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Abstimmung am 29. November 2026

Lockere Regeln für Waffen-Exporte? (Kriegs-Material-Gesetz)

Vorläufig Das Abstimmungs-Büchlein vom Bund gibt es noch nicht. Es kommt im Oktober 2026. Viele Parteien haben noch nicht gesagt, was sie empfehlen. Wir tragen das später nach. Stand: 08. September 2026
Für wen?

Lese-Stufe: Leicht

Abstimmung
29. November 2026
Art
Referendum · nur das Volk muss Ja sagen
Unterschriften
58'767
Parlament sagt
Ja zum neuen Gesetz

Quellen: Fedlex (Gesetz, Verordnung) · parlament.ch (Curia Vista, namentliche Abstimmung) · SECO · Referendums- und Ja-Komitee · Parteien — Abstimmungsbüchlein folgt

Worum geht es?

Die Schweiz hat strenge Regeln für Waffen-Exporte. Das Parlament will sie lockern. Neu dürfte die Schweiz Waffen auch an Länder liefern, die im Krieg sind. Aber nur an Länder mit ähnlichen Regeln. Zum Beispiel Deutschland oder die USA. Und diese Länder müssten nicht mehr versprechen: Wir geben die Waffen nicht weiter. Der Bundes-Rat dürfte in besonderen Fällen von den Regeln abweichen. Waffen an die Ukraine bleiben verboten. Gegen das neue Gesetz gibt es ein Referendum. Ja heisst: Das neue Gesetz gilt. Nein heisst: Das alte Gesetz bleibt.

Die Änderung vom 19. Dezember 2025 greift an drei Stellen ins Kriegsmaterialgesetz ein. Art. 18: Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung des Empfängerstaats ist nicht mehr die Regel, sondern kann vom Bundesrat verlangt werden, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe es erfordern. Art. 22a Abs. 2bis: Der Ausschlussgrund «Bestimmungsland ist in einen bewaffneten Konflikt verwickelt» gilt nicht mehr für Staaten, für die der Bundesrat Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht vorsieht (Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung — bei der Parlamentsdebatte 25 Staaten, seit 1. Juli 2026 36); Gesuche für diese Länder werden bewilligt, ausser bei ausserordentlichen Umständen. Art. 22b: Der Bundesrat kann bei ausserordentlichen Umständen befristet (Verordnung max. vier Jahre, einmal verlängerbar) von den Bewilligungskriterien abweichen und muss die Sicherheitspolitischen Kommissionen innert 24 Stunden informieren. Menschenrechtsverletzungen, Einsatz gegen die Zivilbevölkerung und Weitergaberisiko bleiben Ausschlussgründe. Gegen das Gesetz wurde das Referendum mit 58'767 gültigen Unterschriften ergriffen. Es braucht nur das Volksmehr.

Wie kam es dazu?

Die strengen Regeln von heute gibt es seit 2021. Damals gab es eine Volks-Initiative. Das Parlament machte einen Kompromiss. Dann griff Russland die Ukraine an. Deutschland wollte Schweizer Munition an die Ukraine weitergeben. Die Schweiz sagte Nein. Das Gesetz verbietet das. Seither sagt die Waffen-Industrie: Wir verlieren Aufträge. Darum hat das Parlament das Gesetz gelockert. Es ging weiter als der Bundes-Rat wollte.

Art. 22a KMG mit seinen Bewilligungskriterien ist selbst das Ergebnis eines Kompromisses: 2021 hob das Parlament die bis dahin auf Verordnungsstufe geregelten Kriterien als indirekten Gegenvorschlag zur «Korrektur-Initiative» ins Gesetz; die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen, das Gesetz gilt seit 1. Mai 2022. Wenige Monate später lehnte der Bundesrat Wiederausfuhrgesuche von EU-Staaten für die Ukraine mit Verweis auf dieses Recht ab; die Rüstungsindustrie gilt seither als unattraktive Lieferantin. Eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (23.3585) verlangte 2023 eine Abweichungskompetenz. Der Bundesrat setzte sie in seiner Botschaft vom 12. Februar 2025 um — wortgleich mit seinem Gegenvorschlag von 2021, nur Art. 22b. Das Parlament ging deutlich weiter: Der Ständerat ergänzte im Juni 2025 die Ausnahme für die Staaten mit vereinfachter Bewilligung und, auf Antrag Thierry Burkart, die Lockerung bei der Wiederausfuhr; der Nationalrat bestätigte das Paket im Dezember 2025 (Schlussabstimmung NR 122:68, SR 31:11). Beide Lager betonen: Lieferungen an die Ukraine blieben auch mit der Revision verboten.

