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Abstimmung im Kanton · BL
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Abstimmung am 29. November 2026

Sollen Kantons·angestellte Löhne wie in kleinen Firmen haben? (KMU-Initiative)

Vorläufig Das offizielle Abstimmungs-Heft gibt es noch nicht. Viele Parteien haben noch nicht gesagt, was sie empfehlen. Wir tragen das später nach. Stand: 25. Oktober 2026
Für wen?

Lese-Stufe: Leicht

Landrat
Nein: 41 zu 38
Initiative
1'576 gültige Unterschriften
Abstimmung
29. November 2026

Quellen: baselland.ch · Landrat (talus) · Keystone-SDA

Worum geht es?

Etwa 5'000 Menschen arbeiten für den Kanton Basel-Landschaft. Die Initiative will eine neue Regel in der Kantons·verfassung: Lohn, Ferien und Arbeits·zeit von diesen Angestellten sollen sich an kleinen und mittleren Firmen orientieren. Solche Firmen nennt man KMU. Als Mass·stab gilt eine Statistik vom Bund über die Arbeits·kosten. Der Landrat muss die Gesetze dann in zwei Jahren anpassen. Die Initianten sagen: Der Staat zahlt zu gut und nimmt den Firmen die Fach·leute weg. Regierung und Landrat sagen: Staats·aufgaben kann man nicht mit Firmen vergleichen.

Die formulierte Verfassungsinitiative verlangt einen neuen § 67a der Kantonsverfassung: Die Anstellungsbedingungen (Lohn, Ferien, Arbeitszeit und alle weiteren Rechte und Pflichten mit Wirkung auf die Arbeitskosten) der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen orientieren sich an den Bedingungen bei KMU; massgebend sind die vom Bundesamt für Statistik erhobenen Arbeitskosten, das Nähere regelt der Landrat, und der Regierungsrat berichtet alle vier Jahre. Eine Übergangsregelung verpflichtet den Landrat, die Gesetzgebung innert zwei Jahren zu revidieren — unbeschränkt für Neuangestellte, für bestehende Angestellte bei der nächsten periodischen Überprüfung des Lohnsystems; sonst erlässt der Regierungsrat Ausführungsbestimmungen. Die Initiative stammt aus dem 16-Initiativen-Paket «Wirtschaftsstandort Baselland: Zurück in die Erfolgsspur» der Wirtschaftskammer Baselland. Der Regierungsrat beantragte am 17. März 2026 Ablehnung ohne Gegenvorschlag: Die BFS-Arbeitskostenstatistik liefere nur Durchschnittswerte ganzer Wirtschaftsabschnitte ohne Funktionsbezug, staatliche Aufgaben seien strukturell nicht mit KMU-Tätigkeiten vergleichbar, es drohe eine Lohndiskriminierung (Art. 8 BV) und ein Systembruch im Personalrecht. Die Personalkommission folgte mit 5:1 bei 3 Enthaltungen, der Landrat am 28. Mai 2026 mit 41:38 (SP, Grüne/EVP, GLP, vier Mitte, eine SVP dagegen; SVP, FDP, sechs Mitte dafür). Als Verfassungsinitiative untersteht sie der obligatorischen Volksabstimmung; es gilt die Mehrheit der gültigen Stimmen.

Wie kam es dazu?

Die Wirtschafts·kammer Baselland hat 16 Initiativen gestartet. Sie will den Kanton wirtschafts·freundlicher machen. Diese Initiative ist eine davon. Sie hat 1'576 gültige Unterschriften. Nötig sind 1'500. Im Landrat war es knapp: 41 Nein gegen 38 Ja.

