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Kommunale Vorlage · SH
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 29. November 2026

Kinder- und Jugendheim Generalengut (Stadt Schaffhausen)

Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Kredit
6,39 Mio. Fr. (Kauf 2,405 + Umbau 3,985 Mio.)
Grosser Stadtrat
Ja, 30:1 bei 1 Enthaltung (01.09.2026)
Abstimmung
29. Nov. 2026 · Volksmehr

Quellen: Abstimmungsmagazin · stadt-schaffhausen.ch · Grosser Stadtrat · Bildungskommission

Worum geht es?

Das Kinder- und Jugendheim der Stadt Schaffhausen ist seit über 20 Jahren provisorisch in einem Gebäude des Alterszentrums Kirchhofplatz untergebracht. Die Räume genügen nicht mehr, und es gibt eine Warteliste. Die Stadt will darum das alte Pfarrhaus «Generalengut» an der Stokarbergstrasse kaufen und umbauen. Neu gäbe es 14 statt 7 Plätze. Weil die Ausgabe über 2 Millionen Franken liegt, muss das Volk abstimmen.

Die Vorlage des Stadtrats vom 31. März 2026 umfasst zwei Kredite, die gemeinsam dem obligatorischen Referendum unterstehen (Art. 10 lit. d Stadtverfassung): den Erwerb der Liegenschaft Stokarbergstrasse 14 (GB 1275) vom Verband der reformierten Kirchgemeinden für 2'405'000 Franken ins Verwaltungsvermögen und einen Investitionskredit von 3'985'000 Franken für den Umbau (Kostengenauigkeit ±25 Prozent, Preisstand April 2025). Das denkmalgeschützte Generalengut (erbaut 1780, Empire-Ausbau 1823) erhält mit Dachausbau elf Einzelzimmer und zwei barrierefreie Geschwisterzimmer; die Plätze steigen von sieben auf bis zu vierzehn, das Angebot wird auf ältere Kinder und Kinder mit besonderen Bedürfnissen erweitert. Die Stadt strebt die Anerkennung nach IVSE und durch das Bundesamt für Justiz an, womit Beiträge von Bund und Kanton möglich würden; das Heim bleibt Teil der Stadtverwaltung. Die Bildungskommission stimmte 7:0 zu, der Grosse Stadtrat am 1. September 2026 mit 30:1 bei 1 Enthaltung.

Wie es dazu kam

Schon 2023 verlangte das Stadtparlament mit einem Postulat ein neues Zuhause für das Heim. Die reformierten Kirchgemeinden stimmten 2025 dem Verkauf des Generalenguts zu. Bis zum Umbau nutzt die Primarschule Steig das Haus als Zwischenlösung.

Das Kinder- und Jugendheim (KJH) ist seit über zwanzig Jahren im Bau 59 des Alterszentrums Kirchhofplatz untergebracht; die Räume entsprechen weder den gesetzlichen noch den pädagogischen Anforderungen. Der Grosse Stadtrat erklärte am 6. Juni 2023 das Postulat Spitz (GLP) «Ein neues Zuhause für das Kinder- und Jugendheim» und am 18. Februar 2025 das Postulat Schöpfer (EDU) zur Liegenschaft Ringkengässchen 5 erheblich. 2024 schlossen Stadtrat und Kirchgemeindeverband eine Absichtserklärung über drei Liegenschaften ab; am 28. September 2025 stimmten die Kirchgemeindemitglieder dem Verkauf mit 87,6 Prozent zu. Seit Januar 2025 nutzt die Primarschule Steig das Haus als Zwischenlösung (Miete 3'800 Franken pro Monat). Im Grossen Stadtrat unterlag am 1. September 2026 ein Rückweisungsantrag der SVP (Übertragung im Baurecht an eine städtische soziale Stiftung prüfen) mit 14:18; ein Antrag, die Mitfinanzierung durch Stiftungen und Dritte zu prüfen, wurde mit 22:9 angenommen. Der Stadtrat setzte die Abstimmung am 14. September 2026 auf den 29. November 2026 an.

Bei einem Ja
Die Stadt kauft das Generalengut 2027 und baut es ab 2028 um. Ende 2029 zieht das Heim mit 14 Plätzen ein.
Kauf 2027, Baustart voraussichtlich im dritten Quartal 2028, Bezug Ende 2029. Das Heim wird mit Vollkostentarifen für auswärtige Platzierungen geführt; mit der IVSE- und BJ-Anerkennung werden Beiträge von Bund und Kanton möglich, sind aber nicht gesichert. Der Bau 59 am Kirchhofplatz wird frei und steht für die Entwicklung des Kirchhofareals zur Verfügung. Die Mitfinanzierung durch Stiftungen oder Dritte wird geprüft (Antrag 22:9).
Bei einem Nein
Das Heim bleibt im Provisorium am Kirchhofplatz. Der Kauf kommt nicht zustande, und die Stadt müsste eine neue Lösung suchen.
Bei Ablehnung kommt der Kaufvertrag mit dem Kirchgemeindeverband nicht zustande; das Kinder- und Jugendheim bleibt vorerst im Bau 59 mit sieben Plätzen, die Angebotserweiterung entfällt. Die Entwicklung des Kirchhofareals müsste ohne Freispielung des Baus 59 geplant werden. Die Vorlage beschreibt die Folgen einer Ablehnung nicht im Detail.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
StadtratGrosser StadtratEDU Stadt SH
Nein
—

