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Abstimmung im Kanton · SH
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Abstimmung am 29. November 2026

Neue Lohn-Regeln für die Spitäler Schaffhausen (Spital·gesetz)

Für wen?

Lese-Stufe: Leicht

Kantons·rat
Ja: 43 zu 0. 12 haben sich enthalten.
Betroffen
rund 1'700 Angestellte der Spitäler
Abstimmung
29. November 2026

Quellen: Abstimmungsmagazin · sh.ch · Kantonsrat Schaffhausen · Parteien · Keystone-SDA

Worum geht es?

Die Spitäler Schaffhausen gehören dem Kanton. Die Angestellten haben heute die gleichen Regeln wie alle Kantons·angestellten. Das steht im Personal·gesetz. Neu sollen die Spitäler einen eigenen Vertrag mit den Angestellten machen. Das nennt man Gesamt·arbeits·vertrag, kurz GAV. Die Spitäler und die Personal·verbände handeln den Vertrag zusammen aus. Im Gesetz stehen Mindest·regeln. Zum Beispiel: Schutz vor Kündigung. Und: Der Lohn muss mit den Preisen steigen.

Die Änderung des Spitalgesetzes setzt die Motion «Mehr Flexibilität in der Lohnpolitik für die Spitäler Schaffhausen» um. Die Arbeitsverhältnisse der Spitäler Schaffhausen (Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts) werden aus dem kantonalen Personalgesetz herausgelöst und neu dem Obligationenrecht und einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Das Gesetz legt Mindestinhalte des GAV fest (Art. 17 Abs. 3): Geltung für alle Mitarbeitenden ausser Geschäftsleitung und leitende Ärzteschaft, transparentes Lohnsystem mit Lohnbändern, Teuerungsausgleich ab Lohnband 1 bis zu einem im GAV festzulegenden Band, Kündigungsschutz mit Anhörung, Schriftform und abschliessender Liste sachlicher Gründe, Nachwirkung des GAV bei vertragslosem Zustand bis zwölf Monate. Beim Übergang gilt ein Lohn-Besitzstand von mindestens drei Jahren, für die untersten Lohnbänder 1 und 2 unbefristet. Der Kantonsrat stimmte am 24. August 2026 mit 43:0 bei 12 Enthaltungen zu; weil das Vierfünftelmehr um eine Stimme verfehlt wurde, entscheidet das Volk.

Wie kam es dazu?

Die Spitäler sagen: Wir finden zu wenig Fach·leute. Wir müssen beim Lohn schnell reagieren können. Die Regeln vom Kanton sind zu starr. Die Regierung wollte darum ein eigenes Lohn·system für die Spitäler. Die Kommission vom Kantons·rat wollte einen Gesamt·arbeits·vertrag. So ist es jetzt in der Vorlage. SP, JUSO und Grüne haben sich bei der Abstimmung im Kantons·rat enthalten. Sie haben Angst: Die Angestellten bekommen schlechtere Regeln.

Die 2019 eingereichte und 2020 mit 31:24 erheblich erklärte Motion verlangte mehr Spielraum in der Lohnpolitik der Spitäler. Die Vernehmlassung zur Vorlage des Regierungsrats (eigenes Lohnsystem, Delegation an den Spitalrat) fiel 2024 ablehnend aus — teils zu weit, teils zu wenig weit; VPOD und SBK bevorzugten eine GAV-Lösung. Die Gesundheitskommission unter Präsident Gianluca Looser baute die Vorlage deshalb auf Obligationenrecht und GAV mit gesetzlichen Mindeststandards um (Bericht 26. März 2026). In der ersten Lesung am 4. Mai 2026 unterlagen acht Änderungsanträge der SP-JUSO-Grüne-Fraktion (Mindestlohn 4'500 Franken, Rahmenvorgaben für Kaderlöhne, weitergehender Kündigungsschutz), erreichten aber die Schwelle für eine zweite Lesung. Die Kommission brachte Kompromisse beim Teuerungsausgleich, beim Kündigungsschutz und beim Besitzstand ein (Bericht 5. Juni 2026, 8:0 bei 1 Enthaltung). Laut Kommission liegt der Medianlohn der Spitäler 1,8 Prozent über vergleichbaren Zürcher Spitälern, einzelne Gruppen liegen darunter (Oberärztinnen und Oberärzte 92,4 Prozent, Pflege mit Fähigkeitsausweis 95,1 Prozent); befristete Lohnmassnahmen laufen Ende 2028 aus.