Das Initiativkomitee (Rolf Blatter, Christoph Buser, Lucian Hell, Beat Huesler, Peter Meier, Nicole Ott, Roland Tischhauser, Mirko Tozzo, Richard Weber, Hansruedi Wirz; Rücksendeadresse c/o Haus der Wirtschaft, Pratteln) reichte den Text am 24. September 2024 zur Vorprüfung ein; die Verfügung der Landeskanzlei datiert vom 1. November 2024 (Amtsblatt 7. November 2024). Am 3. Juli 2025 wurden 1'655 Unterschriften eingereicht, davon 1'576 gültig; das Zustandekommen wurde am 16. September 2025 verfügt (Amtsblatt 18. September 2025). Der Landrat erklärte die Initiative am 27. November 2025 mit 72:0 für rechtsgültig. Die Vorlage des Regierungsrats vom 17. März 2026 verzichtet auf eine Kostenschätzung: Ob aus einer Totalrevision des Personalrechts Minder- oder Mehrausgaben resultierten, lasse sich «nicht abschliessend beurteilen». Die Beilagen vergleichen die kantonalen Lohnbänder 2026 mit GAV-Mindestlöhnen: In den Lohnbändern 20–19 liegt der Kanton «eher im Bereich des unteren bis mittleren Fachkräfte- bzw. Einstiegsniveaus», in 18–17 «ähnlich bzw. vergleichbar», in 16–13 «deutlich über den typischen GAV-Mindestwerten». Die Personalkommission hörte am 3. November 2025 Christoph Buser und Michael Köhn (Wirtschaftskammer) an. Im Landrat vom 28. Mai 2026 wurde die Schlussabstimmung wegen einer Panne der Abstimmungsanlage wiederholt; der FDP-Antrag auf eine Ja-Empfehlung unterlag mit 39:38 bei 1 Enthaltung, der Ablehnungsbeschluss passierte mit 41:38. Der Regierungsrat setzte die Abstimmung am 11. August 2026 auf den 29. November 2026 an.

Bei einem Ja
Die neue Regel steht in der Verfassung. Der Landrat muss in zwei Jahren die Gesetze ändern. Zuerst gilt das für neue Angestellte. Später auch für die bisherigen. Schafft es der Landrat nicht, macht die Regierung die Regeln.
§ 67a tritt in Kraft. Der Landrat revidiert die Gesetzgebung innert zwei Jahren; für Neuangestellte gilt sie unbeschränkt, für bestehende Angestellte greifen Anpassungen bei der nächsten periodischen Überprüfung des Lohnsystems. Bleibt die Gesetzgebung aus, erlässt der Regierungsrat Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg. Der Regierungsrat erwartet eine Totalrevision des Personalrechts; die finanziellen Folgen lässt er offen. Der Regierungsrat berichtet dem Landrat alle vier Jahre über den Vergleich mit den KMU.
Bei einem Nein
Alles bleibt wie heute. Das Personal·gesetz und das Lohn·system vom Kanton gelten weiter.
Das geltende Personalgesetz und Personaldekret mit dem funktionsorientierten Lohnsystem (Lohnbänder nach Einreihungsplan) bleiben in Kraft. Die laufende Lohnstrukturanalyse des Kantons und die periodische Überprüfung des Lohnsystems finden nach bisherigem Recht statt.
Wer empfiehlt Ja oder Nein?
Ja
SVP BLFDP BLWirtschafts·kammer Baselland
Nein
RegierungLandratSP BLDie Mitte BLGrüne BL

Noch keine Parole: GLP BL · EVP BL · VPOD / Personal·verbände

So empfehlen die Behörden und die Parteien. Manche Parteien sagen es erst später. · Stand: 25. Oktober 2026

Die Waage: Was gewinnt man? Was gibt man auf?
Bei einem JA
+ Das gewinnt man
  • Der Kanton muss seine Löhne mit KMU vergleichen
  • Alle vier Jahre gibt es einen Bericht dazu
  • Fach·leute bleiben eher in den Firmen (sagen die Initianten)
− Das gibt man auf
  • Das ganze Personal·recht muss neu gemacht werden
  • Der Kanton findet vielleicht weniger gute Leute (sagt die Regierung)
Bei einem NEIN
+ Das gewinnt man
  • Das Lohn·system bleibt stabil
  • Keine Unsicherheit über die Umsetzung
− Das gibt man auf
  • Keine Regel zum Vergleich mit KMU
  • Kein Bericht alle vier Jahre

Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.

