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Abstimmung in der Gemeinde · SH
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Abstimmung am 29. November 2026

Ein neues Quartier beim Güter·bahnhof (Verordnung)

Für wen?

Lese-Stufe: Leicht

Vor·investitionen
bis 34 Millionen Franken
Stadt·parlament
Ja: 35 zu 0
Abstimmung
29. November 2026

Quellen: Abstimmungsmagazin · stadt-schaffhausen.ch · Grosser Stadtrat · Geschäftsprüfungskommission

Worum geht es?

Das Areal vom Güter·bahnhof gehört den SBB. Es liegt beim Bahnhof. Dort soll ein neues Quartier entstehen: Wohnungen für etwa 800 Menschen und etwa 900 Arbeits·plätze. Die SBB bauen dort eine Service·anlage für Züge. Über und neben der Anlage kann man Häuser bauen. Dafür muss die Stadt zuerst Geld ausgeben. Zum Beispiel für das Fundament von einem Hoch·haus über den Gleisen. Die Verordnung erlaubt dem Stadtrat: Er darf bis 34 Millionen Franken dafür ausgeben. Später zahlen die Bau·firmen das Geld zurück. Weil das Parlament diese Entscheide an den Stadtrat abgibt, muss das Volk Ja sagen.

Zur Abstimmung steht die «Verordnung über die städtebauliche Entwicklung des Güterbahnhofareals», die der Grosse Stadtrat am 18. August 2026 mit 35:0 beschlossen hat; als Kompetenzdelegation untersteht sie dem obligatorischen Referendum (Art. 10 lit. f Stadtverfassung). Die Verordnung legt das Zielbild fest (drei Baufelder Nord, Mitte, Süd auf rund 26'000 m² SBB-Eigentum; Wohn- und Gewerberaum, Vernetzung mit den Quartieren), ermächtigt den Stadtrat, Baurechte von den SBB zu erwerben, Unterbaurechte an Investoren zu vergeben und über Planungs- und Investitionskredite für refinanzierbare Vorinvestitionen abschliessend zu entscheiden — mit einem indexierten Deckel von 34 Millionen Franken (Baufeld Nord 12,0 Mio. für die Statik eines Hochhauses über den Gleisen, Mitte 11,5 Mio. für das bebaubare Dach der SBB-Serviceanlage, Süd 2,5 Mio., Reserve 8,0 Mio.; Kostengenauigkeit ±30 Prozent). Die Refinanzierung erfolgt über Baurechtszinsen und Einmalentschädigungen der Unterbaurechtsnehmer; das kantonale Amt für Grundstückschätzungen prüft die Refinanzierbarkeit. Der Grosse Stadtrat legt die Vergabekriterien für die Unterbaurechte fest, der Stadtrat berichtet jährlich; die Verordnung erlischt nach Abschluss aller Unterbaurechtsverträge, spätestens nach 15 Jahren. Die beiden Planungskredite (450'000 und 100'000 Franken) sind nach unbenutzter Referendumsfrist bereits rechtskräftig.

Wie kam es dazu?

Die SBB brauchen in Schaffhausen eine Service·anlage für die Zürcher S-Bahn. Sie haben den Güter·bahnhof gewählt. Die Stadt sagt: Das ist eine einmalige Chance. Statt nur einer Bahn·anlage soll ein ganzes Quartier entstehen. Bis Sommer 2027 brauchen die SBB eine feste Zusage von der Stadt.

Der kantonale Richtplan weist das Güterbahnhofareal als Transformationsgebiet aus. Im Rahmen des Ausbauschritts 2035 der Zürcher S-Bahn evaluierten die SBB Standorte für eine Serviceanlage (220 × 40 × 10 Meter, rund 60 Arbeitsplätze, Eröffnung 2032) und entschieden sich für den Güterbahnhof Schaffhausen. Die Stadt informierte am 18. November 2025 über die «einmalige Chance für die Stadt und die gesamte Region» und legte am 10. März 2026 die Vorlage vor: Rahmenvereinbarung mit den SBB, Testplanung, Umzonung, Baurechte und refinanzierbare Vorinvestitionen, dazu eine Fuss- und Velobrücke über die Gleise als Verbindung zum Entwicklungsschwerpunkt Ebnat West. Die Geschäftsprüfungskommission stimmte am 25. Juni 2026 mit 6:0 zu und ergänzte einen Antrag zur Förderung des lokalen Baugewerbes und zu einem angemessenen Anteil gemeinnütziger Wohnungen (4:1:1). Im Grossen Stadtrat sprachen sich alle Fraktionen für die Vorlage aus (35:0). Die Referendumsfrist für die Planungskredite lief am 23. September 2026 unbenutzt ab; der Stadtrat setzte die Abstimmung über die Verordnung am 25. August 2026 auf den 29. November 2026 an. Eine verbindliche Zusage an die SBB ist bis Sommer 2027 nötig.