Bei einem Ja
Das Spital·personal bekommt einen Gesamt·arbeits·vertrag. Der Lohn bleibt mindestens 3 Jahre gleich. Wer sehr wenig verdient, behält den Lohn für immer.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten und den Zeitpunkt der Überführung. Die Sozialpartner handeln den GAV nach den gesetzlichen Mindestinhalten aus; kommt kein Vertrag zustande, wirkt der bisherige längstens zwölf Monate nach, danach entscheidet ein Schiedsgericht. Anstellung, Entlassung und Entschädigung von CEO, Geschäftsleitung und Chefärzteschaft liegen beim Spitalrat. Die berufliche Vorsorge bleibt grundsätzlich bei der Pensionskasse Schaffhausen; Streitigkeiten gehen an die Zivilgerichte. 44 Mitarbeitende der Lohnbänder 1 und 2 erhalten einen unbefristeten Lohn-Besitzstand.
Bei einem Nein
Alles bleibt wie heute. Das Spital·personal hat weiter die Regeln vom Kanton.
Das Spitalpersonal bleibt dem kantonalen Personalgesetz und dem kantonalen Lohnsystem unterstellt. Die Motion 2019/9 hat der Kantonsrat am 24. August 2026 mit 51:3 abgeschrieben; eine neue Vorlage bräuchte einen neuen Anstoss. Die befristeten Lohnmassnahmen der Spitäler laufen Ende 2028 aus.
Wer empfiehlt Ja oder Nein?
Ja
RegierungKantons·ratSVP SHEDU SH
Nein
—

Noch keine Parole: SP SH · FDP SH · Die Mitte SH · Grüne SH · GLP SH · EVP SH · VPOD / SBK

So empfehlen die Behörden und die Parteien. Manche Parteien sagen es erst später. · Stand: 25. Oktober 2026

Die Waage: Was gewinnt man? Was gibt man auf?
Bei einem JA
+ Das gewinnt man
  • Die Spitäler können Löhne selbst mit den Verbänden regeln
  • Mindest·regeln stehen im Gesetz
  • Lohn·fragen werden im Vertrag entschieden, nicht im Parlament
− Das gibt man auf
  • Der Schutz vom Personal·gesetz fällt weg
  • Die Politik hat weniger Einfluss auf die Löhne
Bei einem NEIN
+ Das gewinnt man
  • Das Personal behält die sicheren Regeln vom Kanton
  • Der Kantons·rat bestimmt weiter über das Lohn·system
− Das gibt man auf
  • Die Löhne können nicht schneller angepasst werden
  • Es gibt keinen Gesamt·arbeits·vertrag

Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.

Gründe: dafür und dagegen

Dafür

Regierung und FDP
Löhne & Fach·leute Die Spitäler müssen gute Löhne zahlen können. Sonst finden sie zu wenig Fach·leute. Die Regeln vom Kanton sind zu starr. Quelle: Regierung und FDP ↗
Arbeits·bedingungen Der Schutz vor Kündigung und der Lohn·schutz stehen im Gesetz. Niemand bekommt schlechtere Regeln. Quelle: Kommission vom Kantons·rat ↗
Politik Über Löhne soll der Vertrag entscheiden, nicht das Gesetz. Die Spitäler sollen frei arbeiten können. Quelle: SVP im Kantons·rat ↗
Reform & Risiko Die alten Regeln sind starr und überholt. Mit einem Vertrag sind neue Arbeits·zeit·modelle leichter möglich. Quelle: SVP im Kantons·rat ↗

Dagegen

SP im Kantons·rat (Minderheit)
Löhne & Fach·leute Die tiefen Löhne könnten sinken. Ein Mindest·lohn von 4'500 Franken wurde abgelehnt. Quelle: SP im Kantons·rat (Minderheit) ↗
Arbeits·bedingungen Mit dem neuen Recht gibt es vielleicht weniger Ferien, kürzere Kündigungs·fristen und weniger Lohn bei Krankheit. «Wir kaufen die Katze im Sack.» Quelle: JUSO im Kantons·rat (Minderheit) ↗
Politik Der Kanton ist der Besitzer. Die Regierung soll Regeln gegen zu hohe Chef·löhne machen können. Das wurde abgelehnt. Quelle: SP im Kantons·rat (Minderheit) ↗
Reform & Risiko Die Änderung ist sehr gross. Sie betrifft über 1'700 Angestellte. Sicherer wäre: Regeln vom Kanton plus Vertrag. Quelle: Junge Grüne und SP im Kantons·rat (Minderheit) ↗

