Abstimmung am 29. November 2026
Quellen: Abstimmungsmagazin · stadt-schaffhausen.ch · Grosser Stadtrat · Geschäftsprüfungskommission
Das Areal vom Güter·bahnhof gehört den SBB. Es liegt beim Bahnhof. Dort soll ein neues Quartier entstehen: Wohnungen für etwa 800 Menschen und etwa 900 Arbeits·plätze. Die SBB bauen dort eine Service·anlage für Züge. Über und neben der Anlage kann man Häuser bauen. Dafür muss die Stadt zuerst Geld ausgeben. Zum Beispiel für das Fundament von einem Hoch·haus über den Gleisen. Die Verordnung erlaubt dem Stadtrat: Er darf bis 34 Millionen Franken dafür ausgeben. Später zahlen die Bau·firmen das Geld zurück. Weil das Parlament diese Entscheide an den Stadtrat abgibt, muss das Volk Ja sagen.
Zur Abstimmung steht die «Verordnung über die städtebauliche Entwicklung des Güterbahnhofareals», die der Grosse Stadtrat am 18. August 2026 mit 35:0 beschlossen hat; als Kompetenzdelegation untersteht sie dem obligatorischen Referendum (Art. 10 lit. f Stadtverfassung). Die Verordnung legt das Zielbild fest (drei Baufelder Nord, Mitte, Süd auf rund 26'000 m² SBB-Eigentum; Wohn- und Gewerberaum, Vernetzung mit den Quartieren), ermächtigt den Stadtrat, Baurechte von den SBB zu erwerben, Unterbaurechte an Investoren zu vergeben und über Planungs- und Investitionskredite für refinanzierbare Vorinvestitionen abschliessend zu entscheiden — mit einem indexierten Deckel von 34 Millionen Franken (Baufeld Nord 12,0 Mio. für die Statik eines Hochhauses über den Gleisen, Mitte 11,5 Mio. für das bebaubare Dach der SBB-Serviceanlage, Süd 2,5 Mio., Reserve 8,0 Mio.; Kostengenauigkeit ±30 Prozent). Die Refinanzierung erfolgt über Baurechtszinsen und Einmalentschädigungen der Unterbaurechtsnehmer; das kantonale Amt für Grundstückschätzungen prüft die Refinanzierbarkeit. Der Grosse Stadtrat legt die Vergabekriterien für die Unterbaurechte fest, der Stadtrat berichtet jährlich; die Verordnung erlischt nach Abschluss aller Unterbaurechtsverträge, spätestens nach 15 Jahren. Die beiden Planungskredite (450'000 und 100'000 Franken) sind nach unbenutzter Referendumsfrist bereits rechtskräftig.
Die SBB brauchen in Schaffhausen eine Service·anlage für die Zürcher S-Bahn. Sie haben den Güter·bahnhof gewählt. Die Stadt sagt: Das ist eine einmalige Chance. Statt nur einer Bahn·anlage soll ein ganzes Quartier entstehen. Bis Sommer 2027 brauchen die SBB eine feste Zusage von der Stadt.
Der kantonale Richtplan weist das Güterbahnhofareal als Transformationsgebiet aus. Im Rahmen des Ausbauschritts 2035 der Zürcher S-Bahn evaluierten die SBB Standorte für eine Serviceanlage (220 × 40 × 10 Meter, rund 60 Arbeitsplätze, Eröffnung 2032) und entschieden sich für den Güterbahnhof Schaffhausen. Die Stadt informierte am 18. November 2025 über die «einmalige Chance für die Stadt und die gesamte Region» und legte am 10. März 2026 die Vorlage vor: Rahmenvereinbarung mit den SBB, Testplanung, Umzonung, Baurechte und refinanzierbare Vorinvestitionen, dazu eine Fuss- und Velobrücke über die Gleise als Verbindung zum Entwicklungsschwerpunkt Ebnat West. Die Geschäftsprüfungskommission stimmte am 25. Juni 2026 mit 6:0 zu und ergänzte einen Antrag zur Förderung des lokalen Baugewerbes und zu einem angemessenen Anteil gemeinnütziger Wohnungen (4:1:1). Im Grossen Stadtrat sprachen sich alle Fraktionen für die Vorlage aus (35:0). Die Referendumsfrist für die Planungskredite lief am 23. September 2026 unbenutzt ab; der Stadtrat setzte die Abstimmung über die Verordnung am 25. August 2026 auf den 29. November 2026 an. Eine verbindliche Zusage an die SBB ist bis Sommer 2027 nötig.
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