Bei einem Ja
Das neue Gesetz gilt. Länder mit ähnlichen Regeln bekommen auch im Krieg Waffen. Sie dürfen die Waffen meistens weitergeben. Der Bundes-Rat darf in besonderen Fällen von den Regeln abweichen. Waffen an die Ukraine bleiben verboten.
Die Änderung tritt in Kraft; den Zeitpunkt bestimmt der Bundesrat. Nichtwiederausfuhr-Erklärungen werden von der Regel zur Möglichkeit; für die Staaten nach Anhang 2 KMV entfällt der Ausschlussgrund «bewaffneter Konflikt»; der Bundesrat erhält eine befristete Abweichungskompetenz mit Information der Sicherheitspolitischen Kommissionen. Er bleibt an Waffenhandelsvertrag, Neutralitätsrecht, humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte gebunden und kann Gesuche ablehnen, wenn er die Neutralität oder die Interessen der Schweiz gefährdet sieht. Welche Länder erfasst sind, steht nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung — der Bundesrat kann die Liste anpassen.
Bei einem Nein
Das alte Gesetz bleibt. Keine Waffen an Länder im Krieg. Die Länder müssen versprechen: Wir geben die Waffen nicht weiter.
Die Änderung tritt nicht in Kraft. Es gelten weiterhin Art. 18 (Nichtwiederausfuhr-Erklärung als Regel) und Art. 22a Abs. 2 Bst. a (keine Bewilligung bei Verwicklung des Bestimmungslands in einen bewaffneten Konflikt). Der Bundesrat erhält keine Abweichungskompetenz. Die 2021 unter dem Druck der Korrektur-Initiative eingeführten Bestimmungen bleiben unangetastet.
Wer empfiehlt Ja oder Nein?
Ja
Bundesrat und ParlamentFDPeconomiesuisseSwissmemArbeitgeberverband
Nein
GSoASchweizerischer FriedensratCaritasJUSO

Noch keine Parole: SVP · Die Mitte · GLP · SP · Grüne · EVP · EDU

So empfehlen die Parteien und der Bundesrat. Manche Parteien sagen es erst später. · Stand: 08. September 2026

Wie hat das Parlament gestimmt?
Nationalrat · Schlussabstimmung 19.12.2025
122 Ja
68 Nein

6 Enthaltungen

Ständerat · Schlussabstimmung 19.12.2025
31 Ja
11 Nein

1 Enthaltung

ZH Jedes Mitglied einzeln — mit Wappen und Resultat alle 246 ansehen
Die Waage: Was gewinnt man? Was gibt man auf?
Bei einem JA
+ Das gewinnt man
  • Die Waffen-Industrie bekommt wieder mehr Aufträge
  • Der Bundes-Rat kann schnell reagieren
− Das gibt man auf
  • Weniger Kontrolle, wo die Waffen landen
  • Länder im Krieg sind nicht mehr automatisch ausgeschlossen
Bei einem NEIN
+ Das gewinnt man
  • Die strengen Regeln bleiben
  • Der Kompromiss von 2021 bleibt
− Das gibt man auf
  • Die Waffen-Industrie bleibt unter Druck
  • Der Bundes-Rat hat keinen Spielraum

Jede Wahl hat einen Preis. Beide Seiten sind gleich gezeigt.