Tendenz von den Besuchern

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Diskussion

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Die Geschichte der Neutralität Von 1815 bis zur Abstimmung 2026

Vom Vorstoss 2019 bis zur Volksabstimmung: Wie aus einer Motion für mehr Lohnflexibilität eine GAV-Lösung wurde.

  1. 2019
    Motion Heydecker Kantonsrat Christian Heydecker (FDP) reicht die Motion «Mehr Flexibilität in der Lohnpolitik für die Spitäler Schaffhausen» ein; der Kantonsrat erklärt sie am 29. Juni 2020 mit 31:24 erheblich. ADS 24-127
  2. 2024
    Vorlage des Regierungsrats Nach einer Vernehmlassung (Spitäler, VPOD, SBK) legt der Regierungsrat am 29. Oktober 2024 eine Vorlage für ein eigenes Lohnsystem der Spitäler vor. ADS 24-127
  3. März 2026
    Kommission wechselt auf OR und GAV Die Gesundheitskommission baut die Vorlage um: Anstellung nach Obligationenrecht mit Gesamtarbeitsvertrag und gesetzlichen Mindeststandards. ADS 26-20
  4. 4. Mai 2026
    Erste Lesung Der Kantonsrat tritt ein; acht Änderungsanträge der SP-JUSO-Grüne-Fraktion unterliegen, erreichen aber die Schwelle für eine zweite Lesung. Protokoll Kantonsrat
  5. 24. Aug. 2026
    Schlussabstimmung 43:0 bei 12 Enthaltungen Das Vierfünftelmehr wird um eine Stimme verfehlt — die Vorlage untersteht dem obligatorischen Referendum. Abstimmungsergebnisse Kantonsrat
  6. 25. Aug. 2026
    Abstimmung angeordnet Der Regierungsrat setzt die kantonale Volksabstimmung auf den 29. November 2026 an. Staatskanzlei SH
Was wir noch nicht wissen Hier fehlen noch Infos. Wir tragen sie später nach.
  • Im Abstimmungs·magazin steht die genaue Abstimmungs·frage nicht.
  • SVP und EDU sagen Ja. Die anderen Parteien haben noch keine Parole. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Es gibt kein Ja-Komitee und kein Nein-Komitee. Die Contra-Argumente kommen von SP, JUSO und Grünen im Kantons·rat.
Für Lehr-Personen · Bezug zum Lehrplan
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Warum stimmt das Volk ab, obwohl niemand im Parlament Nein gesagt hat? Enthaltung und Vier·fünftel·mehr.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    Politische Bildung: Warum stimmt das Volk ab, obwohl niemand im Parlament Nein gesagt hat? Enthaltung und Vier·fünftel·mehr.
Für Kanton und Gemeinde

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Quellen: Kanton Schaffhausen — Abstimmungsmagazin zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (02.10.2026, PDF) · Staatskanzlei SH — Kantonale Volksabstimmung am 29. November 2026 (25.08.2026) · Kantonsrat SH — Abstimmungsergebnisse 24.08.2026 (Schlussabstimmung Spitalgesetz) · Gesundheitskommission — Bericht und Antrag zur 2. Lesung (ADS 26-40, 05.06.2026) · Gesundheitskommission — Bericht und Antrag zur 1. Lesung (ADS 26-20, 26.03.2026) · Kantonsrat SH — Protokoll der 4. Sitzung 2026 (04.05.2026) · Regierungsrat SH — Bericht und Antrag ADS 24-127 (29.10.2024) · Keystone-SDA via swissinfo — Schaffhauser Stimmberechtigte entscheiden über Löhne in Spitälern (24.08.2026) · medinside — Schaffhausen: Volk entscheidet über neuen GAV für Spitalpersonal (25.08.2026) · SVP Schaffhausen — Klare Entscheide an der Delegiertenversammlung (19.10.2026) · EDU Schaffhausen — Abstimmungsparolen