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Kommunale Vorlage · SH
Abstimmungs-Dossier

Volksabstimmung vom 29. November 2026

Arealentwicklung Güterbahnhof: Verordnung mit Ausgabendeckel (Stadt Schaffhausen)

Tiefe
Lesefassung
Leicht

Lesefassung: Standard

Vorinvestitionen
bis 34 Mio. Fr., refinanzierbar über Baurechtszinsen
Grosser Stadtrat
Ja, 35:0 (18.08.2026)
Abstimmung
29. Nov. 2026 · Volksmehr

Quellen: Abstimmungsmagazin · stadt-schaffhausen.ch · Grosser Stadtrat · Geschäftsprüfungskommission

Worum geht es?

Das Güterbahnhofareal beim Bahnhof gehört den SBB. Dort soll in den nächsten 10 bis 15 Jahren ein neues Stadtquartier entstehen: Wohnungen für rund 800 Personen und rund 900 Arbeitsplätze. Die SBB bauen auf dem Areal eine Serviceanlage für Züge; darüber und daneben kann die Stadt bauen lassen. Dafür braucht es Vorinvestitionen, etwa für die Statik eines Hochhauses über den Gleisen. Die Verordnung erlaubt dem Stadtrat, solche Vorinvestitionen bis 34 Millionen Franken zu beschliessen — das Geld soll später über Baurechte zurückfliessen. Weil das Parlament damit Entscheide an den Stadtrat abgibt, muss das Volk zustimmen.

Zur Abstimmung steht die «Verordnung über die städtebauliche Entwicklung des Güterbahnhofareals», die der Grosse Stadtrat am 18. August 2026 mit 35:0 beschlossen hat; als Kompetenzdelegation untersteht sie dem obligatorischen Referendum (Art. 10 lit. f Stadtverfassung). Die Verordnung legt das Zielbild fest (drei Baufelder Nord, Mitte, Süd auf rund 26'000 m² SBB-Eigentum; Wohn- und Gewerberaum, Vernetzung mit den Quartieren), ermächtigt den Stadtrat, Baurechte von den SBB zu erwerben, Unterbaurechte an Investoren zu vergeben und über Planungs- und Investitionskredite für refinanzierbare Vorinvestitionen abschliessend zu entscheiden — mit einem indexierten Deckel von 34 Millionen Franken (Baufeld Nord 12,0 Mio. für die Statik eines Hochhauses über den Gleisen, Mitte 11,5 Mio. für das bebaubare Dach der SBB-Serviceanlage, Süd 2,5 Mio., Reserve 8,0 Mio.; Kostengenauigkeit ±30 Prozent). Die Refinanzierung erfolgt über Baurechtszinsen und Einmalentschädigungen der Unterbaurechtsnehmer; das kantonale Amt für Grundstückschätzungen prüft die Refinanzierbarkeit. Der Grosse Stadtrat legt die Vergabekriterien für die Unterbaurechte fest, der Stadtrat berichtet jährlich; die Verordnung erlischt nach Abschluss aller Unterbaurechtsverträge, spätestens nach 15 Jahren. Die beiden Planungskredite (450'000 und 100'000 Franken) sind nach unbenutzter Referendumsfrist bereits rechtskräftig.

Wie es dazu kam

Die SBB brauchen in Schaffhausen eine Serviceanlage für die Zürcher S-Bahn und haben den Güterbahnhof dafür gewählt. Die Stadt sieht darin eine einmalige Chance: Statt einer isolierten Bahnanlage soll ein ganzes Quartier entstehen. Bis Sommer 2027 brauchen die SBB eine verbindliche Zusage der Stadt.

