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Kantonale Vorlage · SH
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 29. November 2026

Änderung des Spitalgesetzes: Lohnpolitik der Spitäler Schaffhausen

Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Kantonsrat
Ja, 43:0 bei 12 Enthaltungen (24.08.2026)
Betroffen
rund 1'700 Mitarbeitende der Spitäler Schaffhausen (Abstimmungsmagazin)
Abstimmung
29. Nov. 2026 · Volksmehr

Quellen: Abstimmungsmagazin · sh.ch · Kantonsrat Schaffhausen · Parteien · Keystone-SDA

Worum geht es?

Die Spitäler Schaffhausen gehören dem Kanton. Ihr Personal ist heute wie die Kantonsangestellten nach dem Personalgesetz angestellt. Die Vorlage will das ändern: Das Spitalpersonal soll nach dem Obligationenrecht angestellt sein, mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), den Spitäler und Personalverbände aushandeln. Das Gesetz schreibt dafür Mindestregeln vor, zum Beispiel beim Kündigungsschutz und beim Teuerungsausgleich.

Die Änderung des Spitalgesetzes setzt die Motion «Mehr Flexibilität in der Lohnpolitik für die Spitäler Schaffhausen» um. Die Arbeitsverhältnisse der Spitäler Schaffhausen (Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts) werden aus dem kantonalen Personalgesetz herausgelöst und neu dem Obligationenrecht und einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Das Gesetz legt Mindestinhalte des GAV fest (Art. 17 Abs. 3): Geltung für alle Mitarbeitenden ausser Geschäftsleitung und leitende Ärzteschaft, transparentes Lohnsystem mit Lohnbändern, Teuerungsausgleich ab Lohnband 1 bis zu einem im GAV festzulegenden Band, Kündigungsschutz mit Anhörung, Schriftform und abschliessender Liste sachlicher Gründe, Nachwirkung des GAV bei vertragslosem Zustand bis zwölf Monate. Beim Übergang gilt ein Lohn-Besitzstand von mindestens drei Jahren, für die untersten Lohnbänder 1 und 2 unbefristet. Der Kantonsrat stimmte am 24. August 2026 mit 43:0 bei 12 Enthaltungen zu; weil das Vierfünftelmehr um eine Stimme verfehlt wurde, entscheidet das Volk.

Wie es dazu kam

Die Spitäler sagen: Wir müssen beim Lohn schnell auf den Arbeitsmarkt reagieren können, sonst finden wir zu wenig Fachleute. Das kantonale Personalgesetz ist dafür zu starr. Der Regierungsrat schlug darum ein eigenes Lohnsystem vor. Die Kommission des Kantonsrats ging weiter: Statt eines eigenen Systems soll ein Gesamtarbeitsvertrag gelten. SP, JUSO und Grüne enthielten sich am Schluss — sie fürchten schlechtere Bedingungen für das Personal.

Die 2019 eingereichte und 2020 mit 31:24 erheblich erklärte Motion verlangte mehr Spielraum in der Lohnpolitik der Spitäler. Die Vernehmlassung zur Vorlage des Regierungsrats (eigenes Lohnsystem, Delegation an den Spitalrat) fiel 2024 ablehnend aus — teils zu weit, teils zu wenig weit; VPOD und SBK bevorzugten eine GAV-Lösung. Die Gesundheitskommission unter Präsident Gianluca Looser baute die Vorlage deshalb auf Obligationenrecht und GAV mit gesetzlichen Mindeststandards um (Bericht 26. März 2026). In der ersten Lesung am 4. Mai 2026 unterlagen acht Änderungsanträge der SP-JUSO-Grüne-Fraktion (Mindestlohn 4'500 Franken, Rahmenvorgaben für Kaderlöhne, weitergehender Kündigungsschutz), erreichten aber die Schwelle für eine zweite Lesung. Die Kommission brachte Kompromisse beim Teuerungsausgleich, beim Kündigungsschutz und beim Besitzstand ein (Bericht 5. Juni 2026, 8:0 bei 1 Enthaltung). Laut Kommission liegt der Medianlohn der Spitäler 1,8 Prozent über vergleichbaren Zürcher Spitälern, einzelne Gruppen liegen darunter (Oberärztinnen und Oberärzte 92,4 Prozent, Pflege mit Fähigkeitsausweis 95,1 Prozent); befristete Lohnmassnahmen laufen Ende 2028 aus.