Gründe: dafür und dagegen

Dafür

National-Rat Reto Nause (Mitte) / Stände-Rat Josef Dittli (FDP)
Sicherheit & Armee Die Armee braucht eine eigene Waffen-Industrie. Die Industrie braucht Exporte. Sonst geht sie unter. Dann ist die Schweiz schlechter geschützt. Quelle: National-Rat Reto Nause (Mitte) / Stände-Rat Josef Dittli (FDP) ↗
Neutralität & Recht Es geht nicht um blinde Exporte. Der Bundes-Rat muss sich weiter an die Neutralität und die Menschen-Rechte halten. Er kann Exporte verbieten. Quelle: National-Rat Heinz Theiler (FDP) / Bundes-Rat ↗
Industrie & Arbeit Die Schweiz hat die strengsten Regeln in Europa. Sie hat schon viele Arbeits-Plätze und viel Wissen verloren. Quelle: Brigitte Häberli-Koller (Mitte) / Swissmem ↗
Kontrolle & Demokratie Die wichtigsten Regeln bleiben: keine Waffen an Länder, die Menschen-Rechte verletzen. Die Ausnahme vom Bundes-Rat ist nur für kurze Zeit. Das Parlament schaut zu. Quelle: Bundes-Rat / Ja-Komitee ↗

Dagegen

Referendums-Komitee (GSoA, SP, Grüne, EVP und andere)
Sicherheit & Armee Wer Waffen in Krisen-Gebiete liefert, ist mitschuldig an Krieg und Leid. Die Schweiz soll nicht mitmachen beim Wettrüsten. Quelle: Referendums-Komitee (GSoA, SP, Grüne, EVP und andere) ↗
Neutralität & Recht Man weiss dann nicht mehr, wo Schweizer Waffen landen. Das ist nicht mehr neutral. Und das Volk wurde nicht gefragt. Quelle: Stände-Rat Daniel Jositsch (SP) ↗
Industrie & Arbeit Das Gesetz hilft nur der Waffen-Industrie. Der Ukraine hilft es nicht. Waffen an die Ukraine bleiben verboten. Quelle: National-Rat Balthasar Glättli (Grüne); ähnlich Stände-Rätin Marianne Binder-Keller (Mitte) ↗
Kontrolle & Demokratie Der Bundes-Rat kann von allen Regeln abweichen. Das Parlament hat weniger Kontrolle. Die Regeln von 2021 werden ausgehebelt. Quelle: Referendums-Komitee / GSoA ↗
Beispiele: Was wäre anders?

Wähle ein Beispiel. Du siehst: Wie ist es heute? Wie wäre es mit der neuen Regel?

So ist es heute

Nicht erlaubt.

So wäre es mit der neuen Regel

Auch nicht erlaubt. Das sagen beide Seiten.

Der genaue Text der Vorlage Die drei neuen Artikel im Gesetz

Das ist der Original-Text. Er ist in schwerer Sprache. Wir haben ihn nicht verändert.

Art. 18 Nichtwiederausfuhr-Erklärungen; Ausnahmen

1 Wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe dies erfordern, kann der Bundesrat vom staatlichen Endempfänger eine Nichtwiederausfuhrerklärung verlangen.

2 Bei Einzelteilen und Baugruppen von Kriegsmaterial wird grundsätzlich auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verzichtet, wenn feststeht, dass es sich um eine Zulieferung im Rahmen einer internationalen Wertschöpfungskette handelt.

Art. 22a Abs. 2bis

2bis Absatz 2 Buchstabe a gilt nicht für Länder, für welche der Bundesrat gestützt auf die Artikel 15 Absatz 2, 16a Absatz 2 und 20 Absatz 3 Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht vorsieht. Ausfuhrgesuche für diese Länder werden bewilligt, ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung.

Art. 22b Abweichung des Bundesrates von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte

1 Der Bundesrat kann unter Einhaltung der Voraussetzungen in Artikel 22 von den Bewilligungskriterien nach Artikel 22a abweichen, wenn: a. ausserordentliche Umstände vorliegen; und b. die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen des Landes dies erfordert.

2 Erfolgt die Abweichung mittels Verfügung, so informiert der Bundesrat die sicherheitspolitischen Kommissionen der Bundesversammlung spätestens 24 Stunden nach seinem Beschluss.