Der kantonale Richtplan weist das Güterbahnhofareal als Transformationsgebiet aus. Im Rahmen des Ausbauschritts 2035 der Zürcher S-Bahn evaluierten die SBB Standorte für eine Serviceanlage (220 × 40 × 10 Meter, rund 60 Arbeitsplätze, Eröffnung 2032) und entschieden sich für den Güterbahnhof Schaffhausen. Die Stadt informierte am 18. November 2025 über die «einmalige Chance für die Stadt und die gesamte Region» und legte am 10. März 2026 die Vorlage vor: Rahmenvereinbarung mit den SBB, Testplanung, Umzonung, Baurechte und refinanzierbare Vorinvestitionen, dazu eine Fuss- und Velobrücke über die Gleise als Verbindung zum Entwicklungsschwerpunkt Ebnat West. Die Geschäftsprüfungskommission stimmte am 25. Juni 2026 mit 6:0 zu und ergänzte einen Antrag zur Förderung des lokalen Baugewerbes und zu einem angemessenen Anteil gemeinnütziger Wohnungen (4:1:1). Im Grossen Stadtrat sprachen sich alle Fraktionen für die Vorlage aus (35:0). Die Referendumsfrist für die Planungskredite lief am 23. September 2026 unbenutzt ab; der Stadtrat setzte die Abstimmung über die Verordnung am 25. August 2026 auf den 29. November 2026 an. Eine verbindliche Zusage an die SBB ist bis Sommer 2027 nötig.

Bei einem Ja
Die Verordnung gilt sofort. Der Stadtrat kann Baurechte mit den SBB abschliessen und Vorinvestitionen bis 34 Millionen Franken beschliessen. Das Parlament legt fest, nach welchen Kriterien die Baufelder an Investoren vergeben werden.
Die Verordnung tritt umgehend in Kraft. Der Stadtrat kann Baurechte von den SBB erwerben, Unterbaurechte vergeben und Vorinvestitionen bis zum indexierten Deckel von 34 Mio. Franken beschliessen; der Grosse Stadtrat bestimmt die Vergabekriterien und erhält ein jährliches Reporting. Es folgen Testplanung, Umzonung und Baurechtsvergaben (2026–2032); die Fertigstellung des Quartiers wird in 10 bis 15 Jahren erwartet. Die Verordnung erlischt mit dem letzten Unterbaurechtsvertrag, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten.
Bei einem Nein
Die SBB bauen ihre Serviceanlage allein, ohne Quartier darüber und daneben. Die Arealentwicklung in dieser Form fällt weg. Die bereits bewilligten Planungskredite bleiben.
Bei Ablehnung fehlt dem Stadtrat die Kompetenz für Baurechte und Vorinvestitionen; die SBB erstellen die Serviceanlage isoliert, und die Arealentwicklung in dieser Form entfällt. Die rechtskräftigen Planungskredite von 550'000 Franken bleiben bestehen. Eine neue Vorlage müsste den Weg über den Grossen Stadtrat und gegebenenfalls das Volk erneut nehmen — unter dem Zeitdruck der SBB-Zusage bis Sommer 2027.
Parolenspiegel · wer empfiehlt was
Ja
StadtratGrosser StadtratEDU Stadt SH
Nein
—

Noch keine Parole: SVP Stadt SH · SP Stadt SH · FDP Stadt SH · Die Mitte Stadt SH · Grüne Stadt SH · GLP Stadt SH · EVP Stadt SH · JUSO Stadt SH

Parolen gemäss Beschlüssen von Behörden, Parteien und Verbänden (Protokolle, Medienmitteilungen); Fraktionspositionen aus der Ratsdebatte sind als Hinweis vermerkt. · Stand: 25. Oktober 2026

Die Waage · was gewinnt man, was gibt man auf
Bei einem JA
+ Gewinn
  • Wohnraum für rund 800 Personen und rund 900 Arbeitsplätze auf bereits versiegeltem Land
  • Stadtrat kann mit den SBB verbindlich planen (Zusage bis Sommer 2027)
  • Neue Fuss- und Velobrücke verbindet die Quartiere
− Verzicht
  • Parlament gibt Kreditentscheide bis 34 Mio. Franken an den Stadtrat ab
  • Vorinvestitionen sind erst über die Baurechtsdauer refinanziert
Bei einem NEIN
+ Gewinn
  • Kein finanzielles Risiko aus Vorinvestitionen
  • Parlament und Volk behalten jeden Kreditentscheid
− Verzicht
  • SBB-Serviceanlage entsteht ohne Quartier darüber
  • Chance auf zentrumsnahen Wohn- und Arbeitsraum entfällt

Opportunitätskosten = der Preis der nicht gewählten Option. Symmetrisch dargestellt, ohne Wertung.

