze innert zwei Jahren anpassen. Die Initianten sagen: Der Staat soll die KMU nicht mit deren eigenen Steuern konkurrenzieren. Regierungsrat und Landrat sagen: Staatsaufgaben lassen sich nicht mit KMU vergleichen, und die Initiative gefährdet den Kanton als Arbeitgeber.
Die formulierte Verfassungsinitiative verlangt einen neuen § 67a der Kantonsverfassung: Die Anstellungsbedingungen (Lohn, Ferien, Arbeitszeit und alle weiteren Rechte und Pflichten mit Wirkung auf die Arbeitskosten) der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen orientieren sich an den Bedingungen bei KMU; massgebend sind die vom Bundesamt für Statistik erhobenen Arbeitskosten, das Nähere regelt der Landrat, und der Regierungsrat berichtet alle vier Jahre. Eine Übergangsregelung verpflichtet den Landrat, die Gesetzgebung innert zwei Jahren zu revidieren — unbeschränkt für Neuangestellte, für bestehende Angestellte bei der nächsten periodischen Überprüfung des Lohnsystems; sonst erlässt der Regierungsrat Ausführungsbestimmungen. Die Initiative stammt aus dem 16-Initiativen-Paket «Wirtschaftsstandort Baselland: Zurück in die Erfolgsspur» der Wirtschaftskammer Baselland. Der Regierungsrat beantragte am 17. März 2026 Ablehnung ohne Gegenvorschlag: Die BFS-Arbeitskostenstatistik liefere nur Durchschnittswerte ganzer Wirtschaftsabschnitte ohne Funktionsbezug, staatliche Aufgaben seien strukturell nicht mit KMU-Tätigkeiten vergleichbar, es drohe eine Lohndiskriminierung (Art. 8 BV) und ein Systembruch im Personalrecht. Die Personalkommission folgte mit 5:1 bei 3 Enthaltungen, der Landrat am 28. Mai 2026 mit 41:38 (SP, Grüne/EVP, GLP, vier Mitte, eine SVP dagegen; SVP, FDP, sechs Mitte dafür). Als Verfassungsinitiative untersteht sie der obligatorischen Volksabstimmung; es gilt die Mehrheit der gültigen Stimmen.
Die Wirtschaftskammer Baselland hat 2024 und 2025 sechzehn Initiativen eingereicht, um den Kanton wirtschaftsfreundlicher zu machen. Diese ist eine davon. Sie wurde im September 2025 mit 1'576 Unterschriften für zustande gekommen erklärt — nötig sind 1'500. Im Landrat war es knapp: 41 Nein gegen 38 Ja; zuvor scheiterte ein FDP-Antrag für eine Ja-Empfehlung mit 39:38.
Das Initiativkomitee (Rolf Blatter, Christoph Buser, Lucian Hell, Beat Huesler, Peter Meier, Nicole Ott, Roland Tischhauser, Mirko Tozzo, Richard Weber, Hansruedi Wirz; Rücksendeadresse c/o Haus der Wirtschaft, Pratteln) reichte den Text am 24. September 2024 zur Vorprüfung ein; die Verfügung der Landeskanzlei datiert vom 1. November 2024 (Amtsblatt 7. November 2024). Am 3. Juli 2025 wurden 1'655 Unterschriften eingereicht, davon 1'576 gültig; das Zustandekommen wurde am 16. September 2025 verfügt (Amtsblatt 18. September 2025). Der Landrat erklärte die Initiative am 27. November 2025 mit 72:0 für rechtsgültig. Die Vorlage des Regierungsrats vom 17. März 2026 verzichtet auf eine Kostenschätzung: Ob aus einer Totalrevision des Personalrechts Minder- oder Mehrausgaben resultierten, lasse sich «nicht abschliessend beurteilen». Die Beilagen vergleichen die kantonalen Lohnbänder 2026 mit GAV-Mindestlöhnen: In den Lohnbändern 20–19 liegt der Kanton «eher im Bereich des unteren bis mittleren Fachkräfte- bzw. Einstiegsniveaus», in 18–17 «ähnlich bzw. vergleichbar», in 16–13 «deutlich über den typischen GAV-Mindestwerten». Die Personalkommission hörte am 3. November 2025 Christoph Buser und Michael Köhn (Wirtschaftskammer) an. Im Landrat vom 28. Mai 2026 wurde die Schlussabstimmung wegen einer Panne der Abstimmungsanlage wiederholt; der FDP-Antrag auf eine Ja-Empfehlung unterlag mit 39:38 bei 1 Enthaltung, der Ablehnungsbeschluss passierte mit 41:38. Der Regierungsrat setzte die Abstimmung am 11. August 2026 auf den 29. November 2026 an.