Bei einem Ja
Die Verordnung gilt sofort. Der Stadtrat kann mit den SBB Verträge machen. Er kann bis 34 Millionen Franken vor·investieren. Das Parlament bestimmt, nach welchen Regeln die Bau·felder vergeben werden.
Die Verordnung tritt umgehend in Kraft. Der Stadtrat kann Baurechte von den SBB erwerben, Unterbaurechte vergeben und Vorinvestitionen bis zum indexierten Deckel von 34 Mio. Franken beschliessen; der Grosse Stadtrat bestimmt die Vergabekriterien und erhält ein jährliches Reporting. Es folgen Testplanung, Umzonung und Baurechtsvergaben (2026–2032); die Fertigstellung des Quartiers wird in 10 bis 15 Jahren erwartet. Die Verordnung erlischt mit dem letzten Unterbaurechtsvertrag, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten.
Bei einem Nein
Die SBB bauen ihre Service·anlage allein. Es gibt kein Quartier darüber. Die schon bewilligten Planungs·kredite bleiben.
Bei Ablehnung fehlt dem Stadtrat die Kompetenz für Baurechte und Vorinvestitionen; die SBB erstellen die Serviceanlage isoliert, und die Arealentwicklung in dieser Form entfällt. Die rechtskräftigen Planungskredite von 550'000 Franken bleiben bestehen. Eine neue Vorlage müsste den Weg über den Grossen Stadtrat und gegebenenfalls das Volk erneut nehmen — unter dem Zeitdruck der SBB-Zusage bis Sommer 2027.
Wer empfiehlt Ja oder Nein?
Ja
StadtratStadt·parlamentEDU Stadt SH
Nein
—

Noch keine Parole: SVP Stadt SH · SP Stadt SH · FDP Stadt SH · Die Mitte Stadt SH · Grüne Stadt SH · GLP Stadt SH · EVP Stadt SH · JUSO Stadt SH

So empfehlen die Behörden und die Parteien. Manche Parteien sagen es erst später. · Stand: 25. Oktober 2026

Die Waage: Was gewinnt man? Was gibt man auf?
Bei einem JA
+ Das gewinnt man
  • Wohnungen für 800 Menschen und 900 Arbeits·plätze beim Bahnhof
  • Der Stadtrat kann mit den SBB fest planen
  • Eine neue Brücke für Fuss·gänger und Velos
− Das gibt man auf
  • Das Parlament gibt Entscheide bis 34 Millionen Franken ab
  • Das Geld kommt erst über viele Jahre zurück
Bei einem NEIN
+ Das gewinnt man
  • Kein Risiko mit Vor·investitionen
  • Parlament und Volk entscheiden über jeden Kredit
− Das gibt man auf
  • Die SBB-Anlage entsteht ohne Quartier
  • Die Chance auf Wohnungen beim Bahnhof fällt weg

Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.