Bei einem Ja
Das Spitalpersonal wechselt ins Obligationenrecht. Spitäler und Personalverbände handeln einen Gesamtarbeitsvertrag aus. Der heutige Lohn ist mindestens drei Jahre garantiert, in den tiefsten Lohnklassen unbefristet.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten und den Zeitpunkt der Überführung. Die Sozialpartner handeln den GAV nach den gesetzlichen Mindestinhalten aus; kommt kein Vertrag zustande, wirkt der bisherige längstens zwölf Monate nach, danach entscheidet ein Schiedsgericht. Anstellung, Entlassung und Entschädigung von CEO, Geschäftsleitung und Chefärzteschaft liegen beim Spitalrat. Die berufliche Vorsorge bleibt grundsätzlich bei der Pensionskasse Schaffhausen; Streitigkeiten gehen an die Zivilgerichte. 44 Mitarbeitende der Lohnbänder 1 und 2 erhalten einen unbefristeten Lohn-Besitzstand.
Bei einem Nein
Alles bleibt wie heute: Das Spitalpersonal ist weiter nach dem kantonalen Personalgesetz angestellt. Die Motion ist bereits abgeschrieben.
Das Spitalpersonal bleibt dem kantonalen Personalgesetz und dem kantonalen Lohnsystem unterstellt. Die Motion 2019/9 hat der Kantonsrat am 24. August 2026 mit 51:3 abgeschrieben; eine neue Vorlage bräuchte einen neuen Anstoss. Die befristeten Lohnmassnahmen der Spitäler laufen Ende 2028 aus.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
RegierungsratKantonsratSVP SHEDU SH
Nein
—

Noch keine Parole: SP SH · FDP SH · Die Mitte SH · Grüne SH · GLP SH · EVP SH · VPOD / SBK

Parolen gemäss Beschlüssen von Behörden, Parteien und Verbänden (Protokolle, Medienmitteilungen); Fraktionspositionen aus der Ratsdebatte sind als Hinweis vermerkt. · Stand: 25. Oktober 2026

Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Spitäler können Löhne und Arbeitsmodelle selbst mit den Sozialpartnern regeln
  • Mindeststandards (Kündigungsschutz, Teuerung, Besitzstand) stehen im Gesetz
  • Lohnfragen werden im GAV statt im Kantonsrat entschieden
− Verzicht
  • Schutz des kantonalen Personalrechts (Ferien, Lohnfortzahlung, Rechtsweg) entfällt
  • Weniger direkte politische Steuerung der Spitallöhne
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Bewährter öffentlich-rechtlicher Status für das Personal bleibt
  • Kantonsrat behält die Kontrolle über das Lohnsystem
− Verzicht
  • Keine schnellere Anpassung der Löhne an den Arbeitsmarkt
  • Kein GAV mit ausgehandelten Mindeststandards

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Regierungsrat SH / Motionär Christian Heydecker (FDP)
Löhne & Fachkräfte Die Spitäler müssen marktgerechte Löhne zahlen und rasch auf den Arbeitsmarkt reagieren können; das starre kantonale Lohnrecht behindert sie im Wettbewerb um Fachkräfte. Quelle: Regierungsrat SH / Motionär Christian Heydecker (FDP) ↗
Arbeitsbedingungen Kündigungsschutz, Kaufkrafterhalt und Lohn-Besitzstand sind als Mindestinhalte des GAV im Gesetz verankert — Verschlechterungen beim Übergang werden so ausgeschlossen. Quelle: Gesundheitskommission des Kantonsrats (Mehrheit) ↗
Politische Steuerung Lohnfragen gehören in einen Gesamtarbeitsvertrag und nicht ins Gesetz; die Spitäler sollen politisch möglichst unabhängig arbeiten können. Quelle: Markus Müller und Walter Hotz (SVP) im Kantonsrat ↗
Reform & Risiko «Das Personal leidet nicht an Reformen, es leidet an starren, überholten Strukturen» — ein GAV erleichtere moderne Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle. Quelle: Markus Müller und Walter Hotz (SVP) im Kantonsrat ↗