Argumente — paritätisch, mit Quelle

Dafür

Stadtrat Schaffhausen (Vorlage) / alle Fraktionen im Grossen Stadtrat
Wohnen & Arbeiten Auf bereits versiegeltem Land entsteht zentrumsnaher Wohnraum für rund 800 Personen und Gewerbefläche für rund 900 Arbeitsplätze — ohne Kulturlandverlust. Quelle: Stadtrat Schaffhausen (Vorlage) / alle Fraktionen im Grossen Stadtrat ↗
Finanzen & Risiko Die Vorinvestitionen werden über die Baurechtsdauer vollständig refinanziert; der Deckel von 34 Mio. Franken verhindert ein «Fass ohne Boden», und bei den Baurechtsnehmern wird ein Investitionsvolumen von über 200 Mio. Franken erwartet. Quelle: Geschäftsprüfungskommission (Thomas Stamm, SVP) / SVP-EDU-Fraktion (Res Hauser) ↗
SBB & Zeitplan Die SBB-Serviceanlage ist eine einmalige Chance: Ohne Arealentwicklung bauen die SBB die Anlage isoliert; mit ihr wird der Bahnhof als Mobilitätsknoten gestärkt. Quelle: Stadtrat Schaffhausen (Vorlage) ↗
Kompetenzen & Verfahren Die Verordnung schafft klare Spielregeln: Deckel, jährliches Reporting, Vergabekriterien durch das Parlament und Erlöschen nach spätestens 15 Jahren. Quelle: Verordnungstext (Art. 4–7) / Geschäftsprüfungskommission ↗

Dagegen

Kritische Stimme in der Ratsdebatte: Romina Loliva (SP/JUSO) — stimmte der Vorlage zu
Wohnen & Arbeiten Ohne politische Leitplanken drohen Wohnungen nur für Gutverdienende — «kein Hochhaus aus Luxuswohnungen, keine leeren Büroflächen»; ein angemessener Anteil gemeinnütziger Wohnungen ist erst ein Prüfauftrag. Quelle: Kritische Stimme in der Ratsdebatte: Romina Loliva (SP/JUSO) — stimmte der Vorlage zu ↗
Finanzen & Risiko Vorinvestitionen von bis zu 34 Mio. Franken sind erheblich; die Refinanzierung setzt voraus, dass Baurechtsnehmer gefunden werden, und die Kostengenauigkeit liegt bei ±30 Prozent. Quelle: Risikohinweise in der Vorlage des Stadtrats / Ratsdebatte (kein Nein-Komitee) ↗
SBB & Zeitplan Die Stadt begibt sich in Abhängigkeit von den SBB und unter Zeitdruck (Zusage bis Sommer 2027); die Güterhalle bleibt als «grosser hässlicher Klotz» stehen. Quelle: Kritische Stimme in der Ratsdebatte: Christian Mundt (FDP/Die Mitte) — stimmte der Vorlage zu ↗
Kompetenzen & Verfahren Die Verordnung delegiert Kreditentscheide bis 34 Mio. Franken an den Stadtrat; Architekturwettbewerbe ohne Kostendach hätten beim Kinderzentrum Geissberg zu Mehrkosten geführt. Quelle: Kritische Stimme in der Ratsdebatte: Christian Mundt (FDP/Die Mitte) — stimmte der Vorlage zu ↗

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Diskussion

Spielregeln der Diskussion

Sachlich bleiben, Behauptungen möglichst mit Quelle stützen, keine Beleidigungen, keine Kampagnen-Parolen. Beiträge erscheinen nach der E-Mail-Bestätigung; die Redaktion kann Beiträge nachträglich entfernen. Ja- und Nein-Stimmen sind gleichermassen willkommen.

Vertiefung · zum Aufklappen
Zeitstrahl der Neutralität 1815 Wiener Kongress → 2026 Abstimmung

Von der Standortwahl der SBB bis zur Abstimmung über die Verordnung — und was danach noch folgt.