Gründe: dafür und dagegen

Dafür

Initiativ·komitee und Wirtschafts·kammer
Fach·leute Gute Fach·leute wechseln zum Kanton. Dort sind Lohn, Ferien und Arbeits·zeit besser. Die Firmen finden keine Leute mehr. Quelle: Initiativ·komitee und Wirtschafts·kammer ↗
Steuer·geld Die Firmen zahlen Steuern. Mit diesen Steuern zahlt der Kanton hohe Löhne. So nimmt er den Firmen die Leute weg. Quelle: Initiativ·komitee und SVP im Landrat ↗
Umsetzung Die Initiative ist nur eine Richt·schnur, keine feste Tabelle. Der Landrat kann die Regeln selbst machen. Quelle: FDP und SVP im Landrat ↗
Staats·aufgaben & Löhne Die Initiative will keinen Abbau beim Staat. Die Löhne werden nicht automatisch gesenkt. Quelle: FDP und SVP im Landrat ↗

Dagegen

Regierung und Grüne im Landrat
Fach·leute Der Kanton konkurriert mit anderen Kantonen und dem Bund, nicht mit kleinen Firmen. Mit schlechteren Bedingungen gehen gute Leute weg. Der Kanton ist viel grösser als eine Firma. Quelle: Regierung und Grüne im Landrat ↗
Steuer·geld Die Initiative hilft den Firmen nicht wirklich. Arbeits·kosten sind nur ein Teil ihrer Kosten. Quelle: Regierung ↗
Umsetzung Die Statistik vom Bund zeigt nur Durch·schnitte. Daraus kann man keine Löhne für einzelne Stellen machen. Das gibt ein «Bürokratie·monster». Quelle: Regierung und Grüne im Landrat ↗
Staats·aufgaben & Löhne Die Initiative schafft keine Fairness, sondern Probleme. Wichtige Aufgaben wie Sicherheit oder Schule könnten leiden. Quelle: SP im Landrat und Regierung ↗

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Diskussion

Regeln für die Diskussion

Bleib freundlich. Schreibe sachlich. Keine Beleidigungen. Meinungen für Ja und für Nein sind gleich willkommen. Dein Beitrag erscheint, wenn du den Link in der E-Mail klickst. Wir dürfen Beiträge wieder löschen.

Der genaue Text der Vorlage Initiativtext: § 67a Kantonsverfassung (SGS 100) und Übergangsregelung

Wörtlicher Initiativtext gemäss Vorlage des Regierungsrats vom 17. März 2026 (Ziff. 2.2), identisch mit der Vorprüfungsverfügung vom 1. November 2024. Die Paragrafennummer der Übergangsregelung wird bei Annahme festgelegt.

§ 67a Anstellungsbedingungen (neu)

¹ Als Anstellungsbedingungen gelten alle Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf die Arbeitskosten auswirken. Insbesondere erfasst sind der Lohn, die Ferien und die Arbeitszeit.

² Die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen orientieren sich an den Anstellungsbedingungen, welche bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gelten.

³ Massgebend sind die Arbeitskosten, welche durch das Bundesamt für Statistik erhoben werden. Das Nähere regelt der Landrat.

⁴ Der Regierungsrat berichtet dem Landrat alle vier Jahre über die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen im Vergleich mit den Anstellungsbedingungen bei KMU.

Übergangsregelung zu § 67a

¹ Der Landrat revidiert die Gesetzgebung gemäss § 67a innert zwei Jahren nach dessen Annahme in der Volksabstimmung. Er sorgt dafür, dass die revidierte Gesetzgebung für ab diesem Zeitpunkt neu nach dem kantonalen Personalgesetz angestellte Personen unbeschränkt gilt.

² Zudem wird der revidierte § 67a bei der nächsten auf die Volksabstimmung folgenden periodischen Überprüfung des Lohnsystems berücksichtigt. Diesbezügliche Anpassungen werden auch für Personen wirksam, welche bereits vor Inkrafttreten der genannten Bestimmung nach dem kantonalen Personalgesetz angestellt waren.

³ Tritt die entsprechende Gesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von § 67a in Kraft, so erlässt der Regierungsrat die nötigen Ausführungsbestimmungen.