Gründe: dafür und dagegen

Dafür

Stadtrat und alle Fraktionen im Stadt·parlament
Wohnen & Arbeiten Auf dem Areal entstehen Wohnungen für etwa 800 Menschen und etwa 900 Arbeits·plätze. Dafür wird kein Acker·land verbaut. Quelle: Stadtrat und alle Fraktionen im Stadt·parlament ↗
Geld & Risiko Die Bau·firmen zahlen das Geld über die Jahre zurück. Mehr als 34 Millionen Franken darf die Stadt nicht ausgeben. Quelle: Geschäfts·prüfungs·kommission und SVP ↗
SBB & Zeit·plan Die SBB-Anlage ist eine einmalige Chance. Ohne das Quartier bauen die SBB die Anlage allein. Quelle: Stadtrat ↗
Wer entscheidet? Die Verordnung hat klare Regeln: ein Kosten·deckel, jedes Jahr ein Bericht, und sie gilt höchstens 15 Jahre. Quelle: Text der Verordnung ↗

Dagegen

Kritische Stimme im Stadt·parlament: SP/JUSO (hat trotzdem Ja gesagt)
Wohnen & Arbeiten Ohne klare Regeln entstehen vielleicht nur teure Wohnungen. Günstige Wohnungen sind erst ein Prüf·auftrag. Quelle: Kritische Stimme im Stadt·parlament: SP/JUSO (hat trotzdem Ja gesagt) ↗
Geld & Risiko 34 Millionen Franken sind viel Geld. Das Geld kommt nur zurück, wenn sich Bau·firmen finden. Die Kosten sind noch unsicher. Quelle: Hinweis in der Vorlage vom Stadtrat (kein Nein-Komitee) ↗
SBB & Zeit·plan Die Stadt ist von den SBB abhängig und hat wenig Zeit. Die alte Güter·halle bleibt stehen. Quelle: Kritische Stimme im Stadt·parlament: FDP (hat trotzdem Ja gesagt) ↗
Wer entscheidet? Das Parlament gibt Entscheide bis 34 Millionen Franken an den Stadtrat ab. Quelle: Kritische Stimme im Stadt·parlament: FDP (hat trotzdem Ja gesagt) ↗

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    Grosser Stadtrat: 35:0 Alle Fraktionen stimmen der Vorlage zu; die Verordnung wird dem obligatorischen Referendum unterstellt. Abstimmungsresultate
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  7. 2027–2032
    Zusage, Testplanung, Umzonung, Baurechte Verbindliche Zusage an die SBB bis Sommer 2027; Serviceanlage ab 2032; Fertigstellung des Quartiers in 10 bis 15 Jahren. Vorlage des Stadtrats
Was wir noch nicht wissen Hier fehlen noch Infos. Wir tragen sie später nach.
  • Im Abstimmungs·heft der Stadt steht die genaue Abstimmungs·frage nicht.
  • Die EDU sagt Ja. Die anderen Parteien haben noch keine Parole. Stand: 25. Oktober 2026.
  • Niemand im Parlament hat Nein gesagt. Die Contra-Argumente sind kritische Punkte aus der Debatte. Die Personen haben trotzdem Ja gesagt.
Für Lehr-Personen · Bezug zum Lehrplan
  • Sek I · Einstieg
    Politische Bildung: Wer darf in der Gemeinde über Geld entscheiden? Parlament, Stadtrat und Volk.
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    Politische Bildung: Wer darf in der Gemeinde über Geld entscheiden? Parlament, Stadtrat und Volk.
Für Kanton und Gemeinde

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Quellen: Stadt Schaffhausen — Abstimmungsmagazin zur Volksabstimmung vom 29. November 2026 (PDF) · Stadt Schaffhausen — Vorlage des Stadtrats «Arealentwicklung Güterbahnhof» (10.03.2026, PDF) · Stadt Schaffhausen — Verordnung über die städtebauliche Entwicklung des Güterbahnhofareals (PDF) · Geschäftsprüfungskommission — Bericht und Antrag (25.06.2026, PDF) · Grosser Stadtrat — Beschlussprotokoll vom 18.08.2026 (PDF) · Grosser Stadtrat — Abstimmungsresultate vom 18.08.2026 (PDF) · Grosser Stadtrat — Ratsprotokoll vom 18.08.2026 (PDF) · Stadt Schaffhausen — Geschäftsseite Arealentwicklung Güterbahnhof · Stadt Schaffhausen — Abstimmungstermin 29. November 2026 (25.08.2026) · Stadt Schaffhausen — Referendumsfrist zu den Planungskrediten abgelaufen (23.09.2026) · Stadt Schaffhausen — Urnengang vom 29. November 2026 · EDU Schaffhausen — Abstimmungsparolen