Noch keine Parole: SVP Stadt SH · SP Stadt SH · FDP Stadt SH · Die Mitte Stadt SH · Grüne Stadt SH · GLP Stadt SH · EVP Stadt SH · JUSO Stadt SH

Parolen gemäss Beschlüssen von Behörden, Parteien und Verbänden (Protokolle, Medienmitteilungen); Fraktionspositionen aus der Ratsdebatte sind als Hinweis vermerkt. · Stand: 25. Oktober 2026

Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Doppelt so viele Plätze (14 statt 7) in zeitgemässen Räumen
  • Denkmalgeschütztes Haus bleibt in öffentlicher Nutzung
  • Kirchhofareal kann entwickelt werden
− Verzicht
  • 6,39 Mio. Franken gebundenes Kapital
  • Alternative Trägerschaften (Stiftung, Baurecht) werden nicht weiterverfolgt
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Kein Kauf, keine Investition von 6,39 Mio. Franken
  • Spielraum für andere Lösungen oder Trägerschaften
− Verzicht
  • Heim bleibt im Provisorium, Warteliste bleibt
  • Kein Ausbau des Angebots für ältere Kinder

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Stadtrat Schaffhausen (Vorlage) / Bildungskommission (7:0)
Bedarf & Betrieb Das Heim ist seit Jahren voll ausgelastet und führt eine Warteliste; die heutigen Räume genügen weder den gesetzlichen noch den pädagogischen Anforderungen. Mit dem Generalengut verdoppeln sich die Plätze. Quelle: Stadtrat Schaffhausen (Vorlage) / Bildungskommission (7:0) ↗
Kosten Dem Kaufpreis steht ein Gegenwert gegenüber; Vollkostentarife für auswärtige Platzierungen und die angestrebte IVSE- und BJ-Anerkennung stützen die Finanzierung breiter ab. Quelle: Stadtrat Schaffhausen (Vorlage) ↗
Trägerschaft Das Heim bleibt Teil der Stadtverwaltung; die zentrale Lage erlaubt den Kindern, Schule und Freizeitangebote weiterhin selbständig zu erreichen. Quelle: Stadtrat Schaffhausen / Bildungskommission ↗
Standort & Zeitplan Die Freispielung des Baus 59 am Kirchhofplatz ist Voraussetzung für die Entwicklung des Kirchhofareals; das denkmalgeschützte Generalengut erhält eine dauerhafte öffentliche Nutzung. Quelle: Stadtrat Schaffhausen (Vorlage) ↗

Dagegen

Risikohinweise in der Vorlage des Stadtrats / Kommissionsberatung (kein Nein-Komitee)
Bedarf & Betrieb Mit der Angebotserweiterung steigen die Betriebskosten dauerhaft; die Vorlage weist dieses Risiko selbst aus. Quelle: Risikohinweise in der Vorlage des Stadtrats / Kommissionsberatung (kein Nein-Komitee) ↗
Kosten Kauf und Umbau binden 6,39 Mio. Franken bei einer Kostengenauigkeit von nur ±25 Prozent; Beiträge von Bund und Kanton sind nicht gesichert. Quelle: Risikohinweise in der Vorlage des Stadtrats / Kommissionsberatung (kein Nein-Komitee) ↗
Trägerschaft Statt Kauf und Betrieb durch die Stadt sollte eine Übertragung im Baurecht an eine städtische soziale Stiftung geprüft werden — der Rückweisungsantrag unterlag mit 14:18. Quelle: Minderheit im Grossen Stadtrat: Hermann Schlatter (SVP), unterstützt von SVP, FDP, EDU und Mitte ↗
Standort & Zeitplan Der Bezug erfolgt erst Ende 2029; bis dahin braucht es Notlösungen in anderen Institutionen, und die Mitfinanzierung durch Stiftungen oder Dritte ist erst noch zu prüfen. Quelle: Kommissionsbericht / Antrag Schlatter (SVP), angenommen 22:9 ↗

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Diskussion

Spielregeln der Diskussion

Sachlich bleiben, Behauptungen möglichst mit Quelle stützen, keine Beleidigungen, keine Kampagnen-Parolen. Beiträge erscheinen nach der E-Mail-Bestätigung; die Redaktion kann Beiträge nachträglich entfernen. Ja- und Nein-Stimmen sind gleichermassen willkommen.