Quelle: Vorlage des Regierungsrats 2025/482 ↗
Mehr dazu · zum Aufklappen
Die Geschichte der Neutralität Von 1815 bis zur Abstimmung 2026

Von der Vorprüfung 2024 bis zur Volksabstimmung: der Weg einer kantonalen Verfassungsinitiative.

  1. Nov. 2024
    Vorprüfung und Sammelstart Die Landeskanzlei verfügt die Vorprüfung am 1. November 2024; Publikation im Amtsblatt am 7. November 2024. Vorprüfungsverfügung
  2. Sept. 2025
    Zustandekommen Am 3. Juli 2025 werden 1'655 Unterschriften eingereicht, 1'576 sind gültig; Verfügung am 16. September 2025. Verfügung Landeskanzlei
  3. 27. Nov. 2025
    Landrat: rechtsgültig 72:0 Nach einem Gutachten des Rechtsdienstes erklärt der Landrat die Initiative einstimmig für rechtsgültig. Geschäft 2025/482
  4. 17. März 2026
    Vorlage des Regierungsrats Ablehnung ohne Gegenvorschlag; Kostenfolgen «nicht abschliessend beurteilbar». Vorlage 2025/482
  5. 18. Mai 2026
    Personalkommission: 5:1 bei 3 Enthaltungen Die Kommission beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag (nach Anhörung der Wirtschaftskammer). Kommissionsbericht
  6. 28. Mai 2026
    Landrat: Nein 41:38 FDP-Antrag für eine Ja-Empfehlung unterliegt 39:38; Schlussabstimmung nach Wiederholung wegen Anlagenpanne. Abstimmungsdaten Landrat
  7. 11. Aug. 2026
    Abstimmung angeordnet Der Regierungsrat legt die kantonalen Vorlagen für den 29. November 2026 fest. Regierungsrat BL
Was wir noch nicht wissen Hier fehlen noch Infos. Wir tragen sie später nach.
  • Die Abstimmungs·broschüre vom Kanton gibt es noch nicht. Die Unterlagen kommen zwischen dem 2. und dem 7. November.
  • SVP und FDP sagen Ja. SP, Grüne und Mitte sagen Nein. GLP und EVP haben noch keine Parole. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Die Regierung sagt nicht, was ein Ja kosten würde.
  • Die Wirtschafts·kammer macht Werbung für ein Ja. Ein Nein-Komitee haben wir nicht gefunden.
Für Lehr-Personen · Bezug zum Lehrplan
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Was ist eine Verfassungs·initiative im Kanton? Der Staat als Arbeit·geber.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    Politische Bildung: Was ist eine Verfassungs·initiative im Kanton? Der Staat als Arbeit·geber.
Für Kanton und Gemeinde

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Quellen: Regierungsrat BL — Vorlage 2025/482: Ablehnung ohne Gegenvorschlag (17.03.2026) · Personalkommission — Bericht und Antrag (18.05.2026) · Landrat BL — Beschluss und Protokoll (28.05.2026) · Landrat BL — Abstimmungsdaten Schlussabstimmung 41:38 · Landrat BL — Beilage Lohnvergleich Lohnbänder / GAV-Mindestlöhne · Landeskanzlei BL — Verfügung Zustandekommen (16.09.2025, PDF) · Landeskanzlei BL — Vorprüfungsverfügung mit Initiativtext (01.11.2024, PDF) · Regierungsrat BL — Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 29. November 2026 (11.08.2026) · abstimmungen.bl.ch — Vorlagen vom 29. November 2026 · Grüne BL — Parolen für den 29. November (09.09.2026) · FDP BL — Parolen · Keystone-SDA via swissinfo — Knappes Nein zu Arbeitsmarkt-Initiative im Baselbieter Landrat (28.05.2026) · SVP Baselland — Medienmitteilung zum Parteitag (22.10.2026) · FDP Baselland — Medienmitteilung zum Parteitag (22.10.2026, PDF) · SP Baselland — Parole Fairer Arbeitsmarkt · Volksstimme — Parteitag der Mitte Baselland (23.10.2026) · Wirtschaftskammer Baselland — Standpunkt Nr. 620 (16.10.2026)