3 Erfolgt die Abweichung mittels Verordnung, so befristet der Bundesrat diese angemessen; ihre Geltungsdauer beträgt höchstens vier Jahre. Der Bundesrat kann die Geltungsdauer einmal verlängern. In diesem Fall tritt die Verordnung sechs Monate nach dem Inkrafttreten ihrer Verlängerung ausser Kraft, wenn der Bundesrat der Bundesversammlung bis dahin keinen Entwurf für eine Anpassung der gesetzlichen Bewilligungskriterien nach Artikel 22a unterbreitet.

Ziffer II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Quelle: Fedlex — BBl 2026 22 ↗
Umfragen Eine Umfrage ist keine Vorhersage.

Es gibt noch keine Umfrage zu dieser Vorlage.

Zu dieser Vorlage gibt es noch keine Umfrage.

Kommt noch: Erste Umfragen kommen ungefähr im Oktober 2026.

Mehr dazu · zum Aufklappen
Irrtümer aufklären Was viele falsch verstehen — klar erklärt

Zahlen und Wörter aus dem Abstimmungs-Kampf. Und was die amtlichen Quellen sagen.

Viele denken:«Es geht um 25 Länder.»
Richtig ist:Das war 2025 richtig. Seit dem 1. Juli 2026 sind es 36 Länder. Der Bundes-Rat hat die Liste erweitert. Die Liste steht in einer Verordnung. Nicht im Gesetz.
fedlex.admin.ch
Viele denken:«Die Waffen-Exporte gehen zurück.» Oder: «Die Waffen-Exporte steigen stark.»
Richtig ist:Beides stimmt. Für verschiedene Jahre. 2023 und 2024 gingen die Exporte zurück. 2025 stiegen sie um 43 von 100 Teilen. Beide Seiten nehmen die Zahl, die zu ihnen passt.
admin.ch (SECO)
Viele denken:«Mit dem neuen Gesetz kann die Schweiz der Ukraine helfen.»
Richtig ist:Nein. Waffen an die Ukraine bleiben verboten. Das sagen beide Seiten.
parlament.ch
Was wir noch nicht wissen Hier fehlen noch Infos. Wir tragen sie später nach.
  • Das Abstimmungs-Büchlein vom Bund gibt es noch nicht.
  • Nur die FDP hat schon eine Parole. Die anderen Parteien entscheiden im Herbst.
  • Es gibt noch keine Umfrage.
  • Warum der Bundes-Rat die Länder-Liste erweitert hat, wissen wir noch nicht.
Für Lehr-Personen · Bezug zum Lehrplan
  • Sek I · Einstieg
    Was ist ein Referendum? 58'767 Unterschriften bringen ein Gesetz vors Volk. Hier reicht das Volk. Bei der Feuerwerks-Initiative am gleichen Tag müssen auch die Kantone Ja sagen.
  • Sek II / Gymi · BFS / ABU
    Gesetz und Verordnung: Die Länder-Liste steht nicht im Gesetz. Wer entscheidet dann? Und: Die gleiche Vorlage hat zwei Namen — je nach Seite.

Quellen: Fedlex — KMG-Änderung vom 19.12.2025 (Referendumsvorlage, BBl 2026 22) · Fedlex — Kriegsmaterialgesetz (geltende Fassung, SR 514.51) · Fedlex — Kriegsmaterialverordnung, Anhang 2 (SR 514.511) · Parlament — Curia Vista, Geschäft 25.024 · Bundeskanzlei — Referendum zustande gekommen · Bundesrat/SECO — Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2025 · Referendumskomitee — kriegsmaterial-referendum.ch · GSoA — Allianz bereit für den Abstimmungskampf (30.06.2026) · Ja-Komitee — kriegsmaterialgesetz.ch · Swissmem — Warum das aktuelle Kriegsmaterialgesetz die Schweiz verwundbar macht · SP Schweiz — Kriegsmaterial-Referendum · watson — FDP-Delegiertenversammlung 27.06.2026 · swissvotes — Vorlage 693 · Bundeskanzlei — Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026