Dagegen

Minderheit im Kantonsrat: SP-Fraktion (Isabelle Lüthi)
Löhne & Fachkräfte In den unteren Lohnbändern könnten die Löhne sinken, vor allem bei langjährigen Mitarbeitenden; ein gesetzlicher Mindestlohn von 4'500 Franken wurde abgelehnt. Quelle: Minderheit im Kantonsrat: SP-Fraktion (Isabelle Lüthi) ↗
Arbeitsbedingungen Mit dem Wechsel ins Obligationenrecht drohen Verschlechterungen: weniger Ferien, kürzere Kündigungsfristen, geringere Lohnfortzahlung bei Krankheit — «wir kaufen die Katze im Sack». Quelle: Minderheit im Kantonsrat: Leonie Altorfer (JUSO) ↗
Politische Steuerung Der Kanton als Alleineigner braucht Rahmenvorgaben des Regierungsrats gegen Lohnexzesse im Kader; der entsprechende Antrag unterlag mit 39:19. Quelle: Minderheit im Kantonsrat: SP (Leonie Altorfer, Patrick Portmann) ↗
Reform & Risiko Die Ausgliederung von über 1'700 Mitarbeitenden ist eine sehr weitreichende Änderung; eine öffentlich-rechtliche Anstellung mit GAV wäre der sicherere Weg gewesen. Quelle: Minderheit im Kantonsrat: Gianluca Looser (Junge Grüne), Patrick Portmann (SP) ↗

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Diskussion

Spielregeln der Diskussion

Sachlich bleiben, Behauptungen möglichst mit Quelle stützen, keine Beleidigungen, keine Kampagnen-Parolen. Beiträge erscheinen nach der E-Mail-Bestätigung; die Redaktion kann Beiträge nachträglich entfernen. Ja- und Nein-Stimmen sind gleichermassen willkommen.

Vertiefung · zum Aufklappen
Zeitstrahl der Neutralität 1815 Wiener Kongress → 2026 Abstimmung

Vom Vorstoss 2019 bis zur Volksabstimmung: Wie aus einer Motion für mehr Lohnflexibilität eine GAV-Lösung wurde.