Vertiefung · zum Aufklappen
Zeitstrahl der Neutralität 1815 Wiener Kongress → 2026 Abstimmung

Vom Postulat 2023 bis zur Abstimmung: Wie die Stadt zu einem neuen Standort für ihr Kinder- und Jugendheim kam.

  1. 6. Juni 2023
    Postulat «Ein neues Zuhause für das Kinder- und Jugendheim» Der Grosse Stadtrat erklärt das Postulat von Daniel Spitz (GLP) erheblich. Vorlage des Stadtrats
  2. 2024
    Absichtserklärung mit den Kirchgemeinden Stadtrat und Verband der reformierten Kirchgemeinden vereinbaren Verhandlungen über drei Liegenschaften, darunter das Generalengut. Vorlage des Stadtrats
  3. 28. Sept. 2025
    Kirchgemeinden stimmen dem Verkauf zu Die Mitglieder der Kirchgemeinden sagen mit 87,6 Prozent Ja zum Verkauf an die Stadt. Vorlage des Stadtrats
  4. 31. März 2026
    Vorlage des Stadtrats Kauf für 2,405 Mio. und Umbaukredit von 3,985 Mio. Franken; 14 Plätze, Anerkennung nach IVSE und BJ angestrebt. Geschäftsseite
  5. 31. Juli 2026
    Bildungskommission: 7:0 Die Kommission empfiehlt die Vorlage einstimmig zur Annahme. Kommissionsbericht
  6. 1. Sept. 2026
    Grosser Stadtrat: 30:1 bei 1 Enthaltung Rückweisungsantrag (Baurecht an eine Stiftung) unterliegt 14:18; Antrag zur Prüfung einer Mitfinanzierung durch Dritte angenommen 22:9. Abstimmungsergebnisse
  7. 14. Sept. 2026
    Abstimmung angeordnet Der Stadtrat setzt die Volksabstimmung auf den 29. November 2026 an. Stadt Schaffhausen
Was noch offen ist Lücken im Material — sichtbar gemacht statt gefüllt
  • Das Abstimmungsmagazin der Stadt druckt keine Abstimmungsfrage im Wortlaut ab; die Stimmzettel sind nicht online.
  • Parolen: Die EDU empfiehlt Ja; die übrigen Parteien haben keine Parole publiziert, die Website der SP Stadt war nicht abrufbar. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Es gibt kein Nein-Komitee, und das Abstimmungsmagazin enthält keinen Minderheitstext. Die Contra-Argumente stammen aus dem Rückweisungsantrag und den Risikohinweisen der Vorlage; nur ein Ratsmitglied (SVP) stimmte Nein, dessen Begründung im noch nicht publizierten Wortprotokoll steht.
  • Die Argumente wurden mit dem Abstimmungsmagazin (S. 35–41) abgeglichen. Es bestätigt das Ratsergebnis von 30:1 bei 1 Enthaltung; die Medienmitteilung der Stadt vom 14.09.2026 nannte 31:1:1.
  • Die Folgen einer Ablehnung beschreiben weder die Vorlage noch das Abstimmungsmagazin ausdrücklich.
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Wann muss das Volk über eine Ausgabe der Gemeinde abstimmen? Finanzreferendum und Verpflichtungskredit am Beispiel eines Heims.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Kreditvorlagen lesen — Kostengenauigkeit, Verwaltungsvermögen, Vollkostenrechnung; Rollen von Stadtrat, Kommission und Parlament; Kinderschutz als Gemeindeaufgabe.
Kanton oder Gemeinde?

mitentscheid ist ein unabhängiges Bildungsprojekt von aizoo. Dieses Dossier ist neutral und nach denselben Regeln aufbereitet wie alle anderen — redaktionell unabhängig, ohne Auftrag. Möchte Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde eine Abstimmung ebenso neutral erklärt haben? Schreiben Sie uns:

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Quellen u. a.: Stadt Schaffhausen — Abstimmungsmagazin zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (PDF) · Stadt Schaffhausen — Vorlage des Stadtrats «Kinder- und Jugendheim Generalengut» (31.03.2026, PDF) · Bildungskommission — Bericht und Antrag (31.07.2026, PDF) · Grosser Stadtrat — Beschlussprotokoll vom 01.09.2026 (PDF) · Grosser Stadtrat — Abstimmungsergebnisse vom 01.09.2026 (PDF) · Stadt Schaffhausen — Geschäftsseite Kinder- und Jugendheim Generalengut · Stadt Schaffhausen — Abstimmungstermin 29. November 2026 (14.09.2026) · Stadt Schaffhausen — Urnengang vom 29. November 2026 · Schaffhausen24 — Drei städtische Abstimmungsvorlagen am 29. November 2026 (14.09.2026) · EDU Schaffhausen — Abstimmungsparolen