  1. 18. Nov. 2025
    «Einmalige Chance» Die Stadt informiert: Die SBB wählen den Güterbahnhof Schaffhausen als Standort ihrer Serviceanlage; darüber und daneben soll ein Quartier entstehen. Medienmitteilung Stadt
  2. 10. März 2026
    Vorlage des Stadtrats Rahmenvereinbarung mit den SBB, Verordnung mit Ausgabendeckel von 34 Mio. Franken, Planungskredite von 550'000 Franken. Geschäftsseite
  3. 25. Juni 2026
    Geschäftsprüfungskommission: 6:0 Zustimmung mit Zusatzantrag zu lokalem Baugewerbe und gemeinnützigen Wohnungen (4:1:1). GPK-Bericht
  4. 18. Aug. 2026
    Grosser Stadtrat: 35:0 Alle Fraktionen stimmen der Vorlage zu; die Verordnung wird dem obligatorischen Referendum unterstellt. Abstimmungsresultate
  5. 23. Sept. 2026
    Planungskredite rechtskräftig Die Referendumsfrist für die beiden Planungskredite läuft unbenutzt ab. Stadt Schaffhausen
  6. 29. Nov. 2026
    Volksabstimmung über die Verordnung Der Stadtrat hat den Termin am 25. August 2026 festgelegt. Stadt Schaffhausen
  7. 2027–2032
    Zusage, Testplanung, Umzonung, Baurechte Verbindliche Zusage an die SBB bis Sommer 2027; Serviceanlage ab 2032; Fertigstellung des Quartiers in 10 bis 15 Jahren. Vorlage des Stadtrats
Was noch offen ist Lücken im Material — sichtbar gemacht statt gefüllt
  • Das Abstimmungsmagazin der Stadt druckt keine Abstimmungsfrage im Wortlaut ab; die Stimmzettel sind nicht online.
  • Parolen: Die EDU empfiehlt Ja; die übrigen Parteien haben keine Parole publiziert (im Grossen Stadtrat stimmten alle Fraktionen zu), die Website der SP Stadt war nicht abrufbar. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Es gibt kein Nein-Komitee und keine Nein-Stimme im Parlament. Die Contra-Spalte zeigt kritische Punkte aus der Ratsdebatte und die Risikohinweise der Vorlage — von Ratsmitgliedern, die der Vorlage zustimmten. Das ist entsprechend gekennzeichnet.
  • Die Argumente wurden mit dem Abstimmungsmagazin (S. 19–27) abgeglichen. Laut Magazin bauen die SBB die Serviceanlage bei einem Nein trotzdem; eine städtebauliche Entwicklung fände dann nicht statt (S. 25).
  • Die Medienmitteilung der Stadt vom 18. November 2025 wurde nur über ihre Wiedergabe in der Vorlage ausgewertet.
Für Lehrpersonen · Lehrplanbezug
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Warum stimmt das Volk über eine Verordnung ab, obwohl kein Kredit auf dem Stimmzettel steht? Kompetenzen von Parlament, Stadtrat und Volk.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    ABU/Sek II: Innenentwicklung und Verdichtung; Baurecht als Instrument der Bodenpolitik; Refinanzierung öffentlicher Vorinvestitionen; Zusammenarbeit von Stadt, Kanton und Bundesbetrieb (SBB).
Kanton oder Gemeinde?

mitentscheid ist ein unabhängiges Bildungsprojekt von aizoo. Dieses Dossier ist neutral und nach denselben Regeln aufbereitet wie alle anderen — redaktionell unabhängig, ohne Auftrag. Möchte Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde eine Abstimmung ebenso neutral erklärt haben? Schreiben Sie uns:

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Quellen u. a.: Stadt Schaffhausen — Abstimmungsmagazin zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (PDF) · Stadt Schaffhausen — Vorlage des Stadtrats «Arealentwicklung Güterbahnhof» (10.03.2026, PDF) · Stadt Schaffhausen — Verordnung über die städtebauliche Entwicklung des Güterbahnhofareals (PDF) · Geschäftsprüfungskommission — Bericht und Antrag (25.06.2026, PDF) · Grosser Stadtrat — Beschlussprotokoll vom 18.08.2026 (PDF) · Grosser Stadtrat — Abstimmungsresultate vom 18.08.2026 (PDF) · Grosser Stadtrat — Ratsprotokoll vom 18.08.2026 (PDF) · Stadt Schaffhausen — Geschäftsseite Arealentwicklung Güterbahnhof · Stadt Schaffhausen — Abstimmungstermin 29. November 2026 (25.08.2026) · Stadt Schaffhausen — Referendumsfrist zu den Planungskrediten abgelaufen (23.09.2026) · Stadt Schaffhausen — Urnengang vom 29. November 2026 · EDU Schaffhausen — Abstimmungsparolen