  1. 2019
    Motion Heydecker Kantonsrat Christian Heydecker (FDP) reicht die Motion «Mehr Flexibilität in der Lohnpolitik für die Spitäler Schaffhausen» ein; der Kantonsrat erklärt sie am 29. Juni 2020 mit 31:24 erheblich. ADS 24-127
  2. 2024
    Vorlage des Regierungsrats Nach einer Vernehmlassung (Spitäler, VPOD, SBK) legt der Regierungsrat am 29. Oktober 2024 eine Vorlage für ein eigenes Lohnsystem der Spitäler vor. ADS 24-127
  3. März 2026
    Kommission wechselt auf OR und GAV Die Gesundheitskommission baut die Vorlage um: Anstellung nach Obligationenrecht mit Gesamtarbeitsvertrag und gesetzlichen Mindeststandards. ADS 26-20
  4. 4. Mai 2026
    Erste Lesung Der Kantonsrat tritt ein; acht Änderungsanträge der SP-JUSO-Grüne-Fraktion unterliegen, erreichen aber die Schwelle für eine zweite Lesung. Protokoll Kantonsrat
  5. 24. Aug. 2026
    Schlussabstimmung 43:0 bei 12 Enthaltungen Das Vierfünftelmehr wird um eine Stimme verfehlt — die Vorlage untersteht dem obligatorischen Referendum. Abstimmungsergebnisse Kantonsrat
  6. 25. Aug. 2026
    Abstimmung angeordnet Der Regierungsrat setzt die kantonale Volksabstimmung auf den 29. November 2026 an. Staatskanzlei SH
Was noch offen ist Lücken im Material — sichtbar gemacht statt gefüllt
  • Das Abstimmungsmagazin (publiziert 02.10.2026) druckt keine Abstimmungsfrage im Wortlaut ab; die Stimmzettel sind nicht online. Das Magazin verwendet den Titel «Teilrevision des Spitalgesetzes (Flexibilisierung Personalpolitik der Spitäler Schaffhausen)», die Anordnung des Regierungsrats «Änderung des Spitalgesetzes».
  • Parolen: SVP und EDU empfehlen Ja; die FDP wollte am 23.10.2026 entscheiden, das Ergebnis ist nicht publiziert. SP, Mitte, Grüne, GLP und EVP haben keine Parole publiziert; die Websites der SP waren nicht abrufbar. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Es gibt weder ein organisiertes Ja- noch ein Nein-Komitee. Das Abstimmungsmagazin enthält keine Gegenargumente («keine eigentliche Minderheitsmeinung», S. 8); die Contra-Argumente im Dossier sind die Minderheitsvoten der SP-JUSO-Grüne-Fraktion im Kantonsrat, die sich in der Schlussabstimmung enthielt — kein Ratsmitglied stimmte Nein.
  • Die Pro-Argumente wurden mit der Mehrheitsmeinung im Abstimmungsmagazin (S. 4–8) abgeglichen.
  • Die Haltung von VPOD, SBK und der Spitäler Schaffhausen zur Abstimmung ist nicht publiziert.
  • Das Abstimmungsmagazin spricht von einem «unbefristeten» Lohn-Besitzstand für die Lohnbänder 1 und 2 (S. 2, 7); im Gesetzestext (Art. 33a Abs. 2) steht das Wort «unbefristet» nicht.
  • Das Wortprotokoll der Sitzung vom 24. August 2026 ist noch nicht publiziert.
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Warum stimmt das Volk über ein Gesetz ab, dem niemand im Parlament widersprochen hat? Enthaltung, Vierfünftelmehr und obligatorisches Referendum.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Anstellung im Vergleich; Sozialpartnerschaft und GAV; Rolle des Kantons als Eigentümer eines Spitals; Lesen eines Kommissionsberichts.
Kanton oder Gemeinde?

mitentscheid ist ein unabhängiges Bildungsprojekt von aizoo. Dieses Dossier ist neutral und nach denselben Regeln aufbereitet wie alle anderen — redaktionell unabhängig, ohne Auftrag. Möchte Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde eine Abstimmung ebenso neutral erklärt haben? Schreiben Sie uns:

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Quellen u. a.: Kanton Schaffhausen — Abstimmungsmagazin zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (02.10.2026, PDF) · Staatskanzlei SH — Kantonale Volksabstimmung am 29. November 2026 (25.08.2026) · Kantonsrat SH — Abstimmungsergebnisse 24.08.2026 (Schlussabstimmung Spitalgesetz) · Gesundheitskommission — Bericht und Antrag zur 2. Lesung (ADS 26-40, 05.06.2026) · Gesundheitskommission — Bericht und Antrag zur 1. Lesung (ADS 26-20, 26.03.2026) · Kantonsrat SH — Protokoll der 4. Sitzung 2026 (04.05.2026) · Regierungsrat SH — Bericht und Antrag ADS 24-127 (29.10.2024) · Keystone-SDA via swissinfo — Schaffhauser Stimmberechtigte entscheiden über Löhne in Spitälern (24.08.2026) · medinside — Schaffhausen: Volk entscheidet über neuen GAV für Spitalpersonal (25.08.2026) · SVP Schaffhausen — Klare Entscheide an der Delegiertenversammlung (19.10.2026) · EDU Schaffhausen — Abstimmungsparolen