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Parolen gemäss Beschlüssen von Behörden, Parteien und Verbänden (Protokolle, Medienmitteilungen); Fraktionspositionen aus der Ratsdebatte sind als Hinweis vermerkt. · Stand: 25. Oktober 2026
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Wörtlicher Initiativtext gemäss Vorlage des Regierungsrats vom 17. März 2026 (Ziff. 2.2), identisch mit der Vorprüfungsverfügung vom 1. November 2024. Die Paragrafennummer der Übergangsregelung wird bei Annahme festgelegt.
¹ Als Anstellungsbedingungen gelten alle Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf die Arbeitskosten auswirken. Insbesondere erfasst sind der Lohn, die Ferien und die Arbeitszeit.
² Die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen orientieren sich an den Anstellungsbedingungen, welche bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gelten.
³ Massgebend sind die Arbeitskosten, welche durch das Bundesamt für Statistik erhoben werden. Das Nähere regelt der Landrat.
⁴ Der Regierungsrat berichtet dem Landrat alle vier Jahre über die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen im Vergleich mit den Anstellungsbedingungen bei KMU.
¹ Der Landrat revidiert die Gesetzgebung gemäss § 67a innert zwei Jahren nach dessen Annahme in der Volksabstimmung. Er sorgt dafür, dass die revidierte Gesetzgebung für ab diesem Zeitpunkt neu nach dem kantonalen Personalgesetz angestellte Personen unbeschränkt gilt.
² Zudem wird der revidierte § 67a bei der nächsten auf die Volksabstimmung folgenden periodischen Überprüfung des Lohnsystems berücksichtigt. Diesbezügliche Anpassungen werden auch für Personen wirksam, welche bereits vor Inkrafttreten der genannten Bestimmung nach dem kantonalen Personalgesetz angestellt waren.
³ Tritt die entsprechende Gesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von § 67a in Kraft, so erlässt der Regierungsrat die nötigen Ausführungsbestimmungen.
Von der Vorprüfung 2024 bis zur Volksabstimmung: der Weg einer kantonalen Verfassungsinitiative.
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contact@mitentscheid.chQuellen u. a.: Regierungsrat BL — Vorlage 2025/482: Ablehnung ohne Gegenvorschlag (17.03.2026) · Personalkommission — Bericht und Antrag (18.05.2026) · Landrat BL — Beschluss und Protokoll (28.05.2026) · Landrat BL — Abstimmungsdaten Schlussabstimmung 41:38 · Landrat BL — Beilage Lohnvergleich Lohnbänder / GAV-Mindestlöhne · Landeskanzlei BL — Verfügung Zustandekommen (16.09.2025, PDF) · Landeskanzlei BL — Vorprüfungsverfügung mit Initiativtext (01.11.2024, PDF) · Regierungsrat BL — Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 29. November 2026 (11.08.2026) · abstimmungen.bl.ch — Vorlagen vom 29. November 2026 · Grüne BL — Parolen für den 29. November (09.09.2026) · FDP BL — Parolen · Keystone-SDA via swissinfo — Knappes Nein zu Arbeitsmarkt-Initiative im Baselbieter Landrat (28.05.2026) · SVP Baselland — Medienmitteilung zum Parteitag (22.10.2026) · FDP Baselland — Medienmitteilung zum Parteitag (22.10.2026, PDF) · SP Baselland — Parole Fairer Arbeitsmarkt · Volksstimme — Parteitag der Mitte Baselland (23.10.2026) · Wirtschaftskammer Baselland — Standpunkt Nr. 620 (16.10.2026)